Die Finanzmarktaufsicht (FMA) ist schon gefinkelt. Stell dir vor, sie hat zwei Privatanleger zu Geldstrafen in Höhe von 15.000 Euro sowie 6.000 Euro wegen Insiderhandels (Verstoß gegen die Marktmissbrauchsverordnung) verurteilt. Beide haben Aktien eines börsennotierten Unternehmens gekauft, von dem sie wussten (ich vermute, sie waren beide dort angestellt), dass es ein nicht-börsennotiertes Unternehmen ...Den vollständigen Artikel lesen ...