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(3)

DGAP-HV: ISRA VISION AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.04.2020 in Darmstadt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: ISRA VISION AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
ISRA VISION AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
27.04.2020 in Darmstadt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2020-04-03 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
ISRA VISION AG Darmstadt - WKN 548 810 (nicht 
eingeliefert) - 
- WKN A254W6 (eingeliefert) - - ISIN DE0005488100 
(nicht eingeliefert) - 
- ISIN DE000A254W60 (eingeliefert) - Absage der für den 
27. April 2020 einberufenen ordentlichen 
Hauptversammlung 
 
Die am 18. März 2020 im Bundesanzeiger für den 27. 
April 2020 einberufene ordentliche Hauptversammlung der 
ISRA VISION AG in Darmstadt wird aufgrund der 
Entwicklungen im Zusammenhang mit der weltweiten 
Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus (COVID-19-Pandemie) 
abgesagt. Sie wird also nicht an dem vorgenannten 
Termin stattfinden. 
 
Die im Bundesanzeiger am 18. März 2020 bekannt gemachte 
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung ist damit 
gegenstandslos. 
 
Ausschlaggebend für die Entscheidung ist die derzeitige 
Lage und globale Ausbreitung des neuartigen 
Corona-Virus. Das Wohl und die Gesundheit der 
Aktionärinnen und Aktionäre, der Mitarbeiterinnen und 
Mitarbeiter sowie der beteiligten Dienstleister haben 
für den Vorstand der ISRA VISION AG oberste Priorität. 
 
Deshalb hat sich der Vorstand in Abstimmung mit dem 
Aufsichtsrat für die Absage der 
Präsenz-Hauptversammlung am 27. April 2020 und für die 
Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung der ISRA 
VISION AG für den 14. Mai 2020 als virtuelle 
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre 
oder ihrer Bevollmächtigten entschieden. 
 
Die Einberufung der virtuellen Hauptversammlung für den 
14. Mai 2020 soll am 7. April 2020 im Bundesanzeiger 
bekannt gemacht werden. 
 
Außerdem soll von der Möglichkeit nach § 1 Absatz 
4 Satz 1 des Gesetzes über Maßnahmen im 
Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- 
und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der 
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie Gebrauch gemacht 
werden und den Aktionären bereits vor der ordentlichen 
Hauptversammlung ein Abschlag auf den Bilanzgewinn in 
Höhe von 0,18 EUR gezahlt werden. 
 
Darmstadt, im April 2020 
 
*ISRA VISION AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2020-04-03 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: ISRA VISION AG 
             Industriestr. 14 
             64297 Darmstadt 
             Deutschland 
E-Mail:      investor@isravision.com 
Internet:    https://www.isravision.com/ 
ISIN:        DE0005488100, DE000A254W60 
WKN:         WKN 548 810, WKN A254W6 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
1015087 2020-04-03 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 03, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

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