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DGAP-News: Mark Kerekes in den Verwaltungsrat der Meyer Burger - keine Erhöhung der Vergütungssumme (deutsch)

Mark Kerekes in den Verwaltungsrat der Meyer Burger - keine Erhöhung der Vergütungssumme

EQS Group-News: Dynamics Group AG / Schlagwort(e): Sonstiges
Mark Kerekes in den Verwaltungsrat der Meyer Burger - keine Erhöhung der
Vergütungssumme

11.10.2019 / 07:30


MEDIENMITTEILUNG 11.Oktober 2019 www.changemeyerburger.ch Mark Kerekes in den Verwaltungsrat der Meyer Burger - keine Erhöhung der Vergütungssumme Stimmempfehlung der Aktionärsgruppe rund um Sentis Capital mit detaillierten Begründungen zu den Traktanden der ausserordentlichen Generalversammlung von Meyer Burger Technology (MBT) am 30. Oktober 2019. 1. Wahl eines zusätzlichen Verwaltungsrats Antrag der Aktionärsgruppe: Wahl von Herrn Mark Kerekes (geboren am 30. Mai 1976, wohnhaft in Zug (CH), österreichischer Staatsbürger) als Mitglied des Verwaltungsrates mit einer Amtszeit bis zum Ablauf der nächsten ordentlichen Generalversammlung. Stimmempfehlung der Aktionärsgruppe um Sentis Capital: JA Begründung: Die Zuwahl eines echten Eigentümervertreters in den Verwaltungsrat der Meyer Burger ist dringlich. Seit der letzten ordentlichen Generalversammlung vom 2 Mai 2019 hat die Meyer Burger viel Vertrauen bei den Investoren verloren. An dieser Generalversammlung sprach das Management noch in positivsten Tönen vom Maschinenverkauf und einer «Milliardenpipeline». Die Auftragspipeline ist seither ausgetrocknet, der Umsatz um die Hälfte gesunken, die Aktie hat sich innerhalb von zwei Monaten nach der ordentlichen Generalversammlung beinahe halbiert. Am 22. Juli 2019 kündigt die Meyer Burger die «Überprüfung aller strategischen Optionen» an. Nur 23 Tage danach, am 15. August 2019, wird das Ergebnis der Evaluierung bekannt: Meyer Burger kündigt eine strategische Zusammenarbeit mit dem Hersteller von Solarmodulen REC Solar an, basierend auf «angemessener Exklusivität». Nach dem Brief von Sentis Capital vom 10. September 2019 hat Meyer Burger am 23. September 2019 in der Presseaussendung die «angemessene Exklusivität» und «Downstream-Partner» durch die Worte «exklusive Partnerschaftsvereinbarungen» ersetzt. Dies ergibt vier unterschiedliche Kommunikationsstrategien an die Aktionäre der Meyer Burger seit der ordentlichen Generalversammlung und stellt einen strategischen Richtungswechsel von 180 Grad innert kürzester Zeit dar. Die Situation von Meyer Burger hat sich daher seit der letzten Generalversammlung signifikant verändert: Meyer Burger hat sich für eine strategische Neuausrichtung entschieden und will künftig nurmehr an wenige ausgewählte Kunden Hetero Junction Technologie HJT und SmartWire verkaufen. Im Gegenzug möchte Meyer Burger eine Gewinnbeteiligung für die enormen Kosten- und Preisvorteile erhalten, welche ihre Technologie unter der Bedingung von «Exklusivität» diesen ausgewählten Kunden bietet. Eine derartige strategische Stossrichtung wird von Sentis Capital seit langem unterstützt, was Verwaltungsrat und Management der Meyer Burger aus Gesprächen und Schriftverkehr mit Sentis wissen. Wir sind überzeugt, dass dieser Strategiewandel, vor allem wenn mehrere «exklusive Partnerschaftsvereinbarungen» abgeschlossen werden können, enormes Potenzial für die Meyer Burger Aktionäre haben kann. Unsere umfassenden Analysen ergeben, dass für einen Kreis von exklusiven Partnern enorme Profite aufgrund der «Exklusivität» mit der Meyer Burger-Technologie zu erzielen sind. Die alles entscheidende Frage ist dabei: Wie hoch wird die Gewinnbeteiligung für Meyer Burger als Gegenleistung für die «Exklusivität» sein? Trotz Ankündigung des strategischen Richtungswechsels reagiert der Aktienpreis nicht, sondern verharrt deutlich unter der Unternehmensbewertung zum Zeitpunkt der Rettung vor der Insolvenz im Dezember 2016. Dass der Aktienpreis nicht auf diese Ankündigung reagiert, zeigt massives Misstrauen des Kapitalmarktes, ob es Management und Verwaltungsrat gelingt, trotz des enormen Potenzials einen vorteilhaften Deal für Meyer Burger und die Aktionäre auszuhandeln. Daher braucht es in dieser für die Meyer Burger-Aktionäre so entscheidenden Phase einen Aktionärsvertreter, der im Verwaltungsrat sicherstellt, dass auch die Interessen der Eigentümer gewahrt sind, welche mit eigenem Geld enorme Risiken mit ihrem Meyer Burger-Engagement eingegangen sind und dafür kompensiert werden wollen. Jeder, der hier eigenes Geld investiert hat, versteht, dass es in dieser Lage einen Vertreter der Aktionäre im Verwaltungsrat braucht. Sobald der Deal mit REC Solar finalisiert sein wird, muss umgehend ein Capital Market Day veranstaltet werden, um allen interessierten Investoren die Möglichkeit zu geben, sich gleichzeitig ein umfassendes Bild vom neuen Geschäftsmodell der Meyer Burger machen zu können - um asymmetrischen Informationsfluss an verschiedene Marktteilnehmer zu verhindern Da unsere Aktionärsgruppe der mit Abstand grösste Aktionär von Meyer Burger ist, sehen wir uns gegenüber allen Aktionären von Meyer Burger verpflichtet, die Aufgabe zu übernehmen einen geeigneten Kandidaten als Aktionärsvertreter vorzuschlagen. Das Anliegen ist ausgewiesen. Der Verwaltungsrat von Meyer Burger hat in der Vergangenheit mit M&A Transaktionen massiv Unternehmenswert vernichtet und die im April 2019 erfolgte Abwicklung der Minderheitsbeteiligung an Oxford PV hatte sogar eine Strafuntersuchung durch die Staatsanwaltschaft Bern zur Folge. Mark Kerekes will dazu beitragen, möglichst rasch wieder eine Brücke zwischen Meyer Burger und dem Kapitalmarkt zu errichten und das verlorene Vertrauen der Investoren zurückgewinnen. Die negative Entwicklung des Aktienkurses und der massive Anstieg ausgeliehener Aktien (Indikator für Leerverkäufe - «short selling») seit der Generalversammlung am 2. Mai 2019 belegen den Vertrauensverlust des Kapitalmarkts in den Verwaltungsrat von Meyer Burger. Vom Vertrauensaufbau profitieren schliesslich alle Aktionäre, nicht nur die Mitglieder dieser Aktionärsgruppe. Mark Kerekes sieht sich im Falle einer Wahl als ein Vertreter aller Aktionäre, so wie es das Schweizer Aktienrecht vorsieht. Dass der Verwaltungsrat von Meyer Burger der mit Abstand grössten Minderheitsgruppe einen Sitz im Verwaltungsrat verweigert, ist schon im Grundsatz unbegreiflich - zumal es den internationalen Standards zeitgemässer Corporate Governance entspricht, dass eine gewichtige Aktionärsgruppe einen Eigentümervertreter im Verwaltungsrat stellen kann. In Ländern wie etwa Italien und Portugal besteht sogar ein gesetzlicher Anspruch darauf. Mark Kerekes wäre nicht der erste von Aktionären nominierte Verwaltungsrat in der Schweiz. Beispiele in der Schweiz sind unter anderem Autoneum, ABB, Ascom, Comet und Calida. Es ist bedauerlich, dass das Unternehmen viel Ressourcen für eine Diffamierungskampagne aufwendet, statt einen engagierten Aktionärsvertreter im Verwaltungsrat willkommen zu heissen. 2. Erhöhung der Gesamtvergütung des Verwaltungsrats Antrag des Verwaltungsrates: Die genehmigte Gesamtsumme der Vergütungen des Verwaltungsrates für das Geschäftsjahr 2020, um CHF 75,000 auf CHF 825,000 zu anzuheben. Stimmempfehlung der Aktionärsgruppe um Sentis Capital: NEIN Begründung: Herr Kerekes und die Aktionärsgruppe um Sentis Capital PCC haben bereits öffentlich angekündigt, dass der Vergütungsrahmen des Verwaltungsrates nicht erhöht werden muss, da Herr Kerekes auf sein Honorar verzichtet. Trotzdem möchte der Verwaltungsrat der Meyer Burger Technology AG im Fall der Wahl von Mark Kerekes den Vergütungsrahmen um CHF 75'000 erhöhen, um Herrn Kerekes eine Verwaltungsratsvergütung zu bezahlen. Gemäss Vergütungsbericht der Meyer Burger Technology AG betrug die Fixvergütung eines Verwaltungsrates ohne Ausschusstätigkeit im Jahr 2017 und 2018 CHF 39'500 plus Nebenkosten pro Jahr und nicht CHF 75'000 pro Jahr. Eine Zuteilung von Gratisaktien an Verwaltungsrat und Management lehnen wir grundsätzlich ab, solange Meyer Burger Verluste schreibt. Der aktuelle Vergütungsrahmen von 750'000 CHF bedeutet einen durchschnittlichen Vergütungsrahmen von CHF 187'500 pro Verwaltungsratsmitglied, was in Anbetracht eines KMU mit etwa 1'000 Mitarbeitern weit mehr als ausreichend ist. Sollte der Verwaltungsrat im Fall der Wahl von Herrn Kerekes darauf bestehen, ihm eine Vergütung zu bezahlen, wäre der Vergütungsrahmen von CHF 750'000 mehr als ausreichend, um darin Budget für CHF 39'500 Fixvergütung eines zusätzlichen Verwaltungsratsmitgliedes unterzubringen. Weitere Auskunft: Dynamics Group AG Andreas Durisch Tel: +41 79 358 87 32 E-Mail: adu@dynamicsgroup.ch
Zusatzmaterial zur Meldung: Dokument: http://n.eqs.com/c/fncls.ssp?u=BPXBFFOOSF Dokumenttitel: Sentis_aoGV_Stimmempfehlung_11.10.2019
Ende der Medienmitteilung
888621 11.10.2019 AXC0030 2019-10-11/07:30
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