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Dow Jones News
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DGAP-HV: United Labels Aktiengesellschaft: -2-

DJ DGAP-HV: United Labels Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.07.2018 in Münster mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: United Labels Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
United Labels Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
23.07.2018 in Münster mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-06-12 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
United Labels Aktiengesellschaft Münster WKN 548956, ISIN DE0005489561 Einladung 
zur ordentlichen Hauptversammlung 2018 
 
Der Vorstand der *UNITED*LABELS Aktiengesellschaft lädt hiermit die Aktionäre der 
Gesellschaft zu der 
 
am Montag, den 23. Juli 2018, um 11.00 Uhr, 
 
im GOP Varieté Münster, Bahnhofstraße 20-22, 48143 Münster, stattfindenden 
ordentlichen Hauptversammlung ein, und zwar mit folgender 
 
TAGESORDNUNG 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses zum 
   31. Dezember 2017, des Lageberichts der 
   Gesellschaft und des Konzernlageberichts zum 
   31. Dezember 2017,* *des erläuternden 
   Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 
   289a Absatz 1, 315a Absatz 1 des 
   Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Eine Beschlussfassung zu diesem 
   Tagesordnungspunkt 1 wird nicht erfolgen. § 
   175 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) sieht 
   lediglich vor, dass der Vorstand die 
   Hauptversammlung zur Entgegennahme u.a. des 
   festgestellten Jahresabschlusses und des 
   Lageberichts und bei einem Mutterunternehmen 
   auch zur Entgegennahme des vom Aufsichtsrat 
   gebilligten Konzernabschlusses und des 
   Konzernlageberichts einzuberufen hat. 
   Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176 Abs. 1 Satz 1 
   AktG hat der Vorstand der Hauptversammlung 
   u.a. den Jahresabschluss, den Lagebericht 
   sowie bei einem Mutterunternehmen auch den 
   Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und 
   den Bericht des Aufsichtsrats und - bei 
   börsennotierten Gesellschaften - einen 
   erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 
   289a Abs. 1, 315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch 
   (HGB) hierüber zugänglich zu machen. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Bestellung des 
   Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Mazars GmbH 
   & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, 
   Niederlassung Köln, zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2018 zu wählen. 
TEILNAHMEBEDINGUNGEN 
1. *Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung 
   des Stimmrechts* 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nach § 13 Abs. 1 und 2 der Satzung nur diejenigen Aktionäre 
   berechtigt, die sich vor Ablauf der gesetzlich bestimmten Frist, also bis 
   zum Ablauf des 16. Juli 2018 (24.00 Uhr), bei der Gesellschaft unter der 
   folgenden Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse anmelden: 
 
    *UNITED*LABELS Aktiengesellschaft 
    c/o Landesbank Hessen-Thüringen 
    Girozentrale 
    Deutsche WertpapierService Bank AG 
    - DSHVG - 
    Landsberger Straße 187 
    80687 München 
    Deutschland 
    Fax: +49 (0)69 509 911 10 
    E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de 
 
   Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
   des Stimmrechts ist durch einen in Textform (§ 126b BGB) erstellten 
   besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut 
   nachzuweisen. Dieser besondere Nachweis des Anteilsbesitzes kann in 
   deutscher oder englischer Sprache erfolgen, hat sich auf den gesetzlich 
   bestimmten Zeitpunkt vor der Hauptversammlung zu beziehen, d. h. auf den 
   Beginn des 2. Juli 2018 (0.00 Uhr) ('*Nachweisstichtag*'), und muss der 
   Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse, Fax-Nummer oder 
   E-Mail-Adresse vor Ablauf der gesetzlich bestimmten Frist vor der 
   Hauptversammlung, also spätestens bis zum Ablauf des 16. Juli 2018 (24.00 
   Uhr), zugehen. 
 
   Für die Anmeldung sollten Aktionäre die ihnen über ihr depotführendes 
   Kreditinstitut zugesandten Formulare zur Eintrittskartenbestellung 
   ausfüllen und an ihr depotführendes Kreditinstitut zurücksenden. Das 
   depotführende Kreditinstitut wird daraufhin die Anmeldung unter 
   gleichzeitiger Übersendung des besonderen Nachweises des 
   Anteilsbesitzes bei der oben genannten zentralen Anmeldestelle vornehmen, 
   welche die Anmeldung und den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes an 
   die Gesellschaft weiterleiten wird. 
 
   Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen 
   sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
   Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
   Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der 
   (vollständigen oder teilweisen) Veräußerung des Anteilsbesitzes nach 
   dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts 
   ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag 
   maßgeblich, d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem 
   Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur 
   Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für 
   Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Wer etwa zum 
   Nachweisstichtag nicht Aktionär ist, aber noch vor der Hauptversammlung 
   Aktien erwirbt, ist nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Der 
   Nachweisstichtag hat auch keine Bedeutung für eine eventuelle 
   Dividendenberechtigung. 
2. *Verfahren für die Stimmabgabe bei Stimmrechtsvertretung* 
 
   Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch 
   einen Bevollmächtigten, z.B. durch die depotführende Bank, eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl ausüben lassen. 
   Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung und 
   der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und 
   zur Ausübung des Stimmrechts nach den vorstehenden Bestimmungen 
   erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann 
   die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   Sofern die Vollmacht nicht einer von § 135 AktG erfassten Person oder 
   Institution erteilt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr 
   Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft 
   der Textform 
   (§ 126b BGB). 
 
   Sofern die Vollmacht einer von § 135 AktG erfassten Person oder 
   Institution erteilt werden soll, weisen wir darauf hin, dass in diesen 
   Fällen die zu bevollmächtigende Person oder Institution möglicherweise 
   eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil diese gemäß § 135 
   AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher die 
   Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die 
   Form der Vollmacht abzustimmen. 
 
   Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der Hauptversammlung durch 
   den Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht werden. Ferner kann der 
   Nachweis der Bevollmächtigung der Gesellschaft an folgende Adresse, 
   Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse übermittelt werden: 
 
    *UNITED*LABELS Aktiengesellschaft 
    c/o Better Orange IR & HV AG 
    Haidelweg 48 
    81241 München 
    Deutschland 
    Fax: +49 (0)89 889 690 655 
    E-Mail: unitedlabels@better-orange.de 
 
   Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden 
   kann, befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche nach der 
   oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird. 
   Dieses steht auch unter 
 
   http://www.unitedlabels.com/investor-relations/hauptversammlungen 
 
   zum Download zur Verfügung. 
 
   Aktionäre können sich auch durch die von der Gesellschaft benannten 
   weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter vertreten lassen. Die 
   Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. 
   Den Stimmrechtsvertretern steht bei der Ausübung des Stimmrechts kein 
   eigener Ermessensspielraum zu. Die Beauftragung der Stimmrechtsvertreter 
   der Gesellschaft zur Widerspruchserklärung sowie zur Stellung von 
   Anträgen und Fragen ist nicht möglich. 
 
   Ein Formular, das zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft verwendet werden kann, erhalten die 
   Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte, welche nach der oben 
   beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird. Dieses 
   steht auch unter 
 
   http://www.unitedlabels.com/investor-relations/hauptversammlungen 
 
   zum Download zur Verfügung. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 12, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

Die Vollmacht mit den Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der 
   Gesellschaft und ihr Nachweis gegenüber der Gesellschaft sollen aus 
   organisatorischen Gründen spätestens bis zum Ablauf des 22. Juli 2018 bei 
   der vorgenannten Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse für den Nachweis 
   der Bevollmächtigung eingegangen sein. 
 
   Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in der 
   Hauptversammlung erschienenen Aktionären, Aktionärsvertretern bzw. deren 
   Bevollmächtigten an, die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch 
   während der Hauptversammlung mit der weisungsgebundenen Ausübung des 
   Stimmrechts zu bevollmächtigen. 
3. *Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 
   127, § 131 Abs. 1 AktG* 
 
   a) *Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG* 
 
      Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil (5 %) des 
      Grundkapitals, das entspricht zurzeit 315.000 Aktien, oder den 
      anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen (dies entspricht 
      500.000 Aktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die 
      Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen 
      Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage 
      beiliegen. Das Verlangen muss dem Vorstand der Gesellschaft 
      schriftlich, spätestens bis zum 22. Juni 2018, 24.00 Uhr, unter 
      folgender Adresse zugehen: 
 
       Vorstand der *UNITED*LABELS 
       Aktiengesellschaft 
       Gildenstraße 6 
       48157 Münster 
       Deutschland 
 
      Die Antragsteller haben nach § 122 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung 
      mit § 122 Abs. 1 Satz 3 AktG nachzuweisen, dass sie seit 
      mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens 
      Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur 
      Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. 
 
      Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden 
      unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt 
      gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei 
      denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in 
      der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden 
      außerdem unter der Internetadresse 
 
      http://www.unitedlabels.com/investor-relations/hauptversammlungen 
 
      bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt. 
   b) *Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1, § 127 
      AktG* 
 
      Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge 
      gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten 
      Tagesordnungspunkten sowie Wahlvorschläge zur Wahl des 
      Abschlussprüfers bzw. des Aufsichtsrats übersenden. Gegenanträge 
      und Wahlvorschläge sind ausschließlich zu richten an: 
 
      *UNITED*LABELS Aktiengesellschaft 
      c/o Better Orange IR & HV AG 
      Haidelweg 48 
      81241 München 
      Deutschland 
      Fax: +49 (0)89 889 690 666 
      E-Mail: antraege@better-orange.de 
 
      Die Gesellschaft wird alle Gegenanträge zu einem Vorschlag des 
      Vorstands und/oder des Aufsichtsrats zu einem bestimmten 
      Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG und 
      Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG einschließlich einer 
      etwaigen Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der 
      Verwaltung im Internet unter 
 
      http://www.unitedlabels.com/investor-relations/hauptversammlungen 
 
      veröffentlichen, wenn sie der Gesellschaft spätestens bis zum 8. 
      Juli 2018, 24.00 Uhr, unter der vorgenannten Adresse, Fax-Nummer 
      oder E-Mail-Adresse zugehen und die übrigen Voraussetzungen für 
      eine Pflicht zur Veröffentlichung gemäß § 126 bzw. § 127 
      AktG erfüllt sind. Anderweitig adressierte Gegenanträge und 
      Wahlvorschläge von Aktionären bleiben für die Veröffentlichung 
      unberücksichtigt. 
 
      Von der Veröffentlichung eines Gegenantrags und einer etwaigen 
      Begründung kann die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG 
      genannten Voraussetzungen absehen. Wahlvorschläge werden zudem 
      nur zugänglich gemacht, wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf 
      und den Wohnort der vorgeschlagenen Person enthalten. 
 
      Gegenanträge und Wahlvorschläge sind nur dann gestellt, wenn sie 
      während der Hauptversammlung mündlich gestellt werden. Das Recht 
      eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge 
      und Wahlvorschläge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten auch 
      ohne Veröffentlichung nach den §§ 126, 127 AktG oder vorherige 
      Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt 
      unberührt. 
   c) *Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG* 
 
      In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder 
      Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der 
      Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der 
      Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des 
      Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen 
      verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung 
      eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und ein 
      gesetzliches Auskunftsverweigerungsrecht nicht besteht. 
      Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich 
      mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Unter den in § 131 
      Abs. 3 AktG genannten Voraussetzungen darf der Vorstand die 
      Auskunft verweigern. 
 
      Nach § 14 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft kann der 
      Versammlungsleiter das Rede- und Fragerecht der Aktionäre 
      zeitlich angemessen beschränken. 
   d) *Weitergehende Erläuterungen* 
 
      Weitergehende Erläuterungen zu den Antragsrechten (§§ 122 Abs. 2, 
      126 Abs. 1, 127 Abs. 1 AktG) und Auskunftsrechten (§ 131 Abs. 1 
      AktG) der Aktionäre können im Internet unter 
 
      http://www.unitedlabels.com/investor-relations/hauptversammlungen 
 
      eingesehen werden. 
4. *Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft, über die die 
   Informationen nach § 124a AktG zugänglich sind* 
 
   Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich 
   zu machenden Unterlagen und weitere Informationen im Zusammenhang mit der 
   Hauptversammlung sind ab Einberufung der Hauptversammlung über die 
   Internetseite 
 
   http://www.unitedlabels.com/investor-relations/hauptversammlungen 
 
   abrufbar. 
 
   Die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen können vom 
   Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an auch in den 
   Geschäftsräumen der *UNITED*LABELS Aktiengesellschaft, Gildenstraße 
   6, 48157 Münster, Deutschland, eingesehen werden. Sie werden den 
   Aktionären auf Anfrage kostenfrei zugesandt. 
 
   Die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen werden auch 
   während der Hauptversammlung am 23. Juli 2018 zugänglich sein. 
5. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung* 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 6.300.000 
   nennwertlose Stückaktien, von denen jede Aktie eine Stimme gewährt. Die 
   Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich somit auf 6.300.000 Stimmrechte. 
   Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
   keine eigenen Aktien. 
6. *Hinweis zum Datenschutz* 
 
   Europaweit gelten ab dem 25. Mai 2018 neue Regelungen zum Datenschutz. 
   Der Schutz Ihrer Daten und deren rechtskonforme Verarbeitung haben für 
   uns einen hohen Stellenwert. In unseren Datenschutzhinweisen haben wir 
   alle Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten unserer 
   Aktionäre übersichtlich an einer Stelle zusammengefasst. Die 
   Datenschutzhinweise finden Sie unter 
 
   http://www.unitedlabels.com/investor-relations/hauptversammlungen 
 
Münster, im Juni 2018 
 
*UNITEDLABELS Aktiengesellschaft* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2018-06-12 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate 
News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: United Labels Aktiengesellschaft 
             Gildenstraße 6 
             48157 Münster 
             Deutschland 
Telefon:     +49 251 3221-0 
Fax:         +49 251 3221-0 
E-Mail:      presse@unitedlabels.com 
Internet:    http://unitedlabels.com 
ISIN:        DE0005489561 
WKN:         548956 
Börsen:      Auslandsbörse(n) Regulierter Markt in Frankfurt (Prime 
             Standard), Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, 
             Stuttgart, Tradegate Exchange 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
694703 2018-06-12 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

June 12, 2018 09:05 ET (13:05 GMT)

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