Volkswagen
Das Gericht bestätigte mit dem Urteil einen Antrag von VW
Das Landgericht entschied, VW habe sich in einer Zwangslage befunden: Die unzureichende Belieferung durch NHG Anfang Mai 2018 etwa habe zu Ausfällen im Werk Salzgitter geführt. Ferner urteilten die Richter, dass die Preiserhöhungen als Wucher eingestuft werden könnten, da sie deutlich über der zulässigen Grenze von 100 Prozent lagen. Offen ließ das Landgericht, ob die Höhe der Rückforderung berechtigt sei.
Dies sei nicht im Eilverfahren zu klären, es müsse im Hauptsacheverfahren ein Sachverständigengutachten eingeholt werden. Auch ob VW Anspruch auf Rückzahlung habe, sei nicht zu klären gewesen, sagte eine Sprecherin. Gegen das Urteil kann Berufung einlegt werden./ngu/DP/mis
ISIN DE0007664039
AXC0189 2019-01-16/15:02