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DGAP-News: Vorstand und Aufsichtsrat der TLG IMMOBILIEN empfehlen die Annahme des Umtauschangebots von Aroundtown (deutsch)

Vorstand und Aufsichtsrat der TLG IMMOBILIEN empfehlen die Annahme des Umtauschangebots von Aroundtown

DGAP-News: TLG IMMOBILIEN AG / Schlagwort(e): Fusionen &
Übernahmen/Stellungnahme
Vorstand und Aufsichtsrat der TLG IMMOBILIEN empfehlen die Annahme des
Umtauschangebots von Aroundtown

23.12.2019 / 12:00
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


NICHT ZUR WEITERGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG (GANZ ODER TEILWEISE) IN ODER AUS EINER JURISDIKTION HERAUS, IN DER DIES EINEN VERSTOSS GEGEN DIE RELEVANTEN GESETZE DIESER JURISDIKTION DARSTELLEN WÜRDE. Vorstand und Aufsichtsrat der TLG IMMOBILIEN empfehlen die Annahme des Umtauschangebots von Aroundtown - Vorstand und Aufsichtsrat der TLG empfehlen in ihrer gemeinsamen begründeten Stellungnahme ihren Aktionären die Annahme des Angebots von Aroundtown - Der freundliche Unternehmenszusammenschluss durch das Umtauschangebot liegt im besten Interesse der TLG - Vorstand und Aufsichtsrat erwarten ein erhebliches Wertsteigerungspotenzial für das gemeinsame Unternehmen, unter anderem durch die Realisierung umfangreicher Synergien - Erste Annahmefrist läuft seit 18. Dezember 2019 bis 21. Januar 2020 Berlin, 23. Dezember 2019 - Der Vorstand und der Aufsichtsrat der TLG IMMOBILIEN AG ("TLG") (ISIN: DE000A12B8Z4) empfehlen den TLG-Aktionären, das freiwillige öffentliche Umtauschangebot der Aroundtown SA ("Aroundtown") anzunehmen. In einer heute veröffentlichten gemeinsamen begründeten Stellungnahme gemäß § 27 Abs. 1 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz ("WpÜG") kommen Vorstand und Aufsichtsrat der TLG zu dem Schluss, dass die von Aroundtown angebotene Gegenleistung von 3,6 Aroundtown-Aktien je TLG-Aktie angemessen ist. Die Goldman Sachs Bank Europe SE stand dem Vorstand und dem Aufsichtsrat während der Transaktion als Finanzberater zur Seite. Wie in der am 18. Dezember 2019 von Aroundtown veröffentlichten Angebotsunterlage ausgeführt, bietet Aroundtown den Aktionären der TLG 3,6 Aroundtown-Aktien je TLG-Aktie. Vorstand und Aufsichtsrat der TLG halten das Umtauschverhältnis für angemessen und für wertsteigernd zugunsten von TLG Aktionären, auch unter Berücksichtigung der Entwicklungsperspektive des kombinierten Unternehmens und des Wertschöpfungspotenzials der vergrößerten Plattform. Detaillierte Erwägungen hierzu finden sich in Kapitel V der heute veröffentlichten gemeinsamen begründeten Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat. Wie zuvor bekanntgegeben, hatten die beiden Unternehmen ein Business Combination Agreement ("BCA") in der Absicht abgeschlossen, dass der vereinbarte Aktientausch beider Unternehmen in einem partnerschaftlichen Dialog und unter ausgeglichener Berücksichtigung der Interessen beider Unternehmen erfolgt. Das Ziel des Unternehmenszusammenschlusses ist die Zusammenführung der jeweiligen Stärken und die Schaffung eines paneuropäischen Marktführers für Gewerbeimmobilien mit industrieführender Management-Expertise, um für alle Aktionäre die bestmögliche Wertsteigerung zu erzielen. Vorbehaltlich des Erreichens bestimmter Mindestannahmequoten sieht das BCA zugunsten der TLG verschiedene Rechte im Hinblick auf die Unternehmensführung des gemeinsamen Unternehmens vor. Dazu zählen das Recht, bis zu zwei von fünf Mitgliedern eines auf Ebene von Aroundtown zu errichtenden Geschäftsleitungsorgans (comité de direction) zu bestimmen, wobei eines dieser Mitglieder Co-CEO sein kann, sowie die Bestimmung des Vorsitzenden des Verwaltungsrats von Aroundtown. Des Weiteren hat die TLG das Recht, ein zusätzliches Mitglied in den Beirat (advisory board) von Aroundtown zu bestellen. Vorstand und Aufsichtsrat schätzen die Bestätigung durch Aroundtown im BCA, dass die motivierten Mitarbeiter beider Unternehmen die Grundlage für ihren derzeitigen und künftigen Erfolg bilden. Vorstand und Aufsichtsrat erachten es für wesentlich, dass Aroundtown und TLG ihre jeweiligen Mitarbeiter mit Führungspotenzial in der Belegschaft halten und diese nach dem Best-in-Class-Prinzip ausgewählt werden. Der Großaktionär der TLG hat mit Aroundtown eine unwiderrufliche Verpflichtung abgeschlossen, das Angebot unter bestimmten Bedingungen für ungefähr 28 % der TLG-Aktien anzunehmen. Die gemeinsame begründete Stellungnahme und etwaige Ergänzungen dazu wurden und werden gemäß § 27 Abs. 3, 14 Abs. 3 Satz 1 WpÜG in deutscher Sprache im Internet auf der Homepage der TLG ( https://ir.tlg.de/websites/tlg/German/3499/zusammenschluss-mit-aroundtown.html) veröffentlicht. Kopien der gemeinsamen begründeten Stellungnahme werden bei der TLG IMMOBILIEN AG, Investor Relations, Hausvogteiplatz 12, 10117 Berlin, Tel: +49 (0)30 2470 6089, Fax: +49 (0)30 2470 7446, E-Mail: ir@tlg.de, zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten. Die gemeinsame begründete Stellungnahme, etwaige Ergänzungen und/oder zusätzliche Stellungnahmen zu möglichen Änderungen des Angebots werden in deutscher Sprache und unverbindlicher englischer Übersetzung unter https://ir.tlg.eu/websites/tlg/English/3499/merger-with-aroundtown.html veröffentlicht. KONTAKT Christoph Wilhelm Oliver Sturhahn Unternehmenskommunikation Investor Relations Telefon: +49 30 2470 6355 Telefon: +49 30 2470 6089 E-Mail: christoph.wilhelm@tlg.de E-Mail: oliver.sturhahn@tlg.de WICHTIGE HINWEISE DIESE BEKANNTMACHUNG STELLT WEDER EIN ANGEBOT ZUM KAUF ODER TAUSCH NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS ZUM TAUSCH ODER KAUF VON AKTIEN DAR. DARÜBER HINAUS STELLT DIESE MITTEILUNG WEDER EIN ANGEBOT ZUM KAUF NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS ZUM KAUF VON AROUNDTOWN- ODER TLG-AKTIEN DAR. DIE ENDGÜLTIGEN BEDINGUNGEN UND WEITERE DAS ANGEBOT BETREFFENDE BESTIMMUNGEN SIND IN DER ANGEBOTSUNTERLAGE MITGETEILT, DEREN VERÖFFENTLICHUNG DURCH DIE BUNDESANSTALT FÜR FINANZDIENSTLEISTUNGSAUFSICHT GESTATTET WURDE. DIE ENDGÜLTIGEN BEDINGUNGEN DES ÜBERNAHMEANGEBOTS SIND IN DER ANGEBOTSUNTERLAGE DARGELEGT UND KÖNNEN, SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, VON DEN HIER BESCHRIEBENEN BEDINGUNGEN UND ANDEREN ECKDATEN ABWEICHEN. INVESTOREN UND INHABERN VON TLG-AKTIEN WIRD DRINGEND EMPFOHLEN, DIE ANGEBOTSUNTERLAGE SOWIE ALLE SONSTIGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEM ANGEBOT STEHENDEN BEKANNTMACHUNGEN ZU LESEN, DA SIE WICHTIGE INFORMATIONEN ENTHALTEN. TLG-AKTIONÄRE MIT WOHNSITZ IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ("VEREINIGTE STAATEN") SOLLTEN BEACHTEN, DASS DAS ÜBERNAHMEANGEBOT FÜR WERTPAPIERE EINER GESELLSCHAFT GEMACHT WIRD, DIE EINE AUSLÄNDISCHE PRIVATE EMITTENTIN IM SINNE VON RULE 3B-4 DES SECURITIES EXCHANGE ACT VON 1934 IN DER JEWEILS GÜLTIGEN FASSUNG (DER "EXCHANGE ACT") IST UND DEREN AKTIEN NICHT NACH SECTION 12 DES EXCHANGE ACT REGISTRIERT SIND. DAS ÜBERNAHMEANGEBOT WIRD GEGENÜBER DEN INHABERN VON TLG-AKTIEN IN DEN VEREINIGTEN STAATEN IM RAHMEN EINER AUSNAHMEREGELUNG FÜR GRENZÜBERSCHREITENDE ÜBERNAHMEANGEBOTE ABGEGEBEN. DIESE AUSNAHMEN ERMÖGLICHEN ES EINEM BIETER, BESTIMMTE MATERIELLE UND VERFAHRENSTECHNISCHE REGELN DES EXCHANGE ACT DER VEREINIGTEN STAATEN FÜR ÜBERNAHMEANGEBOTE ZU ERFÜLLEN, INDEM ER DIE GESETZE ODER PRAKTIKEN SEINES NATIONALEN RECHTS EINHÄLT, UND BEFREIEN DEN BIETER VON DER EINHALTUNG BESTIMMTER ANDERER SOLCHER REGELN DES EXCHANGE ACT. INFOLGEDESSEN UNTERLIEGT DAS ÜBERNAHMEANGEBOT GRUNDSÄTZLICH DEN OFFENLEGUNGSVORSCHRIFTEN UND ANDEREN VORSCHRIFTEN UND VERFAHREN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND, DIE SICH VON DENEN DER VEREINIGTEN STAATEN UNTERSCHEIDEN, INSBESONDERE IN BEZUG AUF RÜCKTRITTSRECHTE, ANGEBOTSZEITPLAN UND ABWICKLUNGSVERFAHREN. SOWEIT DAS ÜBERNAHMEANGEBOT DEN US-AMERIKANISCHEN WERTPAPIERGESETZEN UNTERLIEGT, GELTEN DIESE GESETZE NUR FÜR TLG-AKTIONÄRE IN DEN VEREINIGTEN STAATEN UND KEINE ANDERE PERSON HAT NACH DIESEN GESETZEN IRGENDWELCHE ANSPRÜCHE. VORBEHALTLICH DER IN DER ANGEBOTSUNTERLAGE BESCHRIEBENEN AUSNAHMEN SOWIE GEGEBENENFALLS VON DEN JEWEILIGEN AUFSICHTSBEHÖRDEN ZU ERTEILENDEN AUSNAHMEGENEHMIGUNGEN WIRD WEDER MITTELBAR NOCH UNMITTELBAR EIN ÜBERNAHMEANGEBOT IN JENEN RECHTSORDNUNGEN UNTERBREITET WERDEN, IN DENEN DIES EINEN VERSTOSS NACH DEM JEWEILIGEN RECHT DARSTELLEN WÜRDE. INSBESONDERE DIE AROUNDTOWN-AKTIEN, DIE ALS GEGENLEISTUNG AN DIE TLG-AKTIONÄRE ÜBERTRAGEN WERDEN SOLLEN (DIE "ANGEBOTSAKTIEN"), WURDEN UND WERDEN NICHT NACH DEM UNITED STATES SECURITIES ACT VON 1933 IN DER JEWEILS GÜLTIGEN FASSUNG (DER "SECURITIES ACT") ODER NACH DEN WERTPAPIERGESETZEN EINES STAATES, BEZIRKS ODER EINEM ANDEREN RECHT DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA REGISTRIERT. DIE ANGEBOTSAKTIEN DÜRFEN WEDER DIREKT NOCH INDIREKT TLG-AKTIONÄREN MIT SITZ IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA (DEN "US-AKTIONÄREN") ODER BEVOLLMÄCHTIGTEN, ERNANNTEN, TREUHÄNDERN, DEPOTBANKEN ODER ANDEREN PERSONEN, DIE FÜR RECHNUNG ODER ZUGUNSTEN VON US-AKTIONÄREN HANDELN, ANGEBOTEN, VERKAUFT ODER GELIEFERT WERDEN, ES SEI DENN, ES HANDELT SICH UM EINE ANWENDBARE AUSNAHME VON ODER IM RAHMEN EINER TRANSAKTION, DIE NICHT DEN REGISTRIERUNGSANFORDERUNGEN DES SECURITIES ACT UNTERLIEGT. SOWEIT DIES NACH ANWENDBAREM RECHT ZULÄSSIG IST UND IN ÜBEREINSTIMMUNG MIT DEUTSCHER MARKTPRAXIS ERFOLGT, KÖNNEN AROUNDTOWN ODER FÜR SIE TÄTIGE BROKER AUßERHALB DES ANGEBOTS VOR, WÄHREND ODER NACH ABLAUF DER ANNAHMEFRIST BZW. DER WEITEREN ANNAHMEFRIST UNMITTELBAR ODER MITTELBAR WERTPAPIERE VON TLG ERWERBEN BZW. ENTSPRECHENDE VEREINBARUNGEN ABSCHLIEßEN. DIES GILT IN GLEICHER WEISE FÜR ANDERE WERTPAPIERE, DIE EIN UNMITTELBARES WANDLUNGS- ODER UMTAUSCHRECHT IN BZW. EIN OPTIONSRECHT AUF TLG-AKTIEN GEWÄHREN. DIESE ERWERBE KÖNNEN ÜBER DIE BÖRSE ZU MARKTPREISEN ODER AUßERHALB DER BÖRSE ZU AUSGEHANDELTEN KONDITIONEN ERFOLGEN. ALLE INFORMATIONEN ÜBER DIESE ERWERBE WERDEN VERÖFFENTLICHT, SOWEIT DIES NACH DEM RECHT DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND ODER EINER ANDEREN EINSCHLÄGIGEN RECHTSORDNUNG ERFORDERLICH IST, UND WERDEN AUF DER INTERNETSEITE VON AROUNDTOWN SA AUCH ALS UNVERBINDLICHE ENGLISCHE ÜBERSETZUNG ZUGÄNGLICH SEIN. SOWEIT INFORMATIONEN ÜBER SOLCHE ERWERBE ODER VEREINBARUNGEN ÜBER ERWERBE IN DEUTSCHLAND VERÖFFENTLICHT WERDEN, GELTEN DIESE INFORMATIONEN AUCH IN DEN VEREINIGTEN STAATEN ALS ÖFFENTLICH ZUGÄNGLICH. SOWEIT IN DIESEM DOKUMENT ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN ENTHALTEN SIND, STELLEN DIESE KEINE TATSACHEN DAR UND SIND DURCH DIE WORTE "WERDEN", "ERWARTEN", "GLAUBEN", "SCHÄTZEN", "BEABSICHTIGEN", "ANSTREBEN", "DAVON AUSGEHEN" UND ÄHNLICHE WENDUNGEN GEKENNZEICHNET. DIESE AUSSAGEN BRINGEN ABSICHTEN, ANSICHTEN ODER GEGENWÄRTIGE ERWARTUNGEN UND ANNAHMEN DER TLG UND DER MIT IHR GEMEINSAM HANDELNDEN PERSONEN ZUM BEISPIEL HINSICHTLICH DER MÖGLICHEN FOLGEN DES ÜBERNAHMEANGEBOTS FÜR DIE TLG UND DIE VERBLEIBENDEN AKTIONÄRE DER TLG ODER ZUKÜNFTIGER FINANZERGEBNISSE DER TLG, ZUM AUSDRUCK. DIE ZUKUNFTSGERICHTETEN AUSSAGEN BERUHEN AUF GEGENWÄRTIGEN PLANUNGEN, SCHÄTZUNGEN UND PROGNOSEN, WELCHE DIE TLG UND DIE MIT IHR GEMEINSAM HANDELNDEN PERSONEN NACH BESTEM WISSEN VORGENOMMEN HABEN, TREFFEN ABER KEINE AUSSAGE ÜBER IHRE ZUKÜNFTIGE RICHTIGKEIT. ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN UNTERLIEGEN RISIKEN UND UNGEWISSHEITEN, DIE MEIST NUR SCHWER VORHERZUSAGEN SIND UND GEWÖHNLICH NICHT IM EINFLUSSBEREICH DER TLG ODER DER MIT IHR GEMEINSAM HANDELNDEN PERSONEN LIEGEN. ES SOLLTE BERÜCKSICHTIGT WERDEN, DASS DIE TATSÄCHLICHEN ERGEBNISSE ODER FOLGEN ERHEBLICH VON DEN IN DEN ZUKUNFTSGERICHTETEN AUSSAGEN ANGEGEBENEN ODER ENTHALTENEN EREIGNISSEN ABWEICHEN KÖNNEN. ÜBER DIE TLG IMMOBILIEN AG Die börsennotierte TLG IMMOBILIEN AG besitzt und vermietet seit mehr als 25 Jahren Gewerbeimmobilien an ausgewählten deutschen Perspektivstandorten. Sie entwickelt ihr Portfolio kontinuierlich und aktiv wertschaffend durch gezielte Investitionen und ausgewählte Objektankäufe weiter. In ihrem Bestand befanden sich zum 30. September 2019 Immobilien im Wert von EUR 4,6 Mrd. Der zu diesem Stichtag bereinigte EPRA Net Asset Value je Aktie lag bei EUR 30,25. Das Portfolio umfasst Büroobjekte u. a. in Berlin, Dresden, Frankfurt am Main, Leipzig und Rostock. Darüber hinaus zählen ein regional diversifiziertes Portfolio aus Einzelhandelsimmobilien in perspektivreichen Mikrolagen mit dem Fokus der Nahversorgung sowie sieben innerstädtische Hotels zum Bestand. Die Objekte der TLG IMMOBILIEN AG zeichnen sich durch gute und sehr gute Lagen sowie langfristige Miet- und Pachtverträge aus. Ihre qualifizierten Mitarbeiter gewährleisten an den einzelnen Standorten eine hohe lokale Marktexpertise. Diese Veröffentlichung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die auf Grundlage der derzeitigen Ansichten und Annahmen des Managements der TLG IMMOBILIEN AG nach bestem Wissen erstellt wurden. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass Umsatz, Profitabilität, Zielerreichung und Ergebnisse der TLG IMMOBILIEN AG wesentlich von den ausdrücklich oder implizit in dieser Veröffentlichung genannten oder beschriebenen abweichen werden. In Anbetracht dessen sollten Personen, in deren Besitz diese Veröffentlichung gelangt, nicht auf solche zukunftsgerichteten Aussagen vertrauen. Die TLG IMMOBILIEN AG übernimmt keine Haftung oder Gewähr für solche zukunftsgerichteten Aussagen und wird sie nicht an künftige Ergebnisse und Entwicklungen anpassen.
23.12.2019 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch Unternehmen: TLG IMMOBILIEN AG Hausvogteiplatz 12 10117 Berlin Deutschland Telefon: 030 - 2470 - 50 Fax: 030 - 2470 - 7337 E-Mail: ir@tlg.de Internet: www.tlg.de ISIN: DE000A12B8Z4 WKN: A12B8Z Indizes: SDAX Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, Stuttgart, Tradegate Exchange EQS News ID: 942303 Ende der Mitteilung DGAP News-Service
942303 23.12.2019 ISIN DE000A12B8Z4 AXC0108 2019-12-23/12:00
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