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DGAP-HV: United Labels Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.07.2018 in Münster mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: United Labels Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
United Labels Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
23.07.2018 in Münster mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-06-12 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
United Labels Aktiengesellschaft Münster WKN 548956, ISIN DE0005489561 Einladung 
zur ordentlichen Hauptversammlung 2018 
 
Der Vorstand der *UNITED*LABELS Aktiengesellschaft lädt hiermit die Aktionäre der 
Gesellschaft zu der 
 
am Montag, den 23. Juli 2018, um 11.00 Uhr, 
 
im GOP Varieté Münster, Bahnhofstraße 20-22, 48143 Münster, stattfindenden 
ordentlichen Hauptversammlung ein, und zwar mit folgender 
 
TAGESORDNUNG 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses zum 
   31. Dezember 2017, des Lageberichts der 
   Gesellschaft und des Konzernlageberichts zum 
   31. Dezember 2017,* *des erläuternden 
   Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 
   289a Absatz 1, 315a Absatz 1 des 
   Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Eine Beschlussfassung zu diesem 
   Tagesordnungspunkt 1 wird nicht erfolgen. § 
   175 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) sieht 
   lediglich vor, dass der Vorstand die 
   Hauptversammlung zur Entgegennahme u.a. des 
   festgestellten Jahresabschlusses und des 
   Lageberichts und bei einem Mutterunternehmen 
   auch zur Entgegennahme des vom Aufsichtsrat 
   gebilligten Konzernabschlusses und des 
   Konzernlageberichts einzuberufen hat. 
   Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176 Abs. 1 Satz 1 
   AktG hat der Vorstand der Hauptversammlung 
   u.a. den Jahresabschluss, den Lagebericht 
   sowie bei einem Mutterunternehmen auch den 
   Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und 
   den Bericht des Aufsichtsrats und - bei 
   börsennotierten Gesellschaften - einen 
   erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 
   289a Abs. 1, 315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch 
   (HGB) hierüber zugänglich zu machen. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Bestellung des 
   Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Mazars GmbH 
   & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, 
   Niederlassung Köln, zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2018 zu wählen. 
TEILNAHMEBEDINGUNGEN 
1. *Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung 
   des Stimmrechts* 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nach § 13 Abs. 1 und 2 der Satzung nur diejenigen Aktionäre 
   berechtigt, die sich vor Ablauf der gesetzlich bestimmten Frist, also bis 
   zum Ablauf des 16. Juli 2018 (24.00 Uhr), bei der Gesellschaft unter der 
   folgenden Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse anmelden: 
 
    *UNITED*LABELS Aktiengesellschaft 
    c/o Landesbank Hessen-Thüringen 
    Girozentrale 
    Deutsche WertpapierService Bank AG 
    - DSHVG - 
    Landsberger Straße 187 
    80687 München 
    Deutschland 
    Fax: +49 (0)69 509 911 10 
    E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de 
 
   Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
   des Stimmrechts ist durch einen in Textform (§ 126b BGB) erstellten 
   besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut 
   nachzuweisen. Dieser besondere Nachweis des Anteilsbesitzes kann in 
   deutscher oder englischer Sprache erfolgen, hat sich auf den gesetzlich 
   bestimmten Zeitpunkt vor der Hauptversammlung zu beziehen, d. h. auf den 
   Beginn des 2. Juli 2018 (0.00 Uhr) ('*Nachweisstichtag*'), und muss der 
   Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse, Fax-Nummer oder 
   E-Mail-Adresse vor Ablauf der gesetzlich bestimmten Frist vor der 
   Hauptversammlung, also spätestens bis zum Ablauf des 16. Juli 2018 (24.00 
   Uhr), zugehen. 
 
   Für die Anmeldung sollten Aktionäre die ihnen über ihr depotführendes 
   Kreditinstitut zugesandten Formulare zur Eintrittskartenbestellung 
   ausfüllen und an ihr depotführendes Kreditinstitut zurücksenden. Das 
   depotführende Kreditinstitut wird daraufhin die Anmeldung unter 
   gleichzeitiger Übersendung des besonderen Nachweises des 
   Anteilsbesitzes bei der oben genannten zentralen Anmeldestelle vornehmen, 
   welche die Anmeldung und den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes an 
   die Gesellschaft weiterleiten wird. 
 
   Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen 
   sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
   Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
   Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der 
   (vollständigen oder teilweisen) Veräußerung des Anteilsbesitzes nach 
   dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts 
   ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag 
   maßgeblich, d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem 
   Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur 
   Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für 
   Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Wer etwa zum 
   Nachweisstichtag nicht Aktionär ist, aber noch vor der Hauptversammlung 
   Aktien erwirbt, ist nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Der 
   Nachweisstichtag hat auch keine Bedeutung für eine eventuelle 
   Dividendenberechtigung. 
2. *Verfahren für die Stimmabgabe bei Stimmrechtsvertretung* 
 
   Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch 
   einen Bevollmächtigten, z.B. durch die depotführende Bank, eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl ausüben lassen. 
   Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung und 
   der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und 
   zur Ausübung des Stimmrechts nach den vorstehenden Bestimmungen 
   erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann 
   die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   Sofern die Vollmacht nicht einer von § 135 AktG erfassten Person oder 
   Institution erteilt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr 
   Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft 
   der Textform 
   (§ 126b BGB). 
 
   Sofern die Vollmacht einer von § 135 AktG erfassten Person oder 
   Institution erteilt werden soll, weisen wir darauf hin, dass in diesen 
   Fällen die zu bevollmächtigende Person oder Institution möglicherweise 
   eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil diese gemäß § 135 
   AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher die 
   Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die 
   Form der Vollmacht abzustimmen. 
 
   Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der Hauptversammlung durch 
   den Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht werden. Ferner kann der 
   Nachweis der Bevollmächtigung der Gesellschaft an folgende Adresse, 
   Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse übermittelt werden: 
 
    *UNITED*LABELS Aktiengesellschaft 
    c/o Better Orange IR & HV AG 
    Haidelweg 48 
    81241 München 
    Deutschland 
    Fax: +49 (0)89 889 690 655 
    E-Mail: unitedlabels@better-orange.de 
 
   Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden 
   kann, befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche nach der 
   oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird. 
   Dieses steht auch unter 
 
   http://www.unitedlabels.com/investor-relations/hauptversammlungen 
 
   zum Download zur Verfügung. 
 
   Aktionäre können sich auch durch die von der Gesellschaft benannten 
   weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter vertreten lassen. Die 
   Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. 
   Den Stimmrechtsvertretern steht bei der Ausübung des Stimmrechts kein 
   eigener Ermessensspielraum zu. Die Beauftragung der Stimmrechtsvertreter 
   der Gesellschaft zur Widerspruchserklärung sowie zur Stellung von 
   Anträgen und Fragen ist nicht möglich. 
 
   Ein Formular, das zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft verwendet werden kann, erhalten die 
   Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte, welche nach der oben 
   beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird. Dieses 
   steht auch unter 
 
   http://www.unitedlabels.com/investor-relations/hauptversammlungen 
 
   zum Download zur Verfügung. 
 

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