Beschluss
Die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse hat am 21. Januar 2020 beschlossen, die Notierung der Aktien im regulierten Markt mit Ablauf des 11. März 2020 einzustellen, daher wird gemäß § 39 Abs. 1 BörsG i.V.m. § 47 BörsO die Zulassung der auf den Inhaberlautenden Stammaktien der
JJ Auto AG, Berlin, ISIN DE000A1TNS70
zum regulierten Markt (General Standard) mit Wirkung zum 12. März 2020 widerrufen.
Frankfurt am Main, 21. Januar 2020
Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse hat am 21. Januar 2020 beschlossen, die Notierung der Aktien im regulierten Markt mit Ablauf des 11. März 2020 einzustellen, daher wird gemäß § 39 Abs. 1 BörsG i.V.m. § 47 BörsO die Zulassung der auf den Inhaberlautenden Stammaktien der
JJ Auto AG, Berlin, ISIN DE000A1TNS70
zum regulierten Markt (General Standard) mit Wirkung zum 12. März 2020 widerrufen.
Frankfurt am Main, 21. Januar 2020
Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung