DGAP-News: TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.09.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2019-08-16 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG München ISIN DE0007501009 Wertpapier Kenn-Nr. 750 100 Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Donnerstag, 26. September 2019 um 10:00 Uhr (MESZ) in der Bayerischen Börse, Karolinenplatz 6, 80333 München stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein. *I. Tagesordnung* 1. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018 unter Änderung des Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 10. Mai 2019 über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018* Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 10. Mai 2019 beschlossen, den zum 31. Dezember 2018 ausgewiesenen Bilanzgewinn der TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG in Höhe von EUR 5.107.465,12 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer EUR 2.529.000,00 Dividende von EUR 0,12 je dividendenberechtigter Stückaktie Vortrag auf neue Rechnung EUR 2.578.465,12 Vor dem Hintergrund des im Juni 2019 vollzogenen Verkaufs der GEG German Estate Group ("GEG") durch die TTL Real Estate GmbH, einem assoziierten Unternehmen der TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG, sollen die Aktionäre der Gesellschaft an dem anlässlich des GEG-Verkaufs erzielten Mittelzufluss durch eine Sonderdividende partizipieren, indem der auf neue Rechnung vorgetragene Betrag teilweise für eine weitere Ausschüttung an die Aktionäre verwendet wird. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: Der von der ordentlichen Hauptversammlung am 10. Mai 2019 zu dortigem Tagesordnungspunkt 2 gefasste Gewinnverwendungsbeschluss wird dahingehend geändert, dass der auf neue Rechnung vorgetragene Teil des zum 31. Dezember 2018 ausgewiesenen Bilanzgewinns der TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG in Höhe von EUR 2.578.465,12 wie folgt verwendet wird: Ausschüttung einer EUR 2.529.000,00 weiteren Dividende von EUR 0,12 je dividendenberechtigter Stückaktie ("Sonderdividende") Verbleibender Vortrag EUR 49.465,12 auf neue Rechnung Im Übrigen, d.h. hinsichtlich der bereits erfolgten Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 2.529.000,00 (EUR 0,12 je dividendenberechtigter Stückaktie) bleibt der von der ordentlichen Hauptversammlung am 10. Mai 2019 zu dortigem Tagesordnungspunkt 2 gefasste Gewinnverwendungsbeschluss unverändert. Der Anspruch auf die Sonderdividende ist am dritten auf die Hauptversammlung folgenden Geschäftstag, das heißt am 1. Oktober 2019 fällig. Unter Berücksichtigung der bereits von der ordentlichen Hauptversammlung am 10. Mai 2019 beschlossenen Gewinnausschüttung ist der im festgestellten Jahresabschluss der TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG zum 31. Dezember 2018 ausgewiesene Bilanzgewinn in Höhe von EUR 5.107.465,12 bei Annahme des vorstehenden Beschlussvorschlags damit wie folgt verwendet: Ausschüttung einer EUR 2.529.000,00 Dividende von EUR 0,12 je dividendenberechtigter Stückaktie Ausschüttung einer EUR 2.529.000,00 Sonderdividende von EUR 0,12 je dividendenberechtigter Stückaktie Verbleibender Vortrag auf EUR 49.465,12 neue Rechnung Die von der Hauptversammlung am 10. Mai 2019 beschlossene Dividende in Höhe von insgesamt EUR 2.529.000,00 wurde bereits zur Auszahlung gebracht und kommt nicht erneut zur Auszahlung. *II. Weitere Angaben zur Einberufung* *Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 16 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch eine von dem depotführenden Institut in Textform erstellte in deutscher oder englischer Sprache abgefasste Bescheinigung erfolgen und sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung beziehen, das ist Donnerstag, der *5. September 2019, 0:00 Uhr (MESZ) *(sog. *'Nachweisstichtag'*). Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft jeweils unter der nachfolgend genannten Adresse spätestens bis zum Ablauf des Donnerstag, *19. September 2019 (24:00 Uhr MESZ)* zugegangen sein: TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG c/o Quirin Privatbank AG Bürgermeister-Smidt-Str. 76 28195 Bremen Telefax: +49 (0) 421 / 897604 - 44 E-Mail: Hauptversammlungen@quirinprivatbank.de Die Aktionäre können für die Anmeldung die ihnen über ihr depotführendes Institut zugesandten Formulare zur Eintrittskartenbestellung ausfüllen und an ihr depotführendes Institut zurücksenden. Das depotführende Institut wird daraufhin die Anmeldung unter gleichzeitiger Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes an die oben aufgeführte Adresse vornehmen. *Bedeutung des Nachweisstichtags* Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. Veräußerungen oder sonstige Übertragungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Erwerb und Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung* Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung EUR 21.075.000,00 und ist in 21.075.000 Stammaktien (Stückaktien) eingeteilt, die jeweils ein Stimmrecht vermitteln. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt damit 21.075.000. *Stimmrechtsvertretung* Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine form- und fristgerechte Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so ist die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG berechtigt, eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Die Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine nach § 135 AktG gleichgestellte Institution oder Person mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil diese gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen. Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird. Dieses steht auch unter https://www.ttl-ag.de/de/investor-relations/hauptversammlung.html zum Herunterladen zur Verfügung. Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis der gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht kann am Tag der Hauptversammlung durch den
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August 16, 2019 09:05 ET (13:05 GMT)