Das Landgericht Braunschweig verhandelt am
Mittwoch (13.30 Uhr) über das legendäre Design des VW
Ende Juli hatte das Landgericht Stuttgart eine ähnliche Klage abgewiesen. Ingrid Steineck, die Tochter des Designers, hatte verlangt, das Urheberrecht am Porsche 911 und dem Vorgängermodell Porsche 356 nachträglich ihrem Vater zuzusprechen. Sie forderte einen Fairnessausgleich von 20 Millionen Euro - gewissermaßen eine Nachvergütung für den großen Erfolg des Sportwagens in den vergangenen sieben Jahrzehnten.
Die Kammer in Stuttgart begründete die Abweisung der Klage damit, dass die fraglichen Baureihen in ihrem Aussehen stark von den Modellen des 356 und des ursprünglichen 911 abwichen. Porsche schreibt das Design der Sportwagen maßgeblich den Nachfahren des Firmengründers Ferdinand Porsche zu. Der Autobauer bestritt vor Gericht, dass Komenda für das Aussehen des 911er hauptverantwortlich war.
Volkswagen
ISIN DE0007664039
AXC0030 2018-11-21/06:35