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DGAP-HV: NORDWEST Handel AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.05.2019 in Dortmund mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: NORDWEST Handel AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
NORDWEST Handel AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
09.05.2019 in Dortmund mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2019-03-28 / 15:04 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
NORDWEST Handel AG Dortmund - ISIN: DE0006775505 // 
WKN: 677 550 - Einladung zur Hauptversammlung 2019 Wir 
laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft ein 
zur ordentlichen Hauptversammlung am Donnerstag, den 9. 
Mai 2019, 11:00 Uhr (Einlass ab 10:00 Uhr), 
im Verwaltungsgebäude der Gesellschaft, Showroom und 
Foyer/Erdgeschoss, 
Robert-Schuman-Straße 17, 44263 Dortmund. 
Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der NORDWEST Handel AG und des gebilligten 
   Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, des 
   zusammengefassten Lageberichtes für die 
   NORDWEST Handel AG und für den NORDWEST 
   Handel-Konzern mit dem erläuternden Bericht des 
   Vorstandes zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 
   bzw. § 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichtes des 
   Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinnes für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, zu 
   beschließen: 
 
    Der im Jahresabschluss der Gesellschaft für 
    das Geschäftsjahr 2018 ausgewiesene 
    Bilanzgewinn in Höhe von EURO 20.912.042,83 
    wird wie folgt verwendet: 
 
    - Ein Teilbetrag in Höhe von EURO 
      2.243.500,00 wird zur Ausschüttung 
      einer Dividende von EURO 0,70 je 
      dividendenberechtigte Stückaktie an 
      die Aktionäre verwendet. 
    - Ein Teilbetrag in Höhe von EURO 
      16.668.542,83 wird in die anderen 
      Gewinnrücklagen eingestellt. 
    - Der verbleibende Teilbetrag in Höhe 
      von EURO 2.000.000,00 wird auf neue 
      Rechnung vorgetragen. 
 
   Zu diesem Vorschlag wird darauf hingewiesen, 
   dass der Anspruch der Aktionäre auf ihre 
   Dividende am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag fällig wird (§ 58 Abs. 4 Satz 2 
   AktG). Dementsprechend soll die Dividende am 
   14. Mai 2019 ausgezahlt werden. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 
   2018* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, 
 
    den Mitgliedern des Vorstandes, die im 
    Geschäftsjahr 2018 amtiert haben, für 
    dieses Geschäftsjahr Entlastung zu 
    erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrates für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, 
 
    den Mitgliedern des Aufsichtsrates, die im 
    Geschäftsjahr 2018 amtiert haben, für 
    dieses Geschäftsjahr Entlastung zu 
    erteilen. 
5. *Wahl des Abschluss- und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2019 sowie des Abschlussprüfers für eine 
   etwaige Prüfung oder prüferische Durchsicht des 
   verkürzten Abschlusses und des 
   Zwischenlageberichts gemäß §§ 115 Abs. 5, 
   117 Nr. 2 WpHG im Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die 
   entsprechende Empfehlung seines 
   Prüfungsausschusses, vor, 
 
    die Baker Tilly GmbH & Co. KG 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
    Düsseldorf, zum Abschluss- und 
    Konzernabschlussprüfer für das 
    Geschäftsjahr 2019 zu wählen, und für den 
    Fall zum Abschlussprüfer für den verkürzten 
    Abschluss und den Zwischenlagebericht 
    gemäß §§ 115 Abs. 5, 117 Nr. 2 WpHG im 
    Geschäftsjahr 2019 zu wählen, dass dieser 
    einer Prüfung oder einer prüferischen 
    Durchsicht unterzogen wird. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat gemäß Art. 16 
   Abs. 2 Unterabs. 3 der 
   EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) 
   Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und 
   des Rates vom 16. April 2014) erklärt, dass 
   seine Empfehlung frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine 
   die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel 
   im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der 
   EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind gemäß § 15 Abs. 2 und 3 der 
Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit § 123 Abs. 2 
bis 4 des Aktiengesetzes (AktG) diejenigen Aktionäre 
berechtigt, die sich zur Hauptversammlung anmelden und 
einen Berechtigungsnachweis erbringen. Als 
Berechtigungsnachweis reicht ein besonderer Nachweis 
des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut 
aus. Der Berechtigungsnachweis muss sich auf den Beginn 
des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung 
beziehen, mithin auf Donnerstag, den 18. April 2019, 
0:00 Uhr (Ortszeit am Sitz der Gesellschaft). Die 
Gesellschaft ist gemäß § 15 Abs. 3 ihrer Satzung 
berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder 
Echtheit des Berechtigungsnachweises einen geeigneten 
weiteren Nachweis zu verlangen. 
 
Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen in 
Textform erstellt sein, in deutscher oder englischer 
Sprache erfolgen und der Gesellschaft 
 
bis spätestens Donnerstag, 2. Mai 2019, 24:00 Uhr 
(Ortszeit am Sitz der Gesellschaft), 
 
unter folgender Anschrift zugehen: 
 
 NORDWEST Handel AG 
 c/o AAA HV Management GmbH 
 Ettore-Bugatti-Str. 31 
 51149 Köln 
 oder per Telefax Nr.: +49 2203 2022911 
 oder per E-Mail: nordwest2019@aaa-hv.de 
 
*Verfahren der Stimmabgabe durch Bevollmächtigte* 
 
Das Stimmrecht kann in der Hauptversammlung durch einen 
Bevollmächtigten ausgeübt werden, z.B. auch durch ein 
Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung. Auch in 
Fällen der Bestellung eines Bevollmächtigten muss sich 
der Aktionär rechtzeitig zur Hauptversammlung anmelden 
und den Berechtigungsnachweis erbringen. Bevollmächtigt 
ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die 
Gesellschaft einen oder mehrere von diesen 
zurückweisen. 
 
Wenn die Erteilung der Vollmacht nicht dem 
Anwendungsbereich des § 135 AktG unterliegt, hat die 
Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis 
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft 
gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG in Textform (§ 126b 
BGB) zu erfolgen. Der Anwendungsbereich des § 135 AktG 
betrifft die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, 
Aktionärsvereinigungen oder anderen, mit diesen nach 
aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellten 
Personen oder Institutionen, für die in der Regel 
Besonderheiten gelten; wenn die Absicht besteht, ein 
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine 
andere, mit diesen gemäß aktienrechtlichen 
Bestimmungen gleichgestellte Person oder Institution zu 
bevollmächtigen, erscheint es mithin empfehlenswert, 
dass sich Vollmachtgeber und Bevollmächtigte 
rechtzeitig abstimmen. 
 
Ein Formular, das für die Erteilung einer 
Stimmrechtsvollmacht verwendet werden kann, befindet 
sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, die den 
Aktionären nach der oben beschriebenen form- und 
fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird. Die 
Gesellschaft bietet den Aktionären für die 
Übermittlung des Nachweises der Bestellung eines 
Bevollmächtigten folgende Kontaktdaten an: 
 
 NORDWEST Handel AG 
 c/o AAA HV Management GmbH 
 Ettore-Bugatti-Str. 31 
 51149 Köln 
 oder per Telefax Nr.: +49 2203 2022911 
 oder per E-Mail: nordwest2019@aaa-hv.de 
 
Teilnahme- und stimmberechtigte Aktionäre haben auch 
die Möglichkeit, ihre Stimmrechte in der 
Hauptversammlung entsprechend ihren Weisungen durch von 
der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ausüben 
zu lassen. Wenn ein Aktionär die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchte, 
muss er diesen zu jedem Tagesordnungspunkt, über den 
abgestimmt wird, Weisungen erteilen, wie das Stimmrecht 
ausgeübt werden soll. Die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, nach 
Maßgabe der ihnen erteilten Weisungen abzustimmen. 
Diese Stimmrechtsvertreter nehmen jedoch keine 
Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen 
Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und 
Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen. 
Die Vollmachten und die Weisungen für von der 
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter können 
bereits vor der Hauptversammlung erteilt werden und 
müssen in Textform (§ 126b BGB) möglichst unter 
Verwendung des von der Gesellschaft dafür vorgesehenen 
Formulars übermittelt werden. Ein Formular zur 
Vollmacht- und Weisungserteilung an 
Stimmrechtsvertreter sowie weitere Hinweise erhalten 
die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte; sie 
stehen auch im Internet unter der Adresse 
 
www.nordwest.com in der Rubrik 'Investor Relations' / 
'Hauptversammlung' 
 
zum Download bereit. 
 
Im Falle einer Bevollmächtigung der von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bitten wir, 
das ausgefüllte Vollmacht- und Weisungsformular mit der 
Eintrittskarte bzw. Eintrittskartennummer zur 
Hauptversammlung aus abwicklungstechnischen Gründen 
 

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March 28, 2019 10:04 ET (14:04 GMT)

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