Bei den Verhandlungen über Entschädigungen für die
geplante Abschaltung von Braunkohlekraftwerken muss der Bund mit
Milliardenforderungen des Energiekonzerns RWE
Die Kohlekommission hatte vorgeschlagen, bis zum Jahr 2022 rund 3,1 Gigawatt Braunkohlekapazität zusätzlich vom Netz zu nehmen. RWE geht davon aus, dass der Großteil der Abschaltungen auf das Rheinische Revier entfällt, wo der Essener Konzern die Kraftwerke und Tagebaue betreibt. Bis 2038 sollen dann alle Kohlekraftwerke abgeschaltet werden.
Der Bund soll mit den Betreibern über Entschädigungen verhandeln. Falls bis zum 30. Juni 2020 keine Einigung gefunden wird, empfiehlt die Kommission eine ordnungsrechtliche Lösung mit Entschädigungszahlungen "im Rahmen der rechtlichen Erfordernisse".
Nach RWE-Angaben sind die Kosten für die vorzeitigen Abschaltungen doppelt so hoch wie bei den seit 2016 in eine Sicherheitsbereitschaft überführten Braunkohlekraftwerken. Für sie seien Zahlungen von etwa 600 Millionen Euro pro Gigawatt vereinbart worden. Diesmal seien auch die Tagebaue betroffen, was zu höheren Kosten führe, sagte die Sprecherin./hff/DP/edh
ISIN DE0007037129
AXC0308 2019-02-14/18:42