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DGAP-HV: Deutsche Industrie REIT-AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.03.2020 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Deutsche Industrie REIT-AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Deutsche Industrie REIT-AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.03.2020 in 
Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-01-28 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Deutsche Industrie REIT-AG Rostock ISIN DE000A2G9LL1 / WKN A2G9LL Einladung zur 
ordentlichen Hauptversammlung am 6. März 2020 
 
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Freitag, den 6. März 2020, um 
11:00 Uhr (MEZ), im Sofitel Berlin Kurfürstendamm, Augsburger Straße 41, 10789 
Berlin stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Deutsche Industrie REIT-AG 
(nachfolgend auch '*Gesellschaft*') ein. 
 
*TAGESORDNUNG* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des Lageberichtes für das am 
   30. September 2019 abgelaufene Geschäftsjahr jeweils mit dem Bericht des 
   Aufsichtsrats und dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 
   289a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB)* 
 
    Diese Unterlagen können ab sofort in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, 
    August-Bebel-Straße 68, 14482 Potsdam, und im Internet unter 
 
    https://www.deutsche-industrie-reit.de/investor-relations/hauptversammlung/ 
    eingesehen werden. Die genannten Unterlagen werden auch in der 
    Hauptversammlung ausliegen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 
   2018/2019* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
    Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 
    2018/2019 in Höhe von EUR 9.213.645,52 wie 
    folgt zu verwenden: 
 
    Ausschüttung einer       EUR 
    Dividende von EUR 0,16   4.666.109,92 
    je 
    dividendenberechtigter 
    Stückaktie 
    Einstellung in           EUR 0,00 
    Gewinnrücklagen 
    Gewinnvortrag            EUR 
                             4.547.535,60 
    Bilanzgewinn             EUR 
                             9.213.645,52 
    Der Gewinnverwendungsvorschlag beruht auf 
    den am Tag der Einberufung nach Kenntnis 
    der Gesellschaft für das abgelaufene 
    Geschäftsjahr 2018/2019 
    dividendenberechtigten Stückaktien. 
    Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz 
    (AktG) ist der Anspruch auf die Dividende 
    am dritten auf den 
    Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
    Geschäftstag, das heißt am 11. März 
    2020, fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das am 
   30. September 2019 abgelaufene Geschäftsjahr* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
    Mitgliedern des Vorstands für das am 1. 
    Oktober 2018 begonnene und am 30. September 
    2019 abgelaufene Geschäftsjahr jeweils 
    Entlastung zu erteilen. 
    Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung 
    im Wege der Einzelabstimmung über die 
    Entlastung der Mitglieder des Vorstands 
    abstimmen zu lassen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   am 30. September 2019 abgelaufene Geschäftsjahr* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
    Mitgliedern des Aufsichtsrats für das am 1. 
    Oktober 2018 begonnene und am 30. September 
    2019 abgelaufene Geschäftsjahr jeweils 
    Entlastung zu erteilen. 
    Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung 
    im Wege der Einzelabstimmung über die 
    Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
    abstimmen zu lassen. 
5. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2019/2020 und für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten* 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, die DOMUS AG 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberat 
    ungsgesellschaft, Lentzeallee 107, 14195 
    Berlin, zum Abschlussprüfer für das am 1. 
    Oktober 2019 begonnene und am 30. September 
    2020 endende Geschäftsjahr zu wählen. 
    Des Weiteren schlägt der Aufsichtsrat vor, 
    die DOMUS AG 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberat 
    ungsgesellschaft, Lentzeallee 107, 14195 
    Berlin, zum Abschlussprüfer für eine 
    etwaige prüferische Durchsicht 
    unterjähriger Finanzberichte für das am 1. 
    Oktober 2019 begonnene und am 30. September 
    2020 endende Geschäftsjahr sowie für das am 
    1. Oktober 2020 beginnende Geschäftsjahr 
    bis zur nächsten ordentlichen 
    Hauptversammlung zu bestellen. 
6. *Beschlussfassung über die Stellvertretung des Aufsichtsratsvorsitzenden und 
   Satzungsanpassung* 
 
    § 10 der Satzung regelt den Vorsitz des 
    Aufsichtsrats und dabei insbesondere die 
    Stellvertretung des 
    Aufsichtsratsvorsitzenden. Die Flexibilität 
    des Aufsichtsrats bei der Wahrnehmung 
    seiner Aufgaben soll erhöht werden. 
    Dementsprechend soll die Möglichkeit, für 
    den Vorsitzenden auch mehr als nur einen 
    Stellvertreter zu wählen, sicherstellen, 
    dass der Aufsichtsrat in Notfällen mit 
    einem handlungsfähigen Vorsitz agiert. 
    Dabei soll die Satzungsregelung auch dem in 
    § 107 Abs. 1 S. 1 AktG vorgesehenen 
    Wahlrecht der Aufsichtsratsmitglieder 
    Rechnung tragen. 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb 
    folgenden Beschluss vor: 
 
    a) § 10 der Satzung wird wie folgt neu 
       gefasst: 
 
       '1. Der Aufsichtsrat wählt in der 
       ersten Sitzung nach seiner Wahl aus 
       seiner Mitte einen Vorsitzenden und 
       einen oder mehrere Stellvertreter. 
       Die Wahl erfolgt für die in § 9 Abs. 
       2 dieser Satzung bestimmte Amtszeit 
       oder für einen kürzeren vom 
       Aufsichtsrat bestimmten Zeitraum. 
       Stellvertreter haben die Rechte und 
       Pflichten des Vorsitzenden des 
       Aufsichtsrates, wenn dieser 
       verhindert ist. Unter mehreren 
       Stellvertretern gilt die bei ihrer 
       Wahl bestimmte Reihenfolge. 
 
       _2. Scheidet der Vorsitzende oder 
       einer seiner Stellvertreter vor 
       Ablauf der Amtszeit aus dem Amt aus, 
       so hat der Aufsichtsrat unverzüglich 
       eine Neuwahl für die restliche 
       Amtszeit des Ausgeschiedenen 
       vorzunehmen.'_ 
    b) Der Vorstand wird ermächtigt, die 
       vorstehend unter lit. a) benannte 
       Änderung der Satzung unabhängig 
       von den übrigen Beschlüssen der 
       Hauptversammlung zur Eintragung im 
       Handelsregister anzumelden. 
7. *Beschlussfassung über die Erhöhung der Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats 
   und Satzungsanpassung* 
 
    § 9 Abs. 1 der Satzung legt die Anzahl der 
    Mitglieder des Aufsichtsrats fest. Bisher 
    besteht der Aufsichtsrat aus drei 
    Mitgliedern. Der Aufsichtsrat soll 
    erweitert werden und künftig aus fünf 
    Mitgliedern bestehen. 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb 
    folgenden Beschluss vor: 
 
    a) § 9 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt 
       neu gefasst: 
 
       _'Der Aufsichtsrat besteht aus fünf 
       Mitgliedern.'_ 
    b) Der Vorstand wird ermächtigt, die 
       vorstehend unter lit. a) benannte 
       Änderung der Satzung unabhängig 
       von den übrigen Beschlüssen der 
       Hauptversammlung zur Eintragung im 
       Handelsregister anzumelden. 
8. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
    Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Ablauf der 
    Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am 1. Oktober 2018 
    begonnene und am 30. September 2019 beendete Geschäftsjahr beschließt. 
    Der Aufsichtsrat besteht gegenwärtig aus drei von der Hauptversammlung zu 
    wählenden Mitgliedern. Mit Wirksamwerden der unter Tagesordnungspunkt 7 
    vorgeschlagenen Satzungsänderung setzt sich der Aufsichtsrat gemäß §§ 
    96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i. V. m. § 9 Abs. 1 der Satzung dann aus fünf 
    von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. 
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, als von der Hauptversammlung zu wählende 
    Mitglieder die bisherigen Mitglieder 
 
    a) Herrn Achim Betz, Wirtschaftsprüfer 
       und Steuerberater, wohnhaft in 
       Nürtingen, Deutschland 
    b) Herrn Dr. Dirk Markus, 
       Vorstandsvorsitzender, wohnhaft in 
       London, Vereinigtes Königreich 
    c) Herrn Hans-Ulrich Sutter, 
       Diplom-Kaufmann, ehemaliger 
       Finanzvorstand der TAG Immobilien AG, 
       wohnhaft in Düsseldorf, Deutschland 
    sowie, unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung des Beschlusses 
    der zu Tagesordnungspunkt 7 vorgeschlagenen Satzungsänderung in das 
    Handelsregister, zusätzlich 
 
    d) Frau Cathy Bell-Walker, 
       Rechtsanwältin (Solicitor, zugelassen 
       in England und Wales), wohnhaft in 
       Guildford, Vereinigtes Königreich und 
    e) Frau Antje Lubitz, Geschäftsführerin, 
       wohnhaft in Schulzendorf, Deutschland 
    für eine Amtsperiode bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, 
    die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der 
    Amtszeit beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen, wobei gem. § 9 
    Abs. 2 Satz 2 der Satzung das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, 
    nicht mitzurechnen ist. 
    Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden. Es ist 
    beabsichtigt, über Tagesordnungspunkt 8 lit. a) bis e) einzeln abstimmen zu 
    lassen. 
    Dem Votum des Aufsichtsrats folgend ist vorgesehen, dass Herr Hans-Ulrich 

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