Anzeige
Mehr »
Login
Freitag, 19.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 689 internationalen Medien
Goldaktie: Eine Erfolgsgeschichte, die seinesgleichen sucht, startet gerade richtig durch!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
120 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: DEUTZ Aktiengesellschaft: Bekanntmachung -3-

DJ DGAP-HV: DEUTZ Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.04.2019 in Köln-Deutz mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: DEUTZ Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
DEUTZ Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
30.04.2019 in Köln-Deutz mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-03-21 / 15:03 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
DEUTZ Aktiengesellschaft Köln ISIN: DE 000 630500 6 
Wertpapier-Kenn-Nr.: 630 500 Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung der 
DEUTZ AG, Köln Wir laden hiermit die Aktionärinnen und Aktionäre unserer 
Gesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung ein. Sie findet statt: *am 
Dienstag, den 30. April 2019, um 10.00 Uhr* 
(Einlass ab 9.00 Uhr) im Congress-Centrum Ost der Koelnmesse, Haupteingang 
Osthallen, Deutz-Mülheimer Straße 51, 50679 Köln-Deutz. 
 
*I. TAGESORDNUNG* 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der DEUTZ AG, des gebilligten 
   Konzernabschlusses und des für die DEUTZ AG 
   und den Konzern Zusammengefassten 
   Lageberichts, jeweils für das Geschäftsjahr 
   2018, der erläuternden Berichte des Vorstands 
   zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 
   1 i.V.m § 289 Abs. 4 HGB sowie des Berichts 
   des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2018 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss gemäß §§ 171, 172 AktG 
   am 7. März 2019 gebilligt und den 
   Jahresabschluss damit festgestellt. Somit 
   entfällt eine Feststellung durch die 
   Hauptversammlung. Der Jahresabschluss, der 
   Konzernabschluss, der Zusammengefasste 
   Lagebericht, die Berichte des Vorstands und 
   der Bericht des Aufsichtsrats sind der 
   Hauptversammlung vorzulegen, ohne dass es nach 
   dem Aktiengesetz einer Beschlussfassung 
   bedarf. 
2. *Verwendung des Bilanzgewinns für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn der DEUTZ AG für das 
   Geschäftsjahr 2018 in Höhe von EUR 
   69.650.621,47 wie folgt zu verwenden: EUR 
   18.129.267,45 werden zur Ausschüttung einer 
   Dividende in Höhe von EUR 0,15 je 
   dividendenberechtigter Stückaktie an die 
   Aktionäre verwendet; der restliche 
   Bilanzgewinn in Höhe von EUR 51.521.354,02 
   wird auf neue Rechnung vorgetragen. 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der 
   Anspruch auf Auszahlung der Dividende am 
   dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss 
   folgenden Geschäftstag fällig, mithin am 6. 
   Mai 2019. 
3. *Entlastung des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 
4. *Entlastung des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines 
   Prüfungsausschusses vor, die 
   PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
   das Geschäftsjahr 2019 zu wählen. Die Wahl 
   schließt die prüferische Durchsicht eines 
   verkürzten Abschlusses und eines 
   Zwischenlageberichts zum 30. Juni 2019 durch 
   den Abschlussprüfer gemäß § 115 Abs. 5 
   Satz 1 WpHG ein. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat gemäß Artikel 
   16 Abs. 2 Unterabs. 3 der 
   EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) 
   Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und 
   des Rates vom 16. April 2014) erklärt, dass 
   seine Empfehlung frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine 
   Beschränkung im Hinblick auf die Auswahl eines 
   bestimmten Abschlussprüfers (Artikel 16 Abs. 6 
   der EU-Abschlussprüferverordnung) auferlegt 
   wurde. 
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Herr Hans-Georg Härter hat sein Mandat als 
   Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum 31. 
   Dezember 2018 niedergelegt. Mit Beschluss vom 
   20. Dezember 2018 hat das am Sitz der 
   Gesellschaft zuständige Amtsgericht Köln Herrn 
   Dr. Ulrich Dohle nach Vorschlag des 
   Nominierungsausschusses und auf Antrag des 
   hierfür zuständigen Vorstands gemäß § 104 
   AktG mit Wirkung zum 1. Januar 2019 bis zum 
   Ende der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 
   2019 als Nachfolger zum Mitglied des 
   Aufsichtsrats bestellt. Der Vorstand ist bei 
   seinem Antrag auf gerichtliche Bestellung von 
   Herrn Dr. Dohle der Empfehlung in Ziffer 
   5.4.3, Satz 2 des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex gefolgt, wonach ein Antrag 
   auf gerichtliche Bestellung eines 
   Aufsichtsratsmitglieds bis zur nächsten 
   Hauptversammlung befristet sein soll. Daher 
   ist insoweit eine Wahl durch die 
   Hauptversammlung erforderlich. 
 
   Herr Härter ist von der Hauptversammlung der 
   DEUTZ AG am 26. April 2018 bis zum Ablauf der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der 
   Amtszeit beschließt, zum 
   Aufsichtsratsmitglied gewählt worden. Nach 
   Ziffer 9 Abs. 5 der Satzung gelten 
   Ergänzungswahlen für den Rest der Amtszeit des 
   Ausgeschiedenen. 
 
   Darüber hinaus hat Herr Dr. Hermann Garbers 
   sein Mandat als Mitglied des Aufsichtsrats mit 
   Wirkung zum Ende der ordentlichen 
   Hauptversammlung des Jahres 2019 niedergelegt. 
   Somit ist von der Hauptversammlung ein 
   weiteres Aufsichtsratsmitglied der 
   Anteilseigner als Nachfolger zu wählen. Auch 
   Herr Dr. Garbers ist von der Hauptversammlung 
   der DEUTZ AG am 26. April 2018 bis zum Ablauf 
   der Hauptversammlung, die über die Entlastung 
   für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der 
   Amtszeit beschließt, zum 
   Aufsichtsratsmitglied gewählt worden. Nach 
   Ziffer 9 Abs. 5 der Satzung gelten 
   Ergänzungswahlen für den Rest der Amtszeit des 
   Ausgeschiedenen. 
 
   Der Aufsichtsrat der DEUTZ AG setzt sich 
   gemäß §§ 96 Abs. 1 und 101 Abs. 1 AktG in 
   Verbindung mit §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 6 Abs. 1 und 
   7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 
   MitbestG sowie gemäß Ziffer 9 Abs. 1 der 
   Satzung aus zwölf Mitgliedern zusammen, und 
   zwar aus je sechs Mitgliedern der 
   Anteilseigner und der Arbeitnehmer und zu 
   mindestens 30 Prozent aus Frauen (also 
   mindestens vier) und zu mindestens 30 Prozent 
   aus Männern (also mindestens vier). Da der 
   Gesamterfüllung nach § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG 
   widersprochen wurde, ist der Mindestanteil von 
   der Seite der Anteilseigner und der Seite der 
   Arbeitnehmer getrennt zu erfüllen. Von den 
   sechs Sitzen der Anteilseigner im Aufsichtsrat 
   müssen daher mindestens zwei mit Frauen und 
   mindestens zwei mit Männern besetzt sein. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines 
   Nominierungsausschusses vor, 
 
   *a) Herrn Dr. Ulrich Dohle*, selbständiger 
   Unternehmensberater, ehemaliger Vorsitzender 
   des Vorstands der Rolls-Royce Power Systems 
   AG, Friedrichshafen, und ehemaliger 
   Vorsitzender der Geschäftsführung der MTU 
   Friedrichshafen GmbH, Friedrichshafen, 
   wohnhaft in Nonnenhorn, 
 
   *b) Herrn Dr. Dietmar Voggenreiter*, 
   Unternehmensberater, Horváth & Partners 
   Competence Center Automotive, München, 
   ehemaliger Vorstand Marketing und Vertrieb der 
   AUDI AG, Ingolstadt, wohnhaft in Ingolstadt, 
 
   mit Wirkung ab dem Ende der Hauptversammlung 
   am 30. April 2019 und bis zum Ende der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 
   beschließt, als Vertreter der 
   Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen. 
   Der Wahlvorschlag steht im Einklang mit den 
   Zielen, die sich der Aufsichtsrat für seine 
   Zusammensetzung gegeben hat, sowie den 
   Anforderungen des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei den 
   vorgeschlagenen Kandidaten versichert, dass 
   sie den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand 
   erbringen können. 
 
   Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen 
   keine für die Wahlentscheidung eines objektiv 
   urteilenden Aktionärs maßgebenden 
   persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen 
   im Sinne der Ziffer 5.4.2 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex zwischen den 
   Kandidaten einerseits und der DEUTZ AG, deren 
   Konzernunternehmen, den Organen der DEUTZ AG 
   oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 
   10 Prozent der stimmberechtigten Aktien an der 
   DEUTZ AG beteiligten Aktionär andererseits. 
   Geschäftliche Beziehungen zwischen der DEUTZ 
   AG und Herrn Dr. Dohle oder Herrn Dr. 
   Voggenreiter bestehen nicht. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im 
   Wege der Einzelabstimmung über die Wahlen zum 
   Aufsichtsrat abstimmen zu lassen. Die 
   Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht 
   gebunden. 
 
   Die zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten sind 
   in den nachfolgend aufgeführten Gesellschaften 
   Mitglied eines anderen gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsrats oder eines vergleichbaren in- 
   und ausländischen Kontrollgremiums von 
   Wirtschaftsunternehmen. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 21, 2019 10:03 ET (14:03 GMT)

DJ DGAP-HV: DEUTZ Aktiengesellschaft: Bekanntmachung -2-

*a) Herr Dr. Ulrich Dohle* 
 
   Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu 
   bildenden Aufsichtsräten: 
 
   * Keine 
 
   Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen: 
 
   * Vorsitzender des Aufsichtsrats, Benteler 
     International AG, Salzburg, 
     Österreich 
   * Vorsitzender des Verwaltungsrats, 
     Index-Werke, Esslingen 
   * Beirat der Prettl Familienstiftung, 
     Pfullingen 
   * Beirat der FEV Group, Aachen 
 
   *b) Herr Dr. Dietmar Voggenreiter* 
 
   Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu 
   bildenden Aufsichtsräten: 
 
   * Keine 
 
   Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen: 
 
   * Keine 
 
   Die Lebensläufe der Kandidaten sowie die 
   Übersichten über deren wesentliche 
   Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat 
   finden Sie nachfolgend sowie auf der 
   Internetseite unserer Gesellschaft unter 
 
   www.deutz.com 
 
   *a) Herr Dr. Ulrich Dohle* 
 
   wohnhaft in Nonnenhorn, selbständiger 
   Unternehmensberater, ehemaliger Vorsitzender 
   des Vorstands der Rolls-Royce Power Systems 
   AG, Friedrichshafen, und ehemaliger 
   Vorsitzender der Geschäftsführung der MTU 
   Friedrichshafen GmbH, Friedrichshafen 
 
   *Persönliche Daten* 
 
   Geburtsdatum: 13.10.1953 
   Geburtsort: Duisburg 
 
   *Ausbildung* 
 
   Studium Allgemeiner Maschinenbau mit 
   Fachrichtung Verbrennungsmotoren an der RWTH 
   Aachen 
 
   Abschluss: Promotion zum Dr.-Ing. an der RWTH 
   Aachen 
 
   *Beruflicher Werdegang* 
 
   1984      Eintritt in die Robert Bosch GmbH, 
             Stuttgart, als Prozessingenieur 
   1985      Übernahme Gruppenleitung in 
             der Fertigung 
   1988      Robert Bosch Corporation USA als 
             Abteilungsleiter Fertigung im Werk 
             Anderson, South Carolina 
   1992      Assistent des Vorsitzenden der 
             Geschäftsführung 
   1994      Bosch Ltd., UK Technischer 
             Werkleiter, Cardiff, Wales - 
             Hochlauf einer neuen 
             Generatorfamilie, Aufbau 
             Leitwerk-Funktion 
   1996      Bosch Corporation USA, 
             Fertigungsleiter bei Bosch Braking 
             Systems - Verantwortung für 
             Produktion von 
             Fahrzeug-Bremssystemen an zwölf 
             Standorten in den USA, Mexiko und 
             Brasilien 
   1998      Bereichsvorstand Dieselsysteme - 
             verantwortlich für Produktion und 
             Entwicklung von Hochdrucksystemen 
             (Common Rail u.?a.) 
   2003      Vorsitzender Bereichsvorstand 
             Diesel Systeme 
   2009      Wechsel in den Vorstand der Tognum 
             AG/MTU Friedrichshafen (seit 2014 
             Rolls-Royce Power Systems AG) 
             verantwortlich für Produktion, 
             Entwicklung, Qualität, Einkauf 
   2013      Vorsitzender des Vorstands 
             Rolls-Royce Power Systems AG 
   2016      Zusätzlich Mitglied des Executive 
             Leadership Teams der Rolls-Royce 
             plc., London 
   Seit 2017 Selbständiger Unternehmensberater 
             (Dohle Consulting) 
 
   *Übersicht über wesentliche Tätigkeiten 
   neben dem Aufsichtsratsmandat:* 
 
   Herr Dr.-Ing. Ulrich Dohle übt derzeit neben 
   seiner selbständigen Tätigkeit als 
   Unternehmensberater die Tätigkeit als 
   Vorsitzender des Aufsichtsrats der Benteler 
   International AG, Salzburg, Österreich, 
   die Tätigkeit als Vorsitzender des 
   Verwaltungsrats der Index-Werke, Esslingen, 
   die Tätigkeit als Beirat der Prettl 
   Familienstiftung, Pfullingen, die Tätigkeit 
   als Beirat der FEV Group, Aachen, sowie die 
   Tätigkeit als Vorsitzender des Hochschulrats 
   der Hochschule für angewandte Wissenschaften 
   Ravensburg-Weingarten aus. 
 
   *b) Herr Dr. Dietmar Voggenreiter* 
 
   wohnhaft in Ingolstadt; Unternehmensberater, 
   Horváth & Partners Competence Center 
   Automotive, München, ehemaliger Vorstand 
   Marketing und Vertrieb der AUDI AG, Ingolstadt 
 
   *Persönliche Daten* 
 
   Geburtsdatum: 4.1.1969 
   Geburtsort: Schwäbisch Hall 
 
   *Ausbildung* 
 
   Studium der technisch orientierten 
   Betriebswirtschaftslehre an der Hochschule 
   Stuttgart 
 
   Abschluss: Diplom-Kaufmann technisch 
   orientiert 
   Promotion zum Dr. rer. pol. an der Universität 
   Stuttgart 
 
   *Beruflicher Werdegang* 
 
   1997      Leitender Berater bei Horváth & 
             Partners GmbH, Stuttgart 
   1999      Principal und Prokurist bei 
             Horváth & Partner AG, Zürich, 
             Schweiz, und zusätzlich ab 2000 
             Head of Competence Center 
             Automotive Industries, Horváth & 
             Partner, Region DACH 
   2002      Leiter Controlling Zentrale der 
             AUDI AG, Ingolstadt 
   2005      Leiter der Unternehmensstrategie 
             der AUDI AG, Ingolstadt 
   2007      Leiter des Chinageschäfts der AUDI 
             AG, Ingolstadt 
   2009      President AUDI CHINA Enterprise 
             Mgmt. Co. Ltd., Peking, VR China 
             und zusätzlich ab 2013 
             Generalbevollmächtigter China der 
             AUDI AG, Ingolstadt 
   2015      Vorstand Marketing und Vertrieb 
             der AUDI AG, Ingolstadt 
   Seit 2018 Senior Advisor bei Horváth & 
             Partners Competence Center 
             Automotive, München 
 
   *Übersicht über wesentliche Tätigkeiten 
   neben dem Aufsichtsratsmandat:* 
 
   Herr Dr. Dietmar Voggenreiter ist 
   hauptberuflich als Unternehmensberater tätig. 
 
*II. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND DIE 
AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS* 
 
*1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 308.978.241,98 ist im 
Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung eingeteilt in 120.861.783 
auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Es 
bestehen keine unterschiedlichen Gattungen von Aktien. Die Gesellschaft hält 
im Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. 
 
*2. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung 
des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind 
nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der 
Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. 
 
Der Nachweis über die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und 
zur Ausübung des Stimmrechts muss sich auf den Beginn des einundzwanzigsten 
Tages vor der Hauptversammlung, also auf den *9. April 2019, 00.00 Uhr (der 
Nachweisstichtag)*, beziehen. Als Nachweis reicht ein in Textform (§ 126b BGB) 
erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes in deutscher oder englischer Sprache 
durch das depotführende Institut aus. 
 
Die Anmeldung sowie der Nachweis über die Berechtigung zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts müssen bei der Gesellschaft 
unter der nachstehend genannten Adresse spätestens bis *23. April 2019, 24.00 
Uhr,* in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache eingehen. 
 
DEUTZ AG 
c/o Deutsche Bank AG 
Securities Production 
General Meetings 
Postfach 20 01 07 
60605 Frankfurt am Main 
Fax: +49 (0) 69 12 01 28 60 45 
E-Mail: wp.hv@db-is.com 
 
Nach dem fristgerechten Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres 
Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für 
die Teilnahme an der Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt 
der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst 
frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. 
Die erforderliche Anmeldung und die Übersendung des Nachweises des 
maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das 
depotführende Institut vorgenommen. 
 
*3. Bedeutung des Nachweisstichtages* 
 
Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die 
Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis 
zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die 
Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer nachgewiesen hat, dass er zum 
Nachweisstichtag Aktionär war. Veränderungen im Aktienbestand nach dem 
Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien 
erst nach dem Stichtag erworben haben, sind somit - unbeschadet der 
Möglichkeit von Bevollmächtigungen des Erwerbers durch den Veräußerer - 
weder teilnahme- noch stimmberechtigt. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß 
angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an 
der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die 
Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern. Der Nachweisstichtag hat 
keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist nicht 
ausschlaggebend für eine eventuelle Dividendenberechtigung. 
 
*4. Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte* 
 
Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr 
Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein 
Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder die von der DEUTZ AG 
benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Auch dann sind eine 
fristgemäße Anmeldung und der Nachweis über die Berechtigung zur 
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts gemäß 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 21, 2019 10:03 ET (14:03 GMT)

Nr. 2 erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann 
die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b 
BGB), soweit die Vollmacht nicht einem Kreditinstitut, einem diesem 
gleichgestellten Institut oder Unternehmen (§ 135 Abs. 10, § 125 Abs. 5 AktG), 
einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen nach § 135 Abs. 8 AktG 
gleichgestellten Person erteilt wird. 
 
Werden Vollmachten zur Stimmrechtsausübung an Kreditinstitute, ihnen 
gleichgestellte Institute oder Unternehmen (§ 135 Abs. 10, § 125 Abs. 5 AktG) 
sowie Aktionärsvereinigungen oder andere nach § 135 Abs. 8 AktG 
gleichgestellte Personen erteilt, ist die Vollmachtserklärung vom 
Bevollmächtigten lediglich nachprüfbar festzuhalten; eine solche 
Vollmachtserklärung muss vollständig sein und darf nur mit der 
Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. In einem derartigen Fall 
werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig mit dem zu Bevollmächtigenden 
wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. 
 
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen wollen, der nicht ein 
Kreditinstitut bzw. eine diesem gemäß § 135 Abs. 8 oder gemäß § 135 
Abs. 10 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG insoweit gleichgestellte Person 
oder Vereinigung (insbesondere eine Aktionärsvereinigung) ist, können zur 
Erteilung der Vollmacht das Formular benutzen, welches die Gesellschaft 
hierfür zur Verfügung stellt. Es wird den ordnungsgemäß angemeldeten 
Personen zusammen mit der Eintrittskarte übersandt. Eine Verpflichtung zur 
Verwendung der von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Formulare besteht 
nicht. Aktionäre können daher eine Vollmacht auch anderweitig ausstellen, 
solange die erforderliche Form gewahrt bleibt. 
 
Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und 
ihren Widerruf sowie die Übermittlung des Nachweises über die Bestellung 
eines Bevollmächtigten stehen die nachfolgend aufgeführten Kommunikationswege, 
insbesondere auch für die elektronische Übermittlung zur Verfügung (im 
Folgenden *»Übermittlungswege«*): 
 
DEUTZ AG 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
Telefax: +49 89 309 037 46 75 
E-Mail: deutz-hv2019@computershare.de 
 
Der Nachweis der Vollmacht kann auch am Tag der Hauptversammlung bei der 
Einlasskontrolle durch den Bevollmächtigten erfolgen. 
 
Die DEUTZ AG bietet den Aktionären, die nicht persönlich an der 
Hauptversammlung teilnehmen, an, dass sie sich nach Maßgabe ihrer 
Weisungen auch durch Mitarbeiter der Gesellschaft - die sogenannten 
Stimmrechtsvertreter - in der Hauptversammlung vertreten lassen können. Soweit 
die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, 
müssen diesen in jedem Fall Weisungen zur Ausübung des Stimmrechts zu den 
einzelnen bekanntgemachten Punkten der Tagesordnung erteilt werden. Ohne diese 
Weisungen werden die Stimmen durch die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter nicht vertreten. Die Stimmrechtsvertreter sind 
verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Auch nach der Erteilung von 
Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter bleibt jeder Aktionär zur 
persönlichen Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt. Die persönliche 
Anmeldung durch den Aktionär oder seinen Vertreter am Zugang zur Versammlung 
gilt als Widerruf der Vollmacht und der Weisungen an die Stimmrechtsvertreter. 
 
Für die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter und die Erteilung von Weisungen kann ebenfalls das den 
Aktionären mit der Eintrittskarte übersandte Vollmachtsformular verwendet 
werden. Die Vollmachten mit Weisungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB). 
Vollmachten mit Weisungen müssen bis zum *26. April 2019, 24.00 Uhr*, unter 
folgender Adresse per Post, per Fax oder per E-Mail eingehen: 
 
DEUTZ AG 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
Telefax: +49 89 309 03 74 67 5 
E-Mail: deutz-hv2019@computershare.de 
 
Nähere Einzelheiten zur Teilnahme an der Hauptversammlung sowie zur 
Vollmachts- und Weisungserteilung werden den Aktionären zusammen mit der 
Eintrittskarte zugesandt. 
 
*5. Ergänzungsverlangen, Anträge, Wahlvorschläge, Auskunftsverlangen* 
 
*5.1 Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit 
gemäß § 122 Abs. 2 AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder 
den anteiligen Betrag von EUR 500.000 am Grundkapital erreichen, können 
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht 
werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage 
beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der DEUTZ AG zu 
richten. 
 
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor 
dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die 
Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Auf die in § 
70 AktG enthaltenen Regeln zur Berechnung der Aktienbesitzzeit wird 
hingewiesen. Für den Nachweis reicht eine entsprechende Bestätigung des 
depotführenden Kreditinstitutes aus. 
 
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung müssen der Gesellschaft bis zum *30. März 
2019, 24.00 Uhr*, zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an 
folgende Adresse: 
 
DEUTZ AG 
Vorstand 
Ottostraße 1 
51149 Köln (Porz-Eil) 
 
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht 
bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang 
des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur 
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie 
die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden 
außerdem auf der Internetseite der DEUTZ AG unter 
 
www.deutz.com/investor-relations/hauptversammlung/2019/ 
 
bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt. 
 
*5.2 Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 und 127 
AktG* 
 
Jeder Aktionär hat das Recht, Anträge und Wahlvorschläge zu Punkten der 
Tagesordnung sowie zur Geschäftsordnung in der Hauptversammlung zu stellen, 
ohne dass es hierfür vor der Hauptversammlung einer Ankündigung, 
Veröffentlichung oder sonstigen besonderen Handlung bedarf. 
 
Die Gesellschaft wird Gegenanträge im Sinne von § 126 AktG und Wahlvorschläge 
im Sinne von § 127 AktG einschließlich des Namens des Aktionärs sowie 
einer etwaigen gesetzlichen Voraussetzungen folgenden Begründung - die 
allerdings für Wahlvorschläge nicht erforderlich ist - und einer etwaigen 
Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite der DEUTZ AG unter 
 
www.deutz.com/investor-relations/hauptversammlung/2019/ 
 
zugänglich machen, wenn der Aktionär sie mindestens 14 Tage vor der 
Versammlung, also bis *15. April 2019, 24.00 Uhr*, an die folgende Adresse 
richtet. 
 
DEUTZ AG 
Investor Relations 
Ottostraße 1 
51149 Köln (Porz-Eil) 
Fax: +49 (0) 221 82 21 52 49 1 
E-Mail: ir@deutz.com 
 
Von einer Zugänglichmachung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann die 
Gesellschaft absehen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 126 Abs. 2 
Satz 1 AktG vorliegt, zum Beispiel weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- 
oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Eine 
Begründung braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr 
als 5.000 Zeichen beträgt. 
 
Für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsräten und/oder 
Abschlussprüfern gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend. Der Vorstand 
muss den Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich machen, wenn er nicht die 
Angaben gemäß § 127 Satz 3 AktG in Verbindung mit § 124 Abs. 3 Satz 4 und 
§ 125 Abs. 1 Satz 5 AktG enthält. 
 
Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der 
Übersendung des Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags nachzuweisen. 
Gegenanträge, auch solche, die der Gesellschaft vor der Hauptversammlung 
übersandt werden, können nur in der Hauptversammlung selbst wirksam gestellt 
werden. Entsprechendes gilt für Wahlvorschläge. Das Recht eines jeden 
Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge auch 
ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu 
stellen bzw. zu unterbreiten, bleibt unberührt. 
 
*5.3 Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG und § 293g Abs. 
3 AktG* 
 
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft 
über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und 
geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des 
Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, 
soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung 
erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. 
 
*6. Veröffentlichungen auf der Internetseite* 
 
Folgende Informationen sind gemäß § 124a AktG auf der Internetseite der 
DEUTZ AG unter 
 
www.deutz.com/investor-relations/hauptversammlung/2019/ 
 
zugänglich: 
 
* diese Einberufung der Hauptversammlung, 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 21, 2019 10:03 ET (14:03 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2019 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.