Halle (ots) - Die Vorstellung, dass deutsche Internet-Unternehmen am Ende mangels staatlicher Mitwirkungsmöglichkeiten an der Verfolgung politischer Oppositioneller beteiligt sein könnten, die nach deutschem Recht gar nicht strafbar ist, wäre abenteuerlich. Nein, diese Verordnung muss nachgebessert werden. Wie bisher sollte ein Richter den "Einbruch" in die Privatsphäre eines Verdächtigen genehmigen. Dieses Verfahren hat sich bewährt und darf nicht gekippt werden.
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