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Dow Jones News
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EANS-News: Atrium European Real Estate Limited / Das Unabhängige Komitee ermutigt Aktionäre für den Empfohlenen Erwerb zu stimmen - ANHANG

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  Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent 
  verantwortlich. 
=------------------------------------------------------------------------------- 
 
kein Stichwort 
 
St Helier Jersey / Channel Islands - 
                      Atrium European Real Estate Limited 
Das Unabhängige Komitee ermutigt Aktionäre für den Empfohlenen Erwerb zu stimmen 
 
Jersey, 18. Oktober 2019 - Am 23. Juli 2019 gab das Komitee der unabhängigen 
Direktoren des Board of Directors (das "Unabhängige Komitee") von Atrium 
European Real Estate (VSE/Euronext: ATRS) ("Atrium" oder "Gesellschaft") 
bekannt, dass sie eine Vereinbarung mit dem Board of Directors von NB (2019) 
B.V. ("Bidco"), eine indirekte hundertprozentige Tochtergesellschaft von Gazit- 
Globe Limited ("Gazit"), zu den Bedingungen eines empfohlenen Erwerbs ("Erwerb") 
des gesamten ausgegebenen und noch auszugebenden Aktienkapitals von Atrium, das 
nicht bereits oder indirekt im Besitz von Gazit oder ihren Tochtergesellschaften 
befindet, durch Bidco getroffen haben. 
 
Abstimmung 
 
Das Unabhängige Komitee ermutigt alle Atrium-Aktionäre und Personen, die Atrium- 
Aktien über Euroclear halten (gemeinsam die "Aktionäre"), in der Anhörung vor 
Gericht und der Gesellschafterversammlung, welche am 25. Oktober 2019 um 10:00 
Uhr bzw. 10:30 Uhr stattfinden werden, ihre Stimme abzugeben. 
 
Aktionäre, die über Euroclear Wertrechte an Atrium-Aktien halten, sollten 
sicherstellen, dass sie die ausgefüllten Anweisungsformulare (A1 und B1), die 
auf der Website von Atrium unter https://www.aere.com/recommendedca.aspx[1] 
verfügbar sind, rechtzeitig vor dem 21. Oktober 2019 an ihre depotführende Bank 
oder ihren Broker übermitteln. Darüber hinaus sollten sich Aktionäre an Ihre 
depotführende Bank oder Ihren Broker wenden, da diese eine kürzere Frist für die 
Einreichung der entsprechenden Formulare festlegen können. 
 
Für weitere Informationen wie Aktionäre ihre Stimmrechte ausüben können, sollten 
diese das Scheme-Dokument beachten, das vorbehaltlich bestimmter Einschränkungen 
für Personen in Ausgeschlossenen Jurisdiktionen, auf der Website von Atrium 
unter https://www.aere.com aufrufbar ist. 
 
Empfehlung des Unabhängigen Komitees 
 
Nach Berücksichtigung der erhaltenen rechtlichen sowie wirtschaftlichen 
Beurteilungen, empfiehlt das Unabhängige Komitee den Aktionären weiterhin 
einstimmig, für das Scheme zu stimmen. Das Unabhängige Komitee hat von UBS AG 
London Branch ("UBS") einen Fairness Opinion Letter in Bezug auf die 
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Erwerbs entsprechend den darin 
dargelegten Bedingungen erhalten. 
 
Darüber hinaus stellte das Unabhängige Komitee fest, dass: 
 
 
* der Abfindungsbetrag, der von Gazit am 11. Oktober 2019 bestätigt wurde, einer 
  Prämie von 18,3% bzw. 18,0% auf den Schlusskurs vom 22. Juli 2019 (EUR 3,17) 
  bzw. den volumengewichteten Durchschnittskurs von EUR 3,18 je Atrium-Aktie für 
  den einmonatigen Zeitraum, der an diesem Tag geendet hat, entsprach; 
* die Bedingungen des Erwerbs den Aktionären die Möglichkeit bieten, ihre 
  Atrium-Aktien zu monetarisieren, ohne einen Illiquiditätsabschlag zu erleiden; 
* der Abfindungsbetrag eine Prämie bei verschiedenen wichtigen Cashflow- 
  Kennzahlen[2] verglichen mit jenen der Wettbewerber[3] von Atrium 
  widerspiegelt; z.B. rund 7,9% auf die 2019E Angebotspreis implizite FFO- 
  Rendite im Vergleich zum Peer-Durchschnitt von rund 9,4% (rund 150 Bps 
  geringer was eine Prämie von rund 19% bedeutet) und rund 7,3% auf die 2019E 
  Angebotspreis implizite Dividendenrendite im Vergleich zum Peer-Durchschnitt 
  von rund 8,2% (rund 80 Bps geringer was eine Prämie von rund 11% bedeutet); 
  und 
* Wettbewerber2 derzeit im Durchschnitt mit einem Abschlag von 29% auf den EPRA 
  NAV[4] gehandelt werden, so dass das Gazit-Angebot, das in bar und ohne 
  Finanzierungs- oder regulatorische Auflagen erfolgt, für Minderheitsaktionäre 
  eine attraktive Möglichkeit ist, mit einem impliziten Abschlag von 26% zum 
  EPRA NAV vollständig auszusteigen. 
 
 
Strukturierung des Erwerbs 
 
In den Verhandlungen zum Erwerb hat sich das Unabhängige Komitee darauf 
konzentriert, den Prozess zu marktüblichen Bedingungen zu gestalten und 
sicherzustellen, dass die Bedingungen des Erwerbs die Interessen und Rechte der 
Minderheitsaktionäre ausreichend berücksichtigen. 
 
Um sicherzustellen, dass die Interessen der Minderheitsaktionäre in vollem 
Umfang berücksichtigt werden, wird der Erwerb im Wege eines Scheme of 
Arrangement nach Jersey-Recht durchgeführt, wobei weder Gazit noch ihre 
verbundenen Unternehmen mitstimmen können. Das bedeutet, dass der Erwerb nur 
dann umgesetzt wird, wenn er die Zustimmung einer einfachen Mehrheit der 
Unabhängigen Aktionäre erhält, die persönlich oder durch einen Bevollmächtigten 
an der Anhörung vor Gericht teilnehmen und die mindestens 75% der an der 
Anhörung vor Gericht teilnehmenden Stimmrechte repräsentieren. 
 
Des Weiteren gewährleistete das Unabhängige Komitee die Wahrung der Interessen 
der Aktionäre dadurch, dass es einen siebenwöchigen Go-Shop-Prozess vereinbarte, 
der es Atrium ermöglichte, aktiv ein Verbessertes Angebot von seriösen 
Investoren einzuholen. Trotz Verhandlungen mit mehr als 35 potenziellen 
Investoren erhielt Atrium kein Verbessertes Angebot. 
 
Alle Mitglieder des Unabhängigen Komitees sind, unter Berücksichtigung der 
international anerkannten Governance-Standards, als unabhängige 
Vorstandsmitglieder zu qualifizieren. Sie sind weder Vertreter von Gazit oder in 
irgendeiner Weise mit Gazit verbunden, noch erhalten sie eine Vergütung von 
Gazit oder eine sonstige Leistung, die von einem erfolgreichen Abschluss des 
Erwerbs abhängig ist. 
 
Für weitere Informationen 
 
Wenn Sie Fragen hinsichtlich des Schemes, der Anhörung vor Gericht, der 
Gesellschafterversammlung oder sonstiger Aspekte haben, beachten Sie bitte das 
Rundschreiben zum Erwerb (das "Scheme-Dokument"), das vorbehaltlich bestimmter 
Einschränkungen für Personen in Ausgeschlossenen Jurisdiktionen auf der Website 
von Atrium unter https://www.aere.com [https://www.aere.com/] aufrufbar ist. 
 
Sofern nicht anders bestimmt, haben kursivgeschriebene Begriffe, die in dieser 
Pressemitteilung verwendet aber nicht definiert werden, die ihnen im Scheme- 
Dokument gegebene Bedeutung. 
 
Alle Zeitangaben in diesem Dokument beziehen sich, sofern nicht anders bestimmt, 
auf Londoner Zeit. 
 
Rückfragen 
FTI Consulting Inc.: +44 (0)20 3727 1000 
Richard Sunderland/Claire Turvey: scatrium@fticonsulting.com 
[scatrium@fticonsulting.com] 
 
Über Atrium: 
Atrium ist ein führender Eigentümer, Verwalter und Neuentwickler von 
Einkaufszentren und Einzelhandelsimmobilien in Zentraleuropa. Atrium 
spezialisiert sich auf lokal dominante Einkaufszentren für Lebensmittel, Mode 
und Unterhaltung in den besten städtischen Lagen. Atrium besitzt 32 Immobilien 
mit einer Bruttomietfläche von über 870.000 m2 und einem Gesamtmarktwert von 
rund EUR 2,7 Milliarden. Diese Immobilien befinden sich in Polen, der 
Tschechischen Republik, der Slowakei und Russland und werden alle, mit Ausnahme 
von einem, von Atriums internen Team von Fachleuten für Einzelhandelsimmobilien 
verwaltet. 
 
Die Gesellschaft ist als geschlossene Investmentgesellschaft errichtet, 
eingetragen in und mit Sitz auf Jersey, und wird als zertifizierter, in Jersey 
zugelassener Fonds durch die Jersey Financial Services Commission beaufsichtigt, 
und ist sowohl zum Handel an der Wiener Börse als auch an der Euronext Amsterdam 
zugelassen. Bei Unsicherheiten hinsichtlich des Geltungsbereichs der 
regulatorischen Anforderungen aufgrund der vorstehenden Beaufsichtigung oder 
Zulassungen sollte angemessene fachliche Beratung in Anspruch genommen werden. 
Alle Investitionen unterliegen einem Risiko. Eine vergangene Wertentwicklung ist 
keine Garantie für zukünftige Erträge. Der Wert der Investitionen kann 
schwanken. In der Vergangenheit erzielte Ergebnisse sind keine Garantie für 
zukünftige Ergebnisse. 
 
Wichtige Informationen zu den Finanzberatern 
 
UBS ist in der Schweiz zugelassen und beaufsichtigt durch die Eidgenössische 
Finanzmarktaufsicht. UBS ist weiters in UK durch die Prudential Regulation 
Authority zugelassen und unterliegt der Aufsicht durch die Financial Conduct 
Authority und eingeschränkt jener der Prudential Regulation Authority. UBS 
handelt ausschließlich als Berater von Atrium und niemand anderem im 
Zusammenhang mit den in dieser Mitteilung beschriebenen Angelegenheiten und ist 
gegenüber niemandem außer Atrium dafür verantwortlich, die gegenüber Kunden von 
UBS erforderlichen Sorgfaltspflichten zu erbringen oder Beratung in Zusammenhang 
mit den hierin genannten Angelegenheiten zu leisten. Weder UBS noch ihre 
verbundenen Unternehmen haben oder übernehmen im Zusammenhang mit dieser 
Mitteilung, einer darin enthaltenen Erklärung, dem Angebot zum Erwerb oder 
anderweitig irgendeine Verpflichtung, Haftung oder Verantwortung (direkt oder 
indirekt, vertraglich, deliktisch, gesetzlich oder anderweitig) gegenüber einer 
Person, die nicht Kunde von UBS ist. 
 
Lazard & Co., Limited (die von der Financial Conduct Authority autorisiert ist 
und von dieser beaufsichtigt wird) und Lazard & Co GmbH (zusammen, Lazard) 
handeln als Finanzberater für Atrium in Bezug auf den Erwerb und für niemanden 
anderer in diesem Zusammenhang und sind daher mit Ausnahme von Atrium gegenüber 
niemanden verpflichtet, die gegenüber Kunden von Lazard erforderlichen 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

October 18, 2019 02:33 ET (06:33 GMT)

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