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DGAP-News: AMADEUS FIRE AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung AMADEUS FIRE AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2019 in Frankfurt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2019-04-09 / 15:02 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. AMADEUS FIRE AG Frankfurt am Main ISIN DE0005093108 / WKN 509 310 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 23. Mai 2019, um 11:00 Uhr, in den Geschäftsräumen der Amadeus FiRe AG, Hanauer Landstraße 160, 60314 Frankfurt am Main, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. TAGESORDNUNG 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der Amadeus FiRe AG für das Geschäftsjahr 2018 sowie des gemeinsamen Lageberichts für die Amadeus FiRe AG und den Amadeus FiRe Konzern einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Die vorgenannten Unterlagen sind der Hauptversammlung zugänglich zu machen. Sie werden in der Hauptversammlung vom Vorstand und - soweit dies den Bericht des Aufsichtsrats betrifft - vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats erläutert. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. Die genannten Unterlagen sowie der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands stehen vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an im Internet auf der Homepage der Gesellschaft unter http://www.amadeus-fire.de/investor-relations/hauptversammlung zur Einsichtnahme und zum Download zur Verfügung. Diese Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, von dem Bilanzgewinn der Gesellschaft des Geschäftsjahres 2018 in Höhe von Euro 33.687.816,23 a) einen Teilbetrag in Höhe von Euro 24.223.784,42 zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe von Euro 4,66 auf jede der insgesamt 5.198.237 dividendenberechtigten Stückaktien zu verwenden und b) den verbleibenden Betrag in Höhe von Euro 9.464.031,81 auf neue Rechnung vorzutragen. Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf Auszahlung der Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig, also am 28. Mai 2019. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 5. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019* Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Mergenthalerallee 3 - 5, 65760 Eschborn, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen. 6. *Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder* Die Aktionäre der Amadeus FiRe AG haben in der ordentlichen Hauptversammlung 2018 gemäß § 120 Abs. 4 AktG über das Vergütungssystem für Mitglieder des Vorstands abgestimmt. An dem Vergütungssystem wurde vor allem der fehlende Bezug zu der Aktienkursentwicklung kritisiert und deshalb nicht gebilligt. Als Reaktion hat der Aufsichtsrat beschlossen, das Vergütungssystem durch die Aufnahme einer aktienkursbasierten Komponente in den Long Term Incentive Plan (LTI Plan) anzupassen. Das Vergütungssystem soll daher den Aktionären erneut zur Billigung vorgelegt werden. Es ist beabsichtigt, die Vorstandsdienstverträge zum jeweils frühestmöglichen Zeitpunkt entsprechend anzupassen. Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands besteht auch weiterhin aus den drei Säulen, der jährlichen Festvergütung, den jährlich zu zahlenden erfolgsabhängigen Tantiemen, die auf Grundlage des EBITA des jeweiligen Geschäftsjahres berechnet werden, sowie dem LTI Plan. Unverändert bleiben a) die jährliche Festvergütung: Sie stellt die Untergrenze der Vergütung für die Vorstandsmitglieder dar, wenn die Ziele für die Auszahlung der variablen Vergütungen nicht erreicht werden. b) die erfolgsabhängigen Tantiemen: Die jährlich zu zahlende, d.h. kurzfristige Ergebnistantieme basiert auf dem erreichten EBITA des Geschäftsjahres, sofern eine gewisse Mindest-EBITA Relation zum Umsatz erreicht wird. Darüber hinaus erhält der Vorstand aus der Wachstumstantieme einen Anteil am absoluten EBITA Wachstum gegenüber dem Vorjahr. Bei rückläufigem EBITA entfällt die Wachstumstantieme ersatzlos und kommt erst in einem Jahr zum Tragen, in dem der höchste historisch erreichte EBITA Betrag überschritten wird (,High Watermark'). Die maximale Höhe der beiden kurzfristigen variablen Vergütungselemente unterliegt einer Kappung, die in Relation zum Festgehalt definiert ist. Geändert wird der LTI Plan, wobei die Grundstruktur erhalten bleibt. Es soll allerdings ein enger Bezug zu der Kursentwicklung der Amadeus FiRe Aktie hergestellt werden: Der Kern des LTI Plans, der eine nachhaltige und deutliche Steigerung des durchschnittlich während der Laufzeit der Vorstandsverträge erreichten EBITA im Vergleich zu einer mehrjährigen Periode vor dem Beginn des jeweiligen Vorstandsvertrags als vor Beginn des LTI Zeitraums definierte Zielgröße und Auszahlungsvoraussetzung vorsieht, bleibt unverändert erhalten, so dass die Auszahlung des LTI vollständig entfällt, wenn die zu Beginn definierten Ziele für die durchschnittliche Steigerung des EBITA zum Ende der Vertragslaufzeit nicht erreicht wurden. Unverändert Bestand hat auch die Berechnungsweise der jährlich an Vorstandsmitglieder zu gewährenden LTI Tranchen, die auf der Basis des in dem jeweiligen Geschäftsjahr erzielten EBITA errechnet werden. Ein enger Bezug zu der Aktienkursentwicklung der Amadeus FiRe AG wird dadurch hergestellt, dass der Betrag der jährlichen LTI Tranche anhand des durchschnittlichen Aktienkurses der Amadeus FiRe AG über die letzten 30 Handelstage des betreffenden Geschäftsjahres in Performance Share Units umgerechnet wird. Die Performance Shares Units werden dem jeweiligen Vorstandsmitglied auf dem LTI Account gutgeschrieben. Die angesammelten Performance Shares Units kommen zum Ende der Laufzeit des jeweiligen Vorstandsvertrages zur Auszahlung, wenn die Auszahlungsvoraussetzung der Steigerung des EBITA (siehe oben) erfüllt ist. Zur Errechnung des Auszahlungsbetrags werden die Performance Shares Units mit dem durchschnittlichen Aktienkurs der Amadeus FiRe AG über die letzten 30 Handelstage des letzten Geschäftsjahres multipliziert, wobei eine Kappungsgrenze für die LTI Auszahlung auf das 1,5 fache der Summe der während der Laufzeit jährlich erhaltenen erfolgsabhängigen Tantiemen gilt. Die Mitglieder des Vorstands sollen mit dieser langfristigen variablen Vergütungskomponente einen Anreiz erhalten, zu einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung beizutragen, die sich im EBITA der wesentlichen Steuerungskennzahl der Amadeus FiRe Gruppe und dem Aktienkurs der Amadeus FiRe AG ausdrückt. Das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder lässt durch eindeutige Bemessungskriterien in den Vorstandsverträgen keine Ermessensspielräume für die Bemessung der variablen Vergütungen zu. Außerdem sieht das System zur Vorstandsvergütung auch künftig keine Altersversorgungszusagen vor. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder zu billigen. *Informationen und Unterlagen* Alsbald nach der Einberufung der Hauptversammlung werden auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.amadeus-fire.de/de/investor-relations/hauptversammlung die Unterlagen gemäß § 124a AktG zur Einsicht und zum Download zur Verfügung stehen. Diese Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen. *Teilnahme an der Hauptversammlung* Die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts ist gemäß § 17 der Satzung davon abhängig, dass sich die Aktionäre unter
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April 09, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)