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Dow Jones News
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DGAP-HV: Probiodrug AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: Probiodrug AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.12.2018 in Halle (Saale) mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Probiodrug AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Probiodrug AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.12.2018 in Halle 
(Saale) mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2018-10-24 / 15:03 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Probiodrug AG Halle (Saale) ISIN DE0007921835 / PBD Einladung zur 
außerordentlichen Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre zu der am 
Freitag, den 7. Dezember 2018, um 10:00 Uhr (MEZ), am Sitz der Probiodrug AG, 
Weinbergweg 22, 06120 Halle (Saale) stattfindenden außerordentlichen 
Hauptversammlung ein. I. 
Tagesordnung 
 
*Einziger Tagesordnungspunkt:* 
 
*Anzeige eines Verlustes in Höhe der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 
1 AktG* 
 
Der Vorstand zeigt der Hauptversammlung gemäß § 92 Abs. 1 AktG an, dass bei 
der Gesellschaft ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals 
besteht. 
 
Zu diesem Punkt der Tagesordnung ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung 
vorgesehen, da er sich entsprechend der gesetzlichen Regelungen auf die Anzeige des 
Vorstandes über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 
AktG beschränkt. 
 
II. 
Weitere Angaben zur Einberufung 
1. *Informationen und Unterlagen* 
 
   Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an werden auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   http://www.probiodrug.de/investors/ausserordentliche-hauptversammlung-2018/ 
 
   die Unterlagen gemäß § 124a AktG zur Einsicht und zum Download zur 
   Verfügung stehen. 
2. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung 
   des Stimmrechts* 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind 
   gemäß § 17 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre 
   berechtigt, die sich unter der nachstehenden Anschrift, Faxnummer oder 
   E-Mail-Adresse in Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch - 'BGB') in 
   deutscher oder englischer Sprache anmelden und ihre Berechtigung zur 
   Teilnahme an der Hauptversammlung durch Übermittlung eines Nachweises 
   des Anteilsbesitzes nachweisen: 
 
   Probiodrug AG 
   c/o Computershare Operations Center 
   80249 München 
   Fax: +49 89 30903-74675 
   E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
   Der Nachweis des Anteilsbesitzes kann durch ein depotführendes Institut in 
   Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder in englischer Sprache erbracht 
   werden und muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, 
   d.h. auf den *16. November 2018, 00:00 Uhr (MEZ)*, beziehen 
   ('*Nachweisstichtag*'). 
 
   Die Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Nachweis des 
   Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter der vorstehend genannten 
   Anschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse spätestens sechs Tage vor der 
   Hauptversammlung, also bis zum Ablauf des *30. November 2018, 24:00 Uhr 
   (MEZ)*, zugehen. 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts nur als Aktionär, wer den 
   Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. 
   Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür 
   keine Bedeutung. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
   Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Aktionäre können nach 
   erfolgter Anmeldung deshalb weiterhin über ihre Aktien frei verfügen. 
   Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst 
   danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- oder stimmberechtigt, es sei 
   denn, sie haben sich insoweit bevollmächtigen lassen oder sind hierzu 
   ermächtigt. 
 
   Nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Eingang des Nachweises ihres 
   Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten 
   für die Hauptversammlung übersandt bzw. am Versammlungsort hinterlegt. Um 
   den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir 
   die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des 
   Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. 
3. *Verfahren für die Erteilung von Stimmrechtsvollmachten* 
 
   Die Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen 
   möchten, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung 
   durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung, durch Dritte oder die durch die Gesellschaft 
   benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Auch im Fall einer 
   Bevollmächtigung sind die fristgerechte Anmeldung des Aktionärs und der 
   Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß den vorstehenden Bestimmungen 
   erforderlich. 
 
   Ein Vollmachtsformular erhalten die Aktionäre, die sich rechtzeitig 
   angemeldet haben, zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung. 
   Alsbald nach der Einberufung wird zudem ein Formular für die Erteilung 
   einer Stimmrechtsvollmacht über die Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   http://www.probiodrug.de/investors/ausserordentliche-hauptversammlung-2018/ 
 
   zugänglich sein. Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, 
   werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht vorzugsweise die mit der 
   Eintrittskarte übersandten Vollmachtsfomulare zu verwenden. 
 
   Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine 
   sonstige diesen gemäß § 135 Abs. 8 und Abs. 10 AktG gleichgestellte 
   Person oder Institution bevollmächtigt wird, ist die Vollmacht in Textform 
   (§ 126b BGB) gegenüber der Gesellschaft oder unmittelbar gegenüber dem 
   Bevollmächtigten zu erteilen. Gleiches gilt für den Widerruf der Vollmacht. 
 
   Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, ihnen gleichgestellten 
   Institutionen (§§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 1 AktG) sowie 
   Aktionärsvereinigungen oder Personen im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG sowie 
   den Nachweis und den Widerruf einer solchen Bevollmächtigung gelten die 
   gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG, die u.a. verlangen, 
   dass die Vollmacht von dem Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten ist. 
   Die Aktionäre werden daher gebeten, sich bei Bevollmächtigung eines 
   Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinbarung oder einer nach § 135 AktG 
   gleichgestellten Person rechtzeitig mit diesen wegen einer möglicherweise 
   geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. 
 
   Wird die Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft erteilt, soll diese 
   aus organisatorischen Gründen bis zum 6. Dezember 2018, 18:00 Uhr (MEZ), 
   bei nachfolgender Anschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse eingehen: 
 
   Probiodrug AG 
   c/o Computershare Operations Center 
   80249 München 
   Fax: +49 89 30903-74675 
   E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
   Wird die Vollmacht gegenüber den Bevollmächtigten erteilt, so bedarf es 
   eines Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in 
   Textform (§ 126b BGB). Dieser kann am Tage der Hauptversammlung an der Ein- 
   und Ausgangskontrolle erbracht werden. Der Nachweis der Bevollmächtigung 
   kann auch an vorstehende Anschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse 
   übermittelt werden. 
 
   Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft 
   eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte, 
   weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu 
   bevollmächtigen. Die Vollmachten für die von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und müssen 
   Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts enthalten. Ohne solche Weisungen 
   ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, 
   weisungsgemäß abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach 
   eigenem Ermessen ausüben. 
 
   Aktionäre, die hiervon Gebrauch machen wollen, können die mit der 
   Eintrittskarte versandten Vollmachts- und Weisungsformulare verwenden und 
   diese per Post, per Fax oder per E-Mail an nachfolgende Anschrift, 
   Faxnummer oder E-Mail-Adresse übermitteln: 
 
   Probiodrug AG 
   c/o Computershare Operations Center 
   80249 München 
   Fax: +49 89 30903-74675 
   E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
   Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter müssen spätestens bis zum *6. Dezember 2018, 18:00 Uhr 
   (MEZ)*, unter vorstehender Anschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse 
   eingehen. Bis zu diesem Zeitpunkt sind auch Änderungen sowie der 
   Widerruf der vor der Hauptversammlung erteilten Vollmachten und Weisungen 
   möglich. Darüber hinaus können am Tag der Hauptversammlung vor Ort von 
   anwesenden Aktionären und Aktionärsvertreter Vollmachten und Weisungen an 
   den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilt, geändert 
   oder widerrufen werden. 
 
   Weitere Einzelheiten zur Teilnahme an der Hauptversammlung sowie zur 
   Vollmachts- und Weisungserteilung gehen den Aktionären zusammen mit der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

October 24, 2018 09:04 ET (13:04 GMT)

Eintrittskarte zu. Sie können auch auf der Internetseite der Gesellschaft 
   unter 
 
   http://www.probiodrug.de/investors/ausserordentliche-hauptversammlung-2018/ 
 
   eingesehen werden. 
4. *Ergänzungsanträge, Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären, 
   Auskunftsrecht, weitergehende Erläuterungen* 
 
   _Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit (§ 122 
   Abs. 2 AktG)_ 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals 
   (dies entspricht gerundet 410.401 Aktien) oder den anteiligen Betrag von 
   EUR 500.000,00 (das entspricht 500.000 Aktien) erreichen, können verlangen, 
   dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. 
   Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage 
   beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft 
   zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der 
   Versammlung, also bis spätestens zum *6. November 2018, 24:00 Uhr (MEZ)*, 
   unter folgender Anschrift zugehen: 
 
   Vorstand der 
   Probiodrug AG 
   Weinbergweg 22 
   06120 Halle (Saale) 
   Deutschland 
 
   Im Hinblick auf die Mindestbesitzzeit wird auf die Vorschriften des § 122 
   Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 Satz 3 AktG verwiesen. Die betreffenden 
   Aktionäre haben gemäß § 122 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 Satz 3 AktG 
   nachzuweisen, dass sie mindestens seit 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des 
   Verlangens Inhaber der erforderlichen Zahl an Aktien sind und dass sie die 
   Aktien bis zur Entscheidung des Vorstandes über den Antrag halten. 
 
   _Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären (§§ 126 Abs. 1 und 127 AktG)_ 
 
   Jeder Aktionär ist gemäß § 126 Abs. 1 AktG berechtigt, Gegenanträge zu 
   den Beschlussvorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zu den 
   Tagesordnungspunkten zu stellen, ohne dass es hierfür vor der 
   Hauptversammlung einer Ankündigung, Veröffentlichung oder sonstigen 
   besonderen Handlungen bedarf. Gleiches gilt für Gegenvorschläge zu 
   Wahlvorschlägen für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und 
   Abschlussprüfern (§ 127 AktG). 
 
   Aktionäre können aber auch bereits vor der Hauptversammlung Gegenanträge 
   gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu Punkten der 
   Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Solche Anträge sind 
   ausschließlich an folgende Anschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse zu 
   richten: 
 
   Probiodrug AG 
   Weinbergweg 22 
   06120 Halle (Saale) 
   Fax: +49 345 555 9901 
   E-Mail: contact@probiodrug.de 
 
   Bis spätestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also bis spätestens zum 
   *22. November 2018, 24:00 Uhr (MEZ)*, unter vorstehender Anschrift, 
   Faxnummer oder E-Mail-Adresse zugegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge 
   von Aktionären, wird die Gesellschaft - vorbehaltlich §§ 126 Abs. 2 und 3, 
   127 AktG - den anderen Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft 
   unter 
 
   http://www.probiodrug.de/investors/ausserordentliche-hauptversammlung-2018/ 
 
   unverzüglich zugänglich machen. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung 
   werden anschließend ebenfalls unter der genannten Internetadresse 
   veröffentlicht. 
 
   Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der 
   Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der 
   Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie während der 
   Hauptversammlung mündlich gestellt werden. 
 
   _Auskunftsrecht des Aktionärs (§ 131 Abs. 1 AktG)_ 
 
   Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand 
   Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der 
   rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie 
   über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss eingebundenen 
   Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des 
   Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind in 
   der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu 
   stellen. Der Vorstand darf die Auskunft unter den in § 131 Abs. 3 AktG 
   genannten Gründen verweigern. 
 
   _Weitergehende Erläuterungen_ 
 
   Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 
   2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG finden sich auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
 
   http://www.probiodrug.de/investors/ausserordentliche-hauptversammlung-2018/ 
5. *Anzahl der ausgegebenen Aktien und Stimmrechte* 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung EUR 8.208.009,00 und ist eingeteilt in 8.208.009 auf den 
   Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die 
   Gesamtzahl der Stimmrechte an der Gesellschaft im Zeitpunkt der Einberufung 
   der Hauptversammlung beträgt damit 8.208.009. Die Gesellschaft hält keine 
   eigenen Aktien; es bestehen keine Aktien unterschiedlicher Gattung. 
6. *Hinweis zum Datenschutz* 
 
   Europaweit gelten aufgrund des Inkrafttretens der Europäischen 
   Datenschutz-Grundverordnung seit dem 25. Mai 2018 neue Regelungen zum 
   Datenschutz. Der Schutz Ihrer Daten und deren rechtskonforme Verarbeitung 
   haben für uns einen hohen Stellenwert. In unseren Datenschutzhinweisen 
   haben wir alle Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten 
   unserer Aktionäre übersichtlich und kompakt zusammengefasst. Die 
   Datenschutzhinweise stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   http://www.probiodrug.de/investors/ausserordentliche-hauptversammlung-2018/ 
 
   zur Einsicht und zum Download zur Verfügung. 
 
Halle (Saale), im Oktober 2018 
 
*Probiodrug AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2018-10-24 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate 
News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Probiodrug AG 
             Weinbeergweg 22 
             06120 Halle 
             Deutschland 
E-Mail:      info@probiodrug.de 
Internet:    http://www.probiodrug.de 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
737319 2018-10-24 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

October 24, 2018 09:04 ET (13:04 GMT)

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