Freiburg (ots) - Die Norm ist auch nicht eindeutig verfassungswidrig, wie Hänel meint. Schließlich hat 1993 gerade das Bundesverfassungsgericht gefordert, dass Abtreibungen in der Regel als illegal eingestuft werden - auch wenn Frauen, die nach einer Beratung abtreiben, nicht bestraft werden. Dazu passt durchaus, Ärzten die Information über das eigene Angebot zu verbieten. Es ist deshalb nicht so recht nachvollziehbar, warum Hänel in Karlsruhe Hilfe erhofft. Wahrscheinlicher ist eine politische Lösung. Im Bundestag ist eine klare Mehrheit dagegen, dass Ärztinnen wie Kristina Hänel bestraft werden. Der Bundestag sollte daher das schikanöse Gesetz ändern. http://mehr.bz/khs237g
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