Bad Marienberg (www.aktiencheck.de) - Verbraucher können sich bald leichter zusammenschließen, um Ansprüche gegen Produkthersteller oder Dienstleister geltend zu machen. Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf zur Einführung einer Musterfeststellungsklage verabschiedet. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Pressemitteilung der Bundesregierung: Sind in einem Fall viele Verbraucherinnen und Verbraucher betroffen, so können bestimmte Verbände für sie künftig in einem Musterverfahren Grundsatzfragen gerichtlich verbindlich und gebündelt klären lassen. ...Den vollständigen Artikel lesen ...