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DGAP-Adhoc: CORESTATE Capital Holding S.A.: CORESTATE beschließt Aktienrückkaufprogramm (deutsch)

CORESTATE Capital Holding S.A. beschließt Aktienrückkaufprogramm

DGAP-Ad-hoc: Corestate Capital Holding S.A. / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
CORESTATE Capital Holding S.A. beschließt Aktienrückkaufprogramm

01.04.2019 / 11:01 CET/CEST
Korrektur einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr.
596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


CORESTATE Capital Holding S.A. beschließt Aktienrückkaufprogramm * Aktienrückkauf von bis zu 500.000 Aktien in einer oder zwei Tranchen mit einer Laufzeit bis einschließlich 25. April 2019 beschlossen * Tranche vom 1. April 2019 bis einschließlich 12. April 2019 mit einer Preisspanne von EUR 33,36 bis EUR 36,87 * Aktienrückkauf erfolgt über die Börse (XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse) Luxemburg, den 1. April 2019 - Der Vorstand der CORESTATE Capital Holding S.A. mit Sitz in Luxemburg, ISIN LU1296758029 ("Gesellschaft"), hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, von der auf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 27. April 2018 beschlossenen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien Gebrauch zu machen und bis zu 500.000 Stück eigene Aktien im Zeitraum vom 1. April 2019 bis einschließlich 25. April 2019 zu erwerben. Nach der Ermächtigung der Hauptversammlung müssen rückerworbene Aktien zu einem Preis erworben werden, der den Börsenkurs je rückerworbene Aktie zum Handelstag unmittelbar vor dem Vorstandsbeschluss zum Rückkauf um nicht mehr als 5 % unter- oder überschreitet. Der maximale Gesamtkaufpreis, für den eigene Aktien durch die CORESTATE Capital Holding S.A. erworben werden sollen, beträgt bis zu EUR 18.505.000,- (ohne Erwerbsnebenkosten). Der Aktienrückkauf erfolgt über die Börse (XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse). Das Aktienrückkaufprogramm wird in eine oder zwei Tranchen eingeteilt. Für die Tranche vom 1. April 2019 bis einschließlich 12. April 2019 hat die Gesellschaft den Rückkaufpreis basierend auf dem volumengewichteten Durchschnittskurs der Aktie der Gesellschaft im XETRA-Handel vom 29. März 2019 auf eine Preisspanne von EUR 33,36 bis EUR 36,87 pro Aktie festgelegt (Korrektur der Ad hoc Meldung von heute, 8:14 Uhr, in der die Preisspanne fälschlicherweise mit EUR 33,49 bis EUR 37,01 pro Aktie angegeben wurde). Zu gegebener Zeit wird der Vorstand darüber entscheiden, ob es eine weitere Tranche geben wird. Zudem wird der Vorstand ggf. darüber entscheiden, ob es auf der Grundlage einer möglichen neuen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ein weiteres Aktienrückkaufprogramm geben soll, falls und soweit dies von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 26. April 2019 beschlossen wird. Dieser Aktienrückkauf wird von einem Kreditinstitut durchgeführt. Das beauftragte Kreditinstitut trifft seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Aktienerwerbs unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft. Darüber hinaus hat sich das Kreditinstitut insbesondere verpflichtet, die Handelsbedingungen des Artikels 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 zu beachten. Danach dürfen Aktien u.a. nicht zu einem Kurs erworben werden, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des zum Zeitpunkt des Kaufs höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet, liegt. Außerdem dürfen an einem Tag zudem nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf erfolgt, erworben werden. Der durchschnittliche Aktienumsatz ergibt sich aus dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen in den 20 Börsentagen vor dem konkreten Kauftermin. Orders für Rückkäufe werden nur innerhalb des laufenden Handels und nicht im Rahmen von Auktionsphasen abgegeben werden und zu Beginn einer Auktionsphase bestehende Orders werden nicht während dieser Phase verändert werden. Der Aktienrückkauf kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig, jederzeit ausgesetzt und wieder aufgenommen werden. Die eigenen Aktien werden zu gesetzlich zulässigen Zwecken rückerworben. Die Gesellschaft beabsichtigt insbesondere, die rückerworbenen eigenen Aktien als Akquisitionswährung für externes Wachstum einzusetzen. Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm zusammenhängenden Geschäften werden in einer den Anforderungen des Artikel 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 entsprechenden Weise spätestens am siebten Handelstag nach Ausübung eines Geschäfts bekanntgegeben und auf der Website der Gesellschaft unter www.ir.corestate-capital.com veröffentlicht. IR Kontakt Dr. Kai Gregor Klinger Head of Investor Relations and Capital Markets T: +49 69 3535630106 / M: +49 152 22755400 ir@corestate-capital.com
01.04.2019 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch Unternehmen: Corestate Capital Holding S.A. 4, Rue Jean Monnet L-2180 Luxemburg Luxemburg Telefon: +49 69 3535630-107 Fax: +49 69 3535630-29 E-Mail: IR@corestate-capital.com Internet: www.corestate-capital.com ISIN: LU1296758029 WKN: A141J3 Indizes: SDAX Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart, Tradegate Exchange EQS News ID: 794037 Ende der Mitteilung DGAP News-Service
794037 01.04.2019 CET/CEST ISIN LU1296758029 AXC0135 2019-04-01/11:02
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