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DGAP-HV: Klöckner & Co SE: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: Klöckner & Co SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.05.2020 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Klöckner & Co SE / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Klöckner & Co SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
20.05.2020 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2020-03-30 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Klöckner & Co SE Duisburg - ISIN DE000KC01000 - 
- Wertpapierkennnr. KC0100 - Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung 
 
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, wir laden Sie hiermit ein 
zur ordentlichen Hauptversammlung der Klöckner & Co SE am Mittwoch, 
20. Mai 2020, um 10:30 Uhr (MESZ) im Congress Center Düsseldorf (CCD 
Ost), Messe Düsseldorf, Stockumer Kirchstraße 61, 40474 
Düsseldorf. 
 
Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
   gebilligten Konzernabschlusses sowie des 
   zusammengefassten Lageberichts für die Klöckner & Co 
   SE und den Konzern und des Berichts des 
   Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss am 2. März 2020 gebilligt. Der 
   Jahresabschluss ist damit festgestellt. Einer 
   Beschlussfassung durch die Hauptversammlung bedarf es 
   daher nicht. Die vorgenannten Unterlagen sind der 
   Hauptversammlung jedoch zugänglich zu machen und 
   daher vom Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung an unter der Internet-Adresse 
 
   www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung.html 
 
   abrufbar. Sämtliche genannten Unterlagen liegen 
   darüber hinaus von der Einberufung der 
   Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der 
   Gesellschaft, Am Silberpalais 1, 47057 Duisburg, und 
   während der Hauptversammlung im Versammlungssaal zur 
   Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
   des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
   des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Wahl des Abschlussprüfers, des 
   Konzernabschlussprüfers und des Prüfers für die 
   prüferische Durchsicht von Zwischenberichten* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des 
   Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, 
 
   a) zum Abschlussprüfer und 
      Konzernabschlussprüfer für das 
      Geschäftsjahr 2020, 
   b) zum Prüfer für eine prüferische 
      Durchsicht des verkürzten Abschlusses und 
      des Zwischenlageberichts des 
      Halbjahresfinanzberichts im Geschäftsjahr 
      2020 sowie 
   c) zum Prüfer für eine etwaige prüferische 
      Durchsicht zusätzlicher unterjähriger 
      Finanzinformationen in den 
      Geschäftsjahren 2020 und 2021, soweit 
      diese inhaltlich den Vorgaben für den 
      verkürzten Abschluss und den 
      Zwischenlagebericht im 
      Halbjahresfinanzbericht entsprechen und 
      vor der ordentlichen Hauptversammlung 
      2021 erstellt werden, 
 
   zu wählen. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung 
   erklärt, dass diese frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine 
   Beschränkung im Hinblick auf die Auswahl eines 
   bestimmten Abschlussprüfers im Sinne des Art. 16 Abs. 
   6 der Verordnung (EU) 537/2014 auferlegt wurde. 
 
*Teilnahmevoraussetzungen und sonstige Angaben gemäß § 121 Abs. 
3 Satz 3 AktG* 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der 
Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 13. Mai 2020 (24:00 Uhr 
MESZ) unter der nachstehenden Adresse (schriftlich oder per Telefax) 
 
 Hauptversammlung Klöckner & Co SE 
 c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH 
 Postfach 57 03 64 
 22772 Hamburg 
 Telefax: +49 89 2070 37951 
 
oder elektronisch unter Nutzung des zugangsgeschützten 
Online-Service unter der Internet-Adresse 
 
www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung/online-service.html 
 
zur Hauptversammlung anmelden und zum Zeitpunkt der Hauptversammlung 
im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind. Formulare, die 
Aktionäre für die Anmeldung nutzen können, sind den 
Einladungsunterlagen beigefügt. 
 
Die Einladungsunterlagen werden allen Aktionären, die dies verlangen 
oder die am 6. Mai 2020 (0:00 Uhr MESZ) im Aktienregister 
eingetragen sind, per Post übersandt. Auf der Rückseite der per Post 
übersandten Einladung sind die persönlichen Zugangsdaten 
(Aktionärsnummer und individuelle Zugangsnummer) zur Nutzung unseres 
Online-Service für die Aktionäre vermerkt. Auch dieses Jahr können 
Sie sich über unseren Hauptversammlungs-Online-Service 
 
www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung/online-service.html 
 
für die Hauptversammlung anmelden und Eintrittskarten zur 
Hauptversammlung bestellen, die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter bzw. Dritte zur Ausübung Ihres Stimmrechts 
bevollmächtigen, oder Ihre Stimme per Briefwahl abgeben. Die 
Anmeldung über den Hauptversammlungs-Online-Service ist ebenfalls 
nur bis zum Ablauf des 13. Mai 2020 (24:00 Uhr MESZ) möglich. 
 
Aktionäre können auch nach einer Anmeldung zur Hauptversammlung über 
ihre Aktien frei verfügen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt 
gemäß § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG als Aktionär aber nur, wer als 
solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für das Recht zur 
Teilnahme an der Hauptversammlung am 20. Mai 2020 und das Stimmrecht 
ist insoweit der Tag der Hauptversammlung maßgeblich. Bitte 
beachten Sie, dass im Zeitraum zwischen dem 14. Mai 2020 und dem 20. 
Mai 2020 (jeweils einschließlich) keine Umschreibungen im 
Aktienregister vorgenommen werden, d.h., Erwerber von Aktien, deren 
Umschreibungsanträge nach dem 13. Mai 2020 eingehen, werden erst 
nach der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen. Technisch 
maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenannter Technical Record 
Date) ist somit der Ablauf des 13. Mai 2020. Sämtliche Erwerber von 
Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister 
eingetragen sind, werden vor diesem Hintergrund gebeten, 
Umschreibungsanträge so zeitnah wie möglich zu stellen. 
 
*Verfahren für die Stimmrechtsausübung durch einen Bevollmächtigten* 
 
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen 
möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z.B. durch 
eine Aktionärsvereinigung oder die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine 
rechtzeitige Anmeldung sowie eine Eintragung im Aktienregister der 
Gesellschaft zum Zeitpunkt der Hauptversammlung erforderlich. Ein 
Vollmachtsformular erhalten Aktionäre zusammen mit der 
Eintrittskarte für die Hauptversammlung. Das Vollmachtsformular wird 
Aktionären ferner jederzeit auf Verlangen in Textform übermittelt. 
Es ist schließlich unter 
 
www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung.html 
 
im Internet abrufbar. Bitte beachten Sie, dass die Gesellschaft im 
Falle einer Bevollmächtigung mehrerer Personen bzw. Institutionen 
berechtigt ist, eine oder mehrere von diesen zurückzuweisen. 
 
Sofern weder ein Intermediär noch eine Aktionärsvereinigung, ein 
Stimmrechtsberater oder eine andere diesen gemäß § 135 Abs. 8 
AktG gleichgestellte Person bzw. Institution bevollmächtigt werden, 
bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf sowie der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der 
Textform. Die Vollmacht und ihr Widerruf können entweder gegenüber 
der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse (postalisch, per 
Telefax oder per E-Mail) 
 
 Hauptversammlung Klöckner & Co SE 
 c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH 
 Postfach 57 03 64 
 22772 Hamburg 
 Telefax: +49 89 2070 37951 
 E-Mail: hv-service.kloeckner@adeus.de 
 
oder gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt werden. Wird die 
Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt, so bedarf es eines 
Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft. Dieser 
kann der Gesellschaft an die vorstehend genannte Adresse 
(postalisch, per Telefax oder per E-Mail) übermittelt werden. Zudem 
kann der Nachweis auch am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und 
Ausgangskontrolle erbracht werden. Auch über unseren 
Hauptversammlungs-Online-Service 
 
www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung/online-service.html 
 
können Sie die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
oder Dritte zur Ausübung Ihres Stimmrechts bevollmächtigen und für 
diese Eintrittskarten für die Hauptversammlung bestellen. Bei 
persönlichem Erscheinen zur Hauptversammlung gilt eine zuvor 
erteilte Vollmacht automatisch als widerrufen. 
 
Sollen ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, ein 
Stimmrechtsberater oder eine andere diesen gemäß § 135 Abs. 8 
AktG gleichgestellte Person bzw. Institution bevollmächtigt werden, 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 30, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

so bitten wir darum, mit der zu bevollmächtigenden Person bzw. 
Institution die erforderliche Form der Vollmacht rechtzeitig 
abzustimmen. Eines gesonderten Nachweises der Bevollmächtigung 
gegenüber der Gesellschaft bedarf es insofern nicht. 
 
Soweit die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
bevollmächtigt werden sollen, müssen diesen in jedem Fall Weisungen 
für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die 
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß 
abzustimmen. Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft keine Vollmachten und Aufträge zur Ausübung des Rede- 
und Fragerechts, zur Stellung von Anträgen und zur Einlegung von 
Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse entgegennehmen und 
sich bei Abstimmungen zu Verfahrensanträgen sowie solchen 
Abstimmungen, für die keine Weisung erteilt wurde, stets der Stimme 
enthalten werden. 
 
Vollmachten zugunsten der von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter können bis zum 13. Mai 2020 (24:00 Uhr MESZ) 
unter der nachstehenden Adresse (postalisch, per Telefax oder per 
E-Mail) 
 
 Hauptversammlung Klöckner & Co SE 
 c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH 
 Postfach 57 03 64 
 22772 Hamburg 
 Telefax: +49 89 2070 37951 
 E-Mail: hv-service.kloeckner@adeus.de 
 
oder über unseren Hauptversammlungs-Online-Service 
 
www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung/online-service.html 
 
erteilt werden. 
 
Sofern Sie über unseren Hauptversammlungs-Online-Service eine 
Vollmacht zugunsten der von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter erteilt haben, können Sie Ihre Weisungen - wenn 
gewünscht - noch bis zum 20. Mai 2020 (8:00 Uhr MESZ) ändern. 
 
Nähere Einzelheiten zur Vollmachts- und Weisungserteilung erhalten 
unsere Aktionäre zusammen mit den Einladungsunterlagen zugesandt. 
Diese Informationen sind außerdem im Internet unter 
 
www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung.html 
 
abrufbar. 
 
*Verfahren für die Stimmrechtsausübung im Wege der Briefwahl* 
 
Auch in diesem Jahr bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Stimme 
bereits im Vorfeld der Hauptversammlung per Briefwahl abzugeben. Ein 
entsprechendes Formular erhalten Aktionäre zusammen mit den 
Einladungsunterlagen zugesandt. Das Formular für die Briefwahl wird 
Aktionären ferner jederzeit auf Verlangen in Textform übermittelt. 
Es ist schließlich unter 
 
www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung.html 
 
im Internet abrufbar. Auch im Fall der Briefwahl sind eine 
rechtzeitige Anmeldung zur Hauptversammlung sowie eine Eintragung im 
Aktienregister der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Hauptversammlung 
erforderlich. Die per Briefwahl abgegebenen Stimmen müssen 
spätestens bis zum Ablauf des 13. Mai 2020 (24:00 Uhr MESZ) unter 
der nachstehenden Adresse (postalisch, per Telefax oder per E-Mail) 
 
 Hauptversammlung Klöckner & Co SE 
 c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH 
 Postfach 57 03 64 
 22772 Hamburg 
 Telefax: +49 89 2070 37951 
 E-Mail: hv-service.kloeckner@adeus.de 
 
bei der Gesellschaft eingehen oder über unseren 
Hauptversammlungs-Online-Service 
 
www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung/online-service.html 
 
abgegeben werden. Sofern Sie die Briefwahl über unseren 
Hauptversammlungs-Online-Service vorgenommen haben, können Sie diese 
Stimmrechtsausübung - wenn gewünscht - noch bis zum 20. Mai 2020 
(8:00 Uhr MESZ) ändern oder widerrufen. Die persönliche Teilnahme 
des Aktionärs oder eines von ihm Bevollmächtigten an der 
Hauptversammlung gilt automatisch als Widerruf bereits abgegebener 
Briefwahlstimmen. 
 
*(Gegen-)Anträge und Wahlvorschläge* 
 
(Gegen-)Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126, 
127 AktG zu einem oder mehreren Tagesordnungspunkten sind 
ausschließlich an die nachstehende Adresse (postalisch, per 
Telefax oder per E-Mail) zu richten: 
 
 Klöckner & Co SE 
 Zentralbereich Legal & Compliance 
 Am Silberpalais 1 
 47057 Duisburg 
 Telefax: +49 203 57900 2116 
 E-Mail: hv@kloeckner.com 
 
Alle nach Maßgabe der §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machenden 
(Gegen-)Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden gemäß 
den gesetzlichen Bestimmungen sowie mit etwaigen Stellungnahmen der 
Verwaltung im Internet unter 
 
www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung.html 
 
veröffentlicht, sofern sie unter der vorgenannten Adresse bis 
spätestens zum Ablauf des 5. Mai 2020 (24:00 Uhr MESZ) zugegangen 
sind. 
 
*Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit 
gemäß Art. 56 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG und § 122 Abs. 2 AktG* 
 
Gemäß Art. 56 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG i. V. m. § 122 Abs. 2 
AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens einen 
anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 
500.000,00 erreichen (dies entspricht 200.000 Stückaktien der 
Gesellschaft), verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
gesetzt und bekanntgemacht werden. 
 
Ein solches Tagesordnungsergänzungsverlangen muss der Gesellschaft 
schriftlich unter Beifügung der gesetzlich erforderlichen Nachweise 
und Unterlagen mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, d.h. 
spätestens bis zum Ablauf des 19. April 2020 (24:00 Uhr MESZ), unter 
folgender Adresse zugehen: 
 
 Klöckner & Co SE 
 Zentralbereich Legal & Compliance 
 Am Silberpalais 1 
 47057 Duisburg 
 
*Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG* 
 
Gemäß § 131 Abs. 1 AktG kann jeder Aktionär und jeder 
Aktionärsvertreter in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft 
über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und 
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen 
Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den 
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die 
Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines oder mehrerer 
Tagesordnungspunkte erforderlich ist. Wir weisen darauf hin, dass 
der Vorstand unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten 
Voraussetzungen die Auskunft verweigern darf. 
 
*Angabe der Internetseite, über die hauptversammlungsrelevante 
Informationen zugänglich sind* 
 
Diese Einberufung sowie alle sonstigen Informationen zur 
Hauptversammlung einschließlich einer weitergehenden 
Erläuterung zu den vorstehend beschriebenen Rechten der Aktionäre 
sowie der nach § 124a AktG zugänglich zu machenden Informationen 
sind über die Internetseite 
 
www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung.html 
 
zugänglich. 
 
*Übertragung der Hauptversammlung* 
 
Am Tage der Hauptversammlung ab 10:30 Uhr (MESZ) können die 
Eröffnung der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter, die 
Rede des Vorstandsvorsitzenden sowie der Bericht des Aufsichtsrats 
live im Internet unter 
 
www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung.html 
 
verfolgt werden. Nach Abschluss der Hauptversammlung werden diese 
Beiträge dort als Aufzeichnung zur Verfügung stehen. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung ist das 
Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 249.375.000,00 in 
99.750.000 auf den Namen lautende Stückaktien eingeteilt, die 
jeweils eine Stimme gewähren. Die Gesamtzahl der Aktien und 
Stimmrechte beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung daher 99.750.000. 
 
*Information zum Datenschutz für Aktionäre* 
 
Wenn Sie sich für die Hauptversammlung anmelden oder eine 
Stimmrechtsvollmacht erteilen, erheben wir personenbezogene Daten 
über Sie und/oder über Ihren Bevollmächtigten. Dies geschieht, um 
Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung 
zu ermöglichen. 
 
Die Klöckner & Co SE verarbeitet Ihre Daten als Verantwortlicher 
unter Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung 
(DSGVO) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Einzelheiten 
zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und zu Ihren Rechten 
gemäß der DSGVO finden Sie im Internet auf der Webseite zur 
Hauptversammlung: 
 
www.kloeckner.com/de/investoren/hauptversammlung.html 
 
Duisburg, im März 2020 
 
*Klöckner & Co SE* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2020-03-30 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Klöckner & Co SE 
             Am Silberpalais 1 
             47057 Duisburg 
             Deutschland 
Telefon:     +49 203 3072290 
E-Mail:      nina.dramudani@kloeckner.com 
Internet:    http://www.kloeckner.de 
ISIN:        DE000KC01000 
WKN:         KC0100 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
1010435 2020-03-30 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

March 30, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

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