Die Kursgewinne von Alt-Anteilen sollten ursprünglich "für immer" steuerfrei sein. Dieses Versprechen hat nicht einmal zehn Jahre gehalten. Wer sein Vermögen in der Familie aufteilt, kann die Folgen der steuerlichen Kehrtwendung begrenzen.
Seit Einführung der Abgeltungsteuer im Jahr 2009 sind nicht nur die laufenden Erträge von Investmentfonds, sondern auch Veräußerungsgewinne steuerpflichtig. Für Anteile, die vor 2009 erworben wurden, gab es einen Bestandsschutz. Demnach waren realisierte Kursgewinne weiterhin unbegrenzt steuerfrei, sobald die Spekulationsfrist von einem Jahr abgelaufen war. Mit der Reform des Investmentsteuergesetzes wurde diese Steuerfreiheit seit 2018 abgeschafft. Damit die meisten Anleger jedoch weiterhin steuerfreie Veräußerungsgewinne mit diesen Anteilen erzielen können, wurde ein Freibetrag in Höhe von 100.000 Euro eingeführt, erläutert Andreas Beys, Vorstand des Kölner Vermögensverwalters Sauren. Erst wenn dieser Freibetrag ausgeschöpft ist, sind entsprechende realisierte Wertveränderungen seit 2018 für Anleger steuerpflichtig.Den vollständigen Artikel lesen ...
Seit Einführung der Abgeltungsteuer im Jahr 2009 sind nicht nur die laufenden Erträge von Investmentfonds, sondern auch Veräußerungsgewinne steuerpflichtig. Für Anteile, die vor 2009 erworben wurden, gab es einen Bestandsschutz. Demnach waren realisierte Kursgewinne weiterhin unbegrenzt steuerfrei, sobald die Spekulationsfrist von einem Jahr abgelaufen war. Mit der Reform des Investmentsteuergesetzes wurde diese Steuerfreiheit seit 2018 abgeschafft. Damit die meisten Anleger jedoch weiterhin steuerfreie Veräußerungsgewinne mit diesen Anteilen erzielen können, wurde ein Freibetrag in Höhe von 100.000 Euro eingeführt, erläutert Andreas Beys, Vorstand des Kölner Vermögensverwalters Sauren. Erst wenn dieser Freibetrag ausgeschöpft ist, sind entsprechende realisierte Wertveränderungen seit 2018 für Anleger steuerpflichtig.Den vollständigen Artikel lesen ...