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Dow Jones News
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DGAP-HV: GESCO Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.08.2018 in Wuppertal mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: GESCO Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
GESCO Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 30.08.2018 in Wuppertal mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-07-19 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
GESCO Aktiengesellschaft Wuppertal - ISIN DE000A1K0201 
- 
- Wertpapier-Kenn-Nummer A1K020 - Einladung zur 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am 
*Donnerstag, dem 30. August 2018, um 10.00 Uhr* 
(Einlass ab 9.00 Uhr) in der Stadthalle Wuppertal, 
Johannisberg 40, 42103 Wuppertal, stattfindenden 
*ordentlichen Hauptversammlung* ein. 
 
Tagesordnung 
TOP  *Vorlage des festgestellten 
1    Jahresabschlusses und des gebilligten 
     Konzernabschlusses sowie der Lageberichte 
     der GESCO AG und des Konzerns für das 
     Geschäftsjahr 2017/2018 (01.04.2017 bis 
     31.03.2018) inklusive des Berichts des 
     Aufsichtsrats* 
 
     Der Aufsichtsrat der GESCO AG hat in seiner 
     Sitzung am 4. Juni 2018 den vom Vorstand 
     vorgelegten Jahresabschluss gebilligt. 
     Damit ist der Jahresabschluss gemäß § 
     172 AktG festgestellt. Einer 
     Beschlussfassung durch die Hauptversammlung 
     bedarf es daher nicht. Der Konzernabschluss 
     wurde vom Aufsichtsrat ebenfalls in seiner 
     Sitzung am 4. Juni 2018 gebilligt. 
     Gemäß § 173 Abs. 1 Satz 2 AktG hat die 
     Hauptversammlung mithin auch insoweit nicht 
     zu beschließen. 
 
     Die vorgenannten Unterlagen sowie der 
     erläuternde Bericht zu den Angaben nach §§ 
     289a, 315a HGB sind vom Tage der 
     Einberufung der Hauptversammlung an auf der 
     Internetseite der Gesellschaft unter 
 
     http://www.gesco.de/de/hauptversammlung 
 
     zugänglich. Sie liegen auch während der 
     Hauptversammlung im Versammlungssaal zur 
     Einsichtnahme durch die Aktionärinnen und 
     Aktionäre aus. Abschriften werden jedem 
     Aktionär bzw. jeder Aktionärin auf 
     Verlangen unverzüglich und kostenlos 
     übersandt. 
TOP  *Beschlussfassung über die Verwendung des 
2    Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 
     2017/2018* 
 
     Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
     für das Geschäftsjahr 2017/2018 
     ausgewiesenen Bilanzgewinn von 
     12.184.757,19 EUR wie folgt zu verwenden: 
 
      Zahlung einer          6.501.556,20 EUR 
      Dividende von 0,60 EUR 
      je Stückaktie auf das 
      derzeit 
      dividendenberechtigte 
      Grundkapital 
      (10.839.499 Aktien 
      abzgl. 3.572 eigene 
      Aktien) 
      Einstellung in andere  5.683.200,99 EUR 
      Gewinnrücklagen 
                             12.184.757,19 EUR 
TOP  *Beschlussfassung über die Entlastung der 
3    Mitglieder des Vorstands für das 
     Geschäftsjahr 2017/2018* 
 
     Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den 
     im Geschäftsjahr 2017/2018 amtierenden 
     Mitgliedern des Vorstands für diesen 
     Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
TOP  *Beschlussfassung über die Entlastung der 
4    Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
     Geschäftsjahr 2017/2018* 
 
     Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
     im Geschäftsjahr 2017/2018 amtierenden 
     Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
     Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
TOP  *Wahl des Abschlussprüfers und des 
5    Konzernabschlussprüfers für das 
     Geschäftsjahr 2018/2019* 
 
     Der Aufsichtsrat schlägt vor, die 
     Breidenbach und Partner PartG mbB, 
     Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - 
     Steuerberatungsgesellschaft, Wuppertal, zum 
     Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und 
     des Konzernabschlusses für das 
     Geschäftsjahr 2018/2019 sowie zum Prüfer 
     für die prüferische Durchsicht des 
     verkürzten Abschlusses und des 
     Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr 
     des Geschäftsjahres 2018/2019, sofern eine 
     solche prüferische Durchsicht durchgeführt 
     wird, zu wählen. 
TOP  *Billigung des Systems zur Vergütung der 
6    Mitglieder des Vorstands* 
 
     Gemäß § 120 Abs. 4 AktG kann die 
     Hauptversammlung über die Billigung des 
     Systems zur Vergütung der 
     Vorstandsmitglieder beschließen. 
     Gegenstand der Billigung ist das 
     Vergütungssystem, das in dem auf der 
     Internetseite der Gesellschaft unter 
 
     http://www.gesco.de/de/hauptversammlung 
 
     zugänglichen Bericht 'Vergütungssystem des 
     Vorstands' erläutert wird. Dieser Bericht 
     liegt auch während der Hauptversammlung zur 
     Einsichtnahme aus. Aufsichtsrat und 
     Vorstand schlagen vor, das in dem Bericht 
     'Vergütungssystem des Vorstands' 
     dargestellte System zur Vergütung der 
     Vorstandsmitglieder zu billigen. 
Teilnahmevoraussetzungen und sonstige Angaben nach § 
121 Abs. 3 Satz 3 AktG 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind gemäß § 14 Abs. 1 der Satzung 
i.V.m. § 123 Abs. 2 Satz 1 und 2 AktG nur diejenigen 
Aktionärinnen und Aktionäre berechtigt, die rechtzeitig 
angemeldet und für die angemeldeten Aktien im 
Aktienregister eingetragen sind. Die Anmeldung muss der 
Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 23. August 
2018 (24.00 Uhr MESZ) unter der nachstehenden Adresse 
 
GESCO AG 
Aktionärsservice 
Postfach 14 60 
61365 Friedrichsdorf 
 
Fax: +49 (0)69 2222 34291 
E-Mail: gesco.hv@linkmarketservices.de 
 
oder unter Nutzung unseres zugangsgeschützten 
elektronischen Hauptversammlungsservices 
(https://netvote.gesco.de) gemäß dem dafür 
vorgesehenen Verfahren zugehen. Die Anmeldung bedarf 
der Textform und muss in deutscher oder englischer 
Sprache erfolgen. 
 
Formulare, die Aktionärinnen und Aktionäre für die 
Anmeldung nutzen können, sowie die Tagesordnung zur 
Hauptversammlung werden an die bis zum 16. August 2018 
(0.00 Uhr MESZ) im Aktienregister der Gesellschaft 
eingetragenen Versandadressen der Aktionärinnen und 
Aktionäre übermittelt. Für die Nutzung des 
elektronischen Hauptversammlungsservices ist eine 
Zugangsberechtigung erforderlich. Die notwendigen 
Angaben für den Zugang zu unserem elektronischen 
Hauptversammlungsservice (Aktionärsnummer und 
individuelle Zugangsnummer) werden unseren 
Aktionärinnen und Aktionären mit der Einladung zur 
Hauptversammlung übersandt. Die Nutzung des 
elektronischen Hauptversammlungsservices ist nur bei 
Eintragung im Aktienregister bis spätestens 16. August 
2018 (0.00 Uhr MESZ) gewährleistet. Bei nachfolgender 
Eintragung stehen die vorgenannten anderweitigen 
Möglichkeiten der Anmeldung zur Verfügung; in diesem 
Fall bitten wir bei der Anmeldung um Nennung des 
Namens, der Adresse und des Geburtsdatums. 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Abs. 2 
Satz 1 AktG als Aktionär bzw. Aktionärin nur, wer als 
solcher bzw. solche im Aktienregister der Gesellschaft 
eingetragen ist. Für das Teilnahmerecht sowie für die 
Anzahl der einem Aktionär bzw. einer Aktionärin 
zustehenden Stimmrechte ist demgemäß der 
Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der 
Hauptversammlung maßgeblich. Aus 
abwicklungstechnischen Gründen werden in der Zeit vom 
24. August 2018 bis einschließlich 30. August 2018 
keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen. 
Deshalb entspricht der Eintragungsstand des 
Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand 
nach der letzten Umschreibung am 23. August 2018. Der 
Handel mit Aktien der Gesellschaft wird durch eine 
Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert. Auch 
nach erfolgter Anmeldung können Aktionärinnen und 
Aktionäre daher über ihre Aktien weiter frei verfügen. 
 
Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen sowie diesen 
gemäß § 135 Abs. 8 und Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 
AktG gleichgestellte Personen bzw. Institutionen dürfen 
das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als 
deren Inhaber sie aber im Aktienregister der 
Gesellschaft eingetragen sind, nur aufgrund einer 
Ermächtigung des wirtschaftlichen Eigentümers der 
Aktien ausüben. 
 
*Verfahren für die Stimmrechtsausübung im Wege der 
Briefwahl* 
 
In diesem Jahr bieten wir Aktionärinnen und Aktionären, 
die nicht an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, 
wiederum die Möglichkeit zur Stimmabgabe per Briefwahl 
im Vorfeld der Hauptversammlung an. Ein entsprechendes 
Formular erhalten unsere Aktionärinnen und Aktionäre 
zusammen mit der Einladung zur Hauptversammlung 
übersandt. Das Formular für die Briefwahl wird 
Aktionärinnen und Aktionären ferner jederzeit auf 
Verlangen in Textform übermittelt. Es ist 
schließlich auf der Internetseite der Gesellschaft 
unter 
 
http://www.gesco.de/de/hauptversammlung 
 
abrufbar. Auch im Fall der Briefwahl ist eine 
rechtzeitige Anmeldung zur Hauptversammlung bis zum 23. 
August 2018 (24.00 Uhr MESZ) erforderlich (siehe oben 
unter 'Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts'). 
Briefwahlstimmen müssen spätestens bis zum Ablauf des 
28. August 2018 (24.00 Uhr MESZ) in Textform unter der 
Adresse 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 19, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)

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