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DGAP-News: GESCO Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung GESCO Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.08.2018 in Wuppertal mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2018-07-19 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. GESCO Aktiengesellschaft Wuppertal - ISIN DE000A1K0201 - - Wertpapier-Kenn-Nummer A1K020 - Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am *Donnerstag, dem 30. August 2018, um 10.00 Uhr* (Einlass ab 9.00 Uhr) in der Stadthalle Wuppertal, Johannisberg 40, 42103 Wuppertal, stattfindenden *ordentlichen Hauptversammlung* ein. Tagesordnung TOP *Vorlage des festgestellten 1 Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie der Lageberichte der GESCO AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2017/2018 (01.04.2017 bis 31.03.2018) inklusive des Berichts des Aufsichtsrats* Der Aufsichtsrat der GESCO AG hat in seiner Sitzung am 4. Juni 2018 den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss gemäß § 172 AktG festgestellt. Einer Beschlussfassung durch die Hauptversammlung bedarf es daher nicht. Der Konzernabschluss wurde vom Aufsichtsrat ebenfalls in seiner Sitzung am 4. Juni 2018 gebilligt. Gemäß § 173 Abs. 1 Satz 2 AktG hat die Hauptversammlung mithin auch insoweit nicht zu beschließen. Die vorgenannten Unterlagen sowie der erläuternde Bericht zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB sind vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.gesco.de/de/hauptversammlung zugänglich. Sie liegen auch während der Hauptversammlung im Versammlungssaal zur Einsichtnahme durch die Aktionärinnen und Aktionäre aus. Abschriften werden jedem Aktionär bzw. jeder Aktionärin auf Verlangen unverzüglich und kostenlos übersandt. TOP *Beschlussfassung über die Verwendung des 2 Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017/2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den für das Geschäftsjahr 2017/2018 ausgewiesenen Bilanzgewinn von 12.184.757,19 EUR wie folgt zu verwenden: Zahlung einer 6.501.556,20 EUR Dividende von 0,60 EUR je Stückaktie auf das derzeit dividendenberechtigte Grundkapital (10.839.499 Aktien abzgl. 3.572 eigene Aktien) Einstellung in andere 5.683.200,99 EUR Gewinnrücklagen 12.184.757,19 EUR TOP *Beschlussfassung über die Entlastung der 3 Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017/2018* Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017/2018 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. TOP *Beschlussfassung über die Entlastung der 4 Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017/2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. TOP *Wahl des Abschlussprüfers und des 5 Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018/2019* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Breidenbach und Partner PartG mbB, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft, Wuppertal, zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2018/2019 sowie zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2018/2019, sofern eine solche prüferische Durchsicht durchgeführt wird, zu wählen. TOP *Billigung des Systems zur Vergütung der 6 Mitglieder des Vorstands* Gemäß § 120 Abs. 4 AktG kann die Hauptversammlung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder beschließen. Gegenstand der Billigung ist das Vergütungssystem, das in dem auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.gesco.de/de/hauptversammlung zugänglichen Bericht 'Vergütungssystem des Vorstands' erläutert wird. Dieser Bericht liegt auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus. Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, das in dem Bericht 'Vergütungssystem des Vorstands' dargestellte System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder zu billigen. Teilnahmevoraussetzungen und sonstige Angaben nach § 121 Abs. 3 Satz 3 AktG *Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 14 Abs. 1 der Satzung i.V.m. § 123 Abs. 2 Satz 1 und 2 AktG nur diejenigen Aktionärinnen und Aktionäre berechtigt, die rechtzeitig angemeldet und für die angemeldeten Aktien im Aktienregister eingetragen sind. Die Anmeldung muss der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 23. August 2018 (24.00 Uhr MESZ) unter der nachstehenden Adresse GESCO AG Aktionärsservice Postfach 14 60 61365 Friedrichsdorf Fax: +49 (0)69 2222 34291 E-Mail: gesco.hv@linkmarketservices.de oder unter Nutzung unseres zugangsgeschützten elektronischen Hauptversammlungsservices (https://netvote.gesco.de) gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren zugehen. Die Anmeldung bedarf der Textform und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Formulare, die Aktionärinnen und Aktionäre für die Anmeldung nutzen können, sowie die Tagesordnung zur Hauptversammlung werden an die bis zum 16. August 2018 (0.00 Uhr MESZ) im Aktienregister der Gesellschaft eingetragenen Versandadressen der Aktionärinnen und Aktionäre übermittelt. Für die Nutzung des elektronischen Hauptversammlungsservices ist eine Zugangsberechtigung erforderlich. Die notwendigen Angaben für den Zugang zu unserem elektronischen Hauptversammlungsservice (Aktionärsnummer und individuelle Zugangsnummer) werden unseren Aktionärinnen und Aktionären mit der Einladung zur Hauptversammlung übersandt. Die Nutzung des elektronischen Hauptversammlungsservices ist nur bei Eintragung im Aktienregister bis spätestens 16. August 2018 (0.00 Uhr MESZ) gewährleistet. Bei nachfolgender Eintragung stehen die vorgenannten anderweitigen Möglichkeiten der Anmeldung zur Verfügung; in diesem Fall bitten wir bei der Anmeldung um Nennung des Namens, der Adresse und des Geburtsdatums. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG als Aktionär bzw. Aktionärin nur, wer als solcher bzw. solche im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen ist. Für das Teilnahmerecht sowie für die Anzahl der einem Aktionär bzw. einer Aktionärin zustehenden Stimmrechte ist demgemäß der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung maßgeblich. Aus abwicklungstechnischen Gründen werden in der Zeit vom 24. August 2018 bis einschließlich 30. August 2018 keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen. Deshalb entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand nach der letzten Umschreibung am 23. August 2018. Der Handel mit Aktien der Gesellschaft wird durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert. Auch nach erfolgter Anmeldung können Aktionärinnen und Aktionäre daher über ihre Aktien weiter frei verfügen. Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen sowie diesen gemäß § 135 Abs. 8 und Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen bzw. Institutionen dürfen das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung des wirtschaftlichen Eigentümers der Aktien ausüben. *Verfahren für die Stimmrechtsausübung im Wege der Briefwahl* In diesem Jahr bieten wir Aktionärinnen und Aktionären, die nicht an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, wiederum die Möglichkeit zur Stimmabgabe per Briefwahl im Vorfeld der Hauptversammlung an. Ein entsprechendes Formular erhalten unsere Aktionärinnen und Aktionäre zusammen mit der Einladung zur Hauptversammlung übersandt. Das Formular für die Briefwahl wird Aktionärinnen und Aktionären ferner jederzeit auf Verlangen in Textform übermittelt. Es ist schließlich auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.gesco.de/de/hauptversammlung abrufbar. Auch im Fall der Briefwahl ist eine rechtzeitige Anmeldung zur Hauptversammlung bis zum 23. August 2018 (24.00 Uhr MESZ) erforderlich (siehe oben unter 'Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts'). Briefwahlstimmen müssen spätestens bis zum Ablauf des 28. August 2018 (24.00 Uhr MESZ) in Textform unter der Adresse
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July 19, 2018 09:06 ET (13:06 GMT)