EEG: Vor den jüngsten Äußerungen der Clearingstelle EEG gab es Hoffnung, dass mehr Klarheit bei der Anlagenzusammenfassung geschaffen wird. Doch der im Mai veröffentlichte Hinweis sorgte für zusätzliche Unsicherheit, und Anlagenbetreiber sollten lieber auf eine endgültige Klärung warten. Mit großer Hoffnung hatten Anlagenbetreiber und Netzbetreiber der finalen Fassung des Hinweises der Clearingstelle EEG 2017/22 entgegengesehen. In dem Hinweis geht es um die Frage, ob 750-Kilowatt-Anlagen und Ausschreibungsanlagen innerhalb der räumlichen und zeitlichen Grenzen der Regelungen über die Anlagenzusammenfassung ...Den vollständigen Artikel lesen ...