Die Einführung eines CO2-Zuschlags zur Energiesteuer ist verfassungsrechtlich unbedenklich. Das zeigt ein aktuelles Rechtsgutachten des Öko-Instituts und des Rechtsprofessors Stefan Klinski. Wie es in einer Mitteilung des Öko-Instituts heißt, sei es dem Bund gestattet, die im Grundgesetz vorgesehenen Steuertypen zu nutzen, um umweltpolitische Ziele wie den Klimaschutz zu verfolgen. So könne der Gesetzgeber ...Den vollständigen Artikel lesen ...