FRANKFURT (BaFin) -
Die Berichterstattung der Versicherer zur Veränderung der Eigenmittel nach dem europäischen Aufsichtsregime Solvency II (siehe "Wichtige Solvency-II-Kennzahlen und ihre Berechnung") erfüllt aus Sicht der BaFin ihren aufsichtlichen Zweck, bietet also der Aufsicht eine Möglichkeit, Veränderungen bei den Eigenmitteln der Unternehmen zu untersuchen. Gleichwohl sieht die Aufsicht Verbesserungsbedarf.
Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (16.01.2019)
AXC0183 2019-01-16/14:55