Eigentlich sollte die sogenannte E-Privacy-Verordnung zeitgleich mit der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft treten - also im Mai 2018. Laut dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Ulrich Kelber, sei jedoch bis heute inhaltlich keine wirklichen Fortschritte ...Den vollständigen Artikel lesen ...