Gesundheitsfragen richtig zu beantworten, ist Sache desjenigen, der eine Versicherung abschließen will. Beantwortet er sie falsch, kann der Versicherungsschutz wegfallen. Dafür kann ein Versicherungsmakler, der den Vertrag vermittelt hat, nur dann haftbar gemacht werden, wenn es Anhaltspunkte dafür ...Den vollständigen Artikel lesen ...