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Dow Jones News
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DGAP-HV: DEUTSCHE BANK AKTIENGESELLSCHAFT: -5-

DJ DGAP-HV: DEUTSCHE BANK AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2019 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: DEUTSCHE BANK AKTIENGESELLSCHAFT / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
DEUTSCHE BANK AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 23.05.2019 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-04-25 / 15:03 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
DEUTSCHE BANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main - 
ISIN DE 0005140008 - 
- WKN 514000 - Bekanntmachung 
 
Nach Einberufung unserer ordentlichen Hauptversammlung 
für Donnerstag, den 23. Mai 2019, in Frankfurt am Main 
(Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 11. April 2019) 
hat die Riebeck-Brauerei von 1862 Aktiengesellschaft, 
Wuppertal, vertreten durch BayerLaw 
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main, 
gemäß §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 AktG die Ergänzung 
der Tagesordnung der Hauptversammlung um weitere 
Gegenstände und die unverzügliche Bekanntmachung dieser 
Ergänzung verlangt. 
 
Die Tagesordnung wird deshalb um folgende Punkte 
erweitert: 
 
*Tagesordnungspunkt 8: Abberufung des 
Aufsichtsratsmitglieds Dr. Paul Achleitner* 
 
Die Aktionärin Riebeck-Brauerei von 1862 AG, 
Vogelsanger Str. 104, 50823 Köln (nachfolgend 
'*Riebeck-Brauerei*') schlägt vor, folgenden Beschluss 
zu fassen: 
 
_'Das Mitglied des Aufsichtsrates Herr Dr. Paul 
Achleitner wird abberufen.'_ Begründung zu 
Tagesordnungspunkt 8: 
 
Institutionelle Investoren und Stimmrechtsberater haben 
Herrn Dr. Achleitner hinsichtlich des 
Abberufungsantrags der Riebeck-Brauerei in der 
Hauptversammlung 2018 nochmals eine 'letzte Chance' für 
das Jahr 2018 eingeräumt, die Bank auf einen 
zukunftsweisenden Weg zu führen. Diese Chance hat Herr 
Dr. Achleitner nicht genutzt. Trotz Austauschs mehrerer 
Vorstände und der Ernennung eines neuen 
Vorstandsvorsitzenden hat sich der Niedergang der Bank 
ungebremst fortgesetzt, ohne dass auch nur im Ansatz 
erkennbar wäre, woher die im Geschäftsbericht luftig 
für irgendeinen undefinierbaren Zeitpunkt in der 
Zukunft angekündigte Eigenkapitalrendite von 10%, also 
mehr als eine Verzwanzigfachung gegenüber 2018, 
herkommen soll. 
 
Es dürfte nunmehr nach einem neuerlichen Jahr mit einem 
Kursverfall von nochmals 50%, mit einem weiteren 
Rating-Downgrade, mit weiteren behördlichen 
Zwangsmaßnahmen und Hausdurchsuchungen und mit 
sich abzeichnenden weiteren Skandalen (Geldwäsche, 
Cum-Ex, Cum-Fake) jedem Aktionär klar geworden sein, 
dass die Deutsche Bank unter dem Aufsichtsratsvorsitz 
von Herrn Dr. Achleitner in einer unaufhaltsamen 
Abwärtsspirale gefangen bleibt; und dies vollkommen 
unabhängig davon, wie denn nun der Name des jeweiligen 
Vorstandsvorsitzenden lautet, der von Herrn Dr. 
Achleitner ins Rennen geschickt wird. 
 
Den Aktionären musste es daher nach dem neuerlichen 
Alptraumjahr 2018 als Verhöhnung der Anteilseigner 
durch einen offenbar unter Realitätsverlust leidenden 
Aufsichtsratsvorsitzenden erscheinen, als sich Herr Dr. 
Achleitner in seinem Jahresresümee 2018 in der 
Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung 'zufrieden' mit 
der Entwicklung der Bank im Jahresverlauf zeigte und 
die Schuld für die miserablen Ergebnisse wieder einmal 
bei anderen suchte: Diesmal war es nicht das 
US-Justizministerium oder eine Steuerreform, diesmal 
waren es das Bundeskriminalamt und die Frankfurter 
Staatsanwaltschaft mit ihrer Hausdurchsuchung. Man 
dürfe in Deutschland weder Justiz noch Presse 
kritisieren, ließ der Aufsichtsratsvorsitzende 
verlauten. 
 
Es handelt sich um die Fortsetzung seiner seit Jahren 
andauernden Realitätsverdrängung des 
Aufsichtsratsvorsitzenden. Denn der Niedergang der 
Deutschen Bank ist untrennbar mit der Personalie Dr. 
Achleitner in den letzten sieben Jahren verbunden und 
hat aufgrund der nunmehr immer prekärer werdenden Lage 
sogar die Bundesregierung auf den Plan gerufen. Es sind 
die falschen Personal- und Strategieentscheidungen 
sowie eine vollkommen unzureichende Aufsicht über das 
Compliance-System unter seiner Leitung, die in diesen 
Jahren zum desaströsen Zustand der Bank geführt haben, 
der sich in immer neuen Allzeittiefs des Aktienkurses 
und der Bonitätsnoten sowie umgekehrt den stetig 
steigenden Finanzierungskosten und Ausfallprämien 
manifestiert. Nach dem Skandal ist bei dieser Bank vor 
dem Skandal, und der gebetsmühlenartig beschworene 
'Kulturwandel' weg von einer rein bonusmaximierenden 
Unternehmenskultur ist mittlerweile so glaubhaft, wie 
das Versprechen eines Heroinabhängigen, nach dem 
zehnten Rückfall jetzt aber wirklich die Finger von den 
Drogen zu lassen. 
 
*Personalauswahlproblem Achleitner* 
 
Die von Herrn Dr. Achleitner federführend ausgewählten 
Vorstandsmitglieder Cryan, Hammonds, Schenck und Moreau 
haben den Vorstand 2018 nach wenigen Jahren mit zum 
Teil erheblichen Kosten für die Bank wieder verlassen 
(müssen), ohne dass sich greifbar etwas zum Besseren 
verändert hätte. An anderen Vorstandsmitgliedern, die 
mit zum Teil schon seit Jahren sichtbaren 
Unzulänglichkeiten (siehe Misstrauensanträge zu TOP 9 
-11) für die Bank zum Ballast geworden sind, wird 
ebenso festgehalten wie am gescheiterten Modell der 
stellvertretenden Co-Vorstandsvorsitzenden. Früher 
hatte die Bank Vorstandssprecher vom Format der Herren 
Abs, Christiansen oder Herrhausen; nach sieben Jahren 
unter der Führung von Dr. Achleitner verbleiben nur 
noch die Herren Sewing, Ritchie und von Rohr, weil 
qualifizierte Außenseiter abgewunken haben. 
Nachweislich erfolglosen Vorständen wie Herrn Lewis und 
Herrn Ritchie werden 'Sonderzulagen' im Millionenumfang 
für selbstverständliche Vorstandstätigkeiten als 
schlecht kaschierte Halteprämien gezahlt, damit sie 
nicht auch noch das Weite suchen. Das ist das 
Personalauswahlproblem Achleitner. 
 
*Strategische Unbelehrbarkeit* 
 
Strategisch präsidiert Herr Dr. Achleitner trotz 
nachweislicher Erfolglosigkeit seit fünf Jahren 
uneinsichtig über einen sich fortsetzenden Verfall der 
wirtschaftlichen Substanz der Bank. Obwohl Analysten, 
Rating-Agenturen, Aufsichtsbehörden und einige 
Großaktionäre seit Jahren auf einen drastischen 
Strategiewechsel insbesondere im Investmentbanking 
drängen, hält Herr Dr. Achleitner wie schon bei Herrn 
Cryan auch nach dem Wechsel zu Herrn Sewing inhaltlich 
praktisch unverändert an der von ihm und Anshu Jain 
formulierten Strategie für das Investmentbanking aus 
dem Jahre 2014 fest, wie sie den Investoren beim 
Einstieg Katars im Rahmen der Kapitalerhöhung 2014 
präsentiert wurde: 
 
Denn es gab und gibt - trotz gravierender 
Marktanteilsverluste und milliardenschwerer 
Ertragsrückgänge im Investmentbanking und 
erwirtschafteter Eigenkapitalrenditen im kaum 
wahrnehmbaren Bereich - keinerlei tatsächlichen 
Strategieschwenk im Hinblick auf das Investmentbanking, 
insbesondere nicht in den USA, was die Bank in der 
englischsprachigen Presse auch so darstellt. Im 
Aktienhandel wurden in den USA ein paar 
Schlechtperformer freigesetzt (das machen 
US-Investmentbanken jedes Jahr), die Finanzierung von 
Hedge Fonds ('Prime Finance') wurde um Kleinkunden 
bereinigt und im übrigen wurde Kapital von unrentablen 
Bereichen auf - angeblich - profitablere 
Hochrisikobereiche wie Hochzinsdarlehen und Junk Bonds 
('LDCM'), gewerbliche Immobilienfinanzierung und Handel 
mit festverzinslichen Wertpapieren und Derivaten 
umgelenkt ('Redeployment of Resources'). Das hat mit 
einer Strategieänderung nichts zu tun, sondern gehört 
bei anderen Banken zum Tagesgeschäft. Gleichzeitig 
werden weiterhin Milliardengehälter und -boni in das 
Investmentbanking gepumpt, der Großteil davon in 
die USA, wo die Bank unter Abzug von Personalkosten, 
Rechtsrisiken und bilanziellen Altlasten wahrscheinlich 
noch nie tatsächlich Geld verdient hat und bei ihrer 
Kostenquote nach allem Dafürhalten auch nie verdienen 
wird. Noch immer träumt Herr Dr. Achleitner in 
Negierung aller Realitäten von der Wiederauferstehung 
des US-Investmentbankings und einer auf Augenhöhe mit 
US-Konkurrenten agierenden Deutschen Bank und nimmt 
dafür das gesamte Institut in Geiselhaft. Das ist das 
grundlegende Strategieproblem von Dr. Achleitner und 
verantwortlich dafür, dass die Bank unter seiner 
Führung nie erfolgreich werden kann. 
 
*Existenzbedrohende Compliance- und 
Risikomanagementprobleme* 
 
Es wurde 2018 erst durch die Presse aufgedeckt, dass 
die US-Operationen der Bank bereits 2017 von der New 
York Federal Reserve Bank bzw. der US-Einlagensicherung 
als 'Troubled Institution' bzw. als 'Problem Bank' 
eingestuft und unter weitreichende Sonderaufsicht 
gestellt wurden. Die Einordnung des US-Geschäfts als 
'Troubled Bank' bzw. als 'Problem Bank' bedeutet, dass 
die US-Aufsichtsbehörden Probleme (hier vor allem im 
Risikomanagement und in der Fähigkeit zur 
Kapitalplanung) festgestellt haben, die 
existenzbedrohend sind (',weaknesses serious enough to 
threaten the bank's survival' bzw. 'bank with 
financial, managerial or operational weaknesses that 
endanger its financial viability'). Den Aktionären 
wurde das verschwiegen. 
 
Die Bank fiel das nunmehr dritte Mal in vier Jahren 
durch den US-Stresstest, die unterliegenden Probleme 
bestehen seit Jahren. Die New York Federal Reserve Bank 
führte in 2018 dafür folgende Gründe auf 
 
 "The Board of Governors objected to the capital 
 plan of DB USA Corporation because of 
 widespread and critical deficiencies across the 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 25, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)

DJ DGAP-HV: DEUTSCHE BANK AKTIENGESELLSCHAFT: -2-

firm's capital planning practices. Material 
 weaknesses were identified in data capabilities 
 and controls supporting the firm's capital 
 planning process; in approaches and assumptions 
 used to forecast revenues and losses arising 
 from many of its key business lines and 
 exposures under stress; and in the firm's risk 
 management functions, including model risk 
 management and internal audit. Together, these 
 weakness-es raise concerns about DB USA's 
 ability to effectively determine its capital 
 needs on a forward-looking basis." 
 ['Das Board of Governors widersprach dem 
 Kapitalplan der DB USA Corporation aufgrund 
 weitreichender und kritischer Mängel in der 
 gesamten Kapitalplanungspraxis des 
 Unternehmens. Wesentliche Schwachstellen wurden 
 bei den Datenkapazitäten und -kontrollen, die 
 den Kapitalplanungsprozess des Unternehmens 
 unterstützen, bei den Ansätzen und Annahmen zur 
 Vorhersage von Umsätzen und Verlusten aus 
 vielen ihrer Kerngeschäftsfelder und die 
 Auswirkung von Stressszenarien sowie bei den 
 Risikomanagementfunktionen des Unternehmens, 
 einschließlich des 
 Modell-Risikomanagements und der internen 
 Revision, festgestellt. Zusammengenommen werfen 
 diese Schwachstellen Bedenken hinsichtlich der 
 Fähigkeit der DB USA auf, ihren künftigen 
 Kapitalbedarf effektiv zu bestimmen.' 
 Übersetzung diesseits.] 
 
David Hendler, ein weltweit führender Risikoanalyst, 
verglich die Deutsche Bank daraufhin mit einem 
Passagierflugzeug, das nicht sicher sei, weil seine 
elektronischen Kontrollsysteme nicht funktionieren. Das 
ist im höchsten Maße besorgniserregend. 
 
Die Geldwäscheproblematik der Bank nimmt ebenfalls 
immer bedrohlichere Ausmaße an. Mittlerweile haben 
sowohl die US- als auch die britische und deutsche 
Aufsicht Geldwäschemonitore bzw. Sonderbeauftragte in 
die Bank entsandt, weil die Behörden den Organen der 
Bank kein Vertrauen mehr entgegenbringen, die Probleme 
in Eigenregie tatsächlich anzugehen und zu lösen. Erst 
musste der Vorstand im Frühjahr 2018 gegenüber der 
Aufsicht einräumen, dass die 
Know-your-Customer-Prüfungen mangelhaft durchgeführt 
wurden; der von der US-Aufsicht entsandte 
Geldwäschemonitor rügte ebenfalls noch im Frühjahr 2018 
diverse Mängel in der Geldwäscheprävention. Dann 
stellte sich heraus, dass die Bank dreistellige 
Milliardenbeträge der Danske-Bank Estland transferiert 
hat, obgleich es nach übereinstimmenden Berichten des 
Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" und der 
Nachrichtenagentur Bloomberg schon Jahre vor Abbruch 
der Korrespondenzbankbeziehung deutlichste Anzeichen 
für erhebliche Unregelmäßigkeiten gab und sich 
andere Korrespondenzbanken Jahre zuvor zurückgezogen 
hatten. Zu guter Letzt stand die beinahe alljährliche 
Hausdurchsuchung durch die Staatsanwaltschaft an, 
diesmal aufgrund Geldwäscheverdachts im Zusammenhang 
mit den Panama-Papers bei einer Tochtergesellschaft der 
Bank auf den Britischen Jungferninseln. 
 
Die Danske Bank Estland ist hinsichtlich der 
problematischen Geldwäscheprävention im 
Korrespondenzbankwesen dabei nur die Spitze des 
Eisbergs (siehe unten TOP 11 'Russia Laundromat'). Die 
Deutsche Bank war bis in die jüngere Vergangenheit für 
diverse Banken im Baltikum, auf Zypern und in Osteuropa 
als Korrespondenzbank tätig, die von oder auf Druck der 
US-Behörden wegen Geldwäsche, Terrorfinanzierung 
und/oder Sanktionsverstößen geschlossen wurden. 
Mittlerweile ermitteln nach Presseberichten die 
Zentralbank und das Justizministerium in den USA, der 
US-Kongress hat parteiübergreifend Untersuchungen zur 
unzureichenden Geldwäscheprävention angekündigt und 
selbst die deutsche Aufsicht hat nunmehr neben einer 
nochmaligen Überprüfung aller Kunden der Bank eine 
Prüfung des Komplexes Danske Bank und 
Korrespondenzbankwesen durch einen erstmalig in der 
deutschen Bankengeschichte eingesetzten 
Sonderbeauftragten angeordnet. Bislang musste die Bank 
in Sachen 'Geldwäsche' für Strafen und die mit den 
Ermittlungen bzw. Monitoren verbundenen Kosten schon 
einen Betrag aufwenden, der sich allein in jüngerer 
Vergangenheit in Richtung von einer Mrd. US-Dollar 
bewegen dürfte. Die möglichen Folgen dieser 
Ermittlungen könnten diesen Betrag in der näheren 
Zukunft vervielfachen und sind so schwerwiegend (vgl. 
auch TOP 9), dass die Bank in ihrem Geschäftsbericht 
auf S. 47 erstmals selbst ausführen muss: 
 
 _'Compliance- und 
 Anti-Finanzkriminalitätsrisiken_ 
 _Wir unterliegen auch einer Anzahl von 
 aufsichtsrechtlichen Überprüfungen und 
 Untersuchungen, deren Ausgang schwer zu 
 prognostizieren ist und _ _die unser geplantes 
 Geschäftsergebnis, unsere finanzielle Situation 
 und unsere Reputation erheblich und nachteilig 
 beeinflussen könnten._ Zum Beispiel hat die 
 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht 
 ('BaFin') uns in einem Anschreiben am 21. 
 September 2018 dazu aufgefordert, in den 
 kommenden Monaten und Jahren innerhalb 
 bestimmter Zeitvorgaben Maßnahmen zu 
 implementieren, um unsere Kontroll- und 
 Compliance-lnfrastruktur zur Bekämpfung von 
 Geldwäsche, und insbesondere die Prozesse zur 
 Identifizierung unserer Kunden 
 (know-your-client, KYC) in CIB, zu verbessern. 
 In diesem Zusammenhang wurde KPMG als 
 Sonderbeauftragter bestellt, der eine 
 quartärliche Berichterstattung an die BaFin in 
 Bezug auf bestimmte Aspekte unserer Compliance 
 und die Fortschritte bei der Umsetzung dieser 
 Maßnahmen vornimmt. Am 15. Februar 2019 
 wurde dieses Mandat der KPMG durch die BaFin 
 erweitert und schließt nun das interne 
 Kontrollwesen im Korrespondenzbankgeschäft mit 
 ein. In einer Reihe von Ländern werden unsere 
 Prozesse zur Bekämpfung von Geldwäsche und zur 
 Identifizierung unserer Kunden (KYC) sowie 
 unsere anderen internen Prozesse, die darauf 
 ausgerichtet sind, eine Nutzung unserer 
 Produkte und Dienstleistungen für kriminelle 
 Zwecke zu verhindern, als auch die 
 verantwortlichen Mitarbeiter für unsere 
 Bemühungen in diesen Bereichen weiterhin von 
 den Behörden überprüft. Wenn diese Behörden 
 feststellen, dass die Prozesse der Bank 
 wesentliche Mängel aufweisen, oder wenn wir 
 nicht in der Lage sind, unsere Infrastruktur 
 und unser Kontrollumfeld zeitnah wesentlich zu 
 verbessern, _könnten unsere Ertragslage, 
 Finanzlage und Reputation erheblich und 
 nachteilig beeinflusst werden_ _.' 
 [Hervorhebungen diesseits]_ 
 
Dem Prüfungsausschuss wurde bereits am 24. April 2018 
über bereits bestehende materielle Risiken für die Bank 
aus Geldwäsche berichtet (vgl. TOP 9). Den Aktionären 
und Gläubigern der Gesellschaft wurden diese Risiken 
vorenthalten. 
 
Die Geldwäscheproblematik und vor allem ihre 
Nichtabstellung sind die Folge der mangelnden 
Überwachung seitens Herrn Dr. Achleitner bzw. der 
Mitglieder des von ihm geführten Aufsichtsrats in den 
letzten sieben Jahren. 
 
*Last Exit Commerzbank* 
 
All diese grundlegenden und mittlerweile 
existenzgefährdenden Probleme der Bank würden durch ein 
von Herrn Dr. Achleitner befürwortend begleiteten 
Zusammenschluss mit der Commerzbank nicht gelöst, 
sondern bestenfalls kaschiert. Eine Commerzbank-Fusion, 
die letztlich nur dazu dienen würde, den Vorständen und 
den Investmentbankern ihre Positionen zu sichern und 
ihnen mit den zuerworbenen Commerzbank-Einlagen 
weiterhin zu ermöglichen, ohne harte Einschnitte im 
Investmentbanking ungeniert zu Lasten der Gesellschaft 
und ihrer Aktionäre Milliardenbeträge zur persönlichen 
Vermögensoptimierung auf sich selbst umzuleiten, hat 
keinerlei Mehrwert für die Aktionäre. Gleichwohl wurde 
der Bank unter tätiger Mithilfe von Herrn Dr. 
Achleitner zu Lasten ihrer Aktionäre ein faktischer 
Fusionszwang zu einer voraussichtlich schwer 
verwässernden und mit erheblichsten Umsetzungsrisiken 
behafteten Transaktion mit den Scheinmotiven eines 
angeblichen 'volkswirtschaftlichen Nutzens' zur 
'Neuordnung der deutschen Bankenlandschaft' und zur 
Schaffung eines 'Nationalen Champions' zur 'Nutzung von 
Skaleneffekten' aufgebürdet, aus der sich der Vorstand 
ohne erheblichen Schaden für die Bank und ihre 
Aktionäre kaum mehr wird zurückziehen können. 
 
Denn es gibt nach sieben Jahren Dr. Achleitner keinen 
glaubhaften 'Plan B' mehr für die Bank, und für den 
Fall des Abbruchs der Verhandlungen drohen weitere 
Downgrades der Bank durch die Rating-Agenturen sowie 
damit weiter ansteigende Finanzierungskosten und 
Kundenverluste. Dass ausgerechnet ein 
sozialdemokratischer Finanzminister für eine solche 
Transaktion die Werbetrommel rührt, deren Umsetzung 
zigtausende Arbeitsplätze in Deutschland kosten würde, 
kann von den Aktionären daher nur als dringliches 
Signal für den von Herrn Dr. Achleitner maßgeblich 
mitverursachten prekären Zustand der Bank aufgefasst 
werden. 
 
Herr Dr. Achleitner wurde nicht für die Anstellung 
volkswirtschaftlicher Erwägungen und die 
Weiterverfolgung von unrealistischen 
Investmentbankphantasien in den Aufsichtsrat gewählt. 
Gewählt wurde Herr Dr. Achleitner seit 2012 dafür, dass 
er den wirtschaftlichen Erfolg der Bank wiederherstellt 
und endlich dafür sorgt, dass die Bank ihr Geschäft in 
einer ausschließlich gesetzeskonformen Weise 
führt. Hieran ist Dr. Achleitner seit sieben Jahren 
unter allen Gesichtspunkten kläglich gescheitert, 
offenbar ohne dass der seit seinem Amtsantritt 
ausbleibende Erfolg seiner Tätigkeit in irgendeiner 
Weise etwas an der Selbstwahrnehmung seiner 
Bedeutungsschwere für die Bank geändert hätte. Anders 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 25, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)

DJ DGAP-HV: DEUTSCHE BANK AKTIENGESELLSCHAFT: -3-

lässt sich kaum erklären, dass nach einem Bericht des 
Nachrichtenmagazins 'Der Spiegel' vom 13. April 2019 
lange vor Klärung inhaltlicher Fragen einer 
Commerzbank-Fusion erstmal die Posten für die Herren 
Dr. Achleitner, Sewing und Zielke nach einem 
Zusammenschluss festgezurrt wurden. 
 
*Handeln Sie jetzt, sonst ist es zu spät!* 
 
Die Aktionäre haben dem Vorschlag der Riebeck-Brauerei 
zur Abberufung von Herrn Dr. Achleitner im letzten Jahr 
nicht mit der erforderlichen Mehrheit zugestimmt. Die 
insbesondere von den Stimmrechtsberatern gegenüber 
ihren Kunden dafür angeführten Gründe waren vor allem 
der Wunsch nach Kontinuität im Aufsichtsrat nach der 
höchst unprofessionell verlaufenen Umbesetzung im 
Vorstand sowie das Fehlen eines geeigneten Kandidaten, 
der Herrn Dr. Achleitner an der Spitze des 
Aufsichtsrates hätte ersetzen können. 
 
Diese Kontinuität haben die institutionellen Investoren 
und die Stimmrechtsberater bedauerlicherweise erreicht. 
Ungebremst ging und geht es mit der Bank weiter bergab, 
trotz eines runderneuerten Vorstandes, die Ergebnisse 
des 1. Quartals 2019 dürften dies erneut belegen. Eine 
neuerliche Ablehnung des Antrags bedeutete also 
entweder, dass die Aktionäre Herrn Dr. Achleitner 
Verbesserungen in den Jahren 8 bis 10 seiner Amtszeit 
zutrauen, die er in den Jahren 1 bis 7 offensichtlich 
nicht zu liefern im Stande war. Oder sie nehmen 
sehenden Auges den weiteren Verfall der Deutschen Bank 
und ihres Aktieninvestments hin. 
 
Im Unterschied zu 2018 ist zudem nunmehr auf der 
Anteilseignerseite des Aufsichtsrats mit Herrn John A. 
Thain seit einem Jahr eine Persönlichkeit vorhanden, 
die eine nahtlose Übernahme des 
Aufsichtsratsvorsitzes garantieren und aufgrund ihrer 
langjährigen operativen Erfahrung sowohl im Investment- 
als auch im Private Banking einen Neuanfang einleiten 
könnte. Die Aktionärin Riebeck-Brauerei kann nicht 
voraussehen, ob dies zu einer zeitnahen Verbesserung 
der Lage der Bank führt, oder ob ein solcher Wechsel 
überhaupt noch rechtzeitig kommt. Eine Amtsfortführung 
durch Herrn Dr. Achleitner sieht die Riebeck-Brauerei 
allerdings als Garantie dafür, dass sich der Niedergang 
der Bank unter dem System Achleitner genauso fortsetzt 
wie in den letzten sieben Jahren. 
 
Die Riebeck-Brauerei fordert daher die übrigen 
Aktionäre und Stimmrechtsberater auf, jedenfalls im 
Sinne einer Schadensbegrenzung den Antrag auf Abwahl 
von Herrn Dr. Achleitner nunmehr zu unterstützen. 
 
*Tagesordnungspunkt (TOP) 9: Misstrauensantrag gegen 
das Mitglied des Vorstands Frau Silvie Matherat* 
 
Die Riebeck-Brauerei schlägt vor, folgenden Beschluss 
zu fassen: 
 
_'Dem Mitglied des Vorstands, Frau Silvie Matherat, 
wird das Vertrauen entzogen.'_ Begründung 
 
Frau Matherat ist seit 2014 als Global Head of 
Government & Regulatory Affairs, seit Ende 2015 im 
Vorstand für Regulatorische Fragen für die Bank tätig. 
 
In dieser Zeit ist es Frau Matherat nicht gelungen, das 
Geldwäschepräventionssystem der Bank in einen 
gesetzmäßigen Zustand zu versetzen. Laut 
Vergütungsbericht gehört sie mit Herrn Ritchie zu den 
Schlechtperformern und hat ihre Vorgaben nicht 
erreicht. Beispielsweise 
 
- beruhen die Anordnungen der BaFin zur 
  Einsetzung eines Sonderbeauftragten und dessen 
  Auftragserweiterung nach Presseberichten auf 
  einer Nichterfüllung von Auflagen eines 
  Millionenbußgeldbescheides der BaFin für 
  mangelnde Geldwäscheprävention aus dem Jahre 
  2015 bzw. der schleppenden 
  Informationserteilung an die BaFin in Sachen 
  Danske-Bank Estland im 4. Quartal 2018; 
- stellte nach Presseberichten der von den 
  britischen Behörden entsandte 
  Geldwäschemonitor in der Niederlassung London 
  noch kürzlich schwerwiegende Mängel in der 
  KYC-Prüfung fest; 
- musste der Vorstand gegenüber den europäischen 
  Aufsehern noch im Frühjahr 2018 eingestehen, 
  dass die KYC-Prozesse nicht eingehalten wurden 
  und die Bank zum Teil nicht wisse, wer ihre 
  Kunden seien oder ob sie überhaupt existieren; 
- monierte der von den US-Behörden entsandte 
  Geldwäschemonitor noch im Frühjahr 2018 
  schwerwiegende Mängel in der 
  Geldwäscheprävention; und 
- richtete sich nach Presseberichten der der 
  Hausdurchsuchung im letzten Jahr unterliegende 
  Geldwäscheverdacht gegen einen 
  Geldwäschebeauftragten der Bank, mithin einen 
  direkten Untergebenen von Frau Matherat. 
 
Es gibt in der Amtszeit von Frau Matherat eine geradezu 
bemerkenswerte Fluktuation der Geldwäschebeauftragten 
in Europa und in den USA. Hinzu kommt eine 
unüberbrückbare Diskrepanz zwischen der Darstellung der 
Geldwäscheprävention und der Compliance insgesamt in 
der Öffentlichkeit und gegenüber den Aktionären 
einerseits sowie der sich aus behördlichen 
Feststellungen, Maßnahmen sowie Presserecherchen 
ergebenden tatsächlichen Lage andererseits. 
 
Noch 2017 berühmte sich Frau Matherat mit angeblichen 
'Elektroschocks', die den Mitarbeitern mit dem Ziel 
verabreicht worden seien, zu verdeutlichen, dass es der 
neuen Führung ernst sei mit dem sogenannten 
'Kulturwandel'. In Sachen Danske-Bank, so ließ 
Frau Matherat jüngst verlauten, sei es nicht Pflicht 
der Bank, die Klienten zu überprüfen, die Bank habe 
sich nichts vorzuwerfen. Das ist eine viel zu kurz 
greifende Schutzbehauptung. Die Anforderungen an die 
Geldwäscheprävention in den USA gehen insbesondere für 
Korrespondenzbankgeschäfte mit auffälligen 
Non-resident-Banken in seit Jahren bekannten 
Hochrisiko-Ländern für Geldwäsche wie der Danske-Bank 
Estland im Baltikum deutlich weiter (siehe sogleich die 
bankinterne Einschätzung zum Komplex 'Russia 
Laundromat'). Zudem wurden nach übereinstimmenden 
Presseberichten deutlichste Warnsignale aus dem 
amerikanischen Geldwäschepräventionszentrum der Bank im 
Hinblick auf Zahlungen der Dankse-Bank Estland nicht 
nur nicht hinreichend beachtet, sondern jahrelang 
geradezu unterdrückt. Den Aktionären wurde im 
Geschäftsbericht 2017, S. 113, über die 
Geldwäschepräventionssysteme in diametralem Widerspruch 
zu den tatsächlichen Verhältnissen noch berichtet: 
 
 'Wir überprüfen unsere Kunden sorgfältig und 
 gleichen die Ergebnisse regelmäßig gegen 
 interne und externe Kriterien ab. [.] Bei einer 
 verdächtigen Aktivität informieren wir die 
 Behörden entsprechend den bestehenden 
 rechtlichen und regulatorischen Bestimmungen. 
 [.] Unser Kundenannahmeprozess regelt die 
 Eröffnung eines Kontos für potenzielle Kunden. 
 Bevor dieser Prozess nicht vollständig beendet 
 ist, führen wir keine Geld- oder 
 Wertpapiertransfers durch und treffen auch 
 keine verbindlichen Geschäftszusagen. Dies 
 betrifft auch die Kontonutzung, 
 Dienstleistungen oder Produktanbahnungen.' 
 
Die tatsächlichen Geldwäscherisiken aus dem 
Korrespondenzbankwesen ergeben sich beispielhaft aus 
einer Präsentation an den Prüfungsausschuss des 
Aufsichtsrats hinsichtlich der Verwicklung der Bank in 
das sogenannte 'Russian Laundromat' Geldwäscheschema 
vom 24. April 2018, in das die Bank vor allem über ihre 
Korrespondenzbankbeziehungen zu mittlerweile behördlich 
geschlossenen lettischen und moldawischen Banken 
eingebunden war: 
 
Hieraus ergibt sich die interne Einschätzung der 
Geldwäschespezialisten, dass die Möglichkeit 
schwerwiegender Verletzungen rechtlicher, 
regulatorischer und sonstiger Verpflichtungen 
beispielsweise zur Geldwäscheprävention, Einhaltung von 
Sanktionen und Betrugs-, Bestechungs- und 
Korruptionsbekämpfung bestehe, dass möglicherweise 
illegales Geld in das US-Dollar-System eingeschleust 
wurde, und dass insgesamt ein hohes Risiko für die Bank 
angenommen werden müsse. Ebenfalls wurde der 
Prüfungsausschuss darüber informiert, dass ein 
signifikantes Risiko für aufsichtsrechtliche 
Sanktionen, Strafen, signifikante Auswirkungen auf den 
Aktienkurs und sogar die klageweise oder 
strafrechtliche Verfolgung von Mitgliedern des Senior 
Management Teams bestehe. Im Januar 2019 erfolgten 
bundesweite Beschlagnahmungen durch das 
Bundeskriminalamt von unter diesem Komplex 
transferierten Vermögensmassen. Die interne 
Einschätzung gegenüber dem Prüfungsausschuss kommt zu 
dem Ergebnis, dass allein aufgrund der Verwicklungen in 
den Komplex 'Russian Laundromat' ein Lizenzentzug etwa 
in den USA nicht zu befürchten sei. Ob sich diese 
Einschätzung in der Gesamtschau der jüngst 
bekanntgewordenen Geldwäscheverwicklungen der Bank 
(Mirror-Trades, Danske-Bank, Russian Laundromat, Troika 
Laundromat (vgl. Süddeutsche Zeitung vom 4. März 2019), 
Panama-Papers, etc.) uneingeschränkt aufrechterhalten 
lässt, ist aus Sicht der Riebeck-Brauerei unsicher. 
 
Frau Matherat trifft keine Alleinschuld an den sich 
nunmehr abzeichnenden substantiellen Risiken der Bank 
aus einer nicht-gesetzeskonformen Handhabung der 
Geldwäscheprävention. Sie hat aber in leitender 
Verantwortung für diesen Bereich seit 2014/15 nicht im 
Ansatz nachweisen können, dass sie fachlich und 
persönlich in der Lage ist, ein gesetzmäßiges und 
tatsächlich funktionierendes 
Geldwäschepräventionssystem bei der Bank zu 
implementieren. Ihr ist deshalb das Misstrauen 
auszusprechen. 
 
*Tagesordnungspunkt (TOP) 10: Misstrauensantrag gegen 
das Mitglied des Vorstands Herrn Stuart Lewis* 
 
Die Riebeck-Brauerei schlägt vor, folgenden Beschluss 
zu fassen: 
 
_'Dem Mitglied des Vorstands, Herrn Stuart Lewis, wird 
das Vertrauen entzogen.'_ Begründung 
 

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April 25, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)

DJ DGAP-HV: DEUTSCHE BANK AKTIENGESELLSCHAFT: -4-

Herr Lewis war seit 2010 Deputy Chief Risk Officer und 
Chief Risk Officer der Corporate & Investment Bank der 
Gesellschaft. Er wurde 2012 sozusagen als zweite Wahl 
als Chief Risk Officer in den Vorstand der Bank 
berufen, nachdem die BaFin den ursprünglich 
vorgesehenen Kandidaten Broeksmith ablehnte. 
 
Schon 2015 geriet Herr Lewis im Zusammenhang mit der 
LIBOR-Affäre in das Visier der Aufsichtsbehörden. Herr 
Lewis war und ist zudem während praktisch seiner 
gesamten Amtszeit einer fortdauernden Beanstandung der 
Risikomanagementsysteme insbesondere in seinem 
Stammbereich Investmentbanking und in den USA 
ausgesetzt. Die fortlaufenden Beanstandungen bzw. die 
Unfähigkeit oder Unwilligkeit von Herrn Lewis, die 
gravierenden Mängel in den Risikomanagementsystemen 
abzustellen, resultierten darin, dass die Bank in allen 
drei Stresstests, an denen sie in den USA teilnehmen 
musste, durchfiel und 2017 als 'Troubled Bank' bzw. 
'Problem Bank' eingestuft wurde (siehe oben unter TOP 
8). Diese Verfehlungen haben für die Bank weitreichende 
finanzielle Auswirkungen. Sie darf seit Jahren keine 
Dividenden aus den USA abführen, muss erheblich höhere 
Kapitalpolster vorhalten und ist zwischenzeitlich nicht 
mehr in der Lage, ohne Mitspracherecht der US-Aufsicht 
ihr US-Geschäft vollumfänglich eigenverantwortlich zu 
führen. Die Londoner Niederlassung der Bank befindet 
sich nach Berichterstattung der Financial Times 
ebenfalls bereits seit Januar 2015 wegen erheblicher 
Mängel der internen Systeme unter 'verschärfter 
Aufsicht' [Enhanced Supervision] des britischen 
Regulierers Financial Conduct Authority. 
 
Obgleich die New York Federal Reserve Bank in ihrem 
jüngsten Stresstest genau das Gegenteil feststellte 
(siehe oben unter TOP 8), berichtete die Bank in ihrem 
Geschäftsbericht 2017, S. 32, Mitte, zum Kernbereich 
der Zuständigkeit von Herrn Lewis: 
 
 _'Unser Strategie- und Kapitalplanungsprozess 
 ermöglicht uns damit die_ 
 
 - _Festlegung ertrags- und risikobezogener 
   Kapitaladäquanzziele unter 
   Berücksichtigung der strategischen 
   Ausrichtung und der Geschäftspläne;_ 
 - _Bewertung unserer Risikotragfähigkeit mit 
   Blick auf interne und externe 
   Anforderungen (d.h. in Bezug auf das 
   ökonomische Kapital und das 
   aufsichtsrechtliche Eigenkapital);_ 
 - _Durchführung eines angemessenen 
   Stresstests zur Ermittlung der 
   Auswirkungen auf Kapitalbedarf, 
   Kapitalbasis und Liquiditätsposition.'_ 
 
Hinzu treten beispielsweise beinahe regelmäßig 
auftretende Fehlüberweisungen im Milliardenumfang, 
immense Verluste in einzelnen Handelstransaktionen oder 
in Absicherungsportfolien und ein Überschreiten 
der Risikolimits zum Teil um ein Vielfaches (siehe 
sogleich unter TOP 11), die insgesamt darauf hindeuten, 
dass ein tatsächlich funktionierendes 
Risikomanagementsystem bei der Bank unter Führung von 
Herrn Lewis nicht existiert. Es ist unter diesen 
Umständen schlechterdings absurd, dass Herr Lewis für 
die 'weitere [sic!] Verbesserung der Beziehungen zu den 
US-Regulatoren" neben seinem Gehalt und Bonusansprüchen 
auch noch eine Sondervergütung von EUR 150.000 im Monat 
zwischen Dezember 2017 und August 2018 erhielt. 
 
Die Errichtung eines funktionierenden 
Risikomanagementsystems ist nach § 91 Abs. 2 AktG, 
Ziffern 4.1.3 und 4.1.4 des Corporate Governance Kodex 
Aufgabe des Gesamtvorstandes. Die Entsprechung mit 
diesen Vorschriften wurde und wird auch so nach § 161 
AktG versichert. 
 
Allerdings trägt Herr Lewis als Chief Risk Officer im 
Vorstand dafür die zentrale Verantwortung. Herr Lewis 
hat es seit 2012 jedoch nicht geschafft, ein 
Risikomanagementsystem einzurichten, das den 
gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen 
entspricht. Ihm ist daher das Misstrauen auszusprechen. 
 
*Tagesordnungspunkt (TOP) 11: Misstrauensantrag gegen 
das Mitglied des Vorstands Herrn Garth Ritchie* 
 
Die Riebeck-Brauerei schlägt vor, den folgenden 
Beschluss zu fassen: 
 
_'Dem Mitglied des Vorstands, Herrn Garth Ritchie, wird 
das Vertrauen entzogen.'_ Begründung 
 
Herr Garth Ritchie wurde am 1. Januar 2016 Mitglied des 
Vorstands. Er ist von seiner Vita ein Aktien- und 
Derivatehändler und war seit 2009 Co-Head of Equities 
im Bereich Corporate Banking & Securities und 
alleiniger Head seit 2010. Obwohl er nach 
übereinstimmenden Presseberichten im Frühjahr 2018 
bereits seinen Abschied von der Bank eingeleitet hatte, 
stattete der Aufsichtsrat Herrn Ritchie nicht nur mit 
einem neuen Fünfjahresvertrag, einer 
Alleinverantwortung für das Investmentbanking und einem 
Titel als Co-Vorstandsvorsitzender aus, sondern 
gewährte ihm zusätzlich zu Gehalt und Bonus auch noch 
eine Sondervergütung von EUR 250.000 im Monat im 
Hinblick auf die angebliche Übernahme von 
'Brexit-Aufgaben', die ihn zum höchstvergüteten 
Mitglied des Vorstands machen. Dies erfolgte, obwohl 
Herr Ritchie ausweislich des Vergütungsberichtes seine 
Vorgaben nicht erfüllte und mit Frau Matherat zu den 
Unterperformern gehört. 
 
Die Neubestellung von Herrn Ritchie konterkariert 
alles, was die Bank im Hinblick auf ihre angebliche 
Neuausrichtung, den 'Kulturwandel' und ihren Sparwillen 
den Aktionären kommuniziert hat. Herr Ritchie 
repräsentiert einen Bereich (Handel mit Aktien und 
Aktienderivaten), der teilweise abgebaut werden soll, 
und auf dessen zügige Verkleinerung die 
Aufsichtsbehörden nach Presseberichten schon seit zwei 
Jahren drängen. Er hat weder nennenswerte Erfahrung 
noch werthaltige Kundenbeziehungen in den 
Investmentbankbereichen in Deutschland und Europa, die 
die Bank ausbauen will, also insbesondere im 
unternehmensseitigen Geschäft. Herr Ritchie ist zudem 
ein Überbleibsel aus der Ära Mitchell/Jain, 
also ein Repräsentant genau des Geschäftsmodells und 
-gebarens der 'Superbonusbanker', von dem sich die Bank 
gerade lösen wollte. 
 
Seit der Übernahme seiner Leitungsverantwortung 
für das Investmentbanking erlebt dieses einen 
beispiellosen Niedergang, das Ergebnis beispielsweise 
des Aktienhandels fällt von Quartal zu Quartal. Seit 
Ende 2015 sind die Erträge im Investmentbanking um 30% 
zurückgegangen, die Kostenquote liegt nach wie vor bei 
95% und die Eigenkapitalrendite unter 1 %. Dagegen nahm 
der Personalstand nur um 7 bis 8% ab, der 
Kapitaleinsatz ist praktisch gleichbleibend. 
Analystenschätzungen gehen davon aus, dass auch in 
diesem Jahr ein Ertragsrückgang von 4% zu erwarten ist, 
es bleibt also dabei, dass die Erträge weitaus 
schneller einbrechen als die Kosten sinken. 
 
Hinzu kommen diverse Vorfälle im Investmentbanking in 
der jüngeren Vergangenheit, die zeigen, dass eine 
wirksame Überwachung dieses Bereiches durch Herrn 
Ritchie nicht stattfindet: 
 
- Alleine im ersten Quartal 2018 erlitt die Bank 
  an vier Handelstagen Verluste im 
  Handelsbereich, die den den internen Risiko- 
  und Bewertungsmodellen zugrundegelegten 
  maximalen Value-at-Risk um ein Vielfaches 
  überstiegen, was wiederum die Aufseher 
  alarmierte; drei Vorfälle sind für 2017 im 
  Geschäftsbericht 2018 dokumentiert. 
- Im März 2018 wurden versehentlich EUR 28 Mrd. 
  (!) aus dem lnvestmentbankingbereich an die 
  EUWEX überwiesen; kurz darauf wurde bekannt, 
  dass dies kein Einzelfall war. Bereits 2014 
  und 2015 überwies die Bank nach 
  Presseberichten versehentlich EUR 21 Mrd. (!) 
  nach Australien bzw. USD 6 Mrd. an einen Hedge 
  Fonds, weil ein Junior Trader Brutto mit Netto 
  verwechselte und der Vorgesetzte im Urlaub 
  war. Gleichwohl hat Herr Ritchie seit 2016 
  offenbar keine hinreichenden Vorkehrungen 
  getroffen, um eine Wiederholung derartiger 
  Vorfälle wirksam zu vermeiden. 
- Im Jahr 2017 verlor ein Händler der Bank in 
  einer einzelnen Handelsposition USD 60 Mio., 
  der Aufsichtsrat befasste sich mit diesem 
  Fall. Im ersten Quartal 2018 verlor die Bank 
  nach Presseberichten in einem einzelnen sog. 
  Blocktrade USD 46 Mio., rund 50% der Erträge 
  des Geschäftsbereiches Equity Origination im 
  ersten Quartal 2018. 
- Im Herbst 2018 fielen nochmals Verluste in 
  Höhe von USD 60 Mio. aus 
  Absicherungsgeschäften im Investmentbanking 
  an. 
 
Die Aktionäre dürfen davon ausgehen, dass diese 
bekanntgewordenen Vorfälle nur die Spitze des Eisbergs 
sind. 
 
Trotz angeblicher Fokussierung auf den Heimatmarkt 
macht die Bank unter Führung von Herrn Ritchie im 
Wesentlichen mit Geschäften Schlagzeilen, die für den 
deutschen Wirtschaftsstandort unbedeutend oder 
schädlich sind. Hohe Wetten gegen die türkische Lira, 
ein Milliardendarlehen an Tesla kurz bevor die Firma 
ihre Wandelanleihen zurückzahlen musste, ein 
Milliardendarlehen an Softbank in Japan, um den 
Börsengang einer Tochter zu betreuen, mit dem sich die 
Bank weltweit blamierte, weil der Kurs am Tag des 
Börsengangs um 20% nachgab, die Finanzierung des 
Erwerbs des Restanteils an Arsenal London für mehr als 
eine halbe Milliarde Pfund, Börsengänge von 
US-amerikanischen Gas-Steuerspar-Modellen und 
Milliardendarlehen an den Großaktionär Cerberus 
(siehe unten zu TOP 12). 
 
Viele Leistungsträger haben die Investmentbank seit der 
Amtsübernahme von Herrn Ritchie verlassen, gleichzeitig 
schiebt die Bank einen Bauch unproduktiver und teurer 
Senior Executives vor sich her, viele von ihnen mit 
Garantieboni. Es häufen sich seltsame 
Personalentscheidungen: die Bank setzt verstärkt auf 
billige Berufsanfänger, die rund sieben Jahre brauchen, 
um vollwertige Händler zu werden. Auf den sogenannten 
'Gardening Leave' von freigesetzten Mitarbeitern wird 
aus Kostengründen häufig verzichtet, so dass diese ihre 

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April 25, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)

Kunden sofort mit zur Konkurrenz nehmen können; in 
anderen Fällen werden aus Kostengründen kündigende 
Mitarbeiter gegen alle Usancen bis zum Ablauf ihrer 
Kündigungsfrist festgehalten, was das Risiko von 
Sabotage, Geheimnisverrat und Kundenmitnahme 
signifikant erhöht. Neuerdings stellt die Bank 
verstärkt Investmentbanker ein, die zum Teil jahrelang 
vom Markt waren und bestenfalls über erkaltete 
Kundenbeziehungen verfügen. 
 
Es herrscht, kurz gesagt, keinerlei klare Linie, die in 
irgendeiner Weise nahelegen könnte, dass der Bereich 
Investmentbanking unter der Leitung von Herrn Ritchie 
jemals wieder auf die Beine kommen könnte. 
 
Die Riebeck-Brauerei geht aus den vorgenannten Gründen 
davon aus, dass Herr Ritchie fachlich nicht in der Lage 
ist, den lnvestmentbankingbereich wieder erfolgreich zu 
machen. Ihm ist daher das Vertrauen zu entziehen. 
 
Tagesordnungspunkt (TOP) 12: Beschlussfassung über die 
Bestellung eines besonderen Vertreters zur 
Geltendmachung von Ersatzansprüchen der Gesellschaft 
gegenüber gegenwärtigen und ehemaligen Mitgliedern von 
Vorstand und Aufsichtsrat aus §§ 93, 116, 147 Abs. 1 
AktG sowie gegenüber einflussreichen Aktionären und 
gesamtschuldnerisch haftenden Personen im Sinne des § 
117 AktG nach §§ 147 Abs. 1, 117 Abs. 1 bis 3 AktG 
 
Die Riebeck-Brauerei schlägt vor, folgenden Beschluss 
zu fassen: 
 
'Gem. § 147 Abs. 2 AktG wird ein besonderer Vertreter 
zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegenüber den 
verantwortlichen gegenwärtigen und ehemaligen 
Mitgliedern von Vorstand und Aufsichtsrat der 
Gesellschaft aus §§ 93, 116, 147 Abs. 1 AktG sowie 
einflussreichen Aktionären und Gesamtschuldnern im 
Sinne des § 117 AktG nach §§ 147 Abs. 1, 117 Abs. 1 bis 
3 AktG bestellt. Der besondere Vertreter soll die 
folgenden Ersatzansprüche geltend machen: 
 
 - Ansprüche für von der Gesellschaft 
   erlittene Schäden gegenüber gegenwärtigen 
   sowie während des Verjährungszeitraums 
   tätigen ehemaligen Mitgliedern von 
   Vorstand und Aufsichtsrats als 
   Gesamtverantwortliche und -schuldner wegen 
   schuldhafter Verletzung ihrer Pflichten 
   zur Geschäftsführung bzw. Überwachung 
   durch pflichtwidrige Unterlassung (a) der 
   Einrichtung eines funktionsfähigen 
   Risikomanagementsystems bei der 
   Gesellschaft und (b) (i) der Einrichtung 
   und praktischen Umsetzung eines 
   funktionsfähigen und gesetzmäßigen 
   Geldwäschepräventionssystems bei der 
   Gesellschaft insbesondere auch im 
   Korrespondenzbankwesen sowie (ii) der 
   Sicherstellung der Durchführung 
   gesetzmäßiger 
   Know-your-Customer-Prüfungen in den heute 
   den Segmenten Corporate & Investment Bank 
   sowie PCB zugeordneten Geschäftsbereichen; 
 - Ansprüche für von der Gesellschaft 
   erlittene Schäden gegenüber zum jeweiligen 
   Zeitpunkt der Kenntniserlangung der 
   Gesellschaft von der fehlenden 
   Dividendenberechtigung der nachfolgend 
   benannten Personen tätigen gegenwärtigen 
   und ehemaligen Mitgliedern von Vorstand 
   und Aufsichtsrat sowie natürlichen und 
   juristischen Personen nach § 117 Abs. 1 
   bis 3 AktG als Gesamtschuldner aufgrund 
   wegen durch einflussreiche Personen zum 
   Nachteil der Gesellschaft bestimmter, 
   jedenfalls aber schuldhafter, Verletzung 
   ihrer Pflicht zur Rückforderung 
   rechtswidrig gezahlter Dividenden (a) für 
   das Geschäftsjahr 2016 an die 
   einflussreichen Aktionäre UBS Bank AG 
   nebst Konzerngesellschaften bzw. die 
   wirtschaftlich dividendenberechtigte, 
   einflussreiche C-QUADRAT Special 
   Situations Dedicated Fund Ltd. aufgrund 
   wissentlich unzutreffender bzw. 
   unterlassener Stimmrechtsmitteilungen der 
   HNA Group Co Ltd. oder der mit ihr oder 
   den vorbezeichneten Gesellschaften 
   und/oder mit von ihnen verbundenen 
   meldepflichtigen natürlichen oder 
   juristischen Personen am 
   Dividendenstichtag 2017 und (b) für die 
   Geschäftsjahre 2014 bis 2017 an die 
   einflussreichen Aktionäre Paramount 
   Services Holdings Ltd. und Supreme 
   Universal Holdings Ltd. zu den jeweiligen 
   Dividendenstichtagen 2015 bis 2018 
   aufgrund wissentlich unzutreffender bzw. 
   unterlassener Stimmrechtsmitteilungen der 
   vorbezeichneten Gesellschaften und/oder 
   mit von ihnen verbundenen meldepflichtigen 
   natürlichen oder juristischen Personen an 
   den entsprechenden Dividendenstichtagen; 
 - Ansprüche für von der Gesellschaft 
   erlittene Schäden gegen die nach § 117 
   Abs. 1 bis 3 AktG verantwortlichen 
   Personen als Gesamtschuldner für durch den 
   einflussreichen Aktionär Herrn Stephen A. 
   Feinberg bzw. der von ihm kontrollierten 
   Gesellschaften der 
   Cerberus-Capital-Management-Gruppe 
   aufgrund des zum Nachteil der Gesellschaft 
   veranlassten (a) Abschlusses eines 
   Beratungsvertrages der Gesellschaft mit 
   der Cerberus Operations Advisory Group im 
   Jahre 2018 zu nicht marktgerechten 
   Bedingungen und (b) aufgrund der 
   Darlehensinanzierung der 
   Cerberus-Capital-Management-Gruppe durch 
   die Bank zu nicht markgerechten 
   Konditionen und unter Eingehung eines 
   marktunüblichen Risikos in Höhe von 
   insgesamt USD 5,7 Mrd. im Jahre 2018 zum 
   Erwerb (i) eines Portfolios spanischer 
   Immobilienkredite für USD 2,8 Mrd. von der 
   Privatbank Sabadell, (ii) weiterer 
   Spanien-Immobilien und des 
   Verwertungsgeschäfts der Großbank 
   BBVA für USD 1,5 Mrd., (iii) deutscher 
   Schiffskredite von der NordLB für USD 600 
   Mio., (iv) notleidender irischer 
   Immobilienkredite von den Allied lrish 
   Banks für USD 600 Mio., (v) weiterer 
   irischer und britischer Problemdarlehen 
   von der Royal Bank of Scotland für USD 200 
   Mio. und (vi) eines 
   100-Millionen-Dollar-Portfolios 
   notleidender Kredite aus Irland und 
   Großbritannien von der Allied lrish 
   Banks plc. 
 
 _Zum besonderen Vertreter wird_ 
 
 _Herr Rechtsanwalt _ 
 _Christopher Rother _ 
 _Eislebener Straße 6_ 
 _10789 Berlin_ 
 
 _gewählt._ 
 
 _Für den Fall, dass Herr Rother das Amt nicht 
 antreten kann, wird zum besonderen Vertreter 
 gewählt_ 
 
 _Herr Rechtsanwalt _ 
 _Clemens Hüber _ 
 _c/o TRICON-FREUNDL WOLLSTADT & PARTNER _ 
 _Rechtsanwälte Steuerberater mbB _ 
 _Bräuhausstrasse 4 _ 
 _80331 München._ 
 
 Neben der Geltendmachung der vorbezeichneten 
 Ersatzansprüche werden von der Ermächtigung der 
 Hauptversammlung an den besonderen Vertreter 
 ebenfalls ausdrücklich auch Nebenansprüche auf 
 Auskunftserteilung, Rechnungslegung und ggf. 
 Feststellung der Verpflichtung zur 
 Schadensersatzleistung, soweit Schäden noch 
 nicht abschließend beurteilt werden 
 können, erfasst. Der besondere Vertreter ist 
 berechtigt, geeignete Hilfspersonen zur 
 Geltendmachung der Ersatzansprüche heranziehen. 
 Dem besonderen Vertreter kommt außerdem 
 die Befugnis zu, selbst eine rechtliche 
 und/oder tatsächliche Prüfung der 
 Ersatzansprüche vorzunehmen.' 
Begründung 
 
Die Aufsichtsbehörden der Bank in den USA und in 
Großbritannien und Deutschland haben innerhalb der 
letzten zehn Jahre wiederholt festgestellt, dass die 
Risikomanagement- und Geldwäschepräventionssysteme der 
Bank gesetzlichen Anforderungen nicht genügen und 
entsprechende Auflagen und Strafen verhängt bzw. für 
die Bank erhebliche Kosten auslösende 
Aufsichtsmaßnahmen ergriffen, beispielsweise 
unabhängige Monitore bestellt. Hierdurch ist belegt, 
dass Vorstand und Aufsichtsrat ihre gesetzlichen 
Pflichten zur Einrichtung und Unterhaltung 
funktionsfähiger Risiko- und 
Geldwäschepräventionssysteme schuldhaft nicht erfüllt 
und dadurch der Gesellschaft einen Schaden zugefügt 
haben und weiterhin zufügen. 
 
Die HNA Group Co. Ltd. hat ihre unzutreffende 
Stimmrechtsmitteilung zum Dividendenstichtag 2017 im 
Jahre 2018 korrigieren müssen. Die Korrektur umfasste 
rund 200.000 Aktien, die außerhalb der 
C-Quadrat-Kette gehalten wurden, ob daneben weitere 
ungemeldete Aktien oder Stimmrechte bestanden, ist 
unbekannt. Die Korrektur erfolgte erst, nachdem der 
BaFin von dritter Seite die Meldung dieser Aktien in 
den USA zur Kenntnis gebracht wurde. Aufgrund der 
Bedeutung des Unterschreitens der 10%-Schwelle für die 
HNA Group zur Vermeidung einer umfänglichen 
Inhaberkontrollprüfung durch die EZB sowie sich 
überschneidender Direktorenposten im gemeldeten und 
ungemeldeten Strang muss davon ausgegangen werden, dass 
die Nichtmeldung dieser Aktien wissentlich unterblieb. 
Hinzu kommt, dass nach der Bank bekannten Recherchen 
der Financial Times die zum Dividendenstichtag 2017 als 
Tochtergesellschaft der HNA Group gemeldete GAR Holding 
noch nicht zum HNA-Konzern gehörte, sondern von einem 
Dritten gehalten wurde. Dieser Sachverhalt wurde bis 
heute nicht richtiggestellt. Eine Rückforderung der 
Dividenden erfolgte nicht, obwohl der Gesellschaft die 
tatsächlichen Umstände in der Hauptversammlung 2018 
sowie in Klageverfahren mitgeteilt wurden. Dies beruht 
entweder auf einer Einflussnahme des Vertreters der HNA 
Group im Aufsichtsrat oder erfolgte jedenfalls 
schuldhaft. 
 
Die Paramount Services Holdings Ltd. und Supreme 
Universal Holdings Ltd. melden ihre Stimmrechte, als ob 
es sich dabei um unabhängig voneinander agierende 
Privatanlagevehikel zweier entfernt verwandter 
Mitglieder des katarischen Herrscherhauses handeln 
würde. Diese gemeldete Stimmrechtslage ist offenkundig 
unzutreffend. Sowohl der amtierende Emir von Katar als 
auch der katarische Außenminister und Chef des 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 25, 2019 09:04 ET (13:04 GMT)

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