"Der Verfassungsschutz darf nach den Verfassungsschutzgesetzen des Bundes und der Länder eine politische Partei beobachten, wenn er hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür hat, dass die Partei verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt; das heißt, dass sie die freiheitliche demokratische Grundordnung oder eines ihrer Elemente (Demokratie, Rechtsstaat, ...Den vollständigen Artikel lesen ...