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DGAP-HV: KHD Humboldt Wedag International AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.05.2019 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: KHD Humboldt Wedag International AG / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
KHD Humboldt Wedag International AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 28.05.2019 in Köln mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-04-17 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
KHD Humboldt Wedag International AG Köln - ISIN 
DE0006578008 - EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN 
HAUPTVERSAMMLUNG 2019 
 
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu 
der am Dienstag, den 28. Mai 2019, um 10:00 Uhr MESZ, 
in unseren Geschäftsräumen in der Colonia-Allee 3 in 
51067 Köln, Deutschland, stattfindenden *ordentlichen 
Hauptversammlung* ein. 
 
TAGESORDNUNG 
1. *Vorlage des festgestellten 
   Jahresabschlusses, des gebilligten 
   Konzernabschlusses, des zusammengefassten 
   Lageberichts der Gesellschaft, des Berichts 
   des Aufsichtsrats sowie des erläuternden 
   Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 
   289a und § 315a des Handelsgesetzbuches, 
   jeweils für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den geprüften Jahres- 
   und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 
   2018 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit 
   nach § 172 Aktiengesetz (AktG) festgestellt. 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen 
   erfolgt daher zu diesem Tagesordnungspunkt 
   keine Beschlussfassung. 
 
   Vorstehende Unterlagen, einschließlich 
   dieser Einberufung, sind ab dem Zeitpunkt 
   dieser Einberufung auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
 
   http://www.khd.com 
 
   über den Link 'Investor Relations' mit 
   Spracheinstellung 'Deutsch', Rubrik 
   'Hauptversammlung' zugänglich. Sämtliche 
   vorstehend genannten Unterlagen werden zudem 
   in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme 
   ausliegen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzverlusts der Gesellschaft* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzverlust der Gesellschaft für das 
   Geschäftsjahr 2018 in Höhe von insgesamt EUR 
   7.833.862,27 in voller Höhe auf neue Rechnung 
   vorzutragen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 
 
   3 a) Gerold Keune 
   3 b) Jürgen Luckas 
   3 c) Dian Xie 
   3 d) Yizhen Zhu 
   3 e) Tao Xing 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & 
   Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Köln, zum Abschluss- und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2019 zu wählen. 
6. *Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats* 
 
   Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 10 Abs. 
   1 der Satzung in Verbindung mit den §§ 95 
   Satz 1, 101 Abs. 1 AktG aus drei von der 
   Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern. 
 
   Durch Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 12. 
   Oktober 2018 ist Herr Shaohua Jin an Stelle 
   von Herrn Da Hua, der vorher sein Amt 
   niedergelegt hatte, zum Aufsichtsratsmitglied 
   der Gesellschaft bestellt worden. 
 
   Um die Amtszeit des neu zu wählenden 
   Aufsichtsratsmitglieds mit den Amtszeiten der 
   anderen Aufsichtsratsmitglieder zu 
   harmonisieren, erfolgt die Bestellung für 
   eine Amtszeit bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das erste Geschäftsjahr nach dem Beginn der 
   Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, 
   in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht 
   mitgerechnet. Demzufolge erfolgt die 
   Bestellung bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 
   beschließt. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend 
   genannte Person mit Wirkung ab Beendigung der 
   Hauptversammlung in den Aufsichtsrat der 
   Gesellschaft zu wählen: 
 
   Herr Shaohua Jin, Vice President der 
   International Business Division der AVIC 
   International Holding Corporation, wohnhaft 
   in Beijing, Volksrepublik China. 
 
   Die AVIC International Holding Corporation 
   ist ein an der Gesellschaft wesentlich 
   beteiligter Aktionär im Sinne der Textziffer 
   5.4.1 des Deutschen Corporate Governance 
   Kodex. 
 
   - Mitgliedschaft von Herrn Shaohua Jin in 
   gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: 
   Keine. 
 
   Herr Jin ist bereits jetzt Vorsitzender des 
   Aufsichtsrats, er hat sich bereit erklärt, im 
   Fall seiner Wahl für das Amt des 
   Aufsichtsratsvorsitzenden zur Verfügung zu 
   stehen. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei dem 
   vorgeschlagenen Kandidaten versichert, dass 
   er den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand 
   erbringen kann. 
 
   Die Hauptversammlung ist nicht an 
   Wahlvorschläge gebunden. 
 
   Weitere Angaben über den zur Wahl 
   vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten sind 
   im Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt. 
TEILNAHMEBEDINGUNGEN 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des 
Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind 
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der 
Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss der 
Gesellschaft unter folgender Anschrift: 
 
 KHD Humboldt Wedag International AG 
 c/o UniCredit Bank AG 
 CBS51CA/GM 
 80311 München 
 Telefax: 49 89 5400-2519 
 E-Mail: hauptversammlungen@unicredit.de 
 
bis spätestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen, 
mithin bis Dienstag, 21. Mai 2019, 24:00 Uhr MESZ. 
 
Aktionäre haben ihre Berechtigung zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur 
Stellung von Anträgen nachzuweisen. Zum Nachweis ist 
eine in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder 
englischer Sprache erstellte Bescheinigung des 
depotführenden Kredit- oder 
Finanzdienstleistungsinstituts über den Anteilsbesitz 
notwendig. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 
21. Tages vor der Hauptversammlung, mithin auf 
Dienstag, 07. Mai 2019, 00:00 Uhr MESZ 
(Nachweisstichtag), beziehen und der Gesellschaft unter 
der o.g. Anschrift bis spätestens sechs Tage vor der 
Versammlung zugehen, mithin bis Dienstag, 21. Mai 2019, 
24:00 Uhr MESZ. 
 
Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der 
Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen 
geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser 
Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, 
kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen. 
 
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des 
Anteilsbesitzes erhalten die Aktionäre Eintrittskarten 
für die Hauptversammlung übersandt. Um den 
rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte 
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig 
für die Anmeldung und die Übersendung des 
Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft 
Sorge zu tragen. Eintrittskarten sind reine 
Organisationsmittel und stellen keine zusätzlichen 
Teilnahmebedingungen dar. 
 
*Bedeutung des Nachweisstichtags* 
 
Der Nachweisstichtag ('Record Date') ist das 
entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des 
Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im 
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an 
der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts 
als Aktionär nur, wer einen Nachweis des 
Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. 
Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date 
haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre 
Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, können 
somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. 
Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und 
den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur 
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem 
Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat 
keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der 
Aktien und ist kein relevantes Datum für eine evtl. 
Dividendenberechtigung. 
 
*Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten* 
 
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung 
auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein 
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine 
andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesem 
Fall müssen sich die Aktionäre unter Vorlage des 
Nachweises des Anteilsbesitzes rechtzeitig anmelden. 
Eine Vollmacht ist vorbehaltlich der nachfolgenden 
Ausnahmen in Textform (§ 126b BGB) zu erteilen. Die 
Gesellschaft bietet den Aktionären neben dem 
postalischen Weg auch die elektronische 
Übermittlung des Nachweises der Vollmacht über 
folgende Telefax-Nummer und E-Mail-Adresse an: 
 
Post:    KHD Humboldt Wedag International AG 
         Hauptversammlung 
         Colonia-Allee 3 
         51067 Köln 
Telefax: +49 221 6504-1209 
E-Mail:  hauptversammlung.khd@khd.com 
 
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so 
kann die Gesellschaft gemäß § 134 Absatz 3 Satz 2 
AktG eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
Im Falle der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, 
einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen der in § 

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April 17, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)

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