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Dow Jones News
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DGAP-HV: Panamax Aktiengesellschaft: -2-

DJ DGAP-HV: Panamax Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.03.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Panamax Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Panamax Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 25.03.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2019-02-14 / 15:03 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Panamax Aktiengesellschaft Frankfurt am Main - ISIN DE000A1R1C81 - 
- WKN A1R1C8 - Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Hiermit 
laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der 
 
*ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft* 
 
am Montag, dem 25.03.2019, 10:00 Uhr (Einlass ab 9:00 Uhr), 
 
im Holiday Inn Munich City Centre, Hochstraße 3, 81669 München, 
 
ein. 
 
I. *Tagesordnung* 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 
   2017, des Lageberichts mit den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 
   289a Abs. 1 S. 1 des Handelsgesetzbuches sowie des Berichts 
   des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 172 und 173 
   Aktiengesetz) ist zum Tagesordnungspunkt 1 keine 
   Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom 
   Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt hat. Der 
   Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   a) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
   Vorstandsmitglied LEI Yi für das Geschäftsjahr 2017 keine 
   Entlastung zu erteilen. 
 
   b) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
   Vorstandsmitglied ZHAO Xu für das Geschäftsjahr 2017 keine 
   Entlastung zu erteilen. 
 
   c) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
   Vorstandsmitglied ZHAO Yusheng (Vorstandsmitglied bis 23. Juni 
   2017) für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 
 
   d) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
   Vorstandsmitglied CHEUNG Tuen Ting (Vorstandsmitglied bis 23. 
   Juni 2017) für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für 
   das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die MSW GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer 
   für das Geschäftsjahr 2018 und zum Prüfer für eine prüferische 
   Durchsicht von Zwischenfinanzberichten, die vor der 
   ordentlichen Hauptversammlung 2019 erstellt werden, zu wählen. 
5. *Wahl zum Aufsichtsrat* 
 
   Der Aufsichtsrat der Panamax AG setzt sich gemäß §§ 95 
   Satz 2, 96 Abs. 1 letzte Alternative, 101 Abs. 1 AktG und § 9 
   Abs. 1 der Satzung aus drei von der Hauptversammlung zu 
   wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist bei 
   der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder an Wahlvorschläge nicht 
   gebunden. 
 
   Das Aufsichtsratsmitglied Herr JIANG Guojian hat sein Amt 
   niedergelegt, und Herr Hartwig Traber wurde gerichtlich ab dem 
   15. März 2018 bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 
   zum neuen Aufsichtsratsmitglied bestellt. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Hartwig Traber in den 
   Aufsichtsrat zu wählen. Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab 
   Beendigung der Hauptversammlung bis zum Ablauf der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte 
   Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, 
   wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht 
   mitgerechnet wird. 
 
   *Wahl von Herrn Hartwig Traber, Dipl.-Betriebswirt FH Alzenau, 
   Deutschland, als Mitglied des Aufsichtsrats* 
 
   _Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:_ 
 
   Nachfolgend ist unter (1) angegeben, in welchen Unternehmen 
   Herr Hartwig Traber Mitglied eines anderen gesetzlich zu 
   bildenden Aufsichtsrats und unter (2), in welchen Unternehmen 
   er Mitglied eines vergleichbaren in- oder ausländischen 
   Kontrollgremiums ist: 
 
   (1) keine 
 
   (2) keine 
 
   _Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex:_ 
 
   Es bestehen keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen 
   zwischen Herrn Hartwig Traber und der Gesellschaft, den 
   Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der 
   Gesellschaft beteiligten Aktionär, die einen wesentlichen und 
   nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen können. 
 
   Ausführliche Informationen zu dem Kandidaten für die Wahl in 
   den Aufsichtsrat der Gesellschaft (Lebenslauf) finden sich auf 
   der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   http://www.panamax-ag.com/investor-relations/hauptversammlung/ 
II. *Sonstige Hinweise und Unterlagen* 
 
    *Vorlagen* 
 
    Diese Einberufung der Hauptversammlung, die unter 
    Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen, die sonstigen 
    zugänglich zu machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären 
    sowie weitere nach § 124a AktG zu veröffentlichende 
    Informationen sind über die Internetseite 
 
    http://www.panamax-ag.com/investor-relations/hauptversammlung/ 
 
    zugänglich und liegen während der Hauptversammlung am 
    Versammlungsort zur Einsichtnahme aus. 
 
    *Grundkapital und Stimmrechte* 
 
    Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 1.863.100,00 und 
    ist eingeteilt in 1.863.100 auf den Inhaber lautende Aktien 
    ohne Nennbetrag. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt 
    1.863.100. Diese Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der 
    Veröffentlichung dieser Einberufung im Bundesanzeiger. Die 
    Gesellschaft hält zu diesem Zeitpunkt keine eigenen Aktien. 
 
    *Teilnahmebedingungen* 
 
    Die Teilnahmebedingungen bestimmen sich nach den §§ 121 ff. 
    AktG und § 15 der Satzung. Zur Teilnahme an der 
    Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind 
    gemäß § 15 Abs. 1 der Satzung diejenigen Aktionäre 
    berechtigt, die sich rechtzeitig anmelden und ihre 
    Teilnahmeberechtigung nachweisen. Die Anmeldung muss 
    spätestens am 18.03.2019, 24:00 Uhr, dem Vorstand unter 
    folgender Adresse zugehen: 
 
    Panamax AG 
    c/o Link Market Services GmbH 
    Landshuter Allee 10 
    80637 München 
    Fax: 089/21027-289 
    E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
    Die Anmeldung muss schriftlich oder in Textform erfolgen. Sie 
    kann auch per Telefax oder per E-Mail übermittelt werden. 
    Aktionäre weisen ihre Berechtigung zur Hauptversammlung durch 
    eine in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer 
    Sprache erstellte und auf den Beginn des 21. Tages vor der 
    Hauptversammlung (d.h. 04.03.2019, 00:00 Uhr) bezogene 
    Bescheinigung ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende 
    Institut nach. Diese Bescheinigung muss bei der vorgenannten 
    Adresse spätestens am 18.03.2019, 24:00 Uhr, eingehen. 
 
    Wir weisen darauf hin, dass Aktionären, die rechtzeitig 
    angemeldet sind und ihre Teilnahmeberechtigung 
    ordnungsgemäß nachgewiesen haben, Eintrittskarten 
    übermittelt werden. 
 
    *Stimmrechtsvertretung* 
 
    Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch 
    durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine 
    Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl 
    ausüben lassen. Die Vollmacht ist in Textform (§ 126 b BGB) zu 
    erteilen. Der Nachweis der Bevollmächtigung ist gegenüber der 
    Gesellschaft auch per E-Mail möglich. § 135 AktG bleibt 
    unberührt. Zusammen mit der Eintrittskarte sowie auf Verlangen 
    wird den Aktionären ein Formular zur Erteilung der 
    Stimmrechtsvollmacht übersandt. Ein Formular, das für die 
    Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, steht auch 
    zum Download unter 
 
    http://www.panamax-ag.com/investor-relations/hauptversammlung/ 
 
    bereit. 
 
    Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft 
    ist an folgende Adresse zu richten: 
 
    Panamax AG 
    c/o Link Market Services GmbH 
    Landshuter Allee 10 
    80637 München 
    Fax: 089/21027-289 
    E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
    *Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigung von 
    Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft* 
 
    Aktionäre haben auch die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch von 
    der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ausüben zu 
    lassen. Auch in diesem Fall sind die ordnungsgemäße 
    Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes nach 
    Maßgabe des Abschnitts 'Teilnahmebedingungen' 
    erforderlich. Die Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im 
    Fall ihrer Bevollmächtigung nur weisungsgebunden aus. Liegen 
    ihnen zu Punkten der Tagesordnung keine oder keine eindeutigen 
    Weisungen vor, geben sie zu diesen Punkten keine Stimme ab. 
    Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf sowie die Erteilung 
    von Weisungen und deren Änderung bedürfen der Textform. 
    Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nehmen 
    keine Aufträge zu Wortmeldungen oder zum Stellen von Fragen 
    oder Anträgen entgegen. Vollmachten und Weisungen an die 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

February 14, 2019 09:03 ET (14:03 GMT)

Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen bis spätestens 
    24.03.2019, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft unter der 
    nachfolgend genannten Adresse eingegangen sein: 
 
    Panamax AG 
    c/o Link Market Services GmbH 
    Landshuter Allee 10 
    80637 München 
    Fax: 089/21027-289 
    E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
    Bis zu diesem Zeitpunkt wird im Vorfeld der Hauptversammlung 
    auch ein unter dieser Adresse eingegangener Widerruf einer 
    erteilten Vollmacht oder eine dort eingegangene Änderung 
    von Weisungen berücksichtigt. Am Tag der Hauptversammlung 
    können die Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der 
    Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, die Änderung 
    von Weisungen sowie der Widerruf der Vollmacht in Textform 
    auch an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung 
    erfolgen. 
 
    Unter der Internetadresse 
 
    http://www.panamax-ag.com/investorrelations/hauptversammlung/ 
 
    stehen weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung durch 
    die von der Gesellschaft bestimmten Stimmrechtsvertreter sowie 
    ein Formular zur Erteilung und Änderung von Vollmacht und 
    Weisungen an den von der Gesellschaft benannten 
    Stimmrechtsvertreter zur Verfügung. 
 
    *Anträge und Anfragen von Aktionären* 
 
    Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile 
    zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen 
    anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, verlangen, 
    dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt 
    gemacht werden. Ein solches Verlangen muss der Gesellschaft 
    unter der nachfolgend bekanntgemachten Adresse mindestens 30 
    Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der 
    Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen 
    sind), also spätestens am 22.02.2019, 24:00 Uhr, zugehen. 
 
    Gemäß § 126 Abs. 1 AktG kann jeder Aktionär der 
    Gesellschaft einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von 
    Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der 
    Tagesordnung übermitteln. Ein Gegenantrag ist nach näherer 
    Maßgabe von § 126 Abs. 1 und 2 AktG zugänglich zu machen, 
    wenn er der Gesellschaft unter der nachfolgend 
    bekanntgemachten Adresse mindestens 14 Tage vor der 
    Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der 
    Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens am 
    10.03.2019, 24:00 Uhr, zugeht. 
 
    Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe 
    von § 127 AktG einen Wahlvorschlag zur Wahl von 
    Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern machen. Ein 
    Wahlvorschlag ist nach näherer Maßgabe von §§ 127, 126 
    Abs. 1 und 2 AktG zugänglich zu machen, wenn er der 
    Gesellschaft unter der nachfolgend bekanntgemachten Adresse 
    mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der 
    Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen 
    sind), also spätestens am 10.03.2019, 24:00 Uhr, zugeht. 
 
    Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären sind 
    ausschließlich an folgende Adresse zu richten: 
 
    Panamax Aktiengesellschaft 
    c/o Link Market Services GmbH 
    Landshuter Allee 10 
    80637 München 
    Fax: 089/21027-298 
    E-Mail: antraege@linkmarketservices.de 
 
    Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden 
    nicht berücksichtigt. 
 
    Nähere Informationen zu den Rechten gemäß §§ 122 Abs. 2, 
    126 Abs. 1 und 127 AktG sowie zugänglich zu machende Anträge 
    und Wahlvorschläge werden unter 
 
    http://www.panamax-ag.com/investor-relations/hauptversammlung/ 
 
    bekannt gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden 
    gleichfalls unter der genannten Internetadresse zugänglich 
    gemacht. 
 
    *Sonstige Hinweise* 
 
    Gemäß § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 AktG erläutern wir die 
    Bedeutung des Nachweisstichtages im Sinne von § 123 Abs. 3 
    Satz 3 AktG dahingehend, dass nur diejenigen Personen, die am 
    Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also am 
    04.03.2019, 00.00 Uhr, Aktionäre sind, bei Erfüllung der 
    satzungsmäßigen und gesetzlichen Teilnahmevoraussetzungen 
    berechtigt sind, an der Hauptversammlung teilzunehmen und ihr 
    Stimmrecht auszuüben. 
 
    Wir weisen gemäß § 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG darauf hin, dass 
    jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom 
    Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu 
    geben ist, soweit diese Auskunft zur sachgemäßen 
    Beurteilung eines Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich 
    ist. Nähere Informationen zu diesem Recht gemäß § 131 
    Abs. 1 AktG stehen den Aktionären unter 
 
    http://www.panamax-ag.com/investorrelations/hauptversammlung/ 
 
    zur Verfügung. 
 
    Unter 
 
    http://www.panamax-ag.com/investor-relations/hauptversammlung/ 
 
    sind außerdem die gemäß § 124a AktG zu 
    veröffentlichenden Informationen zugänglich. 
 
    *Anfragen und Anforderungen von Unterlagen* 
 
    Zur Erleichterung der Vorbereitung der Hauptversammlung und 
    zur Sicherstellung einer möglichst schnellen Reaktion der 
    Gesellschaft auf Anfragen zur Hauptversammlung bitten wir, 
    Anfragen und Anforderungen von Unterlagen ausschließlich 
    zu richten an die 
 
    Panamax AG 
    c/o Link Market Services GmbH 
    Landshuter Allee 10 
    80637 München 
    Fax: 089 21027-298 
    E-Mail: hvmitteilungen@linkmarketservices.de 
 
Frankfurt am Main, im Februar 2019 
 
*Panamax AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2019-02-14 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Panamax Aktiengesellschaft 
             Rathausstraße 8 
             85521 Ottobrunn 
             Deutschland 
E-Mail:      info@panamax-ag.com 
Internet:    http://www.panamax-ag.com 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
776199 2019-02-14 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

February 14, 2019 09:03 ET (14:03 GMT)

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