Anzeige
Mehr »
Login
Freitag, 29.03.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 687 internationalen Medien

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
103 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: adidas AG: Bekanntmachung der -8-

DJ DGAP-HV: adidas AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.05.2019 in Fürth mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: adidas AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
adidas AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.05.2019 
in Fürth mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-03-19 / 15:03 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
adidas AG Herzogenaurach ISIN: DE000A1EWWW0 Wir laden hiermit 
unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 9. Mai 2019, 10:00 
Uhr (Einlass ab 9:00 Uhr) in der Stadthalle Fürth, 
Rosenstraße 50, 90762 Fürth, stattfindenden ordentlichen 
Hauptversammlung ein. 
INHALT 
I.   *Tagesordnung* 
 
     [1] *Vorlage des festgestellten 
         Jahresabschlusses der adidas AG und des 
         gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
         Dezember 2018, des zusammengefassten 
         Lageberichts für die adidas AG und den 
         Konzern, des erläuternden Berichts des 
         Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 
         289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des 
         Berichts des Aufsichtsrats für das 
         Geschäftsjahr 2018* 
     [2] *Beschlussfassung über die Verwendung 
         des Bilanzgewinns* 
     [3] *Beschlussfassung über die Entlastung 
         des Vorstands für das Geschäftsjahr 
         2018* 
     [4] *Beschlussfassung über die Entlastung 
         des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
         2018* 
     [5] *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
     [6] *Beschlussfassung über die Aufhebung des 
         Genehmigten Kapitals gemäß § 4 Abs. 
         3 der Satzung, über die Schaffung eines 
         neuen Genehmigten Kapitals gegen 
         Sacheinlagen mit der Ermächtigung zum 
         Ausschluss des Bezugsrechts sowie die 
         entsprechende Satzungsänderung* 
     [7] *Beschlussfassung über die Aufhebung des 
         Bedingten Kapitals gemäß § 4 Abs. 6 
         der Satzung sowie über die Aufhebung von 
         § 4 Abs. 6 der Satzung* 
     [8] *Wahl des Abschlussprüfers und des 
         Konzernabschlussprüfers für das 
         Geschäftsjahr 2019 sowie des Prüfers für 
         eine etwaige prüferische Durchsicht des 
         Halbjahresfinanzberichts des 
         Geschäftsjahres 2019* 
II.  *Bericht an die Hauptversammlung zu 
     Tagesordnungspunkt 6* 
 
     *Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 6 
     gemäß §§ 203 Abs. 2 Satz 2, 186 Abs. 4 
     Satz 2 AktG* 
III. *Weitere Angaben und Hinweise* 
 
     *Unterlagen zur Hauptversammlung; 
     Veröffentlichungen auf der Internetseite der 
     Gesellschaft* 
 
     *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
     *Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
     Hauptversammlung und die Ausübung des 
     Stimmrechts* 
 
     *Verfügungen über Aktien und Umschreibungen im 
     Aktienregister* 
 
     *Verfahren für die Stimmabgabe durch 
     Bevollmächtigte* 
 
     *Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung 
     (gemäß § 122 Abs. 2 AktG)* 
 
     *Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
     (gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG)* 
 
     *Auskunftsrechte der Aktionäre (gemäß § 
     131 Abs. 1 AktG)* 
 
     *Weitergehende Erläuterungen* 
 
     *Übertragung der Hauptversammlung im 
     Internet* 
IV.  *Informationen zu Tagesordnungspunkt 5* 
 
     *Lebensläufe der zur Wahl vorgeschlagenen 
     Aufsichtsratskandidatinnen/-kandidaten* 
V.   *Information zum Datenschutz für Aktionäre* 
I.   *Tagesordnung* 
 
     [1] *Vorlage des festgestellten 
         Jahresabschlusses der adidas AG und des 
         gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
         Dezember 2018, des zusammengefassten 
         Lageberichts für die adidas AG und den 
         Konzern, des erläuternden Berichts des 
         Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289a 
         Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts 
         des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
         2018* 
 
         Die genannten Unterlagen enthalten auch den 
         Vergütungsbericht und sind auf der 
         Internetseite der Gesellschaft unter 
 
         *www.adidas-group.de/hv* 
 
         zugänglich. Die Unterlagen werden auch in 
         der Hauptversammlung zugänglich sein und 
         näher erläutert werden. 
 
         Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
         aufgestellten Jahresabschluss und den 
         Konzernabschluss gebilligt; damit ist der 
         Jahresabschluss gemäß § 172 AktG 
         festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu 
         diesem Tagesordnungspunkt 1 deshalb keinen 
         Beschluss zu fassen. 
     [2] *Beschlussfassung über die Verwendung des 
         Bilanzgewinns* 
 
         Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
         im festgestellten Jahresabschluss der adidas 
         AG zum 31. Dezember 2018 ausgewiesenen 
         Bilanzgewinn in Höhe von EUR 705.412.570,16 
         wie folgt zu verwenden: 
 
         Ausschüttung einer Dividende von EUR 3,35 je 
         dividendenberechtigte Stückaktie, d. h. EUR 
         665.761.523,05 als Gesamtbetrag der 
         Dividende und Vortrag des Restbetrags in 
         Höhe von EUR 39.651.047,11 auf neue 
         Rechnung. Der Anspruch auf die Dividende ist 
         gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG am 14. 
         Mai 2019 fällig. 
 
         Gesamtbetrag der       EUR 665.761.523,0 
         Dividende                  5 
         Vortrag auf neue       EUR 39.651.047,11 
         Rechnung 
         Bilanzgewinn           EUR 705.412.570,1 
                                    6 
 
         Der Gewinnverwendungsvorschlag 
         berücksichtigt, dass die zum Zeitpunkt der 
         Aufstellung des Jahresabschlusses von der 
         Gesellschaft gehaltenen 1.681.403 eigenen 
         Aktien gemäß § 71b AktG nicht 
         dividendenberechtigt sind. Wenn sich bis zur 
         Hauptversammlung die Zahl eigener Aktien 
         vermindert oder erhöht, werden Vorstand und 
         Aufsichtsrat der Hauptversammlung einen 
         entsprechend angepassten Beschlussvorschlag 
         zur Gewinnverwendung unterbreiten, der 
         unverändert eine Ausschüttung von EUR 3,35 
         je dividendenberechtigte Stückaktie sowie 
         entsprechend angepasste Beträge für den 
         Gesamtbetrag der Dividende und den Vortrag 
         auf neue Rechnung vorsieht. 
     [3] *Beschlussfassung über die Entlastung des 
         Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* 
 
         Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
         im Geschäftsjahr 2018 amtierenden 
         Mitgliedern des Vorstands für diesen 
         Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
     [4] *Beschlussfassung über die Entlastung des 
         Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* 
 
         Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
         im Geschäftsjahr 2018 amtierenden 
         Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
         Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
     [5] *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
         Mit Beendigung der ordentlichen 
         Hauptversammlung am 9. Mai 2019 endet die 
         Amtszeit aller Aufsichtsratsmitglieder, so 
         dass eine Neuwahl der Anteilseignervertreter 
         durch die Hauptversammlung erforderlich ist. 
 
         Der Aufsichtsrat der adidas AG setzt sich 
         gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung i.V.m. §§ 
         96 Abs. 1 und 2, 101 Abs. 1 AktG und § 7 
         Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 
         des Gesetzes über die Mitbestimmung der 
         Arbeitnehmer (MitbestG) aus acht von den 
         Anteilseignern und acht von den 
         Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern sowie 
         zu mindestens 30 % aus Frauen und zu 
         mindestens 30 % aus Männern zusammen. Da der 
         Gesamterfüllung der vorgenannten Quote nach 
         § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG im Vorfeld der 
         Beschlussfassung über die Wahlvorschläge 
         widersprochen wurde, ist der Mindestanteil 
         von Anteilseignervertretern und 
         Arbeitnehmervertretern getrennt zu erfüllen, 
         wobei auf volle Personenzahlen mathematisch 
         auf- bzw. abzurunden ist (§ 96 Abs. 2 Satz 3 
         und 4 AktG). Somit muss der Aufsichtsrat der 
         adidas AG mindestens aus zwei Frauen und 
         zwei Männern auf der Seite der 
         Anteilseignervertreter sowie mindestens aus 
         zwei Frauen und zwei Männern auf der Seite 
         der Arbeitnehmervertreter bestehen. Der 
         Aufsichtsrat schlägt die Wahl von zwei 
         Frauen und sechs Männern vor. Damit wäre das 
         Mindestanteilsgebot des § 96 Abs. 2 AktG auf 
         der Seite der Anteilseignervertreter 
         erfüllt. 
 
         Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats 
         stützten sich auf die Empfehlung seines 
         Nominierungsausschusses, berücksichtigen die 
         vom Aufsichtsrat gemäß Ziffer 5.4.1 
         Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) 
         für seine Zusammensetzung beschlossenen 
         Ziele und streben die Ausfüllung des vom 
         Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils 
         für das Gesamtgremium an. Ziele und 
         Kompetenzprofil wurden vom Aufsichtsrat im 
         Oktober 2018 beschlossen; sie stehen auf der 
         Internetseite der Gesellschaft unter 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 19, 2019 10:03 ET (14:03 GMT)

DJ DGAP-HV: adidas AG: Bekanntmachung der -2-

*www.adidas-group.com/s/organe* 
 
         zur Verfügung. Zudem hat sich der 
         Aufsichtsrat bei den vorgeschlagenen 
         Kandidatinnen/Kandidaten jeweils 
         vergewissert, dass diese den für das Mandat 
         zu erwartenden Zeitaufwand erbringen können. 
 
         Mit Ausnahme von Herrn Igor Landau und Herrn 
         Herbert Kauffmann schlägt der Aufsichtsrat 
         die Bestellung der Mitglieder des 
         Aufsichtsrats gemäß § 9 Abs. 2 der 
         Satzung für die Zeit ab Beendigung der 
         Hauptversammlung vom 9. Mai 2019 bis zur 
         Beendigung der ordentlichen 
         Hauptversammlung, die über die Entlastung 
         für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn 
         der Amtszeit beschließt, vor. Das 
         Geschäftsjahr, in welchem die Amtszeit 
         beginnt, wird nicht mitgerechnet. 
 
         Für Herrn Igor Landau schlägt der 
         Aufsichtsrat die Bestellung als Mitglied des 
         Aufsichtsrats gemäß § 9 Abs. 2 der 
         Satzung für die Zeit ab Beendigung der 
         Hauptversammlung vom 9. Mai 2019 bis zur 
         Beendigung der ordentlichen 
         Hauptversammlung, die über die Entlastung 
         für das Geschäftsjahr 2019 beschließt, 
         vor. Die erneute Bestellung von Herrn Igor 
         Landau für eine Amtszeit von lediglich einem 
         Jahr soll dazu dienen, eine Überleitung 
         des Aufsichtsratsvorsitzes zu ermöglichen. 
 
         Für Herrn Herbert Kauffmann schlägt der 
         Aufsichtsrat die Bestellung als Mitglied des 
         Aufsichtsrats gemäß § 9 Abs. 2 der 
         Satzung für die Zeit ab Beendigung der 
         Hauptversammlung vom 9. Mai 2019 bis zur 
         Beendigung der ordentlichen 
         Hauptversammlung, die über die Entlastung 
         für das Geschäftsjahr 2020 beschließt, 
         vor. 
 
         Der Aufsichtsrat schlägt vor, als von der 
         Hauptversammlung zu wählende Mitglieder des 
         Aufsichtsrats *die bisherigen Mitglieder* 
 
         *Ian Gallienne* 
 
         wohnhaft in Gerpinnes, Belgien 
         Co-Chief Executive Officer, Groupe Bruxelles 
         Lambert, Brüssel, Belgien* 
 
         _Keine Mitgliedschaft in anderen gesetzlich 
         zu bildenden inländischen Aufsichtsräten_ 
 
         _Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und 
         ausländischen Kontrollgremien von 
         Wirtschaftsunternehmen:_ 
 
         * Mitglied des Board of Directors, 
           Pernod Ricard SA, Paris, Frankreich 
         * Mitglied des Board of Directors, SGS 
           SA, Genf, Schweiz 
 
         Mandate innerhalb der Groupe Bruxelles 
         Lambert bzw. in mit dieser unter gemeinsamer 
         Kontrolle stehenden Unternehmen 
 
         * Mitglied des Board of Directors, 
           Imerys SA, Paris, Frankreich 
         * Mitglied des Board of Directors, 
           Sienna Capital S.à r.l., Strassen, 
           Luxemburg 
         * Mitglied des Board of Directors, 
           Compagnie Nationale à Portefeuille SA, 
           Loverval, Belgien 
         * Mitglied des Board of Directors, 
           Frère-Bourgeois SA, Loverval, Belgien 
         * Mitglied des Board of Directors, 
           Château Cheval Blanc, Société Civile, 
           Saint Emilion, Frankreich 
         * Mitglied des Board of Directors, GBL 
           Advisors Limited, London, 
           Großbritannien 
         * Mitglied des Board of Directors, GBL 
           Development Limited, London, 
           Großbritannien 
 
         * Ab 23. April 2019: Chief Executive 
         Officer, Groupe Bruxelles Lambert, Brüssel, 
         Belgien 
 
         *Herbert Kauffmann* 
 
         wohnhaft in Stuttgart 
         selbstständiger Unternehmensberater, 
         Stuttgart 
 
         _Keine Mitgliedschaft in anderen gesetzlich 
         zu bildenden inländischen Aufsichtsräten_ 
 
         _Keine Mitgliedschaft in vergleichbaren in- 
         und ausländischen Kontrollgremien von 
         Wirtschaftsunternehmen_ 
 
         *Igor Landau* 
 
         wohnhaft in Lugano, Schweiz 
         Pensionär 
 
         _Keine Mitgliedschaft in anderen gesetzlich 
         zu bildenden inländischen Aufsichtsräten_ 
 
         _Keine Mitgliedschaft in vergleichbaren in- 
         und ausländischen Kontrollgremien von 
         Wirtschaftsunternehmen_ 
 
         *Kathrin Menges* 
 
         wohnhaft in Neuss 
         Mitglied des Vorstands, zuständig für den 
         Unternehmensbereich Personal und 
         Infrastruktur-Services, Henkel AG & Co. 
         KGaA, Düsseldorf (bis 8. April 2019) 
 
         _Keine Mitgliedschaft in anderen gesetzlich 
         zu bildenden inländischen Aufsichtsräten_ 
 
         _Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und 
         ausländischen Kontrollgremien von 
         Wirtschaftsunternehmen:_ 
 
         Mandate bei ausländischen Tochterunternehmen 
         der Henkel AG & Co. KGaA (jeweils bis 8. 
         April 2019) 
 
         * Mitglied des Aufsichtsrats, Henkel 
           Central Eastern Europe GmbH, Wien, 
           Österreich 
         * Mitglied des Supervisory Boards, 
           Henkel Nederland B.V., Nieuwegein, 
           Niederlande 
         * Mitglied des Board of Directors, 
           Henkel Norden AB, Stockholm, Schweden 
         * Mitglied des Board of Directors, 
           Henkel Finland Oy, Vantaa, Finnland 
 
         *Nassef Sawiris* 
 
         wohnhaft London, Großbritannien 
         Chief Executive Officer & Mitglied des Board 
         of Directors, OCI N.V., Amsterdam, 
         Niederlande 
 
         _Keine Mitgliedschaft in anderen gesetzlich 
         zu bildenden inländischen Aufsichtsräten_ 
 
         _Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und 
         ausländischen Kontrollgremien von 
         Wirtschaftsunternehmen:_ 
 
         * Mitglied des Board of Directors, 
           LafargeHolcim Ltd., Jona, Schweiz 
 
         *sowie erstmalig als neue Mitglieder* 
 
         *Dr. Thomas Rabe* 
         wohnhaft in Berlin 
         Vorstandsvorsitzender, Bertelsmann 
         Management SE, Gütersloh 
 
         _Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu 
         bildenden inländischen Aufsichtsräten:_ 
 
         * Vorsitzender des Aufsichtsrats, 
           Symrise AG, Holzminden 
 
         _Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und 
         ausländischen Kontrollgremien von 
         Wirtschaftsunternehmen:_ 
 
         Mandate bei ausländischen Tochterunternehmen 
         der Bertelsmann SE & Co. KGaA 
 
         * Mitglied des Supervisory Boards, ACR - 
           Advanced Customer Relation S.à r.l., 
           Luxemburg, Luxemburg 
         * Vorsitzender des Board of Directors, 
           Penguin Random House LLC, New York, 
           USA 
         * Vorsitzender des Board of Directors, 
           RTL Group S.A., Luxemburg, Luxemburg 
 
         Der Vorstandsvorsitzende der adidas AG, Herr 
         Kasper Rorsted, der derzeit noch Mitglied 
         des Aufsichtsrats der Bertelsmann SE & Co. 
         KGaA sowie der Bertelsmann Management SE 
         ist, legt diese Mandate mit Wirkung zum 31. 
         März 2019 nieder. 
 
         *Bodo Uebber* 
 
         wohnhaft in Stuttgart 
         Mitglied des Vorstands, zuständig für 
         Finanzen & Controlling / Daimler Financial 
         Services, Daimler AG, Stuttgart (bis 22. Mai 
         2019) 
 
         _Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu 
         bildenden inländischen Aufsichtsräten:_ 
 
         * Mitglied des Aufsichtsrats, 
           Bertelsmann SE & Co. KGaA / 
           Bertelsmann Management SE, Gütersloh 
         * Vorsitzender des Aufsichtsrats, 
           Daimler Financial Services AG, 
           Stuttgart* 
 
         _Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und 
         ausländischen Kontrollgremien von 
         Wirtschaftsunternehmen:_ 
 
         * Mitglied des Board of Directors, BAIC 
           Motor Corporation Ltd., Peking, China* 
         * Mitglied des Board of Directors, 
           Mercedes-Benz Grand Prix Ltd., 
           Brackley, Großbritannien* 
         * Mitglied des Board of Directors, Delta 
           Topco Ltd., St. Helier, Jersey, 
           Großbritannien* 
 
         * Mandate in direktem Zusammenhang mit der 
         Vorstandstätigkeit bei der Daimler AG, 
         Niederlegung spätestens mit Wirkung zum 22. 
         Mai 2019. 
 
         *Jing Ulrich* 
 
         wohnhaft in Hongkong 
         Managing Director und Vice Chairman of Asia 
         Pacific, JPMorgan Chase & Co., New York, USA 
 
         _Keine Mitgliedschaft in anderen gesetzlich 
         zu bildenden inländischen Aufsichtsräten_ 
 
         _Keine Mitgliedschaft in vergleichbaren in- 
         und ausländischen Kontrollgremien von 
         Wirtschaftsunternehmen_ 
 
         in den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
         Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im 
         Wege der Einzelabstimmung über die 
         Kandidatinnen/Kandidaten entscheiden zu 
         lassen. 
 
         Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht 
         keine(r) der vorgeschlagenen 
         Kandidatinnen/Kandidaten in persönlicher 
         oder geschäftlicher Beziehung zur 
         Gesellschaft, deren Konzernunternehmen oder 
         den Organen der Gesellschaft im Sinne von 
         Ziffer 5.4.1 DCGK. Wesentlich an der 
         Gesellschaft beteiligte Aktionäre, zu denen 
         eine persönliche oder geschäftliche 
         Beziehung bestehen könnte, sind der 
         Gesellschaft nicht bekannt. Sämtliche 
         vorgeschlagene Kandidatinnen/Kandidaten sind 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 19, 2019 10:03 ET (14:03 GMT)

DJ DGAP-HV: adidas AG: Bekanntmachung der -3-

im Falle ihrer Wahl nach Einschätzung des 
         Aufsichtsrats unabhängig im Sinne des DCGK. 
 
         Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 DCGK wird 
         darauf hingewiesen, dass im Falle seiner 
         Wahl Herr Igor Landau als Kandidat für den 
         Vorsitzenden des Aufsichtsrats vorgeschlagen 
         werden soll. 
 
         Die Lebensläufe der vorgeschlagenen 
         Kandidatinnen/Kandidaten sind dieser 
         Einladung unter '*IV. Informationen zu 
         Tagesordnungspunkt 5*' beigefügt und vom Tag 
         der Einberufung der Hauptversammlung an auf 
         der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
         *www.adidas-group.de/hv* 
 
         zugänglich. 
     [6] *Beschlussfassung über die Aufhebung des 
         Genehmigten Kapitals gemäß § 4 Abs. 3 
         der Satzung, über die Schaffung eines neuen 
         Genehmigten Kapitals gegen Sacheinlagen mit 
         der Ermächtigung zum Ausschluss des 
         Bezugsrechts sowie die entsprechende 
         Satzungsänderung* 
 
         Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
         beschließen: 
 
         a) Die von der ordentlichen 
            Hauptversammlung 2017 für die Dauer von 
            drei Jahren ab Eintragung im 
            Handelsregister beschlossene, bislang 
            nicht ausgenutzte Ermächtigung des 
            Vorstands gemäß § 4 Abs. 3 der 
            Satzung, das Grundkapital mit 
            Zustimmung des Aufsichtsrats einmal 
            oder mehrmals, insgesamt jedoch um 
            höchstens EUR 16.000.000 durch Ausgabe 
            neuer Aktien gegen Sacheinlagen zu 
            erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017/II), 
            und § 4 Abs. 3 der Satzung werden 
            aufgehoben. 
         b) Es wird ein neues genehmigtes Kapital 
            in Höhe von EUR 16.000.000 geschaffen 
            (Genehmigtes Kapital 2019). 
 
            Hierzu wird in § 4 der Satzung ein 
            neuer Absatz 3 mit folgendem Wortlaut 
            eingefügt: 
 
            '3. Der Vorstand ist für die Dauer 
                von fünf Jahren von der 
                Eintragung dieser Ermächtigung in 
                das Handelsregister an 
                ermächtigt, mit Zustimmung des 
                Aufsichtsrats das Grundkapital 
                durch Ausgabe neuer Aktien gegen 
                Sacheinlagen einmal oder 
                mehrmals, insgesamt jedoch um 
                höchstens EUR 16.000.000 zu 
                erhöhen (Genehmigtes Kapital 
                2019). Der Vorstand entscheidet 
                mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
                über einen Ausschluss des 
                Bezugsrechts. Das Gesamtvolumen 
                der aufgrund dieser Ermächtigung 
                unter Bezugsrechtsausschluss 
                ausgegebenen Aktien darf 
                insgesamt nicht mehr als 10 % des 
                zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens 
                dieser Ermächtigung oder, falls 
                niedriger, des zum Zeitpunkt der 
                jeweiligen Ausgabe vorhandenen 
                Grundkapitals betragen. Auf die 
                vorgenannte 10%-Grenze ist das 
                Grundkapital anzurechnen, das auf 
                diejenigen Aktien entfällt, die 
                zur Bedienung von Wandlungs- oder 
                Optionsrechten bzw. Wandlungs- 
                oder Optionspflichten aus 
                Anleihen, Schuldverschreibungen 
                oder Genussrechten auszugeben 
                sind, soweit diese während der 
                Laufzeit bis zum Zeitpunkt der 
                jeweiligen Ausübung dieser 
                Ermächtigung unter Ausschluss des 
                Bezugsrechts ausgegeben werden, 
                oder das auf Aktien entfällt, die 
                während der Laufzeit bis zum 
                Zeitpunkt der jeweiligen Ausübung 
                dieser Ermächtigung unter 
                Bezugsrechtsausschluss ausgegeben 
                oder veräußert werden. Diese 
                Anrechnungsklausel gilt nicht für 
                den Bezugsrechtsausschluss für 
                Spitzenbeträge. Das Genehmigte 
                Kapital 2019 darf nicht zur 
                Ausgabe von Aktien im Rahmen von 
                Vergütungs- oder 
                Beteiligungsprogrammen für 
                Vorstandsmitglieder, Arbeitnehmer 
                oder für Mitglieder von 
                Geschäftsführungsorganen oder 
                Arbeitnehmer von 
                Tochterunternehmen verwendet 
                werden.' 
         c) Der Vorstand wird angewiesen, die 
            Aufhebung des bestehenden Genehmigten 
            Kapitals 2017/II gemäß lit. a) und 
            von § 4 Abs. 3 der Satzung sowie die 
            Beschlussfassung über § 4 Abs. 3 der 
            Satzung gemäß lit. b) mit der 
            Maßgabe zum Handelsregister 
            anzumelden, dass die Eintragung in der 
            vorgenannten Reihenfolge erfolgt und 
            dass die Eintragung der Aufhebung des 
            bestehenden Genehmigten Kapitals 
            2017/II gemäß lit. a) erst 
            erfolgt, wenn sichergestellt ist, dass 
            unmittelbar im Anschluss die 
            Beschlussfassung über § 4 Abs. 3 der 
            Satzung gemäß lit. b) eingetragen 
            wird. 
 
         Der schriftliche Bericht des Vorstands zu 
         den Gründen, aus denen er ermächtigt sein 
         soll, das Bezugsrecht der Aktionäre 
         auszuschließen, ist im Anschluss an den 
         Tagesordnungspunkt 8 unter '*II. Bericht an 
         die Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 
         6*' abgedruckt. 
     [7] *Beschlussfassung über die Aufhebung des 
         Bedingten Kapitals gemäß § 4 Abs. 6 der 
         Satzung sowie über die Aufhebung von § 4 
         Abs. 6 der Satzung* 
 
         Die Hauptversammlung hat am 6. Mai 2010 das 
         Bedingte Kapital 2010 geschaffen. Es diente 
         der Gewährung von auf den Inhaber lautenden 
         Stückaktien bei Ausübung von Options- bzw. 
         Wandlungsrechten oder bei Erfüllung 
         entsprechender Options- bzw. 
         Wandlungspflichten oder bei Ausübung eines 
         Wahlrechts der Gesellschaft, ganz oder 
         teilweise anstelle der Zahlung des fälligen 
         Geldbetrags Stückaktien der Gesellschaft zu 
         gewähren, an die Inhaber von 
         Schuldverschreibungen, die aufgrund des 
         Ermächtigungsbeschlusses der 
         Hauptversammlung vom 6. Mai 2010 bis zum 5. 
         Mai 2015 von der Gesellschaft oder einem 
         nachgeordneten Konzernunternehmen begeben 
         wurden. 
 
         Der Vorstand hat am 14. März 2012 mit 
         Zustimmung des Aufsichtsrats von der 
         Ermächtigung der Hauptversammlung vom 6. Mai 
         2010 teilweise Gebrauch gemacht und hat am 
         21. März 2012 eine Wandelanleihe unter 
         Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre 
         begeben. Die Ermächtigung zur Ausgabe von 
         Options- und/oder Wandelanleihen vom 6. Mai 
         2010 wurde bereits mit Beschluss der 
         Hauptversammlung vom 8. Mai 2014 aufgehoben. 
         Im Geschäftsjahr 2018 hat die Gesellschaft 
         von ihrem Recht zur vorzeitigen Rückzahlung 
         noch ausstehender Schuldverschreibungen 
         Gebrauch gemacht. Damit ist die 
         Wandelanleihe vollständig konvertiert bzw. 
         zurückgezahlt, so dass aus dem Bedingten 
         Kapital 2010 keine Aktien mehr ausgegeben 
         werden können. 
 
         Das Bedingte Kapital 2010 hat aus den 
         vorgenannten Gründen keine Bedeutung mehr. 
         Es soll deshalb vollständig aufgehoben und 
         die Satzung entsprechend angepasst werden. 
 
         Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
         beschließen: 
 
         a) Das mit Beschluss der 
            Hauptversammlung vom 6. Mai 2010 
            geschaffene Bedingte Kapital in Höhe 
            von bis zu EUR 36.000.000 
            (Tagesordnungspunkt 10) wird 
            aufgehoben. 
         b) § 4 Abs. 6 der Satzung wird 
            aufgehoben und die Nummerierung der 
            bisherigen Absätze 7 bis 10 
            entsprechend angepasst. 
     [8] *Wahl des Abschlussprüfers und des 
         Konzernabschlussprüfers für das 
         Geschäftsjahr 2019 sowie des Prüfers für 
         eine etwaige prüferische Durchsicht des 
         Halbjahresfinanzberichts des Geschäftsjahres 
         2019* 
 
         Gestützt auf die Empfehlung des 
         Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat 
         vor zu beschließen: 
 
         Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
         Berlin, wird zum Abschlussprüfer und 
         Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
         2019 sowie zum Prüfer für eine etwaige 
         prüferische Durchsicht des 
         Halbjahresfinanzberichts für das 
         Geschäftsjahr 2019 bestellt. 
 
         Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass 
         seine Empfehlung frei von ungebührlicher 
         Einflussnahme durch Dritte gemäß Art. 
         16 Abs. 2 Unterabs. 3 der EU-Verordnung Nr. 
         537/2014 vom 16. April 2014 ist und ihm 
         keine Klausel der in Art. 16 Abs. 6 der 
         Verordnung genannten Art auferlegt wurde. 
II.  *Bericht an die Hauptversammlung zu 
     Tagesordnungspunkt 6* 
 
     *Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 6 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 19, 2019 10:03 ET (14:03 GMT)

DJ DGAP-HV: adidas AG: Bekanntmachung der -4-

gemäß §§ 203 Abs. 2 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 
     AktG* 
 
     Vorstand und Aufsichtsrat schlagen unter 
     Tagesordnungspunkt 6 vor, die Ermächtigung 
     gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung, das Grundkapital 
     von der Eintragung dieser Ermächtigung in das 
     Handelsregister an mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
     durch Ausgabe neuer Aktien gegen Sacheinlagen einmal 
     oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens EUR 
     16.000.000 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017/II), 
     aufzuheben und durch ein neues genehmigtes Kapital 
     gegen Sacheinlagen in Höhe von erneut EUR 16.000.000 
     für die Dauer von nunmehr fünf Jahren im Wege der 
     Satzungsänderung zu ersetzen, das im Wesentlichen 
     der derzeit bestehenden Ermächtigung entspricht 
     (Genehmigtes Kapital 2019). 
 
     Der Vorstand erstattet zu der Ermächtigung, das 
     Bezugsrecht im Rahmen der neu vorgeschlagenen 
     Ermächtigung auszuschließen, gemäß §§ 203 
     Abs. 2 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG einen 
     schriftlichen Bericht, der nachstehend vollständig 
     bekannt gemacht wird: 
 
     Die Ermächtigung zur Ausgabe neuer Aktien 
     schließt die Ermächtigung des Vorstands ein, 
     mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche 
     Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Dies 
     gilt auch für den Fall, dass als Gegenleistung für 
     die Sacheinlage teils Aktien ausgegeben werden und 
     teils eine Barzahlung oder eine andere Gegenleistung 
     (ggf. auch eigene Aktien) erbracht werden. Die 
     Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss dient den 
     folgenden Zwecken: 
 
     1) Vorstand und Aufsichtsrat sollen die 
        Möglichkeit haben, auf das Genehmigte 
        Kapital zur Ausgabe von Aktien als 
        (Teil-)Gegenleistung für 
        Unternehmenszusammenschlüsse oder für den 
        Erwerb von Beteiligungen, Unternehmen 
        oder Unternehmensteilen als Sacheinlage 
        zurückgreifen zu können. Gegebenenfalls 
        kommt auch eine Einbringung von 
        Beteiligungen, Unternehmen oder 
        Unternehmensteilen in ein nachgeordnetes 
        Konzernunternehmen der Gesellschaft oder 
        ein Unternehmenszusammenschluss mit einem 
        nachgeordneten Konzernunternehmen in 
        Betracht. 
 
        Der Wert, zu dem die neuen Aktien in 
        diesem Fall ausgegeben werden, hängt von 
        den jeweiligen Umständen des Einzelfalls 
        und vom Zeitpunkt ab. Vorstand und 
        Aufsichtsrat werden sich bei der 
        Festsetzung an den Interessen der 
        Gesellschaft sowie, soweit möglich, am 
        Börsenkurs orientieren. 
 
        Wie bereits in der Vergangenheit prüft 
        der Vorstand fortlaufend Gelegenheiten 
        für die Gesellschaft zum Erwerb von 
        Unternehmen, Unternehmensteilen oder 
        Beteiligungen an Unternehmen, die in den 
        Bereichen Produktion und Vertrieb von 
        Sport- oder Freizeitartikeln oder in 
        sonstiger Weise im Unternehmensbereich 
        der Gesellschaft tätig sind. Der Erwerb 
        derartiger Beteiligungen, Unternehmen 
        oder Unternehmensteile gegen Gewährung 
        von Aktien liegt im Interesse der 
        Gesellschaft, wenn der Erwerb zu einer 
        Festigung oder Verstärkung der jeweiligen 
        Marktposition des adidas Konzerns führen 
        kann oder den Markteintritt in neue 
        Geschäftsfelder ermöglicht oder 
        erleichtert. Um einem etwaigen Interesse 
        der Veräußerer oder der Gesellschaft 
        an einer Bezahlung in Form von Aktien der 
        Gesellschaft für solche Erwerbsfälle 
        zeitnah und flexibel Rechnung tragen zu 
        können, ist es erforderlich, sofern nicht 
        auf eigene Aktien zurückgegriffen werden 
        kann und soll, dass der Vorstand zur 
        Ausgabe neuer Aktien unter Ausschluss des 
        Bezugsrechts der Aktionäre mit Zustimmung 
        des Aufsichtsrats ermächtigt wird. Da die 
        Aktien zu einem Wert ausgegeben werden 
        sollen, der sich, soweit möglich, am 
        Börsenkurs orientiert, haben 
        interessierte Aktionäre die Möglichkeit, 
        im zeitlichen Zusammenhang mit einer zu 
        den vorgenannten Zwecken erfolgenden 
        Ausgabe von neuen Aktien, bei der das 
        Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen 
        wird, Aktien zum Börsenkurs und damit zu 
        einer im Wesentlichen vergleichbaren 
        Bewertung über die Börse hinzuzuerwerben. 
 
        Aufgrund der vorstehenden Erwägungen 
        liegt aus Sicht des Vorstands die 
        vorgeschlagene Ermächtigung zur Ausgabe 
        neuer Aktien im Interesse der 
        Gesellschaft und kann es im Einzelfall 
        rechtfertigen, das Bezugsrecht der 
        Aktionäre auszuschließen. Der 
        Vorstand und der Aufsichtsrat werden in 
        jedem einzelnen Erwerbsfall prüfen und 
        abwägen, ob der Erwerb gegen Ausgabe von 
        Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts 
        erforderlich ist und im Interesse der 
        Gesellschaft liegt. 
     2) Die vorgeschlagene Ermächtigung in § 4 
        Abs. 3 der Satzung soll es Vorstand und 
        Aufsichtsrat des Weiteren ermöglichen, 
        das Genehmigte Kapital auch zur Ausgabe 
        von Aktien als (Teil-)Gegenleistung für 
        die Übertragung von gewerblichen 
        Schutzrechten bzw. Immaterialgüterrechten 
        von Sportlern, Sportvereinen und 
        sonstigen Personen, wie z. B. Patenten, 
        Marken, Namen, Emblemen, Logos und 
        Designs, auf die Gesellschaft oder ein 
        nachgeordnetes Konzernunternehmen zum 
        Zwecke der Entwicklung, Herstellung und 
        Vermarktung von Produkten und 
        Dienstleistungen des adidas Konzerns zu 
        nutzen. Ferner sollen die neuen Aktien 
        als (Teil-)Gegenleistung für den 
        unmittelbaren oder mittelbaren Erwerb von 
        (ggf. befristeten) Nutzungsrechten 
        (Lizenzen) an derartigen Rechten durch 
        die Gesellschaft oder ein nachgeordnetes 
        Konzernunternehmen zur Verfügung stehen. 
 
        Sollten Sportler, Sportvereine oder 
        sonstige Personen, die Rechte an solchen 
        gewerblichen Schutzrechten oder 
        Immaterialgüterrechten halten oder 
        verwerten dürfen, zur Übertragung 
        von bzw. Lizenzerteilung an diesen 
        Rechten nur gegen Gewährung von Aktien 
        oder im Falle der Barzahlung nur zu einem 
        spürbar höheren Preis bereit sein oder 
        liegt die Gewährung von Aktien aus 
        anderen Gründen im Interesse der 
        Gesellschaft, so muss die Gesellschaft in 
        der Lage sein, auf eine solche Situation 
        angemessen zu reagieren. 
 
        Ein solcher Fall kann z. B. eintreten, 
        wenn der Vorstand mit einem Verein im In- 
        oder Ausland den Abschluss eines 
        Sponsorenvertrags verhandelt, der es der 
        Gesellschaft erlauben soll, die bekannten 
        Namen, Embleme und Logos dieses 
        Sportvereins unter einer Lizenz bei der 
        Vermarktung von Produkten des adidas 
        Konzerns zu verwerten. 
 
        Ferner hält der Vorstand es 
        beispielsweise für möglich, dass sich 
        Gelegenheiten für die Gesellschaft 
        ergeben, unmittelbar oder mittelbar gegen 
        Gewährung von Aktien der Gesellschaft 
        Patente oder Lizenzen an Patentrechten zu 
        erwerben, deren Verwertung für 
        vorhandene, in der Entwicklung 
        befindliche oder noch zu entwickelnde 
        Produkte des adidas Konzerns im Interesse 
        der Gesellschaft liegt. 
 
        Die Bewertung der durch die Gesellschaft 
        unmittelbar oder mittelbar zu erwerbenden 
        gewerblichen Schutzrechte / 
        Immaterialgüterrechte oder der daran 
        begründeten Lizenzen wird marktorientiert 
        erfolgen, ggf. auf der Grundlage eines 
        Wertgutachtens. Die Bewertung der durch 
        die Gesellschaft zu gewährenden Aktien 
        wird unter Berücksichtigung des 
        Börsenkurses erfolgen. Aktionäre, die 
        ihre Beteiligungsquote an der 
        Gesellschaft wahren möchten, können dies 
        daher zu einer im Wesentlichen 
        vergleichbaren Bewertung durch Zukauf 
        über die Börse tun. 
 
        Die Gewährung von Aktien liegt in den 
        vorgenannten Fällen dann im Interesse der 
        Gesellschaft und kann einen 
        Bezugsrechtsausschluss rechtfertigen, 
        wenn die Nutzung und Verwertung der 
        gewerblichen Schutzrechte / 
        Immaterialgüterrechte oder der daran 
        begründeten Lizenzen für die Gesellschaft 
        Vorteile bei der Vermarktung von 
        Produkten und Dienstleistungen und/oder 
        Entwicklung ihrer Produkte verspricht und 
        ein Erwerb dieser Rechte gegen Barzahlung 
        nicht oder nicht zu angemessenen 
        Konditionen möglich ist. Denkbar ist 
        auch, dass sich die gewährte 
        Gegenleistung sowohl aus Aktien als auch 
        aus Barmitteln (z. B. Lizenzgebühren) 
        und/oder sonstigen Gegenleistungen 
        zusammensetzt. 
 
        Ob neue Aktien der Gesellschaft als 
        (Teil-)Gegenleistung gewährt werden, ist 
        in jedem Einzelfall vom Vorstand mit 
        Zustimmung des Aufsichtsrats unter 
        Berücksichtigung der Interessen der 
        Gesellschaft an der konkreten 
        Maßnahme, der Erforderlichkeit der 
        Gewährung von Aktien und der Bewertung zu 
        entscheiden. 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 19, 2019 10:03 ET (14:03 GMT)

DJ DGAP-HV: adidas AG: Bekanntmachung der -5-

3) Die vorgeschlagene Ermächtigung in § 4 
        Abs. 3 der Satzung soll es Vorstand und 
        Aufsichtsrat zudem ermöglichen, das 
        Genehmigte Kapital auch zur Ausgabe von 
        Aktien als (Teil-)Gegenleistung gegen 
        Einbringung sonstiger sacheinlagefähiger 
        Wirtschaftsgüter, insbesondere von 
        Grundbesitz und Rechten an Grundbesitz 
        oder Forderungen (auch gegen die 
        Gesellschaft oder gegen nachgeordnete 
        Konzernunternehmen) zu nutzen. Die 
        Gewährung von Aktien liegt in den 
        vorgenannten Fällen dann im Interesse der 
        Gesellschaft, wenn die als Sacheinlage 
        eingebrachten Wirtschaftsgüter für die 
        Tätigkeit der Gesellschaft von Nutzen 
        oder die Wirtschaftsgüter oder deren 
        Erwerb für die Finanz-, Vermögens- oder 
        Ertragslage der Gesellschaft von Vorteil 
        sind und ein Erwerb gegen Barzahlung 
        nicht oder nicht zu angemessenen 
        Konditionen möglich ist oder keinen 
        vergleichbaren wirtschaftlichen Vorteil 
        verspricht. 
 
        Ob neue Aktien der Gesellschaft als 
        (Teil-)Gegenleistung gewährt werden, ist 
        in jedem Einzelfall vom Vorstand mit 
        Zustimmung des Aufsichtsrats unter 
        Berücksichtigung der Interessen der 
        Gesellschaft an der konkreten 
        Maßnahme, der Erforderlichkeit der 
        Gewährung von Aktien und der Bewertung zu 
        entscheiden. 
     4) Anstelle der in den vorstehenden Ziffern 
        1) bis 3) genannten Sacheinlagen kann 
        jeweils auch die Verpflichtung zur 
        Übertragung des 
        Vermögensgegenstandes auf die 
        Gesellschaft als Sacheinlage eingebracht 
        werden, sofern die Leistung innerhalb von 
        fünf Jahren nach der Beschlussfassung 
        über die Durchführung der Kapitalerhöhung 
        zu bewirken ist. 
 
     Die in der Ermächtigung vorgesehene 
     Anrechnungsklausel stellt zum einen sicher, dass 
     durch die Volumengrenze in Höhe von 10 % des zum 
     Zeitpunkt der jeweiligen Ausgabe vorhandenen 
     Grundkapitals die Interessen der Aktionäre, eine 
     weitergehende Einbuße ihrer Beteiligungsquote 
     auszuschließen, gewahrt sind und zum anderen, 
     dass dem Vorstand insgesamt Ermächtigungen zu 
     Kapitalmaßnahmen mit Bezugsrechtsausschluss in 
     einem angemessenen Volumen zur Verfügung stehen, die 
     für die in den jeweiligen Berichten genannten 
     Maßnahmen genutzt werden können. 
 
     Der Vorstand wird im Übrigen in jedem Fall 
     sorgfältig prüfen, ob die Ausnutzung des Genehmigten 
     Kapitals 2019 und der Bezugsrechtsausschluss der 
     Aktionäre im Interesse der Gesellschaft und ihrer 
     Aktionäre liegen. Der Vorstand wird der 
     Hauptversammlung über die etwaige Ausnutzung des 
     Genehmigten Kapitals 2019 berichten. 
III. *Weitere Angaben und Hinweise* 
 
     *UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; 
     VERÖFFENTLICHUNGEN AUF DER INTERNETSEITE DER 
     GESELLSCHAFT* 
 
     Die zu Tagesordnungspunkt 1 vorgelegten Unterlagen, 
     der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des 
     Bilanzgewinns sowie der schriftliche Bericht des 
     Vorstands zu Tagesordnungspunkt 6, der auch in der 
     Einladung vollständig bekannt gemacht wird, sind von 
     der Einberufung der Hauptversammlung an bis zum 
     Abschluss der Hauptversammlung über die 
     Internetseite unserer Gesellschaft unter 
 
     *www.adidas-group.de/hv* 
 
     zugänglich. 
 
     Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und 
     kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen 
     übersandt. Das Verlangen ist an die nachfolgend für 
     Gegenanträge genannte Anschrift zu richten. 
 
     Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung 
     zugänglich gemacht. 
 
     Die weiteren in § 124a Satz 1 AktG genannten 
     Informationen und Unterlagen sind ebenfalls auf der 
     Internetseite der Gesellschaft unter 
 
     *www.adidas-group.de/hv* 
 
     vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an 
     zugänglich. 
 
     *GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE* 
 
     Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
     beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 
     200.416.186, eingeteilt in 200.416.186 auf den Namen 
     lautende Stückaktien (Aktien). Jede Aktie gewährt 
     eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien und 
     Stimmrechte beträgt demzufolge 200.416.186 Stück. In 
     dieser Gesamtzahl enthalten sind auch 1.836.199 im 
     Zeitpunkt der Einberufung gehaltene eigene Aktien, 
     aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen. 
 
     *VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER 
     HAUPTVERSAMMLUNG UND DIE AUSÜBUNG DES 
     STIMMRECHTS* 
 
     Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
     Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre 
     berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im 
     Aktienregister eingetragen sind und sich bis zum 
     Ablauf des 2. Mai 2019 (24:00 Uhr MESZ) angemeldet 
     haben. 
 
     Die Anmeldung kann über die Internetseite der 
     Gesellschaft durch Nutzung des passwortgeschützten 
     Internetportals der Gesellschaft 
     ('Aktionärsportal'), vorbehaltlich der technischen 
     Verfügbarkeit der Internetseite, unter der 
     Internetadresse 
 
     *www.adidas-group.de/hv* 
 
     erfolgen. Für den Onlinezugang zum Aktionärsportal 
     benötigen die Aktionäre ihre Aktionärsnummer und das 
     dazugehörige Zugangspasswort. Die Aktionärsnummer 
     können die Aktionäre den ihnen mit der Einladung zur 
     Hauptversammlung übersandten Unterlagen entnehmen. 
     Aktionäre, die sich bereits im Aktionärsportal 
     registriert haben, verwenden das im Rahmen der 
     Registrierung selbst vergebene Zugangspasswort. Alle 
     übrigen im Aktienregister eingetragenen Aktionäre 
     erhalten mit den Unterlagen, die ihnen mit der 
     Einladung zur Hauptversammlung übersandt werden, ein 
     individuelles Zugangspasswort für den Erstzugang zum 
     Aktionärsportal. 
 
     Wird nicht das Aktionärsportal zur Anmeldung 
     verwendet, muss die Anmeldung der Gesellschaft 
     anderweitig in Textform unter Benennung der Person 
     des Erklärenden in deutscher oder englischer Sprache 
     zugehen. Für die Fristwahrung kommt es auf den 
     Zugang der Anmeldung an. Sie ist zu adressieren an: 
 
      adidas AG 
      c/o Computershare Operations Center 
      80249 München 
 
      oder per Telefax an: 
      +49 89 30903-74675 
 
      oder per E-Mail an: 
      anmeldestelle@computershare.de 
 
     Weitere Hinweise zum Anmeldeverfahren finden sich 
     auf dem den Aktionären zusammen mit dem 
     Einladungsschreiben übersandten Anmeldebogen, der 
     für die Anmeldung verwendet werden kann. Der 
     genannten Internetseite sind ebenfalls Hinweise zum 
     Anmeldeverfahren zu entnehmen. 
 
     Mit der Anmeldung kann der Aktionär eine 
     Eintrittskarte zur Hauptversammlung anfordern. 
     Aktionäre, die sich über das Aktionärsportal 
     anmelden, haben die Möglichkeit, sich ihre 
     Eintrittskarte unmittelbar selbst auszudrucken. 
 
     Anders als die Anmeldung zur Hauptversammlung ist 
     die Eintrittskarte nicht Teilnahmevoraussetzung, 
     sondern dient lediglich der Vereinfachung des 
     Ablaufs an den Einlasskontrollen für den Zugang zur 
     Hauptversammlung. 
 
     *VERFÜGUNGEN ÜBER AKTIEN UND 
     UMSCHREIBUNGEN IM AKTIENREGISTER* 
 
     Die Aktien werden durch die Anmeldung zur 
     Hauptversammlung nicht gesperrt oder blockiert. 
     Aktionäre können über ihre Aktien daher auch nach 
     erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. 
 
     Für die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts ist 
     der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister 
     eingetragene Aktienbestand maßgebend. Aus 
     abwicklungstechnischen Gründen gilt für 
     Umschreibungsanträge, die der Gesellschaft ab 2. Mai 
     2019 (24:00 Uhr MESZ) (sog. Technical Record Date) 
     bis zum Tag der Hauptversammlung am 9. Mai 2019 
     (einschließlich) zugehen, ein 
     Umschreibungsstopp, d. h. es werden keine Ein- und 
     Austragungen im Aktienregister vorgenommen. 
     Aktionäre, deren Umschreibungsanträge für erworbene 
     Aktien während des Umschreibungsstopps eingehen, 
     können daher Teilnahme- und Stimmrechte aus diesen 
     Aktien in der Hauptversammlung nicht ausüben. 
 
     *VERFAHREN FÜR DIE STIMMABGABE DURCH 
     BEVOLLMÄCHTIGTE* 
 
     Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, 
     können ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung 
     oder eine andere Person ihrer Wahl zur Ausübung 
     ihrer Stimmrechte bevollmächtigen. Auch im Falle der 
     Stimmrechtsbevollmächtigung sind vom Aktionär die im 
     Abschnitt '*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
     Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts*' 
     dargelegten Anforderungen zu erfüllen. Stellt ein 
     Aktionär die Vollmacht auf mehr als eine Person aus, 
     so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von 
     diesen zurückweisen. 
 
     *Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine 
     Aktionärsvereinigung* oder andere ihnen 
     gleichgestellte Personen, Institute oder Unternehmen 
     (§§ 135 Abs. 8, Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG) 
     bevollmächtigt werden, bedürfen die Erteilung der 
     Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
     Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 19, 2019 10:03 ET (14:03 GMT)

DJ DGAP-HV: adidas AG: Bekanntmachung der -6-

Textform (§ 126b BGB). Erteilung/Widerruf bzw. 
     Nachweiserbringung können insbesondere über das 
     Aktionärsportal, vorbehaltlich der technischen 
     Verfügbarkeit der Internetseite, unter 
 
     *www.adidas-group.de/hv* 
 
     sowie unter Nutzung des Anmeldebogens oder der 
     Eintrittskarte und deren Zusendung an die auf diesen 
     jeweils angegebene Anschrift oder anderweitig in 
     Textform unter Benennung der Person des Erklärenden 
     und durch Zusendung an die nachfolgend genannte 
     Anschrift erfolgen: 
 
      adidas AG 
      c/o Computershare Operations Center 
      80249 München 
 
      oder per Telefax an: 
      +49 89 30903-74675 
 
      oder per E-Mail an: 
      adidas-hv2019@computershare.de 
 
     Eine Bevollmächtigung kann auch dadurch nachgewiesen 
     werden, dass der Bevollmächtigte die Vollmacht am 
     Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle 
     vorweist. 
 
     Für die Nutzung des Aktionärsportals zum Zweck der 
     Erteilung einer Vollmacht, ihres Widerrufs oder des 
     Nachweises der Bevollmächtigung gelten die Angaben 
     zur Anmeldung über das Aktionärsportal entsprechend. 
 
     Für die Erteilung einer Vollmacht an 
     *Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen* und andere 
     durch §§ 135 Abs. 8, Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG im 
     Hinblick auf die Stimmrechtsausübung gleichgestellte 
     Personen, Institute oder Unternehmen sowie für ihren 
     Widerruf und den Nachweis einer solchen 
     Bevollmächtigung gilt das Textformerfordernis nicht. 
     Der Bevollmächtigte hat die Vollmacht nachprüfbar 
     festzuhalten. Sie muss vollständig sein und darf nur 
     mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen 
     enthalten. Ein Verstoß gegen diese 
     Anforderungen beeinträchtigt jedoch nicht die 
     Wirksamkeit der Stimmabgabe. Ferner hat der 
     jeweilige Bevollmächtigte für seine Bevollmächtigung 
     möglicherweise besondere Regelungen vorgesehen; dies 
     sollte mit dem jeweiligen Bevollmächtigten vorab 
     geklärt werden. 
 
     Wir bieten unseren Aktionären wie bisher an, sich 
     nach Maßgabe ihrer Weisungen auch durch die 
     *von der Gesellschaft benannten 
     Stimmrechtsvertreter* in der Hauptversammlung 
     vertreten zu lassen. Diesen Stimmrechtsvertretern 
     müssen dazu Vollmacht(en) und Weisungen für die 
     Ausübung der Stimmrechte erteilt werden. Dabei ist 
     zu beachten, dass die Stimmrechtsvertreter weder im 
     Vorfeld noch während der Hauptversammlung Weisungen 
     zu Verfahrensanträgen oder zu erstmals in der 
     Hauptversammlung gestellten Anträgen oder 
     Wahlvorschlägen entgegennehmen. Darüber hinaus 
     werden sie keine Anträge oder Fragen für den 
     Aktionär stellen oder Widersprüche erklären. Die 
     Stimmrechte werden sie ferner nur zu denjenigen 
     Tagesordnungspunkten ausüben, zu denen sie von den 
     Aktionären Weisungen erhalten haben. 
 
     * Aktionäre können bis zum Ende der 
       Generaldebatte elektronisch über das 
       Aktionärsportal, vorbehaltlich der 
       technischen Verfügbarkeit der 
       Internetseite, unter 
 
       *www.adidas-group.de/hv* 
 
       Vollmacht(en) und Weisungen an die von der 
       Gesellschaft benannten 
       Stimmrechtsvertreter erteilen. Für die 
       Nutzung des Aktionärsportals gelten die 
       Angaben zur Anmeldung über das 
       Aktionärsportal entsprechend. Nur die über 
       das Aktionärsportal erteilte(n) 
       Vollmacht(en) und Weisungen können noch 
       während der Hauptversammlung bis zum Ende 
       der Generaldebatte, vorbehaltlich der 
       technischen Verfügbarkeit, geändert oder 
       widerrufen werden. 
 
     * Aktionäre können Vollmacht(en) und 
       Weisungen an die von der Gesellschaft 
       benannten Stimmrechtsvertreter auch auf 
       dem ihnen mit der Einladung übersandten 
       Anmeldebogen und dessen Zusendung an die 
       auf diesem angegebene Anschrift erteilen. 
       Vollmachts- und Weisungserteilung ist auch 
       mit der den Aktionären auf Anforderung 
       zugesandten Eintrittskarte und deren 
       Zusendung an die auf dieser angegebenen 
       Anschrift möglich. Vollmacht(en) und 
       Weisungen können ferner anderweitig in 
       Textform unter Benennung der Person des 
       Erklärenden erteilt werden. Vollmacht(en) 
       und Weisungen per Anmeldebogen, 
       Eintrittskarte oder anderweitig in 
       Textform müssen jeweils bis 8. Mai 2019 
       (24:00 Uhr MESZ) eingehen bei: 
 
      adidas AG 
      c/o Computershare Operations Center 
      80249 München 
 
      oder per Telefax an: 
      +49 89 30903-74675 
 
      oder per E-Mail an: 
      adidas-hv2019@computershare.de 
 
      Vollmacht(en) und Weisungen können im 
      Vorfeld der Hauptversammlung auf den 
      vorstehend angegebenen Wegen eingehend bis 
      8. Mai 2019 (24:00 Uhr MESZ) in Textform 
      auch widerrufen oder geändert werden. 
 
     Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die 
     Rechte in der Hauptversammlung persönlich 
     wahrnehmen. *Persönliches Erscheinen* gilt als 
     Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht. 
 
     *ERGÄNZUNGSVERLANGEN ZUR TAGESORDNUNG 
     (gemäß § 122 Abs. 2 AktG)* 
 
     Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen 
     Betrag von EUR 500.000 am Grundkapital erreichen, 
     können verlangen, dass Gegenstände auf die 
     Tagesordnung gesetzt und u. a. im Bundesanzeiger und 
     auf der Internetseite unter 
 
     *www.adidas-group.de/hv* 
 
     bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss 
     eine Begründung oder eine Beschlussvorlage 
     beiliegen. Ein solches Verlangen muss dem Vorstand 
     der Gesellschaft bis 8. April 2019 (24:00 Uhr MESZ) 
     zugegangen sein. Wir bitten, ein solches Verlangen 
     schriftlich an 
 
     adidas AG 
     Vorstand 
     Supervisory Board Office & Corporate Legal 
     Adi-Dassler-Straße 1 
     91074 Herzogenaurach 
 
     oder per E-Mail unter Hinzufügung der Namen der 
     verlangenden Aktionäre mit qualifizierter 
     elektronischer Signatur unter 
 
     *agm-service@adidas-group.com* 
 
     zu übersenden. Die verlangenden Aktionäre haben 
     nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor 
     dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber einer 
     ausreichenden Anzahl von Aktien sind (§§ 122 Abs. 2, 
     122 Abs. 1 Satz 3 AktG sowie § 70 AktG) und dass sie 
     diese bis zur Entscheidung des Vorstands über das 
     Verlangen halten. Auf die Fristberechnung ist § 121 
     Abs. 7 AktG entsprechend anzuwenden. 
 
     *GEGENANTRÄGE UND WAHLVORSCHLÄGE VON 
     AKTIONÄREN (gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 
     AktG)* 
 
     *Gegenanträge* von Aktionären zu bestimmten Punkten 
     der Tagesordnung und *Vorschläge* von Aktionären 
     *zur Wahl* von Aufsichtsratsmitgliedern oder des 
     Abschlussprüfers werden einschließlich des 
     Namens des Aktionärs, der Begründung - soweit 
     erforderlich und vorliegend - und einer etwaigen 
     Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite 
     der Gesellschaft unter 
 
     *www.adidas-group.de/hv* 
 
     zugänglich gemacht, sofern die folgenden 
     Voraussetzungen erfüllt sind: 
 
     Etwaige Gegenanträge zu einem Vorschlag von Vorstand 
     und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten 
     Tagesordnungspunkt sowie etwaige Wahlvorschläge 
     müssen der Gesellschaft bis 24. April 2019 (24:00 
     Uhr MESZ) zugehen. Sie sind ausschließlich zu 
     richten an: 
 
      adidas AG 
      Supervisory Board Office & Corporate Legal 
      Adi-Dassler-Straße 1 
      91074 Herzogenaurach 
 
      oder per Telefax an: 
      +49 9132 84-3219 
 
      oder per E-Mail an: 
      agm-service@adidas-group.com 
 
     Anderweitig adressierte oder verspätet zugegangene 
     Anträge werden nicht berücksichtigt. 
 
     *Gegenanträge* müssen begründet werden. Ein 
     Gegenantrag und dessen Begründung brauchen von der 
     Gesellschaft nicht zugänglich gemacht zu werden, 
     wenn einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 
     126 Abs. 2 Satz 1 AktG vorliegt. Die Begründung 
     braucht auch dann nicht zugänglich gemacht zu 
     werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen 
     beträgt. 
 
     *Wahlvorschläge* von Aktionären für die Wahl von 
     Aufsichtsratsmitgliedern oder des Abschlussprüfers 
     brauchen nicht begründet zu werden. Ein 
     Wahlvorschlag braucht von der Gesellschaft nicht 
     zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der 
     Ausschlusstatbestände gemäß §§ 127 Satz 1, 126 
     Abs. 2 Satz 1 AktG vorliegt oder wenn er nicht den 
     Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der 
     vorgeschlagenen Person sowie bei Vorschlägen zur 
     Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Angaben zu deren 
     Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden 
     Aufsichtsräten enthält (§ 127 Satz 3 AktG). Eine 
     etwaige Begründung braucht dann nicht zugänglich 
     gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 
     Zeichen beträgt. 
 
     Das Recht eines jeden Aktionärs, während der 
     Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen 
     Tagesordnungspunkten zu stellen oder Wahlvorschläge 
     zu machen, bleibt unberührt. 
 
     Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 19, 2019 10:03 ET (14:03 GMT)

DJ DGAP-HV: adidas AG: Bekanntmachung der -7-

Wahlvorschläge, auch wenn sie auf Verlangen von 
     Aktionären vor der Hauptversammlung veröffentlicht 
     worden sind, in der Hauptversammlung nur 
     berücksichtigt werden können, wenn sie dort gestellt 
     werden. 
 
     *AUSKUNFTSRECHTE DER AKTIONÄRE (gemäß § 
     131 Abs. 1 AktG)* 
 
     In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär vom 
     Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der 
     Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur 
     sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der 
     Tagesordnung erforderlich ist. Das Auskunftsrecht 
     erstreckt sich auch auf die rechtlichen und 
     geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem 
     verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des 
     Konzerns und der in den Konzernabschluss 
     einbezogenen Unternehmen (§ 131 Abs. 1 AktG). 
     Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung 
     grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu 
     stellen. 
 
     Die Auskunft hat den Grundsätzen einer 
     gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu 
     entsprechen. Unter den in § 131 Abs. 3 AktG 
     genannten Voraussetzungen darf der Vorstand die 
     Auskunft verweigern. 
 
     Der Versammlungsleiter kann gemäß § 22 Abs. 2 
     der Satzung das Frage- und Rederecht der Aktionäre 
     zeitlich angemessen beschränken. Er ist insbesondere 
     ermächtigt, zu Beginn der Hauptversammlung oder 
     während ihres Verlaufs einen zeitlich angemessenen 
     Rahmen für den ganzen Hauptversammlungsverlauf, für 
     einzelne Tagesordnungspunkte oder für einzelne 
     Frage- und Redebeiträge festzusetzen. 
 
     *WEITERGEHENDE ERLÄUTERUNGEN* 
 
     Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der 
     Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 
     Abs. 1 AktG können der Internetseite unter 
 
     *www.adidas-group.de/hv* 
 
     entnommen werden. 
 
     *ÜBERTRAGUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG IM INTERNET* 
 
     Alle Aktionäre der Gesellschaft sowie die 
     interessierte Öffentlichkeit können die 
     Hauptversammlung am 9. Mai 2019 ab 10:00 Uhr MESZ in 
     voller Länge live im Internet unter 
 
     *www.adidas-group.de/hv* 
 
     vorbehaltlich der technischen Verfügbarkeit, 
     verfolgen. Die Rede des Vorstandsvorsitzenden steht 
     nach der Hauptversammlung als Aufzeichnung auf der 
     Internetseite zur Verfügung. Ebenso können die 
     während der Hauptversammlung gehaltenen 
     Präsentationen sowie die Abstimmungsergebnisse 
     zeitnah nach der Hauptversammlung der Internetseite 
     der Gesellschaft entnommen werden. 
IV.  *Informationen zu Tagesordnungspunkt 5* 
 
     *Lebensläufe der zur Wahl vorgeschlagenen 
     Aufsichtsratskandidatinnen/-kandidaten* 
 
     *Ian Gallienne* 
     *Co-Chief Executive Officer, Groupe 
     Bruxelles Lambert, Brüssel, Belgien** 
 
     Persönliche Daten: 
 
     *Geburtsdatum und -ort*: 23. Januar 1971 in 
                              Boulogne-Billancour 
                              t, Frankreich 
     *Nationalität:*          Französisch 
     *Ausbildung:*            Studium an der 
                              INSEAD, 
                              Fontainebleau, 
                              Frankreich, Master 
                              of Business 
                              Administration 
                              E.S.D.E., Paris, 
                              Frankreich, BA in 
                              Business 
                              Administration, 
                              Major in Finance 
 
     Beruflicher Werdegang und wesentliche Tätigkeiten: 
 
     *seit 2012*    Co-Chief Executive Officer, 
                    Groupe Bruxelles Lambert 
     *seit 2013*    Director, SGS SA 
     *seit 2012*    Director, Pernod Ricard SA 
     *2015 - 2017*  Director, Umicore SA 
     *2011 - 2016*  Director, Lafarge SA 
     *2005 - 2012 * Gründer/CEO, Ergon Capital 
                    Partners 
     *1998 - 2005*  Director, Rhône Capital LLC 
     *1995 - 1997*  Investment Manager, Synactic 
     *1992 - 1994*  Mitbegründer, Loco Pins S.L. 
 
     *Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden 
     inländischen Aufsichtsräten* 
 
     Keine 
 
     *Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und 
     ausländischen Kontrollgremien von 
     Wirtschaftsunternehmen* 
 
     * Mitglied des Board of Directors, Pernod 
       Ricard SA, Paris, Frankreich 
     * Mitglied des Board of Directors, SGS SA, 
       Genf, Schweiz 
 
     Mandate innerhalb der Groupe Bruxelles Lambert bzw. 
     in mit dieser unter gemeinsamer Kontrolle stehenden 
     Unternehmen 
 
     * Mitglied des Board of Directors, Imerys 
       SA, Paris, Frankreich 
     * Mitglied des Board of Directors, Sienna 
       Capital S.à r.l., Strassen, Luxemburg 
     * Mitglied des Board of Directors, Compagnie 
       Nationale à Portefeuille SA, Loverval, 
       Belgien 
     * Mitglied des Board of Directors, 
       Frère-Bourgeois SA, Loverval, Belgien 
     * Mitglied des Board of Directors, Château 
       Cheval Blanc, Société Civile, Saint 
       Emilion, Frankreich 
     * Mitglied des Board of Directors, GBL 
       Advisors Limited, London, 
       Großbritannien 
     * Mitglied des Board of Directors, GBL 
       Development Limited, London, 
       Großbritannien 
 
     * Ab 23. April 2019: Chief Executive Officer, Groupe 
     Bruxelles Lambert, Brüssel, Belgien 
 
     *Herbert Kauffmann* 
     *selbstständiger Unternehmensberater, 
     Stuttgart* 
 
     Persönliche Daten: 
 
     *Geburtsdatum und -ort*: 20. April 1951 in 
                              Neustadt an der 
                              Weinstraße 
     *Nationalität:*          Deutsch 
     *Ausbildung:*            Studium der 
                              Betriebswirtschaft 
                              an der Universität 
                              Mannheim, 
                              Dipl.-Kaufmann 
 
     Beruflicher Werdegang und wesentliche Tätigkeiten: 
 
     *seit 2009*    Selbstständiger 
                    Unternehmensberater 
     *2009*         Senior Vice President, 
                    Projektleitung Verkauf 
                    Chrysler, Daimler AG 
     *2001 - 2008*  Senior Vice President, Group 
                    Controlling, Accounting & 
                    Taxes, Daimler AG 
     *2001*         Mitglied des Vorstands, 
                    Ressort Finanzen, 
                    DaimlerChrysler Services AG 
     *1999 - 2001*  Mitglied des Vorstands 
                    Finanzen und Personal, 
                    stellvertretender 
                    Vorstandsvorsitzender, 
                    debitel AG 
     *1997 - 1998*  Leiter Controlling Konzern, 
                    Daimler-Benz AG 
     *1995 - 1997 * Leiter Unternehmensplanung, 
                    Mercedes-Benz AG 
     *1990 - 1995*  Leiter Finanzen & Controlling 
                    und Chief Information 
                    Officer, Freightliner 
                    Cooperation 
     *1976 - 1990*  Verschiedene 
                    Führungspositionen im Bereich 
                    Finance & Controlling, 
                    Mercedes-Benz AG 
 
     *Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden 
     inländischen Aufsichtsräten* 
 
     Keine 
 
     *Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und 
     ausländischen Kontrollgremien von 
     Wirtschaftsunternehmen* 
 
     Keine 
 
     *Igor Landau* 
     *Pensionär, Lugano, Schweiz* 
 
     Persönliche Daten: 
 
     *Geburtsdatum und -ort*: 13. Juli 1944 in 
                              Saint-Flour 
                              (Cantal), 
                              Frankreich 
     *Nationalität:*          Französisch 
     *Ausbildung:*            Studium an der 
                              ??cole des Hautes 
                              ??tudes 
                              Commerciales, 
                              Paris, und an der 
                              INSEAD, 
                              Fontainebleau, 
                              Frankreich 
                              (Abschluss MBA) 
 
     Beruflicher Werdegang und wesentliche Tätigkeiten: 
 
     *2004 - 2015*  Mitglied des Verwaltungsrats, 
                    Sanofi-Aventis S.A. 
     *2002 - 2004*  Vorstandsvorsitzender, 
                    Aventis S.A. 
     *2000 - 2002*  Mitglied des Vorstands, 
                    Aventis S.A. 
     *1992 - 2000*  Directeur Général und 
                    Mitglied des Verwaltungsrats, 
                    Rhône-Poulenc S.A 
     *ab 1986*      Mitglied des 
                    Exekutivkomitees, 
                    Rhône-Poulenc S.A. 
     *1981 - 1992*  Leiter des 
                    Unternehmensbereichs 
                    Gesundheit, Rhône-Poulenc 
                    S.A. 
     *1975 - 1981 * Stellvertretender Leiter des 
                    Unternehmensbereichs 
                    Gesundheit, Rhône-Poulenc 
                    S.A. 
     *1971 - 1975*  Consultant, McKinsey & Co 
     *1968 - 1970*  Geschäftsführer, Roneo GmbH 
 
     *Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden 
     inländischen Aufsichtsräten* 
     Keine 
 
     *Keine Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und 
     ausländischen Kontrollgremien von 
     Wirtschaftsunternehmen* 
     Keine 
 
     *Kathrin Menges* 
     *Mitglied des Vorstands, zuständig für den 
     Unternehmensbereich Personal und 
     Infrastruktur-Services, Henkel AG & Co. 
     KGaA, Düsseldorf (bis 8. April 2019)* 
 
     Persönliche Daten: 
 
     *Geburtsdatum und -ort*: 16. Oktober 1964 in 
                              Pritzwalk 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 19, 2019 10:03 ET (14:03 GMT)

*Nationalität:*          Deutsch 
     *Ausbildung:*            Studium an der 
                              Pädagogischen 
                              Hochschule Potsdam, 
                              Diplomlehrerin 
 
     Beruflicher Werdegang und wesentliche Tätigkeiten: 
 
     *seit 2012*    Mitglied des Vorstands, 
                    zuständig für den 
                    Unternehmensbereich Personal 
                    und Infrastruktur-Services, 
                    Henkel AG & Co. KGaA 
     *2011 - 2012*  Mitglied des Vorstands, 
                    zuständig für den 
                    Unternehmensbereich Personal, 
                    Henkel AG & Co. KGaA 
     *2009 - 2011*  Corporate Senior Vice 
                    President Personal, Henkel AG 
                    & Co. KGaA 
     *2006 - 2009*  Corporate Vice President 
                    Personal Key Account 
                    Unternehmensbereich Finanzen 
                    & Vorstandsbereich, Henkel AG 
                    & Co. KGaA 
     *2005 - 2006*  Corporate Director Personal 
                    Kosmetik/Körperpflege, Henkel 
                    AG & Co. KGaA 
     *1999 - 2005*  Leitung Personal & 
                    Infrastruktur-Service 
                    Schwarzkopf Professional, 
                    Henkel Hamburg 
     *1990 - 1999 * Diverse Positionen, zuletzt 
                    Abteilungsdirektorin 
                    Personal, Bankgesellschaft 
                    Berlin AG 
     *1988 - 1990*  Lehramtstätigkeit 
 
     *Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden 
     inländischen Aufsichtsräten* 
 
     Keine 
 
     *Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und 
     ausländischen Kontrollgremien von 
     Wirtschaftsunternehmen* 
 
     Mandate bei ausländischen Tochterunternehmen der 
     Henkel AG & Co. KGaA (jeweils bis 8. April 2019) 
 
     * Mitglied des Aufsichtsrats, Henkel Central 
       Eastern Europe GmbH, Wien, Österreich 
     * Mitglied des Supervisory Boards, Henkel 
       Nederland B.V., Nieuwegein, Niederlande 
     * Mitglied des Board of Directors, Henkel 
       Norden AB, Stockholm, Schweden 
     * Mitglied des Board of Directors, Henkel 
       Finland Oy, Vantaa, Finnland 
 
     *Nassef Sawiris* 
     *Chief Executive Officer & Mitglied des 
     Board of Directors, OCI N.V., Amsterdam, 
     Niederlande* 
 
     Persönliche Daten: 
 
     *Geburtsdatum und  19. Januar 1961 in 
     -ort*:             Kairo, Ägypten 
     *Nationalität:*    Ägyptisch/Belgisch 
     *Ausbildung:*      Studium an der 
                        University of Chicago, 
                        USA, Bachelor in 
                        Economics 
 
     Beruflicher Werdegang und wesentliche Tätigkeiten: 
 
     *seit 1998*   Chief Executive Officer, OCI 
                   N.V. (vormals OCI S.A.E.) 
     *seit 2015*   Director, LafargeHolcim Ltd. 
     *seit 1982*   Diverse Führungspositionen 
                   innerhalb der Orascom Group 
     *2015 - 2016* Non-Executive Chairman des 
                   Board of Directors, Orascom 
                   Construction Limited 
     *2009 - 2014* Chairman, OCI S.A.E. 
     *2008 - 2015* Director, Lafarge SA 
 
     *Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden 
     inländischen Aufsichtsräten* 
 
     Keine 
 
     *Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und 
     ausländischen Kontrollgremien von 
     Wirtschaftsunternehmen* 
 
     * Mitglied des Board of Directors, 
       LafargeHolcim Ltd., Jona, Schweiz 
 
     *Weitere Mitgliedschaften* 
 
     * Mitglied des International Leadership 
       Boards, Cleveland Clinic, Cleveland, 
       Ohio/USA 
     * Mitglied des Board of Trustees, The 
       University of Chicago, Chicago, 
       Illinois/USA 
 
     *Dr. Thomas Rabe* 
     *Vorstandsvorsitzender, Bertelsmann 
     Management SE, Gütersloh* 
 
     Persönliche Daten: 
 
     *Geburtsdatum und     6. August 1965 in 
     -ort*:                Luxemburg, Luxemburg 
     *Nationalität:*       Deutsch 
     *Ausbildung:*         Doktor der 
                           Wirtschaftswissenscha 
                           ften (Dr. rer. pol.), 
                           Universität zu Köln 
                           Diplom-Kaufmann 
                           (MBA), RWTH Aachen / 
                           Universität zu Köln 
 
     Beruflicher Werdegang und wesentliche Tätigkeiten: 
 
     *seit 2012*    Vorstandvorsitzender, 
                    Bertelsmann Management SE, 
                    Gütersloh 
     *2006 - 2011*  Mitglied des Vorstands und 
                    Finanzvorstand, Bertelsmann 
                    AG, Gütersloh 
     *2000 - 2005*  Mitglied des Vorstands und 
                    Finanzvorstand, RTL Group, 
                    Luxemburg, Luxemburg 
     *1996 - 2000*  Cedel/Clearstream 
                    International, 
                    Luxemburg/London 
                    seit 1998 Mitglied des 
                    Vorstands und Finanzvorstand 
     *1993 - 1995*  Head of Acquisitions, 
                    Beteiligungsgesellschaft Neue 
                    Länder GmbH & Co. KG, Berlin 
     *1991 - 1993*  Treuhandanstalt, Berlin 
                    seit 1993 Abteilungsleiter 
                    Controlling 
     *1990 - 1991 * Associate, Forrester Norall & 
                    Sutton (jetzt White & Case), 
                    Brüssel, Belgien 
     *1989 - 1990*  Generaldirektion 
                    Finanzinstitutionen und 
                    Gesellschaftsrecht, 
                    Europäische Kommission, 
                    Brüssel, Belgien 
 
     *Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden 
     inländischen Aufsichtsräten* 
 
     * Vorsitzender des Aufsichtsrats, Symrise 
       AG, Holzminden 
 
     *Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und 
     ausländischen Kontrollgremien von 
     Wirtschaftsunternehmen* 
 
     Mandate bei ausländischen Tochterunternehmen der 
     Bertelsmann SE & Co. KGaA 
 
     * Mitglied des Supervisory Boards, ACR - 
       Advanced Customer Relation S.à r.l., 
       Luxemburg, Luxemburg 
     * Vorsitzender des Board of Directors, 
       Penguin Random House LLC, New York, USA 
     * Vorsitzender des Board of Directors, RTL 
       Group S.A., Luxemburg, Luxemburg 
 
     *Bodo Uebber* 
     *Mitglied des Vorstands, zuständig für 
     Finanzen & Controlling / Daimler Financial 
     Services,* 
     *Daimler AG, Stuttgart (bis 22. Mai 2019)* 
 
     Persönliche Daten: 
 
     *Geburtsdatum    18. August 1959 in Solingen 
     und -ort*: 
     *Nationalität:*  Deutsch 
     *Ausbildung:*    Diplom-Wirtschaftsingenieur 
                      , Technische Hochschule 
                      Karlsruhe 
 
     Beruflicher Werdegang und wesentliche Tätigkeiten: 
 
     *seit 2004*    Mitglied des Vorstands, 
                    zuständig für Finanzen & 
                    Controlling / Daimler 
                    Financial Services, Daimler 
                    AG, Stuttgart 
     *2007 - 2013*  Mitglied bzw. Vorsitzender 
                    des Board of Directors der 
                    EADS N.V., Leiden, 
                    Niederlande 
     *2003 - 2004*  Stellvertretendes 
                    Vorstandsmitglied der 
                    DaimlerChrysler AG, Stuttgart 
                    Vorsitzender des Vorstands 
                    der DaimlerChrysler Services 
                    AG, Berlin 
     *2001 - 2003 * Vorstandsmitglied und Chief 
                    Financial Officer, 
                    DaimlerChrysler Services AG, 
                    Berlin 
     *1998 - 2001*  Mitglied der 
                    Geschäftsführung, zuständig 
                    für Finance / Controlling und 
                    IT / Services, MTU Aero 
                    Engines GmbH, München 
 
     *Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden 
     inländischen Aufsichtsräten* 
 
     * Mitglied des Aufsichtsrats, Bertelsmann SE 
       & Co. KGaA / Bertelsmann Management SE, 
       Gütersloh 
     * Vorsitzender des Aufsichtsrats, Daimler 
       Financial Services AG, Stuttgart* 
 
     *Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und 
     ausländischen Kontrollgremien von 
     Wirtschaftsunternehmen* 
 
     * Mitglied des Board of Directors, BAIC 
       Motor Corporation Ltd., Peking, China* 
     * Mitglied des Board of Directors, 
       Mercedes-Benz Grand Prix Ltd., Brackley, 
       Großbritannien* 
     * Mitglied des Board of Directors, Delta 
       Topco Ltd., St. Helier, Jersey, 
       Großbritannien* 
 
     *Weitere Mitgliedschaften* 
 
     * Mitglied des Beirats, Daimler 
       Unterstützungskasse GmbH, Stuttgart* 
     * Mitglied des Vorstands, Mitglied des 
       Präsidiums, Deutsches Aktieninstitut e.V., 
       Frankfurt/Main* 
     * Mitglied des Anlagebeirats, Stifterverband 
       für die Deutsche Wissenschaft e.V., Essen* 
     * Mitglied des Lenkungsausschusses, 
       Bertelsmann Verwaltungsgesellschaft mbH, 
       Gütersloh 
     * Mitglied des Bezirksbeirats Bayern, 
       Deutsche Bank AG, Frankfurt/Main 
     * Mitglied des Beirats, Landesbank 
       Baden-Württemberg, Stuttgart 
     * Vorsitzender, Berlin Center of Corporate 
       Governance (BCCG), Technische Universität 
       Berlin, Berlin 
     * Mitglied des Kuratoriums, Stiftung 
       Deutsche Sporthilfe, Frankfurt/Main 
 
     * Mandate in direktem Zusammenhang mit der 
     Vorstandstätigkeit bei der Daimler AG, Niederlegung 
     spätestens mit Wirkung zum 22. Mai 2019. 
 
     *Jing Ulrich* 
     *Managing Director und Vice Chairman of Asia 
     Pacific, JPMorgan Chase & Co., New York, 
     USA* 
 
     Persönliche Daten: 
 
     *Geburtsdatum und       28. Juni 1967 in 
     -ort*:                  Peking, China 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 19, 2019 10:03 ET (14:03 GMT)

Großer Dividenden-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Der kostenlose Dividenden-Report zeigt ganz genau, wo Sie in diesem Jahr zuschlagen können. Das sind die Favoriten von Börsenprofi Dr. Dennis Riedl
Jetzt hier klicken
© 2019 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.