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Dow Jones News
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(1)

DGAP-HV: Wacker Neuson SE: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: Wacker Neuson SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.05.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Wacker Neuson SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Wacker Neuson SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.05.2019 in 
München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-04-16 / 15:04 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Wacker Neuson SE München ISIN: DE000WACK012 
WKN: WACK01 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Die Aktionäre unserer 
Gesellschaft werden hiermit zu der am Mittwoch, dem 29. Mai 2019, 
um 10:00 Uhr im Haus der Bayerischen Wirtschaft, Max-Joseph-Straße 5, 
80333 München, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Wacker Neuson 
SE mit dem Geschäftssitz in 80809 München, Preußenstraße 41, 
eingeladen. 
 
I. *Tagesordnung* 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018, 
   des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018 
   einschließlich des zusammengefassten Lageberichts für die 
   Gesellschaft und den Konzern, des in dem zusammengefassten Lagebericht 
   enthaltenen erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 
   289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für 
   das Geschäftsjahr 2018 
 
   Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 erfolgt nicht. 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss 
   und den Konzernabschluss gemäß §§ 171, 172 AktG(*) am 12. März 
   2019 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Ein 
   Beschluss zur Feststellung des Jahresabschlusses durch die 
   Hauptversammlung nach § 173 Abs. 1 Satz 1 AktG entfällt damit nach den 
   gesetzlichen Bestimmungen. Der Jahres- und der Konzernabschluss nebst 
   zusammengefasstem Lagebericht, der Bericht des Aufsichtsrats und der 
   erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 
   315a Abs. 1 HGB sind im Übrigen der Hauptversammlung, ohne dass 
   das Aktiengesetz eine Beschlussfassung hierzu vorsieht, zugänglich zu 
   machen. 
 
   Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der Wacker 
   Neuson SE (Preußenstraße 41, 80809 München) sowie in der 
   Hauptversammlung selbst zur Einsicht der Aktionäre aus und können auf 
   der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   www.wackerneusongroup.com/de/investor-relations/hauptversammlung/2019/ 
 
   eingesehen werden. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich 
   und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen. Es wird darauf 
   hingewiesen, dass der gesetzlichen Verpflichtung mit Zugänglichmachen 
   der Unterlagen auf der Internetseite der Gesellschaft Genüge getan 
   ist. Es wird daher lediglich ein Zustellversuch mit einfacher Post 
   erfolgen. 
 
   (*) _Die Vorschriften des deutschen 
       Aktiengesetzes finden auf die Wacker 
       Neuson SE gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. 
       c) ii), Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 
       2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 
       über das Statut der Europäischen 
       Gesellschaft (SE) (nachfolgend auch: 
       SE-Verordnung) Anwendung, soweit sich 
       aus speziellen Vorschriften der 
       SE-Verordnung nichts anderes ergibt._ 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in Höhe von EUR 
   256.373.214,75 wird wie folgt verwendet: 
 
   Ausschüttung einer Dividende   EUR 
   von je EUR 0,60 auf insgesamt  42.084.000,0 
   70.140.000                     0 
   dividendenberechtigte 
   Stückaktien, insgesamt 
   Ausschüttung einer             EUR 
   Sonderdividende von je EUR     35.070.000,0 
   0,50 auf insgesamt 70.140.000  0 
   dividendenberechtigte 
   Stückaktien, insgesamt 
   Gewinnvortrag auf neue         EUR 
   Rechnung                       179.219.214, 
                                  75 
   Bilanzgewinn                   EUR 
                                  256.373.214, 
                                  75 
 
   Unter Zugrundelegung dieses Ausschüttungsvorschlags entfällt auf das 
   dividendenberechtigte Grundkapital von EUR 70.140.000,00 eine 
   Dividendensumme von EUR 77.154.000,00. 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 AktG ist der Anspruch auf die Dividende und die 
   Sonderdividende am 4. Juni 2019 fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für 
   das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   Den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Vorstands wird 
   für diesen Zeitraum Entlastung erteilt. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
   für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   Den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats 
   wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt. 
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für den 
   Jahres- und Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2019 und für die 
   prüferische Durchsicht des verkürzten (konzernbezogenen) 
   Halbjahresabschlusses und des (konzernbezogenen) Zwischenlageberichts 
   im Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf eine entsprechende Empfehlung 
   seines Prüfungsausschusses - vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, 
   wird zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das 
   Geschäftsjahr 2019 sowie gemäß §§ 115 Abs. 5, 117 Nr. 2 WpHG zum 
   Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten 
   (konzernbezogenen) Halbjahresabschlusses und des (konzernbezogenen) 
   Zwischenlageberichts im Geschäftsjahr 2019 bestellt. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von 
   ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die 
   Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Absatz 
   6 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des 
   Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über 
   spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von 
   öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909 EG 
   der Kommission) auferlegt wurde. 
II. *Weitere Angaben zur Einberufung* 
1. *Teilnahme an der Hauptversammlung und Stimmrechtsausübung* 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der 
   Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind 
   und die sich bis spätestens Mittwoch, 22. Mai 2019, 24:00 Uhr (MESZ), 
   schriftlich oder in Textform (§ 126b BGB) unter einer der folgenden 
   Kontaktmöglichkeiten bei der Gesellschaft angemeldet haben: 
 
   Wacker Neuson SE 
   c/o Better Orange IR & HV AG 
   Haidelweg 48 
   81241 München 
   oder Telefax: +49 - (0)89/889 690 633 
   oder E-Mail: wackerneuson@better-orange.de 
 
   Ist ein Kreditinstitut im Aktienregister eingetragen, so kann dieses 
   Kreditinstitut das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht gehören, nur 
   aufgrund einer Ermächtigung des betreffenden Aktionärs ausüben. 
 
   Die Aktien werden durch die Anmeldung zur Hauptversammlung nicht 
   blockiert, das heißt die Aktionäre können über ihre Aktien auch 
   nach erfolgter Anmeldung verfügen. Für das Teilnahme- und Stimmrecht 
   ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft 
   eingetragene Aktienbestand maßgebend. Dieser wird dem Bestand am 
   Ende des Anmeldeschlusstages entsprechen, da Aufträge zur Umschreibung 
   des Aktienregisters in der Zeit vom 23. Mai 2019 bis 
   einschließlich 29. Mai 2019 erst mit Gültigkeitsdatum 30. Mai 
   2019 verarbeitet und berücksichtigt werden (Umschreibungsstopp). 
   Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenannter Technical 
   Record Date) ist daher der Ablauf des 22. Mai 2019. Erwerber von 
   Aktien, deren Umschreibungsanträge nach dem 22. Mai 2019 bei der 
   Gesellschaft eingehen, können daher Teilnahme- und Stimmrechte aus 
   diesen Aktien nicht ausüben, es sei denn, sie lassen sich insoweit 
   bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. In solchen Fällen 
   bleiben Teilnahme- und Stimmrecht bis zur Umschreibung bei dem im 
   Aktienregister eingetragenen Aktionär. Sämtliche Erwerber von Aktien 
   der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, 
   werden daher gebeten, Umschreibungsanträge rechtzeitig zu stellen. 
2. *Stimmrechtsvertretung* 
 
   Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen und frist- und 
   formgerecht angemeldet sind (siehe oben Abschnitt '_Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und Stimmrechtsausübung_'), können ihre Rechte in der 
   Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten wahrnehmen lassen; 
   bevollmächtigen kann der Aktionär eine Person seiner Wahl, auch z.B. 
   die depotführende Bank oder eine Aktionärsvereinigung. Bevollmächtigt 
   der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder 
   mehrere von diesen zurückweisen. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 16, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)

DJ DGAP-HV: Wacker Neuson SE: Bekanntmachung der -2-

Wird nicht ein Kreditinstitut, ein diesem nach § 135 Abs. 10 AktG in 
   Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestelltes Institut oder 
   Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder eine Person im Sinne von § 
   135 Abs. 8 AktG bevollmächtigt, dann müssen die Erteilung der 
   Vollmacht und ggf. ihr Widerruf sowie ihr Nachweis gegenüber der 
   Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) erfolgen. Die Bevollmächtigung 
   kann gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt oder gegenüber der 
   Gesellschaft erklärt bzw. nachgewiesen werden. Gleiches gilt für den 
   Widerruf der Vollmacht. Die Gesellschaft bittet darum, Erklärungen 
   über die Erteilung der Vollmacht und ggf. ihren Widerruf gegenüber der 
   Gesellschaft bzw. den Nachweis einer gegenüber einem Bevollmächtigten 
   erteilten Vollmacht und ggf. ihres Widerrufs gegenüber der 
   Gesellschaft rechtzeitig an die Gesellschaft unter einer der 
   nachstehenden Kontaktmöglichkeiten zu übermitteln: 
 
   Wacker Neuson SE 
   c/o Better Orange IR & HV AG 
   Haidelweg 48 
   81241 München 
   oder Telefax: +49 - (0)89/889 690 633 
   oder E-Mail: wackerneuson@better-orange.de 
 
   Am Tag der Hauptversammlung können die Erteilung der Vollmacht, ihr 
   Widerruf und der Nachweis einer gegenüber einem Bevollmächtigten 
   erteilten Vollmacht oder ggf. ihres Widerrufs gegenüber der 
   Gesellschaft auch an der Ein- und Ausgangskontrolle zur 
   Hauptversammlung erfolgen. 
 
   Wird ein Kreditinstitut, ein diesem nach § 135 Abs. 10 AktG in 
   Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestelltes Institut oder 
   Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder eine Person im Sinne von § 
   135 Abs. 8 AktG bevollmächtigt, so können abweichende Regelungen 
   bestehen, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen und 
   mit diesem abzustimmen sind. 
3. *Stimmrechtsvertretung durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft* 
 
   Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, sich durch von der 
   Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter vertreten 
   zu lassen. Diesen Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft müssen neben 
   der Vollmacht auch Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt 
   werden. Sie üben das Stimmrecht nicht nach eigenem Ermessen, sondern 
   ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten 
   Weisungen aus. Soweit keine ausdrückliche oder eine widersprüchliche 
   oder unklare Weisung erteilt worden ist, enthalten sich die von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu den entsprechenden 
   Beschlussgegenständen der Stimme; dies gilt immer auch für 
   unvorhergesehene Anträge. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine 
   Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der 
   Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Weisung zu diesem 
   Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Weisung für jeden 
   Punkt der Einzelabstimmung. Bitte beachten Sie, dass die von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter weder im Vorfeld der 
   Hauptversammlung noch während der Hauptversammlung Aufträge zu 
   Wortmeldungen, zum Stellen von Fragen oder Anträgen oder zur Abgabe 
   von Erklärungen zu Protokoll entgegennehmen und auch keine sonstigen 
   Aktionärsrechte wahrnehmen. 
 
   Vollmachten nebst Weisungen an die von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter müssen in Textform (§ 126b BGB) erteilt, geändert 
   und widerrufen werden und der Gesellschaft bis spätestens Dienstag, 
   28. Mai 2019, 24:00 Uhr (MESZ), unter einer der oben unter dem 
   Abschnitt '_Stimmrechtsvertretung_' genannten Kontaktmöglichkeiten 
   zugehen. Wir bitten, die Vollmachtserteilung mit den Weisungen zur 
   Abstimmung bevorzugt unter Verwendung des von der Gesellschaft 
   bereitgestellten Vollmachtsformulars zu übermitteln. Nach Ablauf des 
   28. Mai 2019 ist die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von 
   der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nur noch möglich, 
   indem Aktionäre das den Stimmunterlagen beigefügte Formular ausfüllen 
   und spätestens bis zur Eröffnung der Abstimmung in der 
   Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle abgeben. 
 
   Nähere Informationen zur Erteilung von Vollmachten und Weisungen sowie 
   Vollmachtsformulare erhalten die Aktionäre zusammen mit dem 
   Anmeldeformular zugesandt. 
 
   Auch bei Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter ist für eine form- und fristgerechte Anmeldung 
   nach den vorstehenden Bestimmungen (siehe oben Abschnitt '_Teilnahme 
   an der Hauptversammlung und Stimmrechtsausübung_') Sorge zu tragen. 
4. *Rechte der Aktionäre* 
 
   Den Aktionären stehen im Vorfeld bzw. in der Hauptversammlung unter 
   anderem die folgenden Rechte nach Art. 56 Satz 2 und Satz 3 
   SE-Verordnung, § 50 Abs. 2 SE-Ausführungsgesetz, §§ 122 Abs. 2, 126 
   Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG zu. Weitergehende Erläuterungen hierzu 
   finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   www.wackerneusongroup.com/de/investor-relations/hauptversammlung/2019/ 
 
   *a) Gegenanträge und Wahlvorschläge* 
 
   Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge gegen Vorschläge von 
   Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu den Punkten der Tagesordnung 
   gemäß § 126 Abs. 1 AktG sowie Vorschläge zur Wahl des 
   Abschlussprüfers/Konzernabschlussprüfers (Tagesordnungspunkt 5) 
   gemäß § 127 AktG zu übersenden. Gegenanträge müssen mit einer 
   Begründung versehen sein; Wahlvorschläge brauchen nicht begründet zu 
   werden. 
 
   Solche Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich an 
   eine der nachfolgend genannten Kontaktmöglichkeiten zu richten; 
   anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht 
   berücksichtigt: 
 
   Wacker Neuson SE 
   Hauptverwaltung 
   Investor Relations 
   Preußenstraße 41 
   80809 München 
   oder Telefax: +49 - (0)89 / 35402-298 
   oder E-Mail: ir@wackerneuson.com 
 
   Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der 
   Übersendung des Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags nachzuweisen. 
 
   Rechtzeitig, also spätestens bis Dienstag, 14. Mai 2019, 24:00 Uhr 
   (MESZ), unter einer der vorgenannten Kontaktmöglichkeiten eingegangene 
   und zugänglich zu machende Gegenanträge gegen einen Beschlussvorschlag 
   zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt mit Begründung sowie 
   Wahlvorschläge von Aktionären, werden unverzüglich nach ihrem Eingang 
   einschließlich des Namens des Aktionärs, der - bei 
   Wahlvorschlägen optionalen - Begründung und etwaiger Stellungnahmen 
   der Verwaltung im Internet unter 
 
   www.wackerneusongroup.com/de/investor-relations/hauptversammlung/2019/ 
 
   veröffentlicht. 
 
   Von der Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung bzw. 
   eines Wahlvorschlags kann die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 
   AktG (in Verbindung mit § 127 Satz 1 AktG) genannten Voraussetzungen 
   absehen. Die Begründung eines Gegenantrags bzw. die etwaige Begründung 
   eines Wahlvorschlags braucht beispielsweise dann nicht zugänglich 
   gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. 
   Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers/Konzernabschlussprüfers 
   (Tagesordnungspunkt 5) werden zudem nur zugänglich gemacht, wenn sie 
   den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen 
   Person enthalten. 
 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge, auch wenn sie der Gesellschaft vorab 
   übermittelt worden sind, finden im Übrigen in der 
   Hauptversammlung nur dann Beachtung, wenn sie während der 
   Hauptversammlung gestellt bzw. unterbreitet werden. Das Recht eines 
   jeden Aktionärs, auch ohne vorherige form- und fristgerechte 
   Übermittlung von Gegenanträgen, während der Hauptversammlung 
   Gegenanträge zu verschiedenen Tagesordnungspunkten oder Wahlvorschläge 
   zu stellen bzw. zu unterbreiten, bleibt unberührt. 
 
   Die Anforderung von Unterlagen oder allgemeine Anfragen zur 
   Hauptversammlung bitten wir ebenfalls per Post, Fax oder E-Mail an die 
   vorgenannten Kontaktmöglichkeiten zu richten. 
 
   *b) Auskunftsrechte der Aktionäre* 
 
   Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der 
   Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der 
   Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen 
   Beziehungen der Wacker Neuson SE zu verbundenen Unternehmen sowie über 
   die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen 
   Unternehmen zu geben, soweit diese Auskunft jeweils zur 
   sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung 
   erforderlich ist. Solche Auskunftsverlangen sind in der 
   Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu stellen. Der Vorstand darf 
   die Auskunft zu einzelnen Fragen aus den in § 131 Abs. 3 AktG 
   genannten Gründen verweigern (zum Beispiel kann eine Offenlegung von 
   Geschäftsgeheimnissen abgelehnt werden). Außerdem kann nach § 19 
   Abs. 2 Satz 2 der Satzung der Gesellschaft der Versammlungsleiter das 
   Frage- und Rederecht von Aktionären zeitlich angemessen begrenzen. 
 
   *c) Verlangen einer Ergänzung der Tagesordnung* 
 
   Aktionäre, deren Anteile alleine oder zusammen einen anteiligen Betrag 
   des Grundkapitals von EUR 500.000 (dies entspricht 500.000 Aktien) 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 16, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)

erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
   gesetzt und bekannt gemacht werden. Dieses Quorum ist gemäß Art. 
   56 Satz 3 der SE-Verordnung in Verbindung mit § 50 Abs. 2 
   SE-Ausführungsgesetz für Ergänzungsverlangen der Aktionäre einer 
   Europäischen Gesellschaft (SE) erforderlich. § 50 Abs. 2 
   SE-Ausführungsgesetz entspricht dabei inhaltlich der Regelung des § 
   122 Abs. 2 AktG. 
 
   Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage 
   beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der 
   Gesellschaft zu richten. Wir bitten, entsprechende Verlangen an 
   folgende Adresse zu übersenden: 
 
   Wacker Neuson SE 
   Der Vorstand 
   c/o Investor Relations 
   Preußenstraße 41 
   80809 München 
 
   Der Antrag, mit dem die Ergänzung der Tagesordnung verlangt wird, muss 
   der Gesellschaft spätestens bis Sonntag, 28. April 2019, 24:00 Uhr 
   (MESZ), zugehen. Bekannt zu machende Ergänzungsverlangen werden - 
   soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - 
   unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt 
   gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen 
   davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der 
   gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden den Aktionären 
   außerdem unter der Internetadresse 
 
   www.wackerneusongroup.com/de/investor-relations/hauptversammlung/2019/ 
 
   zugänglich gemacht und gemäß § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG mitgeteilt. 
5. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung 
   der Hauptversammlung* 
 
   Im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung sind 70.140.000 
   auf den Namen lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am 
   Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie ausgegeben; jede Aktie gewährt eine 
   Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung dieser 
   Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Zum Zeitpunkt der Einberufung 
   dieser Hauptversammlung gewähren die 70.140.000 Stückaktien damit 
   insgesamt 70.140.000 Stimmen. 
6. *Veröffentlichung auf der Internetseite der Gesellschaft* 
 
   Diese Einladung zur Hauptversammlung sowie etwaige zu den 
   Tagesordnungspunkten gesetzlich zugänglich zu machende Unterlagen 
   einschließlich der erforderlichen Informationen nach § 124a AktG, 
   etwaige zugänglich zu machende Gegenanträge, Wahlvorschläge und 
   Ergänzungsverlangen von Aktionären, weitergehende Erläuterungen zu den 
   oben dargestellten Rechten der Aktionäre sowie die Gesamtzahl der 
   Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung sind ab der 
   Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der 
   Gesellschaft unter dem Link 
 
   www.wackerneusongroup.com/de/investor-relations/hauptversammlung/2019/ 
 
   zugänglich. Dort werden nach der Hauptversammlung auch die 
   festgestellten Abstimmungsergebnisse veröffentlicht. 
7. *Datenschutzrechtliche Betroffeneninformation für Aktionäre und 
   Aktionärsvertreter* 
 
   Die Wacker Neuson SE verarbeitet als verantwortliche Stelle im Sinne 
   von Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung ('*DS-GVO*') 
   personenbezogene Daten (Name und Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, 
   Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der 
   Eintrittskarte; gegebenenfalls Name, Vorname und Anschrift des vom 
   jeweiligen Aktionär ggf. benannten Aktionärsvertreters) auf Grundlage 
   der in Deutschland geltenden Datenschutzbestimmungen, um den 
   Aktionären und Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen 
   der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Wacker Neuson SE wird 
   vertreten durch die Mitglieder ihres Vorstands Martin Lehner, Wilfried 
   Trepels und Alexander Greschner. Sie erreichen die Wacker Neuson SE 
   unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: 
 
   Wacker Neuson SE 
   Hauptverwaltung 
   Investor Relations 
   Preußenstraße 41 
   80809 München 
   oder Telefax: +49 - (0)89 / 35402-298 
   oder E-Mail: ir@wackerneuson.com 
 
   Soweit diese personenbezogenen Daten nicht von den Aktionären im 
   Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung angegeben oder aus dem 
   Aktienregister für Namensaktien bezogen wurden, übermittelt die ihr 
   Depot führende Bank deren personenbezogenen Daten an die Wacker Neuson 
   SE. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre und 
   Aktionärsvertreter erfolgt ausschließlich für die Abwicklung 
   ihrer Teilnahme an der Hauptversammlung und auch insoweit nur in dem 
   zur Erreichung dieses Zwecks zwingend erforderlichen Maße. 
   Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. (c) 
   DS-GVO. Die Wacker Neuson SE speichert diese personenbezogenen Daten 
   nur so lange, wie dies für den vorgenannten Zweck erforderlich ist 
   beziehungsweise soweit die Gesellschaft aufgrund von gesetzlichen 
   Vorgaben berechtigt beziehungsweise verpflichtet ist, personenbezogene 
   Daten zu speichern. Für die im Zusammenhang mit der Hauptversammlung 
   erfassten Daten beträgt die Speicherdauer regelmäßig bis zu drei 
   Jahre. 
 
   Die Dienstleister der Wacker Neuson SE, welche zum Zwecke der 
   Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der 
   Wacker Neuson SE nur solche personenbezogenen Daten, welche für die 
   Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und 
   verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Wacker 
   Neuson SE. 
 
   Im Übrigen werden die personenbezogenen Daten im Rahmen der 
   gesetzlichen Vorschriften Aktionären und Aktionärsvertretern sowie 
   Dritten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur Verfügung 
   gestellt. Insbesondere werden Aktionäre und Aktionärsvertreter, die an 
   der Hauptversammlung teilnehmen, unter Angabe des Namens, des 
   Wohnorts, der Aktienzahl und der Besitzart in das gemäß § 129 
   Abs. 1 Satz 2 AktG aufzustellende Teilnehmerverzeichnis der 
   Hauptversammlung eingetragen. Diese Daten können von anderen 
   Aktionären und Hauptversammlungsteilnehmern während der 
   Hauptversammlung und von Aktionären bis zu zwei Jahre danach 
   gemäß § 129 Abs. 4 AktG eingesehen werden. Hinsichtlich der 
   Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte im Rahmen einer 
   Bekanntmachung von Aktionärsverlangen auf Ergänzung der Tagesordnung 
   sowie von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen von Aktionären wird auf 
   die Erläuterungen in Abschnitt II. 4. a) und c) verwiesen. 
 
   In Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten können die 
   Aktionäre und Aktionärsvertreter von der Wacker Neuson SE Auskunft 
   über ihre personenbezogenen Daten gemäß Art. 15 DS-GVO, 
   Berichtigung ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 16 DS-GVO, 
   Löschung ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 17 DS-GVO, 
   Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten 
   gemäß Art. 18 DS-GVO und Übertragung bestimmter 
   personenbezogener Daten auf sie oder einen von ihnen benannten Dritten 
   (Recht auf Datenübertragbarkeit) gemäß Art. 20 DS-GVO verlangen. 
   Diese Rechte können die Aktionäre und Aktionärsvertreter gegenüber der 
   Wacker Neuson SE unentgeltlich über eine der folgenden 
   Kontaktmöglichkeiten geltend machen: 
 
   Wacker Neuson SE 
   Markus Stemmer 
   Preußenstraße 41 
   80809 München 
   oder Telefax: +49 - (0)89 / 35402-298 
   oder E-Mail: datenschutz@wackerneuson.com 
 
   Zudem steht den Aktionären und Aktionärsvertretern gemäß Art. 77 
   DS-GVO ein Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde 
   entweder des (Bundes-)Landes, in dem sie ihren Wohnsitz oder ständigen 
   Aufenthaltsort haben, oder des Bundeslandes Bayern, in dem die Wacker 
   Neuson SE ihren Sitz hat, zu. 
 
   Sie erreichen unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten unter: 
 
   Wacker Neuson SE 
   Markus Stemmer 
   Preußenstraße 41 
   80809 München 
   oder Telefax: +49 - (0)89 / 35402-298 
   oder E-Mail: datenschutz@wackerneuson.com 
 
Wir würden uns freuen, Sie in München begrüßen zu dürfen! 
 
München, im April 2019 
 
*Wacker Neuson SE* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2019-04-16 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate 
News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Wacker Neuson SE 
             Preußenstraße 41 
             80809 München 
             Deutschland 
Telefon:     +49 89 354 02 -427 
E-Mail:      ir@wackerneuson.com 
Internet:    https://wackerneusongroup.com/investor-relations/ 
ISIN:        DE000WACK012 
WKN:         WACK01 
Börsen:      Auslandsbörse(n) Regulierter Markt in Frankfurt (Prime 
             Standard), Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, 
             Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
800751 2019-04-16 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 16, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)

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