Ob die für 23. April angesetzte HV stattfindet ist aber ungewiss.Gemäß - 1 Abs 2 COVID-19-GesG dürfe das Justizministerium per Verordnung nähere Regelungen für die Abhaltung von Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften treffen. Details seien aber noch nicht bekannt, die SBO behalte sich daher vor, die HV kurzfristig abzusagen, teilte das Unternehmen heute Donnerstag mit. Klar sei aber, dass aus ...Den vollständigen Artikel lesen ...