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DGAP-HV: TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.09.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 26.09.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-08-16 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG München ISIN DE0007501009 
Wertpapier Kenn-Nr. 750 100 Einladung zur außerordentlichen 
Hauptversammlung 
 
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am 
 
Donnerstag, 26. September 2019 um 10:00 Uhr (MESZ) 
 
in der Bayerischen Börse, Karolinenplatz 6, 80333 München 
stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
*I. Tagesordnung* 
 
1. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018 
   unter Änderung des Beschlusses der 
   ordentlichen Hauptversammlung vom 10. Mai 
   2019 über die Verwendung des Bilanzgewinns 
   für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Die ordentliche Hauptversammlung der 
   Gesellschaft hat am 10. Mai 2019 beschlossen, 
   den zum 31. Dezember 2018 ausgewiesenen 
   Bilanzgewinn der TTL Beteiligungs- und 
   Grundbesitz-AG in Höhe von EUR 5.107.465,12 
   wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer          EUR 2.529.000,00 
   Dividende von EUR 0,12 
   je dividendenberechtigter 
   Stückaktie 
   Vortrag auf neue Rechnung   EUR 2.578.465,12 
 
   Vor dem Hintergrund des im Juni 2019 
   vollzogenen Verkaufs der GEG German Estate 
   Group ("GEG") durch die TTL Real Estate GmbH, 
   einem assoziierten Unternehmen der TTL 
   Beteiligungs- und Grundbesitz-AG, sollen die 
   Aktionäre der Gesellschaft an dem anlässlich 
   des GEG-Verkaufs erzielten Mittelzufluss 
   durch eine Sonderdividende partizipieren, 
   indem der auf neue Rechnung vorgetragene 
   Betrag teilweise für eine weitere 
   Ausschüttung an die Aktionäre verwendet wird. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu 
   beschließen: 
 
    Der von der ordentlichen Hauptversammlung 
    am 10. Mai 2019 zu dortigem 
    Tagesordnungspunkt 2 gefasste 
    Gewinnverwendungsbeschluss wird dahingehend 
    geändert, dass der auf neue Rechnung 
    vorgetragene Teil des zum 31. Dezember 2018 
    ausgewiesenen Bilanzgewinns der TTL 
    Beteiligungs- und Grundbesitz-AG in Höhe 
    von EUR 2.578.465,12 wie folgt verwendet 
    wird: 
 
    Ausschüttung einer      EUR 2.529.000,00 
    weiteren Dividende von 
    EUR 0,12 
    je 
    dividendenberechtigter 
    Stückaktie 
    ("Sonderdividende") 
    Verbleibender Vortrag   EUR 49.465,12 
    auf neue Rechnung 
 
    Im Übrigen, d.h. hinsichtlich der 
    bereits erfolgten Ausschüttung einer 
    Dividende in Höhe von EUR 2.529.000,00 (EUR 
    0,12 je dividendenberechtigter Stückaktie) 
    bleibt der von der ordentlichen 
    Hauptversammlung am 10. Mai 2019 zu 
    dortigem Tagesordnungspunkt 2 gefasste 
    Gewinnverwendungsbeschluss unverändert. 
 
   Der Anspruch auf die Sonderdividende ist am 
   dritten auf die Hauptversammlung folgenden 
   Geschäftstag, das heißt am 1. Oktober 
   2019 fällig. 
 
   Unter Berücksichtigung der bereits von der 
   ordentlichen Hauptversammlung am 10. Mai 2019 
   beschlossenen Gewinnausschüttung ist der im 
   festgestellten Jahresabschluss der TTL 
   Beteiligungs- und Grundbesitz-AG zum 31. 
   Dezember 2018 ausgewiesene Bilanzgewinn in 
   Höhe von EUR 5.107.465,12 bei Annahme des 
   vorstehenden Beschlussvorschlags damit wie 
   folgt verwendet: 
 
   Ausschüttung einer          EUR 2.529.000,00 
   Dividende von EUR 0,12 
   je dividendenberechtigter 
   Stückaktie 
   Ausschüttung einer          EUR 2.529.000,00 
   Sonderdividende von EUR 
   0,12 
   je dividendenberechtigter 
   Stückaktie 
   Verbleibender Vortrag auf   EUR 49.465,12 
   neue Rechnung 
 
   Die von der Hauptversammlung am 10. Mai 2019 
   beschlossene Dividende in Höhe von insgesamt 
   EUR 2.529.000,00 wurde bereits zur Auszahlung 
   gebracht und kommt nicht erneut zur 
   Auszahlung. 
 
*II. Weitere Angaben zur Einberufung* 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts sind gemäß § 16 der Satzung diejenigen Aktionäre 
berechtigt, die sich zur Hauptversammlung angemeldet und der 
Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Der Nachweis 
des Anteilsbesitzes muss durch eine von dem depotführenden 
Institut in Textform erstellte in deutscher oder englischer 
Sprache abgefasste Bescheinigung erfolgen und sich auf den Beginn 
des 21. Tages vor der Hauptversammlung beziehen, das ist 
Donnerstag, der *5. September 2019, 0:00 Uhr (MESZ) *(sog. 
*'Nachweisstichtag'*). Die Anmeldung und der Nachweis des 
Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft jeweils unter der 
nachfolgend genannten Adresse spätestens bis zum Ablauf des 
Donnerstag, *19. September 2019 (24:00 Uhr MESZ)* zugegangen sein: 
 
TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG 
c/o Quirin Privatbank AG 
Bürgermeister-Smidt-Str. 76 
28195 Bremen 
Telefax: +49 (0) 421 / 897604 - 44 
E-Mail: Hauptversammlungen@quirinprivatbank.de 
 
Die Aktionäre können für die Anmeldung die ihnen über ihr 
depotführendes Institut zugesandten Formulare zur 
Eintrittskartenbestellung ausfüllen und an ihr depotführendes 
Institut zurücksenden. Das depotführende Institut wird daraufhin 
die Anmeldung unter gleichzeitiger Übersendung des Nachweises 
des Anteilsbesitzes an die oben aufgeführte Adresse vornehmen. 
 
*Bedeutung des Nachweisstichtags* 
 
Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang 
und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der 
Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die 
Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts 
als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht 
hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und 
der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich 
nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem 
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit 
des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder 
teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des 
Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am 
Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. Veräußerungen oder 
sonstige Übertragungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag 
haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und auf den Umfang des Stimmrechts. 
Entsprechendes gilt für den Erwerb und Zuerwerb von Aktien nach 
dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch 
keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht 
teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich 
bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung EUR 21.075.000,00 und ist in 
21.075.000 Stammaktien (Stückaktien) eingeteilt, die jeweils ein 
Stimmrecht vermitteln. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt damit 
21.075.000. 
 
*Stimmrechtsvertretung* 
 
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen 
wollen, können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, 
z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine 
andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch im Fall einer 
Bevollmächtigung sind eine form- und fristgerechte Anmeldung und 
der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nach den 
vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt der 
Aktionär mehr als eine Person, so ist die Gesellschaft gemäß 
§ 134 Abs. 3 Satz 2 AktG berechtigt, eine oder mehrere von diesen 
zurückweisen. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis 
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). 
 
Die Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung 
oder eine nach § 135 AktG gleichgestellte Institution oder Person 
mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir 
darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende 
Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form der 
Vollmacht verlangt, weil diese gemäß § 135 AktG die Vollmacht 
nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher die Aktionäre, sich 
in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der 
Vollmacht abzustimmen. 
 
Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet 
werden kann, befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, 
welche den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und 
fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird. Dieses steht auch unter 
 
https://www.ttl-ag.de/de/investor-relations/hauptversammlung.html 
 
zum Herunterladen zur Verfügung. 
 
Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem 
Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. 
 
Der Nachweis der gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten 
Vollmacht kann am Tag der Hauptversammlung durch den 

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August 16, 2019 09:05 ET (13:05 GMT)

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