Vor der kommenden Anhörung des Finanzausschusses des Bundestages am 14. Oktober warnt die Finanzbranche vor den Plänen des Bundesfinanzministeriums (BMF), Kapitalanlagen, die wertlos verfallen, künftig nicht mehr als steuermindernd anzuerkennen. Die Vorbehalte beruhen auf zwei Aspekten. Zum einen konstatiert ein Gutachten des Steuerrechtsprofessors an der Ludwig- Maximilians-Universität München verfassungsrechtliche Bedenken. Zum anderen würde der private ...Den vollständigen Artikel lesen ...