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DGAP-HV: AMADEUS FIRE AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2019 in Frankfurt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: AMADEUS FIRE AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
AMADEUS FIRE AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2019 in 
Frankfurt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-04-09 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
AMADEUS FIRE AG Frankfurt am Main ISIN DE0005093108 / WKN 509 310 Einladung 
zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre zu der am 
Donnerstag, den 23. Mai 2019, um 11:00 Uhr, in den Geschäftsräumen der Amadeus 
FiRe AG, 
Hanauer Landstraße 160, 60314 Frankfurt am Main, stattfindenden 
ordentlichen Hauptversammlung ein. TAGESORDNUNG 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des 
   gebilligten Konzernabschlusses der Amadeus FiRe AG für das 
   Geschäftsjahr 2018 sowie des gemeinsamen Lageberichts für die 
   Amadeus FiRe AG und den Amadeus FiRe Konzern 
   einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben 
   nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs sowie 
   des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 
 
   Die vorgenannten Unterlagen sind der Hauptversammlung 
   zugänglich zu machen. Sie werden in der Hauptversammlung vom 
   Vorstand und - soweit dies den Bericht des Aufsichtsrats 
   betrifft - vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats erläutert. 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem 
   Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen, da der 
   Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss bereits 
   gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. 
 
   Die genannten Unterlagen sowie der Gewinnverwendungsvorschlag 
   des Vorstands stehen vom Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung an im Internet auf der Homepage der 
   Gesellschaft unter 
 
   http://www.amadeus-fire.de/investor-relations/hauptversammlung 
 
   zur Einsichtnahme und zum Download zur Verfügung. Diese 
   Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, von dem Bilanzgewinn 
   der Gesellschaft des Geschäftsjahres 2018 in Höhe von Euro 
   33.687.816,23 
 
   a) einen Teilbetrag in Höhe von Euro 
      24.223.784,42 zur Ausschüttung einer 
      Dividende in Höhe von Euro 4,66 auf jede 
      der insgesamt 5.198.237 
      dividendenberechtigten Stückaktien zu 
      verwenden und 
   b) den verbleibenden Betrag in Höhe von Euro 
      9.464.031,81 auf neue Rechnung 
      vorzutragen. 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf 
   Auszahlung der Dividende am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig, also 
   am 28. Mai 2019. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
   2018 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
   2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines 
   Prüfungsausschusses vor, die Ernst & Young GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Mergenthalerallee 3 - 5, 
   65760 Eschborn, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
   für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen. 
6. *Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung 
   der Vorstandsmitglieder* 
 
   Die Aktionäre der Amadeus FiRe AG haben in der ordentlichen 
   Hauptversammlung 2018 gemäß § 120 Abs. 4 AktG über das 
   Vergütungssystem für Mitglieder des Vorstands abgestimmt. An 
   dem Vergütungssystem wurde vor allem der fehlende Bezug zu der 
   Aktienkursentwicklung kritisiert und deshalb nicht gebilligt. 
 
   Als Reaktion hat der Aufsichtsrat beschlossen, das 
   Vergütungssystem durch die Aufnahme einer aktienkursbasierten 
   Komponente in den Long Term Incentive Plan (LTI Plan) 
   anzupassen. Das Vergütungssystem soll daher den Aktionären 
   erneut zur Billigung vorgelegt werden. Es ist beabsichtigt, 
   die Vorstandsdienstverträge zum jeweils frühestmöglichen 
   Zeitpunkt entsprechend anzupassen. 
 
   Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands besteht 
   auch weiterhin aus den drei Säulen, der jährlichen 
   Festvergütung, den jährlich zu zahlenden erfolgsabhängigen 
   Tantiemen, die auf Grundlage des EBITA des jeweiligen 
   Geschäftsjahres berechnet werden, sowie dem LTI Plan. 
 
   Unverändert bleiben 
 
   a) die jährliche Festvergütung: Sie stellt 
      die Untergrenze der Vergütung für die 
      Vorstandsmitglieder dar, wenn die Ziele 
      für die Auszahlung der variablen 
      Vergütungen nicht erreicht werden. 
   b) die erfolgsabhängigen Tantiemen: Die 
      jährlich zu zahlende, d.h. kurzfristige 
      Ergebnistantieme basiert auf dem 
      erreichten EBITA des Geschäftsjahres, 
      sofern eine gewisse Mindest-EBITA 
      Relation zum Umsatz erreicht wird. 
      Darüber hinaus erhält der Vorstand aus 
      der Wachstumstantieme einen Anteil am 
      absoluten EBITA Wachstum gegenüber dem 
      Vorjahr. Bei rückläufigem EBITA entfällt 
      die Wachstumstantieme ersatzlos und kommt 
      erst in einem Jahr zum Tragen, in dem der 
      höchste historisch erreichte EBITA Betrag 
      überschritten wird (,High Watermark'). 
 
   Die maximale Höhe der beiden kurzfristigen variablen 
   Vergütungselemente unterliegt einer Kappung, die in Relation 
   zum Festgehalt definiert ist. 
 
   Geändert wird der LTI Plan, wobei die Grundstruktur erhalten 
   bleibt. Es soll allerdings ein enger Bezug zu der 
   Kursentwicklung der Amadeus FiRe Aktie hergestellt werden: 
 
   Der Kern des LTI Plans, der eine nachhaltige und deutliche 
   Steigerung des durchschnittlich während der Laufzeit der 
   Vorstandsverträge erreichten EBITA im Vergleich zu einer 
   mehrjährigen Periode vor dem Beginn des jeweiligen 
   Vorstandsvertrags als vor Beginn des LTI Zeitraums definierte 
   Zielgröße und Auszahlungsvoraussetzung vorsieht, bleibt 
   unverändert erhalten, so dass die Auszahlung des LTI 
   vollständig entfällt, wenn die zu Beginn definierten Ziele für 
   die durchschnittliche Steigerung des EBITA zum Ende der 
   Vertragslaufzeit nicht erreicht wurden. Unverändert Bestand 
   hat auch die Berechnungsweise der jährlich an 
   Vorstandsmitglieder zu gewährenden LTI Tranchen, die auf der 
   Basis des in dem jeweiligen Geschäftsjahr erzielten EBITA 
   errechnet werden. 
 
   Ein enger Bezug zu der Aktienkursentwicklung der Amadeus FiRe 
   AG wird dadurch hergestellt, dass der Betrag der jährlichen 
   LTI Tranche anhand des durchschnittlichen Aktienkurses der 
   Amadeus FiRe AG über die letzten 30 Handelstage des 
   betreffenden Geschäftsjahres in Performance Share Units 
   umgerechnet wird. Die Performance Shares Units werden dem 
   jeweiligen Vorstandsmitglied auf dem LTI Account 
   gutgeschrieben. Die angesammelten Performance Shares Units 
   kommen zum Ende der Laufzeit des jeweiligen Vorstandsvertrages 
   zur Auszahlung, wenn die Auszahlungsvoraussetzung der 
   Steigerung des EBITA (siehe oben) erfüllt ist. Zur Errechnung 
   des Auszahlungsbetrags werden die Performance Shares Units mit 
   dem durchschnittlichen Aktienkurs der Amadeus FiRe AG über die 
   letzten 30 Handelstage des letzten Geschäftsjahres 
   multipliziert, wobei eine Kappungsgrenze für die LTI 
   Auszahlung auf das 1,5 fache der Summe der während der 
   Laufzeit jährlich erhaltenen erfolgsabhängigen Tantiemen gilt. 
 
   Die Mitglieder des Vorstands sollen mit dieser langfristigen 
   variablen Vergütungskomponente einen Anreiz erhalten, zu einer 
   nachhaltigen Unternehmensentwicklung beizutragen, die sich im 
   EBITA der wesentlichen Steuerungskennzahl der Amadeus FiRe 
   Gruppe und dem Aktienkurs der Amadeus FiRe AG ausdrückt. 
 
   Das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder lässt durch 
   eindeutige Bemessungskriterien in den Vorstandsverträgen keine 
   Ermessensspielräume für die Bemessung der variablen 
   Vergütungen zu. Außerdem sieht das System zur 
   Vorstandsvergütung auch künftig keine Altersversorgungszusagen 
   vor. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das System zur 
   Vergütung der Vorstandsmitglieder zu billigen. 
 
*Informationen und Unterlagen* 
 
Alsbald nach der Einberufung der Hauptversammlung werden auf der Internetseite 
der Gesellschaft unter 
 
http://www.amadeus-fire.de/de/investor-relations/hauptversammlung 
 
die Unterlagen gemäß § 124a AktG zur Einsicht und zum Download zur 
Verfügung stehen. Diese Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung 
ausliegen. 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
Die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts ist 
gemäß § 17 der Satzung davon abhängig, dass sich die Aktionäre unter 

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April 09, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

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