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Dow Jones News
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(2)

EANS-News: Atrium European Real Estate Limited / Veröffentlichung des Scheme-Dokuments

=------------------------------------------------------------------------------- 
  Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent 
  verantwortlich. 
=------------------------------------------------------------------------------- 
 
Unternehmen 
 
St Helier Jersey / Channel Islands - 
 
Zwtl.: NICHT ZUR GÄNZLICHEN ODER TEILWEISEN VERSENDUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER 
VERBREITUNG IN ODER INNERHALB VON JURISDIKTIONEN, IN WELCHEN DIES EINE 
VERLETZUNG DER ANWENDBAREN GESETZE DARSTELLEN WÜRDE. 
 
 
 
Zwtl.: DIESE MITTEILUNG WURDE IN ENGLISCHER UND DEUTSCHER SPRACHE ERSTELLT. BEI 
ETWAIGEN ABWEICHUNGEN ZWISCHEN DIESER DEUTSCHSPRACHIGEN FASSUNG UND DER 
ENGLISHSPRACHIGEN FASSUN IST ALLEIN DIE ENGLISCHSPRACHIGE FASSUNG VERBINDLICH. 
 
 
 
                                                              27. September 2019 
                               EMPFOHLENER ERWERB 
 
                                      von 
 
                      ATRIUM EUROPEAN REAL ESTATE LIMITED 
 
                                     durch 
 
                                 NB (2019) B.V. 
 
           (eine indirekte hundertprozentige Tochtergesellschaft von 
                              Gazit-Globe Limited) 
 
                      der durch ein Scheme of Arrangement 
                gemäß Artikel 125 des Jersey Companies Law 1991 
               in der jeweils gültigen Fassung durchgeführt wird 
 
Veröffentlichung des Scheme-Dokuments 
Am 23. Juli 2019 gab das Komitee der unabhängigen Direktoren des Board of 
Directors (das "Unabhängige Komitee") von Atrium European Real Estate (VSE/ 
Euronext: ATRS) ("Atrium" oder "Gesellschaft") bekannt, dass sie eine 
Vereinbarung mit dem Board of Directors von NB (2019) B.V. ("Bidco"), eine 
indirekte hundertprozentige Tochtergesellschaft von Gazit-Globe Limited 
("Gazit"), zu den Bedingungen eines empfohlenen Erwerbs ("Erwerb") des gesamten 
ausgegebenen und noch auszugebenden Aktienkapitals von Atrium, das nicht bereits 
oder indirekt im Besitz von Gazit oder ihren Tochtergesellschaften befindet, 
durch Bidco getroffen haben. 
 
Atrium und Gazit freuen sich, bekannt zu geben, dass Atrium heute eine Unterlage 
im Zusammenhang mit dem Erwerb veröffentlicht hat ("Scheme-Dokument"). Das 
Scheme-Dokument ist vorbehaltlich bestimmter Einschränkungen für Personen in 
Ausgeschlossene Jurisdiktionen, auf der Website von Atrium unter https:// 
www.aere.com/ [https://www.aere.com/] und auf der Website von Gazit unter http:/ 
/www.gazitglobe.com/ [http://www.gazitglobe.com/], verfügbar. Eine deutsche 
Übersetzung des Scheme-Dokuments wird zu einem späteren Zeitpunkt des heutigen 
Tages auf der Website von Atrium zur Verfügung gestellt. 
 
Das Scheme-Dokument wird zusammen mit den dazugehörigen Vollmachtsformularen für 
die Anhörung vor Gericht und die Gesellschafterversammlung den registrierten 
Inhabern von Atrium-Aktien heute zugestellt. Das Scheme-Dokument wird zusammen 
mit den dazugehörigen Anweisungsformularen für die Anhörung vor Gericht und die 
Gesellschafterversammlung von Euroclear an die depotführenden Banken und Broker 
(über einen Intermediär von Euroclear) übermittelt, mit der Anweisung, dass 
diese depotführenden Banken und Broker das Scheme-Dokument und die dazugehörigen 
Anweisungsformulare den Personen bereitstellen, die Wertrechte an diesen Scheme- 
Aktien über diese depotführenden Banken oder Broker halten. Das Scheme-Dokument 
enthält unter anderem ein Schreiben des Vorsitzenden des Unabhängigen Komitees, 
die vollständigen Bedingungen des Schemes, den voraussichtlichen Zeitplan der 
wichtigsten Ereignisse, Erläuterungen, Einladungen zu der Anhörung vor Gericht 
und der Gesellschafterversammlung sowie Einzelheiten über die von den Atrium- 
Aktionären zu ergreifenden Maßnahmen. 
 
Sofern nicht anders definiert, haben kursivgeschriebene Begriffe, die in dieser 
Presse Mitteilung verwendet, aber nicht definiert werden, die ihnen im Scheme- 
Dokument gegebene Bedeutung. 
 
Empfehlung des Unabhängigen Komitees 
Nach Berücksichtigung der erhaltenen Stellungnahmen empfiehlt das Unabhängige 
Komitee den Atrium-Aktionären weiterhin einstimmig, für das Scheme zu stimmen. 
Das Unabhängige Komitee hat von UBS AG London Branch ("UBS") einen Fairness 
Opinion Letter in Bezug auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Erwerbs 
entsprechend den darin dargelegten Bedingungen erhalten. 
 
Darüber hinaus haben sich Atrium und Bidco auf ein Implementation Agreement 
geeinigt, das die Bedingungen für den Erwerb festlegt, einschließlich einer 
Reihe von Bestimmungen zum Schutz der Unabhängigen Scheme-Aktionäre. 
 
Zunächst ermöglicht das Implementation Agreement einen siebenwöchigen Go-Shop- 
Prozess, der am 10. September endete. Trotz der Kontaktaufnahme mit mehr als 35 
potenziellen Käufern erhielt Atrium keine verbesserten Angebote. 
 
Zweitens ist der Erwerbs gemäß einem gerichtlich genehmigten Scheme of 
Arrangements nach Jersey-Recht strukturiert, was bedeutet, dass der Erwerb nur 
dann erfolgreich abgeschlossen werden kann, wenn eine einfache Mehrheit der in 
der Anhörung vor Gericht anwesenden (persönlich oder durch einen 
Bevollmächtigten) und abstimmenden Unabhängigen Scheme-Aktionäre, die nicht 
weniger als 75% der gesamten in der Anhörung vor Gericht anwesenden Stimmrechte 
auf sich vereinen, genehmigt wird. 
 
Schließlich wird erwartet, dass eine Mehrheit des Board of Directors von Atrium 
bis zum Abschluss des Erwerbs, der voraussichtlich im Januar 2020 stattfinden 
wird, unabhängig bleibt. 
 
Darüber hinaus stellt das Unabhängige Komitee fest, dass: 
 
* Der Abfindungsbetrag entsprach einer Prämie von 18,3% bzw 18,0% auf den 
  Schlusskurs vom 22. Juli 2019 (EUR 3,17) bzw. den volumengewichteten 
  Durchschnittskurs von EUR 3,18 je Atrium-Aktie für den einmonatigen Zeitraum 
  der an diesem Tag geendet hat; 
* Die Bedingungen des Erwerbs bieten den Atrium-Aktionären die Möglichkeit, ihre 
  Atrium-Aktien zu monetarisieren, ohne einen Illiquiditätsabschlag zu erleiden; 
* Der Abfindungsbetrag spiegelt eine Prämie bei verschiedenen wichtigen 
  Cashflow-Kennzahlen[1] [https://easy.euroadhoc.com/#_ftn1] verglichen mit 
  jenen der Wettbewerber[2] [https://easy.euroadhoc.com/#_ftn2] von Atrium 
  wider; zB rund 7,9% auf die 2019E Angebotspreis implizite FFO-Rendite im 
  Vergleich zum Peer-Durchschnitt von rund 9,9% und rund 7,3% auf die 2019E 
  Angebotspreis implizite Dividendenrendite im Vergleich zum Peer-Durchschnitt 
  von rund 8,6%; und 
* Wettbewerber2 werden derzeit im Durchschnitt mit einem Abschlag von 31% auf 
  den EPRA NAV gehandelt, so dass das Gazit-Angebot, das in bar und ohne 
  Finanzierungs- oder regulatorische Auflagen erfolgt, für Minderheitsaktionäre 
  eine attraktive Möglichkeit ist, mit einem impliziten Abschlag von 26% zum 
  EPRA NAV vollständig auszusteigen. 
 
 
Erforderliche Maßnahmen 
Wie im Scheme-Dokument näher beschrieben, muss das Scheme, um wirksam zu werden, 
von einer einfachen Mehrheit der in der Anhörung vor Gericht anwesenden und 
abstimmenden Unabhängigen Scheme-Aktionäre genehmigt werden, die persönlich oder 
durch einen Bevollmächtigen mindestens 75% der gesamten in der Anhörung vor 
Gericht stimmberechtigen Stimmrechte repräsentieren. Das Scheme muss auch vom 
Royal Court of Jersey ("Gericht") genehmigt werden. Darüber hinaus müssen 
Atrium-Aktionäre, die mindesten zwei Drittel der in der 
Gesellschafterversammlung abgegeben Stimmen persönlich oder durch ein 
Bevollmächtigen vertreten, für den Beschluss in der Gesellschafterversammlung 
stimmen. 
 
Die Anhörung vor Gericht bzw die Gesellschafterversammlung zur Genehmigung des 
Schemes (und der von dem Scheme vorgesehenen Schritte) finden voraussichtlich um 
10:00 Uhr bzw um 10:30 Uhr (oder sobald die Anhörung vor Gericht oder eine 
diesbezüglich vertagte Versammlung abgeschlossen ist) am 25. Oktober 2019 in den 
Büros von Aztec Financial Services (Jersey) Limited, 11-15 Seaton Place St 
Helier JE4 0QH, statt. 
 
Im Anhang zum Scheme-Dokument finden eingetragene Inhaber von Atrium-Aktien zwei 
Vollmachtsformulare für die Anhörung vor Gericht bzw. die 
Gesellschafterversammlung. Die Anweisungsformulare werden von Euroclear den 
depotführenden Banken und Brokern (über eine Intermediär von Euroclear) mit der 
Anweisung übermittelt, die Anweisungsformulare an die Personen weiterzuleiten, 
die über diese depotführenden Banken oder Broker Wertrechte an Scheme-Aktien 
halten. Das Anweisungsformular "Formular A1 - Scheme Anhörung vor Gericht am 25. 
Oktober 2019" und das Vollmachtsformular "Formular A2 - Scheme Anhörung vor 
Gericht am 25. Oktober 2019" sind im Zusammenhang mit der Anhörung vor Gericht 
zu verwenden. Das Anweisungsformular "Formular B1 - Außerordentliche 
Gesellschafterversammlung" und das Vollmachtsformular "Formular B2 - 
Außerordentliche Gesellschafterversammlung" sind im Zusammenhang mit der 
Gesellschafterversammlung zu verwenden. Beide Anweisungsformulare (A1 und B1) 
und beide Vollmachtsformulare (A2 und B2) sind auf der Website von Atrium unter 
https:/www.aere.com/pressreleases.aspx abrufbar. Die Fristen für die 
Übermittlung der Anweisungsformulare und der Vollmachtsformulare für die 
Anhörung vor Gericht und die Gesellschafterversammlung sind nachstehend 
festgelegt. 
 
Es ist wichtig, dass insbesondere bei der Anhörung vor Gericht so viele Stimmen 
wie möglich abgegeben werden, damit das Gericht sich davon überzeugen kann, dass 
es eine faire und angemessene Beteiligung und Berücksichtigung der Meinung der 

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September 27, 2019 01:23 ET (05:23 GMT)

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