Anzeige
Mehr »
Login
Donnerstag, 28.03.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 687 internationalen Medien
Spezial am Donnerstag: Rallye II. - Neuer Anstoß, News und was die Börsencommunity jetzt nicht verpassen will…
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
493 Leser
Artikel bewerten:
(2)

DGAP-HV: STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft: -3-

DJ DGAP-HV: STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.05.2020 in Bad Vilbel mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 14.05.2020 in Bad Vilbel mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-04-20 / 15:07 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Das am 28. März 2020 in Kraft getretene Gesetz über 
Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, 
Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur 
Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie 
(_C-19 AuswBekG_) eröffnet die Möglichkeit, ordentliche 
Hauptversammlungen des Jahres 2020 ohne physische 
Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten 
abzuhalten (virtuelle Hauptversammlung). Angesichts der 
auf absehbare Zeit andauernden COVID-19-Pandemie, der 
vom Land Hessen insoweit beschlossenen Verhaltensregeln 
und des Ziels der Vermeidung von Gesundheitsrisiken für 
die Aktionäre, die internen und externen Mitarbeiter 
sowie die Organmitglieder der Gesellschaft hat der 
Vorstand der STADA Arzneimittel AG mit Zustimmung des 
Aufsichtsrats beschlossen, von der Möglichkeit der 
virtuellen Hauptversammlung Gebrauch zu machen. STADA 
Arzneimittel Aktiengesellschaft Bad Vilbel WKN 725180 
ISIN DE0007251803 
 
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2020 
(virtuelle Hauptversammlung) Wir laden die Aktionäre 
unserer Gesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung 
am 14. Mai 2020 um 10.00 Uhr (MESZ) ein. 
 
Die Versammlung findet ohne physische Präsenz der 
Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten in der 
Unternehmenszentrale der STADA Arzneimittel AG, 
Stadastraße 2-18, 61118 Bad Vilbel, statt. Die 
gesamte Versammlung wird nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 
C-19 AuswBekG in Verbindung mit § 22 Abs. 4 der Satzung 
der Gesellschaft unter der Internetadresse 
 
www.stada.com/de/hv2020 
 
für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre in 
Bild und Ton übertragen (vgl. die näheren Hinweise nach 
der Wiedergabe der Tagesordnung mit den 
Beschlussvorschlägen). 
 
Tagesordnung Tagesordnungspunkt 1 
 
*Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der STADA 
Arzneimittel AG und des gebilligten Konzernabschlusses 
zum 31. Dezember 2019, des zusammengefassten 
Lageberichts für die STADA Arzneimittel AG und den 
Konzern, des zusammengefassten gesonderten 
nichtfinanziellen Berichts für die STADA Arzneimittel 
AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats 
für das Geschäftsjahr 2019* 
 
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 11. März 
2020 gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss nach § 
172 AktG festgestellt. Eine Beschlussfassung der 
Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 1 ist daher 
entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen nicht 
vorgesehen. Die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 
werden den Aktionären ab der Einberufung der 
Hauptversammlung im Internet unter 
 
www.stada.com/de/hv2020 
 
zugänglich gemacht. Ferner werden sie in der 
Hauptversammlung näher erläutert werden. 
 
Tagesordnungspunkt 2 
 
*Beschlussfassung über die Verwendung des 
Bilanzgewinns* 
 
Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe von 
EUR 54.420.096,86 wurde bisher jeweils auf neue 
Rechnung vorgetragen, sodass über diesen als 
Bilanzgewinn für das abgelaufene Geschäftsjahr 2019 
wieder zu entscheiden ist. 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
Bilanzgewinn für das abgelaufene Geschäftsjahr 2019 in 
Höhe von EUR 54.420.096,86 wieder vollständig auf neue 
Rechnung vorzutragen. 
 
Tagesordnungspunkt 3 
 
*Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
Vorstands für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2019 
Entlastung zu erteilen. 
 
Tagesordnungspunkt 4 
 
*Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2019 
Entlastung zu erteilen. 
 
Tagesordnungspunkt 5 
 
*Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers 
und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020* 
 
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines 
Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers 
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am 
Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen. 
 
*Internetseite der Gesellschaft und dort zugängliche 
Unterlagen und Informationen* 
 
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der 
Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und 
weitere Informationen im Zusammenhang mit der 
Hauptversammlung sind ab Einberufung der 
Hauptversammlung über die Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
www.stada.com/de/hv2020 
 
zugänglich. Etwaige bei der Gesellschaft eingehende und 
veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, 
Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von Aktionären 
werden ebenfalls über die oben genannte Internetseite 
zugänglich gemacht werden. Über die Internetseite 
ist auch das passwortgeschützte Online-Portal der 
Gesellschaft (_HV-Portal_) erreichbar, das für die 
ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre u.a. eine 
Ausübung des Stimmrechts vor und während der 
Hauptversammlung ermöglicht. Über das HV-Portal 
können die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre 
die Hauptversammlung am 14. Mai 2020 ab 10.00 Uhr 
(MESZ) in voller Länge live in Bild und Ton verfolgen. 
Auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.stada.com/de/hv2020 
 
werden nach der Hauptversammlung auch die 
Abstimmungsergebnisse veröffentlicht. 
 
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
verfügt die Gesellschaft über ein Grundkapital von EUR 
162.090.344,00; es ist eingeteilt in 62.342.440 Stück 
Namensaktien ohne Nennbetrag mit einem rechnerischen 
Anteil am Grundkapital von EUR 2,60 je Aktie. Jede 
Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im 
Zeitpunkt der Einberufung 84.273 eigene Aktien. Die 
Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien beläuft sich 
auf 62.258.167 Stück. 
 
Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle 
Hauptversammlung 
ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer 
Bevollmächtigten, Übertragung in Bild und Ton 
 
Mit Blick auf die fortdauernde COVID-19-Pandemie wird 
die ordentliche Hauptversammlung am 14. Mai 2020 auf 
Grundlage des C-19 AuswBekG als virtuelle 
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre 
und ihrer Bevollmächtigten mit der Möglichkeit zur 
Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung und 
Stimmrechtsausübung im Wege der elektronischen 
Zuschaltung (_Zuschaltung_) durchgeführt. Eine 
Teilnahme im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG ist 
nicht vorgesehen. 
 
Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können daher 
nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie 
können die gesamte Hauptversammlung jedoch per Bild- 
und Tonübertragung unter der Internetadresse 
 
www.stada.com/de/hv2020 
 
verfolgen. Die individuellen Zugangsdaten zur Nutzung 
des unter der Internetadresse 
 
www.stada.com/de/hv2020 
 
zugänglichen passwortgeschützten HV-Portals sowie 
weitere Informationen zur Rechtsausübung werden den 
Aktionären mit dem Einladungsschreiben zur 
Hauptversammlung übersandt. 
 
Passwortgeschütztes HV-Portal 
 
Unter der Internetadresse 
 
www.stada.com/de/hv2020 
 
unterhält die Gesellschaft ein passwortgeschütztes 
HV-Portal. Über dieses können die 
ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre (und ggf. 
deren Bevollmächtigte) unter anderem die 
Hauptversammlung in Bild und Ton verfolgen, ihr 
Stimmrecht ausüben, Vollmachten erteilen, Fragen 
einreichen oder Widerspruch zu Protokoll erklären. Um 
das HV-Portal nutzen zu können, müssen Sie sich mit den 
individuellen Zugangsdaten, die sie mit dem 
Einladungsschreiben zur Hauptversammlung erhalten, 
einloggen. Die verschiedenen Möglichkeiten zur Ausübung 
Ihrer Rechte erscheinen dann in Form von Schaltflächen 
und Menüs auf der Benutzeroberfläche des HV-Portals. 
 
Weitere Einzelheiten zum HV-Portal und den Anmelde- und 
Nutzungsbedingungen erhalten die Aktionäre zusammen mit 
dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung bzw. im 
Internet unter 
 
www.stada.com/de/hv2020 
 
Bitte beachten Sie auch die technischen Hinweise am 
Ende dieser Einladungsbekanntmachung. 
 
Voraussetzungen für die Zuschaltung zur Versammlung und 
die Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des 
Stimmrechts 
 
Zur Zuschaltung zur Hauptversammlung und zur Ausübung 
der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, sind 
nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der 
Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft 
eingetragen sind und sich bei der Gesellschaft so 
rechtzeitig angemeldet haben, dass der Gesellschaft die 
Anmeldung bis spätestens zum 7. Mai 2020, 24.00 Uhr 
(MESZ), unter nachstehender Adresse 
 
STADA Arzneimittel AG 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Deutschland 
Fax: +49 (0) 89 / 21027288 
 
zugegangen ist (_ordnungsgemäß angemeldete 
Aktionäre_). 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 20, 2020 09:07 ET (13:07 GMT)

DJ DGAP-HV: STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft: -2-

Die Anmeldung kann bis spätestens 7. Mai 2020, 24.00 
Uhr (MESZ), auch auf elektronischem Weg unter 
Verwendung des von der Gesellschaft unter 
 
www.stada.com/de/hv2020 
 
angebotenen passwortgeschützten HV-Portals oder per 
E-Mail an 
 
hv2020@stada.de 
 
erfolgen. Die individuellen Zugangsdaten zur Nutzung 
des passwortgeschützten HV-Portals werden den 
Aktionären mit dem Einladungsschreiben zur 
Hauptversammlung übersandt. 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Absatz 2 
Satz 1 AktG in der nach § 26j Abs. 4 EGAktG anwendbaren 
Fassung als Aktionär nur, wer als solcher im 
Aktienregister eingetragen ist. Für die Zuschaltung zur 
Hauptversammlung und Ausübung der Aktionärsrechte ist 
der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der 
Hauptversammlung maßgeblich. Aus 
abwicklungstechnischen Gründen werden in der Zeit vom 
8. Mai 2020, 0.00 Uhr (MESZ), bis einschließlich 
14. Mai 2020, 24.00 Uhr (MESZ), keine Umschreibungen im 
Aktienregister vorgenommen. Daher wird der für die 
Zuschaltung zur Hauptversammlung und Ausübung der 
Aktionärsrechte maßgebliche Eintragungsstand des 
Aktienregisters dem Eintragungsstand zum Anmeldeschluss 
am 7. Mai 2020, 24.00 Uhr (MESZ), entsprechen. 
Technischer Bestandsstichtag (sog. 'Technical Record 
Date') ist daher der Ablauf des 7. Mai 2020. Mit der 
Anmeldung zur Hauptversammlung werden die Aktien nicht 
blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien 
auch nach erfolgter Anmeldung jederzeit frei verfügen. 
Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge nach 
dem 7. Mai 2020, 24.00 Uhr (MESZ), gestellt werden, 
können daher Aktionärsrechte aus diesen Aktien nicht 
ausüben, es sei denn, sie lassen sich insoweit 
bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. In 
solchen Fällen bleiben Aktionärsrechte bis zur 
Umschreibung noch bei dem im Aktienregister 
eingetragenen Aktionär. 
 
Die Einberufung zur Hauptversammlung 
einschließlich der Tagesordnung sowie die 
Unterlagen zur Anmeldung bzw. Vollmachtserteilung wird 
die Gesellschaft allen Aktionären unaufgefordert 
übersenden, die spätestens zu Beginn des 12. Tages vor 
dem Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der 
Gesellschaft eingetragen sind. 
 
Kreditinstitute, Stimmrechtsberater, 
Aktionärsvereinigungen sowie sonstige von § 135 AktG 
erfasste Intermediäre und gemäß § 135 AktG 
Gleichgestellte dürfen das Stimmrecht für Aktien, die 
ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im 
Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund einer 
Ermächtigung des Aktionärs ausüben. Einzelheiten zu 
dieser Ermächtigung finden sich in § 135 AktG. 
 
Weitere Hinweise zum Anmeldeverfahren finden sich auf 
dem den Aktionären übersandten Einladungsschreiben zur 
Hauptversammlung. 
 
Ausübung des Stimmrechts durch (elektronische) 
Briefwahl 
 
Stimmberechtigte Aktionäre können ihre Stimmen im Wege 
elektronischer Kommunikation abgeben (Briefwahl). Auch 
hierzu ist eine fristgerechte Anmeldung erforderlich. 
 
Vor und während der Hauptversammlung steht Ihnen für 
die Ausübung des Stimmrechts im Wege der elektronischen 
Briefwahl das unter der Internetadresse 
 
www.stada.com/de/hv2020 
 
erreichbare passwortgeschützte HV-Portal der 
Gesellschaft zur Verfügung. Die elektronische Briefwahl 
über das HV-Portal ist bis zum Beginn der Abstimmungen 
am Tag der Hauptversammlung möglich. Hierfür ist im 
HV-Portal die Schaltfläche 'Briefwahl' vorgesehen. 
Über das HV-Portal können Sie auch während der 
Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmung etwaige 
zuvor im Wege der elektronischen Briefwahl über das 
HV-Portal erfolgte Stimmabgaben ändern oder widerrufen. 
 
Weitere Hinweise zur Briefwahl sind auf dem den 
Aktionären übersandten Einladungsschreiben zur 
Hauptversammlung enthalten. Entsprechende Informationen 
und eine nähere Beschreibung der elektronischen 
Briefwahl über das HV-Portal sind auch im Internet 
unter 
 
www.stada.com/de/hv2020 
 
einsehbar. 
 
Ausübung des Stimmrechts durch Vollmachts- und 
Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft 
 
Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären 
an, sich durch den Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft vertreten zu lassen. Dem 
Stimmrechtsvertreter müssen dazu Vollmacht sowie 
ausdrückliche und eindeutige Weisungen für die Ausübung 
des Stimmrechts zu jedem relevanten Tagesordnungspunkt 
erteilt werden. Vollmacht und Weisungen an den 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bedürfen der 
Textform. Soweit eine ausdrückliche und eindeutige 
Weisung fehlt, wird sich der Stimmrechtsvertreter für 
den jeweiligen Abstimmungsgegenstand der Stimme 
enthalten. Sollte zu einem Gegenstand der Tagesordnung 
eine Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hierzu 
erteilte Weisung für jeden einzelnen Unterpunkt. Der 
Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, 
weisungsgemäß abzustimmen. Aufträge zu 
Wortmeldungen, zum Stellen von Fragen, Anträgen oder 
Wahlvorschlägen, oder zur Erklärung von Widersprüchen 
gegen Hauptversammlungsbeschlüsse wird er nicht 
entgegennehmen. Auch zur Vollmachts- und 
Weisungserteilung an den von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter ist eine fristgerechte Anmeldung 
erforderlich. 
 
Vollmacht und Stimmrechtsweisungen an den von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können 
unter Verwendung des hierfür auf dem mit dem 
Einladungsschreiben zur Hauptversammlung übersandten 
'Antwortbogen' vorgesehenen Vollmachts- und 
Weisungsformulars erteilt werden. Die Erteilung, 
Änderung sowie der Widerruf von Vollmacht und 
Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
können insbesondere unter Verwendung des Vollmachts- 
und Weisungsformulars postalisch, per Telefax oder per 
E-Mail an die nachfolgende Adresse erfolgen und müssen 
dort, unbeschadet einer fristgerechten Anmeldung bis 
spätestens zum 7. Mai 2020, 24.00 Uhr (MESZ), bis 
einschließlich zum 13. Mai 2020, 24.00 Uhr (MESZ), 
(Datum des Eingangs) zugehen: 
 
STADA Arzneimittel AG 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Deutschland 
Fax: +49 (0) 89 / 21027288 
E-Mail: hv2020@stada.de 
 
Vor und während der Hauptversammlung steht Ihnen für 
die Ausübung des Stimmrechts im Wege der Vollmachts- 
und Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft auch das unter der Internetadresse 
 
www.stada.com/de/hv2020 
 
erreichbare passwortgeschützte HV-Portal der 
Gesellschaft zur Verfügung. Die Bevollmächtigung über 
das HV-Portal ist bis zum Beginn der Abstimmungen am 
Tag der Hauptversammlung möglich. Hierfür ist im 
HV-Portal die Schaltfläche 'Vollmacht und Weisungen' 
vorgesehen. Über das HV-Portal können Sie auch 
während der Hauptversammlung bis zum Beginn der 
Abstimmung etwaige zuvor erteilte Vollmacht und 
Weisungen ändern oder widerrufen. Dies gilt auch für 
postalisch, per Telefax oder per E-Mail erteilte 
Vollmacht und Weisungen. 
 
Weitere Hinweise zur Vollmachts- und Weisungserteilung 
an den von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter werden mit dem Einladungsschreiben 
zur Hauptversammlung versandt. Entsprechende 
Informationen sind auch im Internet unter 
 
www.stada.com/de/hv2020 
 
einsehbar. 
 
Bevollmächtigung eines Dritten zur Ausübung des 
Stimmrechts und sonstiger Rechte 
 
Aktionäre können ihr Stimmrecht und sonstige Rechte in 
der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, 
z.B. ein Kreditinstitut, einen Stimmrechtsberater, eine 
Aktionärsvereinigung oder eine Person ihrer Wahl 
ausüben lassen. Bevollmächtigte Dritte können das 
Stimmrecht ihrerseits durch Briefwahl oder Vollmacht 
und Weisung an den Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft ausüben (siehe oben). Bevollmächtigt der 
Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft 
eine oder mehrere von ihnen zurückweisen. Auch im Fall 
einer Stimmrechtsvertretung ist eine fristgerechte 
Anmeldung erforderlich. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Absatz 3 Satz 3 
AktG der Textform, wenn keine Vollmacht nach § 135 AktG 
erteilt wird. 
 
Aktionäre können für die Vollmachtserteilung den ihnen 
mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung 
übersandten 'Antwortbogen' benutzen. Möglich ist aber 
auch, dass Aktionäre eine gesonderte Vollmacht 
ausstellen. Ein entsprechendes Vollmachtsformular steht 
auch im Internet unter 
 
www.stada.com/de/hv2020 
 
zur Verfügung. 
 
Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem 
Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft 
erfolgen. Unbeschadet eines anderweitigen, nach dem 
Gesetz zulässigen Wegs zur Übermittlung der 
Vollmacht bzw. des Nachweises über die Bestellung eines 
Bevollmächtigten an die Gesellschaft kann die Vollmacht 
bzw. der Nachweis elektronisch unter Nutzung des 
passwortgeschützten HV-Portals unter 
 
www.stada.com/de/hv2020 
 
oder per E-Mail an 
 
hv2020@stada.de 
 
übermittelt werden. Im HV-Portal ist hierfür die 
Schaltfläche 'Vollmacht an Dritte' vorgesehen. Die 
individuellen Zugangsdaten zur Nutzung des 
passwortgeschützten HV-Portals werden den Aktionären 
mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung 
übersandt. Auch der Widerruf einer bereits erteilten 
Vollmacht kann unbeschadet eines anderweitigen, nach 
dem Gesetz zulässigen Wegs zur Übermittlung, auf 
den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar 
der Gesellschaft gegenüber erklärt werden. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 20, 2020 09:07 ET (13:07 GMT)

Erfolgt die Erteilung oder der Nachweis einer Vollmacht 
oder deren Widerruf durch eine Erklärung gegenüber der 
Gesellschaft auf einem anderen Übermittlungsweg 
als den vorgenannten Übermittlungswegen, so muss 
diese aus organisatorischen Gründen der Gesellschaft 
bis 13. Mai 2020, 24.00 Uhr (MESZ), (Datum des 
Eingangs) zugehen. Eine Übermittlung an die 
Gesellschaft per E-Mail oder über das 
passwortgeschützte HV-Portal ist auch bis zum Beginn 
der Abstimmungen am Tag der Hauptversammlung noch 
möglich. 
 
Die Zuschaltung des Bevollmächtigten über das HV-Portal 
setzt voraus, dass der Bevollmächtigte vom 
Vollmachtgeber die mit dem Einladungsschreiben zur 
Hauptversammlung versandten Zugangsdaten erhält. Auch 
in diesem Fall ist der Nachweis der Bevollmächtigung 
gegenüber der Gesellschaft erforderlich. Der Nachweis 
der Bevollmächtigung ist auf den oben beschriebenen 
Wegen an die Gesellschaft zu übermitteln. 
 
Bei der Bevollmächtigung zur Stimmrechtsausübung nach § 
135 AktG (Vollmachtserteilung an Kreditinstitute, 
Stimmrechtsberater, Aktionärsvereinigungen sowie 
sonstige von § 135 AktG erfasste Intermediäre und 
gemäß § 135 AktG Gleichgestellte) sind 
Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu 
Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Nach dem Gesetz 
muss die Vollmacht in diesen Fällen einem bestimmten 
Bevollmächtigten erteilt und von dem Bevollmächtigten 
nachprüfbar festgehalten werden. Die 
Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und 
darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene 
Erklärungen enthalten. Bitte stimmen Sie sich daher, 
wenn Sie eine Vollmacht nach § 135 AktG erteilen 
wollen, mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der 
Vollmacht ab. Ein Verstoß gegen die vorgenannten 
und bestimmte weitere in § 135 AktG genannte 
Erfordernisse für die Bevollmächtigung der in diesem 
Absatz Genannten beeinträchtigt allerdings gemäß § 
135 Absatz 7 AktG nicht die Wirksamkeit der 
Stimmabgabe. 
 
Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen, 
Stimmrechtsberatern sowie sonstige von § 135 AktG 
erfasste Intermediäre und gemäß § 135 AktG 
Gleichgestellte, die eine Mehrzahl von Aktionären 
vertreten, wird empfohlen, sich im Vorfeld der 
Hauptversammlung hinsichtlich der Ausübung des 
Stimmrechts unter der folgenden Adresse zu melden: 
 
STADA Arzneimittel AG 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Deutschland 
Fax: +49 (0) 89 / 21027288 
E-Mail: hv2020@stada.de 
 
Weitere Hinweise zur Vollmachtserteilung an Dritte sind 
auf dem den Aktionären übersandten Einladungsschreiben 
zur Hauptversammlung enthalten. Entsprechende 
Informationen und eine nähere Beschreibung der 
Vollmachtserteilung an Dritte über das HV-Portal sind 
auch im Internet unter 
 
www.stada.com/de/hv2020 
 
einsehbar. 
 
Fragemöglichkeit der Aktionäre 
 
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre haben die 
Möglichkeit, im Wege der elektronischen Kommunikation, 
Fragen zu stellen (vgl. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 C-19 
AuswBekG). Etwaige Fragen sind bis spätestens zwei Tage 
vor der Hauptversammlung, d.h. bis zum Ablauf des 11. 
Mai 2020, 24.00 Uhr (MESZ), über das unter der 
Internetadresse 
 
www.stada.com/de/hv2020 
 
zugängliche HV-Portal der Gesellschaft einzureichen. 
Hierfür ist im HV-Portal die Schaltfläche 'Frage 
einreichen' vorgesehen. Eine Einreichung von Fragen auf 
einem anderen Übermittlungsweg ist nicht möglich. 
 
Nach Ablauf der vorstehend genannten Frist können 
Fragen nicht mehr eingereicht werden. Es ist 
vorgesehen, die Fragensteller im Rahmen der 
Fragenbeantwortung grundsätzlich namentlich zu nennen. 
Bitte beachten Sie dazu noch die weitergehenden 
Erläuterungen zu den Aktionärsrechten und zum 
Datenschutz am Ende dieser Einladungsbekanntmachung. 
 
Erklärung von Widersprüchen zu Protokoll 
 
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre, die ihr 
Stimmrecht im Wege der elektronischen Kommunikation 
oder über Vollmachtserteilung ausgeübt haben, können 
vom Beginn bis zum Ende der Hauptversammlung über das 
unter der Internetadresse 
 
www.stada.com/de/hv2020 
 
zugängliche HV-Portal der Gesellschaft auf 
elektronischem Wege Widerspruch gegen Beschlüsse der 
Hauptversammlung zu Protokoll des Notars erklären. 
Hierfür ist im HV-Portal die Schaltfläche 'Widerspruch 
einlegen' vorgesehen. 
 
Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 
1, 127, 131 Absatz 1 AktG 
i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 C-19 AuswBekG 
 
*Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung nach § 122 Absatz 
2 AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteil zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag am 
Grundkapital von EUR 500.000,00 erreichen, können 
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen 
Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist 
schriftlich an den Vorstand der STADA Arzneimittel AG 
zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 14 Tage 
vor der Hauptversammlung, also bis zum 29. April 2020, 
24.00 Uhr (MESZ), zugehen. 
 
Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an die 
folgende Adresse: 
 
STADA Arzneimittel AG 
Vorstand 
Stadastraße 2-18 
61118 Bad Vilbel 
Deutschland 
 
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit 
mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des 
Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die 
Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den 
Antrag halten (§ 122 Absatz 2, § 122 Absatz 1 Satz 3 
AktG sowie § 70 AktG). 
 
Die Bekanntmachung von Ergänzungsverlangen erfolgt in 
gleicher Weise wie bei der Einberufung. 
 
*Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 
Absatz 1, 127 AktG* 
 
Aktionäre können Gegenanträge gegen Vorschläge von 
Vorstand und Aufsichtsrat zu bestimmten 
Tagesordnungspunkten sowie Wahlvorschläge zur Wahl des 
Abschlussprüfers und den Wahlen zum Aufsichtsrat 
übersenden. Zugänglich zu machende Gegenanträge müssen 
mit einer Begründung versehen sein; bei Wahlvorschlägen 
bedarf es keiner Begründung. Gegenanträge zur 
Tagesordnung und Wahlvorschläge sind 
ausschließlich an folgende Adresse der 
Gesellschaft zu richten: 
 
STADA Arzneimittel AG 
Rechtsabteilung 
Stadastraße 2-18 
61118 Bad Vilbel 
Deutschland 
Fax: +49 (0) 6101 / 603 61 2803 
E-Mail: hv2020@stada.de 
 
Bis spätestens 14 Tage vor dem Tag der 
Hauptversammlung, d.h. bis zum 29. April 2020, 24.00 
Uhr (MESZ), unter der vorgenannten Adresse bei der 
Gesellschaft zugegangene Gegenanträge und 
Wahlvorschläge werden unter den weiteren 
Voraussetzungen der §§ 126, 127 AktG 
einschließlich des Namens des Aktionärs und - bei 
Anträgen - der Begründung unverzüglich nach ihrem 
Eingang im Internet unter 
 
www.stada.com/de/hv2020 
 
zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der 
Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten 
Internetadresse veröffentlicht. 
 
Bis spätestens zum Ablauf des 11. Mai 2020, 24.00 Uhr 
(MESZ), von ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären 
über das unter der Internetadresse 
 
www.stada.com/de/hv2020 
 
zugängliche HV-Portal bei der Gesellschaft zugegangene 
Gegenanträge und Wahlvorschläge werden im Rahmen der 
virtuellen Hauptversammlung als gestellt 
berücksichtigt. 
 
*Auskunftsrecht nach § 131 Absatz 1 AktG* 
 
Das Auskunftsrecht der Aktionäre ist im Falle einer 
virtuellen Hauptversammlung nach § 1 Abs. 2 C-19 
AuswBekG erheblich eingeschränkt. Danach haben die 
Aktionäre lediglich die Möglichkeit, Fragen im Wege der 
elektronischen Kommunikation zu stellen (§ 1 Abs. 2 
Satz 1 Nr. 3 C-19 AuswBekG). Der Vorstand kann zudem 
festlegen, dass Fragen spätestens zwei Tage vor der 
Hauptversammlung einzureichen sind. Hiervon hat der 
Vorstand der STADA Arzneimittel AG mit Zustimmung des 
Aufsichtsrats Gebrauch gemacht. Über die 
Beantwortung der Fragen entscheidet der Vorstand 
gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 C-19 AuswBekG - abweichend 
von § 131 AktG - nur nach pflichtgemäßem, freiem 
Ermessen. Ausweislich der Gesetzesbegründung zu § 1 
Abs. 2 Satz 2 C-19 AuswBekG hat die Verwaltung 
keinesfalls alle Fragen zu beantworten, sie kann Fragen 
zusammenfassen und im Interesse der anderen Aktionäre 
sinnvolle Fragen auswählen. Sie kann dabei 
Aktionärsvereinigungen und institutionelle Investoren 
mit bedeutenden Stimmanteilen bevorzugen. 
 
Auf die oben bereits erfolgten Ausführungen zur 
Fragemöglichkeit der Aktionäre nach § 1 Abs. 2 Satz 1 
Nr. 3 C-19 AuswBekG wird verwiesen. 
 
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der 
Aktionäre 
 
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der 
Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 
Absatz 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 C-19 
AuswBekG finden sich im Internet unter 
 
www.stada.com/de/hv2020 
Hinweis zum Datenschutz 
 
Europaweit gelten seit 2018 neue Regelungen zum 
Datenschutz. Der Schutz Ihrer Daten und deren 
rechtskonforme Verarbeitung haben für uns einen hohen 
Stellenwert. In unseren Datenschutzhinweisen für 
Aktionäre haben wir alle Informationen zur Verarbeitung 
personenbezogener Daten unserer Aktionäre übersichtlich 
an einer Stelle zusammengefasst. Die 
Datenschutzhinweise finden Sie unter dem folgenden 
Link: 
 
www.stada.com/de/datenschutzhinweis-aktionaere 
Technische Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung 
 
Für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 20, 2020 09:07 ET (13:07 GMT)

Großer Dividenden-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Der kostenlose Dividenden-Report zeigt ganz genau, wo Sie in diesem Jahr zuschlagen können. Das sind die Favoriten von Börsenprofi Dr. Dennis Riedl
Jetzt hier klicken
© 2020 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.