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DGAP-HV: Renk Aktiengesellschaft: Bekanntmachung -3-

DJ DGAP-HV: Renk Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.05.2019 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Renk Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Renk Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 07.05.2019 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2019-03-22 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
RENK Aktiengesellschaft Augsburg - ISIN DE 0007850000 - 
Einladung zur 116. ordentlichen Hauptversammlung 
unserer Gesellschaft 
am 7. Mai 2019 in Augsburg 
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie 
hiermit ein zur *116. ordentlichen Hauptversammlung der 
RENK Aktiengesellschaft* 
*am Dienstag, dem 7. Mai 2019, 16:00 Uhr* 
im Kongress am Park Augsburg (Saal Baramundi), 
Gögginger Straße 10, 86159 Augsburg. 
 
*Tagesordnung* 
 
und Vorschläge zur Beschlussfassung für die 116. 
ordentliche Hauptversammlung der RENK 
Aktiengesellschaft am Dienstag, dem 7. Mai 2019: 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der RENK Aktiengesellschaft sowie des 
   gebilligten Konzernabschlusses zum 
   31.12.2018, des Lageberichts der RENK 
   Aktiengesellschaft und des 
   Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 
   2018 einschließlich des Berichts des 
   Aufsichtsrats und des Corporate Governance 
   Berichts* 
 
   Die unter dem Tagesordnungspunkt 1 genannten 
   Unterlagen enthalten auch den 
   Vergütungsbericht, den erläuternden Bericht 
   zu den Angaben nach § 289a Abs. 1, § 315a 
   Abs. 1 HGB und den Bericht nach § 289 Abs. 4 
   HGB. Die Unterlagen sind im Internet unter 
 
   www.renk-ag.com 
 
   zugänglich. Zudem werden diese Unterlagen in 
   der Hauptversammlung zugänglich sein und 
   näher erläutert werden. Zum 
   Tagesordnungspunkt 1 ist keine 
   Beschlussfassung vorgesehen, da der 
   Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten 
   Jahres- und Konzernabschluss gemäß den 
   gesetzlichen Bestimmungen am 26. Februar 2019 
   gebilligt hat. 
2. *Verwendung des Bilanzgewinns der RENK 
   Aktiengesellschaft* 
 
   Der festgestellte Jahresabschluss weist für 
   das Geschäftsjahr 2018 einen Bilanzgewinn von 
   EUR 27.049.521,12 aus. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden: 
 
   ¦ Ausschüttung einer  EUR 2,20 je 
     Dividende an die        Stückaktie; 
     Aktionäre von 
     bei 6.800.097       EUR 14.960.213,40 
     dividendenberechtig 
     ten Stückaktien = 
   ¦ Vortrag auf neue    EUR 12.089.307,72 
     Rechnung 
 
   Die zum Zeitpunkt des 
   Gewinnverwendungsbeschlusses im Besitz der 
   Gesellschaft befindlichen 199.903 eigenen 
   Aktien sind gemäß § 71 b AktG nicht 
   dividendenberechtigt. 
 
   Die Dividende soll am Freitag, dem 10. Mai 
   2019, ausgezahlt werden. 
3. *Entlastung des Vorstands* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern 
   des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum 
   zu erteilen. 
4. *Entlastung des Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern 
   des Aufsichtsrats Entlastung für diesen 
   Zeitraum zu erteilen. 
5. *Satzungsänderung zum Entsendungsrecht in den 
   Aufsichtsrat* 
 
   Mit Wirkung zum 31. Dezember 2018, 24.00 Uhr, 
   wurde der 76-prozentige Anteil am 
   Grundkapital an der RENK Aktiengesellschaft 
   im Rahmen einer konzerninternen 
   Umstrukturierung von der MAN SE, München, an 
   die Volkswagen Klassik GmbH, Wolfsburg 
   (zukünftig voraussichtlich firmierend unter 
   Volkswagen Vermögensverwaltungs-GmbH), eine 
   100%-ige Tochtergesellschaft der Volkswagen 
   Aktiengesellschaft, Wolfsburg, übertragen. Da 
   die MAN SE nicht mehr Anteilseignerin der 
   RENK Aktiengesellschaft ist, ist das 
   satzungsmäßige Recht der MAN SE, 
   ersatzweise Mitglieder in den Aufsichtsrat zu 
   entsenden, aufzuheben. Das Entsendungsrecht 
   gemäß § 101 Abs. 2 AktG soll nun der 
   Volkswagen Klassik GmbH als neuer 
   Mehrheitsaktionärin der RENK 
   Aktiengesellschaft eingeräumt werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb 
   vor, § 7 (3) der Satzung der RENK 
   Aktiengesellschaft wie folgt neu zu fassen: 
 
   'Scheidet ein von den Anteilseignern 
   bestelltes Aufsichtsratsmitglied vor Ablauf 
   seiner Amtszeit aus, so ist die Volkswagen 
   Klassik GmbH, Wolfsburg (Amtsgericht 
   Braunschweig, HRB 200525) berechtigt, ein 
   Mitglied in den Aufsichtsrat zu entsenden; 
   die Entsendungsrechte können insgesamt 
   höchstens für ein Drittel der sich aus der 
   Satzung in Verbindung mit dem Gesetz 
   ergebenden Zahl der Aufsichtsratsmitglieder 
   der Anteilseigner ausgeübt werden. Das Amt 
   des entsandten Aufsichtsratsmitglieds 
   erlischt mit dem Ende der Hauptversammlung, 
   in der eine Ersatzwahl stattgefunden hat, 
   spätestens mit dem Ende der Amtszeit des 
   vorzeitig ausgeschiedenen 
   Aufsichtsratsmitglieds.' 
6. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des 
   Prüfungsausschusses vor, die 
   PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
   für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen. 
 
*Weitere Angaben, Hinweise und Berichte* 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung* 
 
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist 
das Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in 
7.000.000 Stückaktien, bei denen es sich um Stammaktien 
handelt. Jede Stammaktie gewährt eine Stimme. 199.903 
Stammaktien werden von der Gesellschaft gehalten und 
sind deshalb nicht stimmberechtigt. Die Gesamtzahl der 
teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt somit 
zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
6.800.097 Stück. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung gemäß § 15 
der Satzung und zur Ausübung des Stimmrechts sind 
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis 
spätestens zum Ablauf des 30. April 2019 (24:00 Uhr 
MESZ) bei der Gesellschaft angemeldet und dieser ihren 
Anteilsbesitz nachgewiesen haben. 
 
Der Nachweis des Anteilsbesitzes, in der Regel vom 
depotführenden Institut erstellt, muss sich auf den 
Beginn des 16. April 2019 (0:00 Uhr MESZ) 
(Nachweisstichtag) beziehen. Im Verhältnis zur 
Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als 
Aktionär nur, wer den Nachweis der Berechtigung zur 
Teilnahme an der Hauptversammlung bzw. zur Ausübung des 
Stimmrechts erbracht hat. Dies bedeutet, dass 
Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem 
Nachweisstichtag erworben haben, weder an der 
Hauptversammlung teilnehmen können noch Stimmrechte in 
der Hauptversammlung haben. Der Nachweisstichtag hat 
keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der 
Aktien. Aktionäre, die ihre Aktien nach dem 
Nachweisstichtag veräußern, sind deshalb - bei 
rechtzeitiger Anmeldung und Vorlage des Nachweises des 
Anteilsbesitzes - im Verhältnis zur Gesellschaft 
gleichwohl zur Teilnahme an der Hauptversammlung und 
zur Ausübung ihres Stimmrechts berechtigt. Der 
Nachweisstichtag ist kein relevantes Datum für die 
Dividendenberechtigung. 
 
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes 
bedürfen jeweils der Textform (§ 126b BGB), haben in 
deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen und 
müssen der Gesellschaft zugegangen sein. Wie die 
Anmeldung muss auch der Nachweis des Anteilsbesitzes 
der Gesellschaft zum Ablauf des 30. April 2019 (24:00 
Uhr MESZ) unter der nachstehenden Adresse zugehen: 
 
RENK Aktiengesellschaft 
c/o Computershare Deutschland GmbH & Co. KG 
Computershare Operations Center 
80249 München 
Fax: + 49 89 30903-74675 
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes und 
der Anmeldung bei der Gesellschaft unter der oben 
genannten Adresse werden den Aktionären bzw. den von 
ihnen benannten Vertretern Eintrittskarten für die 
Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt 
der Eintrittskarten sicherzustellen, werden die 
Aktionäre gebeten, möglichst frühzeitig Eintrittskarten 
für die Teilnahme an der Hauptversammlung bei ihren 
depotführenden Instituten anzufordern. Die Anmeldung 
und der Nachweis des Anteilsbesitzes werden in diesen 
Fällen von der jeweiligen Depotbank an die Gesellschaft 
versendet. Aktionäre, die rechtzeitig eine 
Eintrittskarte für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung bei ihren depotführenden Instituten 
angefordert haben, brauchen insoweit nichts weiter zu 
veranlassen. 
 
*Verfahren für die Stimmrechtsabgabe durch einen 
Bevollmächtigten* 
 
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung 
teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch einen 
Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung, die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter oder einen sonstigen 
bevollmächtigten Dritten, ausüben lassen. Auch in 
diesen Fällen sind jeweils eine fristgemäße 
Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes zum 
Nachweisstichtag erforderlich. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 22, 2019 10:02 ET (14:02 GMT)

DJ DGAP-HV: Renk Aktiengesellschaft: Bekanntmachung -2-

Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB), wenn 
weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung 
oder eine diesen nach § 135 Abs. 8 und Abs. 10 AktG 
gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt 
wird. 
 
Bei der Bevollmächtigung von Kreditinstituten, 
Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Abs. 8 
und Abs. 10 AktG gleichgestellten Personen oder 
Institutionen sind in der Regel Besonderheiten zu 
beachten. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung oder eine diesen gemäß § 135 
Abs. 8 und Abs. 10 AktG gleichgestellte Person oder 
Institution bevollmächtigen wollen, werden gebeten, 
etwaige Besonderheiten der Vollmachtserteilung bei den 
jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen und sich mit 
diesen abzustimmen. 
 
Zur Vereinfachung der Vorbereitung der Hauptversammlung 
werden Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen 
möchten, gebeten, entweder, sofern dies das 
depotführende Institut anbietet, eine Eintrittskarte 
direkt auf den Namen des Vertreters ausstellen zu 
lassen oder für die Vollmachtserteilung das von der 
Gesellschaft zur Verfügung gestellte Vollmachtsformular 
zu verwenden. Das Vollmachtsformular sieht auch eine 
Unterbevollmächtigung vor. Es befindet sich auf der 
Rückseite der Eintrittskarte, welche den Aktionären 
bzw. den von ihnen benannten Vertretern nach Eingang 
des Nachweises ihres Anteilsbesitzes und der Anmeldung 
bei der Gesellschaft zugesandt wird. 
 
Der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten 
kann dadurch erbracht werden, dass der Bevollmächtigte 
am Tag der Hauptversammlung die Eintrittskarte oder die 
Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist oder der 
Aktionär oder sein Vertreter den Nachweis elektronisch 
durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft an die oben 
genannte E-Mail-Adresse der Gesellschaft übermittelt. 
 
Die Gesellschaft bietet den Aktionären zudem an, 
Vollmachten an die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter zu erteilen. Diesen müssen neben 
einer Vollmacht zudem auch Weisungen für die Ausübung 
des Stimmrechts erteilt werden. Die 
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, 
weisungsgemäß abzustimmen. Eine Ausübung der 
Stimmrechte durch die Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft nach eigenem Ermessen ist nicht möglich. 
Die Erteilung der Vollmachten an die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ihr 
Widerruf sowie der Nachweis der Bevollmächtigung können 
vor der Hauptversammlung in Textform (§ 126b BGB) bis 
spätestens zum Ablauf des 3. Mai 2019 (24:00 Uhr MESZ) 
erteilt werden. Die Aktionäre werden gebeten, für die 
Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter das 
entsprechende Formular zu verwenden, welches auf der 
Eintrittskarte abgedruckt ist. 
 
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so 
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
zurückweisen. 
 
Nähere Einzelheiten zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung sowie zur Vollmachts- und 
Weisungserteilung erhalten die Aktionäre zusammen mit 
der Eintrittskarte zugesandt. Entsprechende 
Informationen sind auch im Internet unter 
 
www.renk-ag.com 
 
zugänglich. 
 
*Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer 
Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteile allein oder zusammen den 
zwanzigsten Teil (5%) des Grundkapitals oder allein 
oder zusammen den anteiligen Betrag von 500.000 Euro 
erreichen (dies entspricht - aufgerundet auf die 
nächsthöhere volle Aktienzahl - 195.313 Aktien), können 
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen 
Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. Ergänzungsverlangen müssen 
der Gesellschaft schriftlich mindestens 30 Tage vor der 
Hauptversammlung - der Tag des Zugangs und der Tag der 
Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen -, also 
bis spätestens zum Ablauf des 6. April 2019 (24:00 Uhr 
MESZ), zugehen. Später zugegangene Ergänzungsverlangen 
werden nicht berücksichtigt. Die Antragsteller haben 
nach § 122 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 122 Abs. 1 Satz 3 
AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen 
vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der 
Aktien sind. Bei Berechnung dieser Frist ist § 70 AktG 
zu beachten. Für den Nachweis reicht eine entsprechende 
Bestätigung des depotführenden Instituts in Textform (§ 
126b BGB) aus. Der Nachweis hat in deutscher oder 
englischer Sprache zu erfolgen. Die Aktionäre werden 
gebeten, entsprechende Ergänzungsverlangen an die 
folgende Adresse zu richten: 
 
RENK Aktiengesellschaft 
Vorstand 
Gögginger Str. 73 
86159 Augsburg 
Telefax: +49 (0)821 5700 552 
E-Mail: info@renk.biz 
 
Bekanntzumachende Ergänzungsverlangen der Tagesordnung 
werden - soweit sie nicht mit der Einberufung bekannt 
gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des 
Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und 
solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei 
denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die 
Information in der gesamten Europäischen Union 
verbreiten. Sie werden außerdem unter der 
Internetadresse 
 
www.renk-ag.com 
 
bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt. 
 
*Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 
1, § 127 AktG* 
 
Die Aktionäre können zudem Gegenanträge gegen 
Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu 
bestimmten Punkten der Tagesordnung an die Gesellschaft 
stellen sowie Wahlvorschläge zur Wahl des 
Abschlussprüfers (Tagesordnungspunkt 6) machen. 
Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein; 
bei Wahlvorschlägen bedarf es einer Begründung nicht. 
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären zur 
Hauptversammlung sind jeweils ausschließlich an 
die oben angegebene Adresse der Gesellschaft zu 
richten, an die auch Ergänzungsanträge zur Tagesordnung 
zu richten sind. Anderweitig adressierte Gegenanträge 
und/oder Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. 
 
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die der 
Gesellschaft unter der vorstehend angegebenen Adresse 
mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung - der Tag 
des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei 
nicht mitzurechnen -, also bis spätestens zum Ablauf 
des 22. April 2019 (24:00 Uhr MESZ), zugegangen sind, 
werden einschließlich des Namens des Aktionärs, 
der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der 
Verwaltung unverzüglich über die Internetseite 
 
www.renk-ag.com 
 
zugänglich gemacht (§ 126 Abs. 1 Satz 3, § 127 Satz 1 
AktG). 
 
Die Gesellschaft kann von einer Zugänglichmachung eines 
Gegenantrags und seiner Begründung sowie eines 
Wahlvorschlags absehen, wenn einer der 
Ausschlusstatbestände des § 126 Abs. 2 AktG vorliegt. 
Die Ausschlusstatbestände sind auf der Internetseite 
der Gesellschaft unter 
 
www.renk-ag.com 
 
dargestellt. Wahlvorschläge werden zudem nur zugänglich 
gemacht, wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf und 
den Wohnort der vorgeschlagenen Person und bei 
Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern die 
zusätzlichen Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen 
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthalten. 
 
Gegenanträge sind im Übrigen nur dann gestellt, 
wenn sie während der Hauptversammlung mündlich gestellt 
werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, auch ohne 
vorherige fristgerechte Übermittlung von 
Gegenanträgen, während der Hauptversammlung 
Gegenanträge zu verschiedenen Tagesordnungspunkten zu 
stellen, bleibt unberührt. 
 
*Auskunftsrechte gemäß § 131 Abs. 1 AktG* 
 
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der 
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich 
der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der 
Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie über die 
Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss 
einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur 
sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der 
Tagesordnung erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind 
in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im 
Rahmen der Aussprache zu stellen. Der Vorstand ist 
berechtigt, in bestimmten, in § 131 Abs. 3 AktG 
geregelten Fällen die Auskunft zu verweigern. Die 
Tatbestände, bei denen der Vorstand berechtigt ist, die 
Auskunft zu verweigern, sind auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
www.renk-ag.com 
 
dargestellt. 
 
*Weitergehende Erläuterungen auf der Internetseite der 
Gesellschaft und Veröffentlichungen in anderen Medien* 
 
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der 
Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, 
einschließlich der erforderlichen Informationen 
nach § 124a AktG, Anträge von Aktionären sowie 
weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der 
Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 und § 
131 Abs. 1 AktG sind ab Einberufung der 
Hauptversammlung über die Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
www.renk-ag.com 
 
abrufbar. Die zugänglich zu machenden Unterlagen werden 
auch während der Hauptversammlung am 7. Mai 2019 
zugänglich sein. 
 
Die Einberufung der Hauptversammlung ist im 
Bundesanzeiger vom 22. März 2019 veröffentlicht und 
wurde solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, 
bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die 
Informationen in der gesamten Europäischen Union 
verbreiten. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 22, 2019 10:02 ET (14:02 GMT)

In der Anlage 1 zu dieser Einberufung sind die 
gemäß Datenschutzgrundverordnung erforderlichen 
Hinweise zum Datenschutz abgedruckt. 
 
Augsburg, im März 2019 
 
*RENK Aktiengesellschaft* 
 
_Der Vorstand_ 
 
*Anlage 1 - Information zum Datenschutz für Aktionäre* 
 
Die RENK AG, Gögginger Straße 73, 86159 Augsburg, 
verarbeitet als Verantwortlicher personenbezogene Daten 
der Aktionäre (Name und Vorname, Anschrift, 
E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart 
der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) sowie 
gegebenenfalls personenbezogene Daten der 
Aktionärsvertreter auf Grundlage der geltenden 
Datenschutzgesetze. Die Verarbeitung der 
personenbezogenen Daten ist für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung der RENK AG rechtlich zwingend 
erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist 
Art. 6 (1) S. 1 lit. c) DS-GVO i.V.m. §§ 118 ff. AktG. 
Die RENK AG erhält die personenbezogenen Daten der 
Aktionäre in der Regel über die Anmeldestelle von dem 
Kreditinstitut, das die Aktionäre mit der Verwahrung 
ihrer Aktien beauftragt haben (sog. Depotbank). 
 
Die von der RENK AG für die Zwecke der Ausrichtung der 
Hauptversammlung beauftragten Dienstleister verarbeiten 
die personenbezogenen Daten der Aktionäre 
ausschließlich nach Weisung der RENK AG und nur 
soweit dies für die Ausführung der beauftragten 
Dienstleistung erforderlich ist. Alle Mitarbeiter der 
RENK AG und die Mitarbeiter der beauftragten 
Dienstleister, die Zugriff auf personenbezogene Daten 
der Aktionäre haben und/oder diese verarbeiten, sind 
verpflichtet, diese Daten vertraulich zu behandeln. 
 
Darüber hinaus sind personenbezogene Daten von 
Aktionären bzw. Aktionärsvertretern, die an der 
Hauptversammlung teilnehmen, im Rahmen der gesetzlichen 
Vorschriften (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis, § 
129 AktG) für andere Aktionäre und Aktionärsvertreter 
einsehbar. 
 
Die RENK AG löscht die personenbezogenen Daten der 
Aktionäre im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen, 
insbesondere wenn die personenbezogenen Daten für die 
ursprünglichen Zwecke der Erhebung oder Verarbeitung 
nicht mehr notwendig sind, die Daten nicht mehr im 
Zusammenhang mit etwaigen Verwaltungs- oder 
Gerichtsverfahren benötigt werden und keine 
gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. 
 
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen haben die 
Aktionäre das Recht, Auskunft über ihre verarbeiteten 
personenbezogenen Daten zu erhalten und die 
Berichtigung oder Löschung ihrer personenbezogenen 
Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung zu 
beantragen. Zudem steht den Aktionären ein 
Beschwerderecht bei den Aufsichtsbehörden zu. Werden 
personenbezogene Daten auf Grundlage von Art. 6 (1) S. 
1 lit. f) DS-GVO verarbeitet, steht den Aktionären 
ebenfalls ein Widerspruchsrecht zu. 
 
Für Anmerkungen und Rückfragen zu der Verarbeitung von 
personenbezogenen Daten erreichen Aktionäre den 
Datenschutzbeauftragten der RENK AG unter: 
 
Dr. Peter Katko 
Ernst & Young Law GmbH 
Arnulfstraße 59 
80636 München 
E-Mail: datenschutz.renk@de.ey.com 
 
Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten 
Aktionäre auf der Internetseite der RENK AG unter 
 
www.renk-ag.com 
 
2019-03-22 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Renk Aktiengesellschaft 
             Goegginger Straße 73 
             86159 Augsburg 
             Deutschland 
Telefon:     +49 821 5700266 
Fax:         +49 821 5700552 
E-Mail:      info@renk.biz 
Internet:    http://www.renk-ag.com 
ISIN:        DE0007850000 
WKN:         785000 
Börsen:      Auslandsbörse(n) München 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
790847 2019-03-22 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

March 22, 2019 10:02 ET (14:02 GMT)

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