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DGAP-HV: adesso SE: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: adesso SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.06.2020 in Dortmund mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: adesso SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
adesso SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.06.2020 
in Dortmund mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-04-27 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
adesso SE Dortmund ISIN DE000A0Z23Q5 / WKN A0Z23Q 
Einladung zur Hauptversammlung 
 
Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zur 
ordentlichen (virtuellen) Hauptversammlung ein. 
 
Termin: 
Mittwoch, 3. Juni 2020, 10:00 Uhr MESZ 
 
Ort: 
adesso SE, Adessoplatz 1, 44269 Dortmund 
 
Die ordentliche Hauptversammlung findet als virtuelle 
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und 
ihrer Bevollmächtigten statt. Für die Aktionäre und deren 
Bevollmächtigte (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft) besteht kein Recht und keine Möglichkeit zur 
Anwesenheit am Ort der Versammlung. 
 
Die gesamte Versammlung wird mit Zustimmung des 
Aufsichtsrats nach Maßgabe des Gesetzes über 
Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, 
Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur 
Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie 
('COVID-19-Gesetz') (Art. 2 des Gesetzes zur Abmilderung 
der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und 
Strafverfahrensrechts, BGBl. I 2020, S. 569) für die 
ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre oder deren 
Bevollmächtigte im Internet unter der Internetadresse 
 
www.adesso-group.de 
 
im Bereich Investor Relations (Hauptversammlung) im 
passwortgeschützten Internetservice in Bild und Ton 
übertragen; diese Übertragung ermöglicht keine 
Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne von § 118 Abs. 
1 Satz 2 AktG. 
 
Die Durchführung als virtuelle Hauptversammlung nach 
Maßgabe des COVID-19-Gesetzes führt zu notwendigen 
Veränderungen in den Abläufen der Hauptversammlung sowie 
bei den Rechten der Aktionäre. Wir bitten unsere Aktionäre 
daher um besondere Beachtung der nach der Tagesordnung 
aufgeführten Informationen zur Durchführung der virtuellen 
Hauptversammlung sowie zur Teilnahmeberechtigung und den 
Rechten der Aktionäre. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses mit 
   dem Lagebericht (einschließlich der 
   Erläuterungen zu den Angaben nach § 289a Absatz 1 
   HGB) für das Geschäftsjahr 2019, des gebilligten 
   Konzernabschlusses mit dem Konzernlagebericht 
   (einschließlich der Erläuterungen zu den 
   Angaben nach § 315a Absatz 1 HGB) für das 
   Geschäftsjahr 2019 und dem Bericht des 
   Aufsichtsrats der adesso SE 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
   Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 19. 
   März 2020 gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss 
   festgestellt. Die unter diesem Tagesordnungspunkt 
   genannten Unterlagen sind der Hauptversammlung 
   vorzulegen, ohne dass es einer Beschlussfassung der 
   Hauptversammlung bedarf. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Jahresabschluss 2019 ausgewiesenen Bilanzgewinn in 
   Höhe von EUR 33.430.304,10 wie folgt zu verwenden: 
   Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,47 je 
   Stückaktie = EUR 2.902.763,71 und Vortrag des 
   Restbetrags auf neue Rechnung = EUR 30.527.540,39. 
   Gemäß § 58 Abs. 4 AktG wird der Anspruch auf 
   die Dividende am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag 
   fällig, das ist der 8. Juni 2020. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
   für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands Entlastung für das 
   Geschäftsjahr 2019 zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für das 
   Geschäftsjahr 2019 zu erteilen. 
5. *Neuwahl der Mitglieder des Aufsichtsrats* 
 
   Die Amtsperiode aller derzeitigen Mitglieder des 
   Aufsichtsrats endet mit dem Ablauf der 
   Hauptversammlung am 3. Juni 2020. Es sind deshalb 
   Neuwahlen der Mitglieder des Aufsichtsrats 
   erforderlich. Alle derzeit amtierenden Mitglieder 
   des Aufsichtsrats stehen für eine Wiederwahl zur 
   Verfügung. 
 
   Nach Art. 40 Abs. 2, Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 
   2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das 
   Statut der Europäischen Gesellschaft (SE-VO), § 17 
   SE-Ausführungsgesetz (SEAG), § 21 
   SE-Beteiligungsgesetz (SEBG) und der Vereinbarung 
   im Sinne von § 21 SEBG über die Beteiligung der 
   Arbeitnehmer in der adesso SE 
   (Beteiligungsvereinbarung) in Verbindung mit § 9 
   Ziff. 1 und 2 der Satzung der Gesellschaft setzt 
   sich der Aufsichtsrat aus sechs 
   Anteilseignervertretern zusammen, deren Amtsdauer - 
   sofern die Hauptversammlung keine kürzere Amtszeit 
   beschließt - jeweils bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung währt, die über ihre Entlastung 
   für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn ihrer 
   Amtszeit beschließt; das Geschäftsjahr, in dem 
   die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet. 
 
   Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht 
   gebunden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen im 
   Wege der Einzelwahl für die Dauer bis zur 
   Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das 
   Geschäftsjahr 2024 beschließt, in den 
   Aufsichtsrat zu wählen: 
 
   a) Herrn Prof. Dr. Volker Gruhn, Dortmund, 
      Inhaber des Lehrstuhls für Software 
      Engineering an der Universität 
      Duisburg-Essen 
 
      Herr Prof. Dr. Gruhn ist Mitglied im 
      Aufsichtsrat der e-Spirit AG, Dortmund. 
      Darüber hinaus gehört er keinen weiteren 
      gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
      oder vergleichbaren in- oder 
      ausländischen Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen an. 
 
      Herr Prof. Dr. Gruhn ist als Gründer und 
      langjähriger Aufsichtsratsvorsitzender 
      sowie mittelbar durch eine von ihm 
      kontrollierte Gesellschaft als 
      Hauptanteilseigner der adesso SE eng 
      verbunden. Die adesso SE hat überdies 
      einen Beratervertrag mit Herrn Prof. Dr. 
      Gruhn zu marktüblichen Konditionen 
      geschlossen. Darüber hinaus unterhält 
      Herr Prof. Dr. Gruhn keine persönlichen 
      oder geschäftlichen Beziehungen zum 
      Unternehmen, den Organen der Gesellschaft 
      oder einem wesentlich an der Gesellschaft 
      beteiligten Aktionär. 
   b) Herrn Prof. Dr. Gottfried Koch, Stein, 
      Schweiz, Professor für 
      Versicherungsinformatik und Mitglied des 
      Vorstands des Instituts für Informatik an 
      der Universität Leipzig 
 
      Herr Prof. Dr. Koch ist Vorsitzender des 
      Verwaltungsrats der automobilie AG und 
      der Pfefferbeere AG, beide Bühler, 
      Schweiz. Darüber hinaus gehört er keinen 
      weiteren gesetzlich zu bildenden 
      Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- 
      oder ausländischen Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen an. 
 
      Darüber hinaus unterhält Herr Prof. Dr. 
      Koch keine persönlichen oder 
      geschäftlichen Beziehungen zum 
      Unternehmen, den Organen der Gesellschaft 
      oder einem wesentlich an der Gesellschaft 
      beteiligten Aktionär. 
   c) Herrn Dipl.-Kfm. Hermann Kögler, Bonn, 
      Unternehmensberater 
 
      Herr Kögler ist Vorsitzender des 
      Aufsichtsrats der COGNOS AG, Köln. 
      Darüber hinaus gehört er keinen weiteren 
      gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
      oder vergleichbaren in- oder 
      ausländischen Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen an. 
 
      Herr Kögler war von 2004 bis 2016 im 
      Vorstand der COGNOS AG tätig, die zum 
      Kundenkreis des adesso-Konzerns zählt. 
      Die Umsätze mit der COGNOS AG liegen 
      deutlich unterhalb von einer Million Euro 
      und beziehen sich ganz überwiegend auf 
      Leistungen im Bereich des IT-Betriebs und 
      der Bereitstellung von IT-Services. 
      Darüber hinaus unterhält Herr Kögler 
      keine persönlichen oder geschäftlichen 
      Beziehungen zum Unternehmen, den Organen 
      der Gesellschaft oder einem wesentlich an 
      der Gesellschaft beteiligten Aktionär. 
   d) Herrn Dipl.-Math. Heinz-Werner Richter, 
      Dortmund, Aktuarieller Treuhänder und 
      Gutachter 
 
      Herr Richter gehört keinen weiteren 
      gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
      oder vergleichbaren in- oder 
      ausländischen Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen an. 
 
      Herr Richter war von 1996 bis 2013 
      Mitglied des Vorstands der Barmenia 
      Krankenversicherung a. G., der Barmenia 
      Allgemeine Versicherungs-AG und der 
      Barmenia Lebensversicherung a. G. 
      (gemeinsam 'Barmenia Versicherungen'). 
      Die Barmenia Versicherungen gehören zu 
      den zwanzig größten Kunden des 
      adesso-Konzerns. Umsätze mit den Barmenia 
      Versicherungen beziehen sich ganz 
      überwiegend auf Leistungen im Bereich der 
      Beratung und Softwareentwicklung sowie 
      Softwareprodukten. 
 
      Herr Richter war darüber hinaus viele 
      Jahre Mitglied des Vorstands der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 27, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

Deutschen Aktuarvereinigung sowie 
      Mitglied in zahlreichen Gremien des 
      Gesamtverbands der Deutschen 
      Versicherungswirtschaft e.V. und des 
      Verbands der Privaten Krankenversicherung 
      e.V. Die beiden letztgenannten zählen zum 
      Kundenkreis der adesso SE. Die Umsätze 
      mit dem GDV und dem PKV beziehen sich 
      ganz überwiegend auf Leistungen im 
      Bereich der Beratung und 
      Softwareentwicklung. Die adesso SE hat 
      überdies einen Beratervertrag mit Herrn 
      Richter zu marktüblichen Konditionen 
      geschlossen. Darüber hinaus unterhält 
      Herr Richter keine persönlichen oder 
      geschäftlichen Beziehungen zum 
      Unternehmen, den Organen der Gesellschaft 
      oder einem wesentlich an der Gesellschaft 
      beteiligten Aktionär. 
   e) Herrn Dipl.-Inform. Rainer Rudolf, 
      Dortmund, Vorstand der W3L AG 
 
      Darüber hinaus gehört Herr Rudolf keinen 
      weiteren gesetzlich zu bildenden 
      Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- 
      oder ausländischen Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen an. 
 
      Herr Rudolf ist dem Unternehmen als 
      Gründer, ehemaliges Mitglied des 
      Vorstands bis zum 30. September 2011 und 
      als einer der Hauptanteilseigner eng 
      verbunden, unterhält darüber hinaus aber 
      keine persönlichen oder geschäftlichen 
      Beziehungen zum Unternehmen, den Organen 
      der Gesellschaft oder einem wesentlich an 
      der Gesellschaft beteiligten Aktionär. 
   f) Herrn Dr. Friedrich Wöbking, Pullach, 
      Unternehmensberater 
 
      Darüber hinaus gehört Herr Dr. Wöbking 
      keinen weiteren gesetzlich zu bildenden 
      Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- 
      oder ausländischen Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen an. 
 
      Die adesso SE hat überdies einen 
      Beratervertrag mit Herrn Dr. Wöbking zu 
      marktüblichen Konditionen geschlossen. 
      Darüber hinaus unterhält Herr Dr. Wöbking 
      keine persönlichen oder geschäftlichen 
      Beziehungen zum Unternehmen, den Organen 
      der Gesellschaft oder einem wesentlich an 
      der Gesellschaft beteiligten Aktionär. 
 
   Ausführliche Lebensläufe der vorgeschlagenen 
   Kandidaten stehen im Internet unter 
 
   www.adesso-group.de 
 
   im Bereich Investor Relations (Hauptversammlung) 
   zur Verfügung. 
 
   Nach Einschätzung des Aufsichtsrats ist eine Anzahl 
   von mindestens drei unabhängigen Mitgliedern für 
   den Aufsichtsrat der adesso SE angemessen. Derzeit 
   sind fünf unabhängige Mit-glieder, namentlich Prof. 
   Dr. Gottfried Koch, Hermann Kögler, Heinz-Werner 
   Richter, Dr. Friedrich Wöbking und Rainer Rudolf, 
   im Aufsichtsrat der adesso SE vertreten. Prof. Dr. 
   Volker Gruhn wird im Sinne der Empfehlungen des 
   DCGK als nicht unabhängig von der Gesellschaft und 
   deren Vorstand angesehen, da er dem Aufsichtsrat 
   seit mehr als zwölf Jahren angehört. 
 
   Hermann Kögler verfügt zudem über Sachverstand auf 
   den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung 
   im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG. Alle 
   vorgeschlagenen Kandidaten zur Wahl in den 
   Aufsichtsrat sind in ihrer Gesamtheit mit dem 
   Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, 
   vertraut. 
 
   Gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex 
   werden die vorgeschlagenen Kandidaten darauf 
   achten, dass ihnen für die Wahrnehmung ihrer 
   Aufgaben genügend Zeit zur Verfügung steht; 
   außerdem hat sich der Aufsichtsrat 
   vergewissert, dass die vorgeschlagenen Kandidaten 
   den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können. 
 
   Die Empfehlung im DCGK, wonach dem Aufsichtsrat 
   nicht mehr als zwei ehemalige Mitglieder des 
   Vorstands angehören sollen, wird auch im Falle 
   einer Wahl von Herrn Rainer Rudolf eingehalten, da 
   dem Aufsichtsrat keine weiteren ehemaligen 
   Vorstandsmitglieder angehören. 
 
   Für den Fall seiner Wahl in den Aufsichtsrat ist 
   vorgesehen, Herrn Prof. Dr. Volker Gruhn erneut zum 
   Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu wählen. 
6. *Wahl des Abschlussprüfers und 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young 
   GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dortmund, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
   Geschäftsjahr 2020 zu wählen. 
7. *Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb 
   und zur Verwendung eigener Aktien* 
 
   Die bestehende Ermächtigung des Vorstands gem. § 71 
   Abs. 1 Nr. 8 AktG zum Erwerb und zur Verwendung 
   eigener Aktien läuft zum 1. Juni 2020 aus. Bislang 
   ist von der Ermächtigung kein Gebrauch gemacht 
   worden. Um den Vorstand auch künftig in die Lage zu 
   versetzen, bei Bedarf eigene Aktien der 
   Gesellschaft zu erwerben und zu verwenden, schlagen 
   Vorstand und Aufsichtsrat daher vor, folgenden 
   Beschluss zu fassen: 
 
   a) Der Vorstand wird ermächtigt, mit 
      Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 2. 
      Juni 2025 eigene Aktien in Höhe von bis zu 
      insgesamt 10 % des derzeitigen 
      Grundkapitals zu erwerben. Zusammen mit 
      den ggf. auch aus anderen Gründen 
      erworbenen eigenen Aktien, die sich 
      jeweils im Besitz der Gesellschaft 
      befinden oder ihr nach §§ 71 a ff. AktG 
      zuzurechnen sind, dürfen die aufgrund 
      dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zu 
      keinem Zeitpunkt 10 % des Grundkapitals 
      der Gesellschaft übersteigen. 
   b) Die Ermächtigung zum Erwerb und zur 
      Verwendung eigener Aktien kann ganz oder 
      in mehreren Teilbeträgen, einmal oder 
      mehrmals, für einen oder mehrere Zwecke im 
      Rahmen der vorgenannten Beschränkung 
      ausgeübt werden. 
   c) Der Erwerb erfolgt über die Börse, mittels 
      eines an alle Aktionäre der Gesellschaft 
      gerichteten öffentlichen Kaufangebots. 
 
      - Erfolgt der Erwerb der Aktien über die 
        Börse, so darf der von der 
        Gesellschaft gezahlte Gegenwert je 
        Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den 
        Eröffnungskurs am Erwerbstag im 
        Xetra-Handel (oder einem 
        vergleichbaren Nachfolgesystem) um 
        nicht mehr als 10 % überschreiten und 
        um nicht mehr als 20 % unterschreiten. 
      - Erfolgt der Erwerb über ein 
        öffentliches Kaufangebot an alle 
        Aktionäre der Gesellschaft, dürfen der 
        gebotene Kaufpreis oder die Grenzwerte 
        der gebotenen Kaufpreisspanne je Aktie 
        (ohne Erwerbsnebenkosten) - 
        vorbehaltlich einer Anpassung während 
        der Angebotsfrist - den Mittelwert der 
        Schlussauktionspreise im Xetra-Handel 
        (oder einem vergleichbaren 
        Nachfolgesystem) während der letzten 
        drei Handelstage in Frankfurt am Main 
        vor dem Tag der öffentlichen 
        Ankündigung des Angebots um nicht mehr 
        als 20 % über- oder unterschreiten. 
        Ergeben sich nach der öffentlichen 
        Ankündigung nicht unerhebliche 
        Abweichungen des maßgeblichen 
        Kurses, so kann der Kaufpreis 
        angepasst werden. In diesem Fall wird 
        auf den Mittelwert der 
        Schlussauktionspreise im Xetra-Handel 
        (oder einem vergleichbaren 
        Nachfolgesystem) während der letzten 
        drei Handelstage in Frankfurt am Main 
        vor dem Tag der öffentlichen 
        Ankündigung einer etwaigen Anpassung 
        abgestellt. Das Erwerbsangebot kann 
        weitere Bedingungen vorsehen. Das 
        Volumen des Angebots kann begrenzt 
        werden. Sofern die gesamte Zeichnung 
        des Angebots dieses Volumen 
        überschreitet, muss die Annahme im 
        Verhältnis der jeweils angebotenen 
        Aktien erfolgen. Eine bevorrechtigte 
        Annahme geringerer Stückzahlen bis zu 
        100 Stück zum Erwerb angebotener 
        Aktien der Gesellschaft je Aktionär 
        der Gesellschaft kann vorgesehen 
        werden. 
   d) Der Vorstand wird ermächtigt, Aktien der 
      Gesellschaft, die aufgrund der 
      vorstehenden Ermächtigung oder einer 
      vorangegangenen Ermächtigung erworben 
      werden bzw. wurden, zu den nachfolgenden 
      Zwecken zu verwenden: 
 
      aa) Sie können mit Zustimmung des 
          Aufsichtsrats an Mitarbeiter und 
          Führungskräfte der adesso SE sowie 
          an Mitarbeiter und Mitglieder der 
          Geschäftsführungen verbundener 
          Unternehmen im Rahmen der 
          Aktienoptionspläne 2015 und 2020 in 
          Erfüllung der Aktienbezugsrechte 
          übertragen werden. Soweit eigene 
          Aktien Mitgliedern des Vorstands der 
          adesso SE in diesem Rahmen 
          übertragen werden sollen, wird der 
          Aufsichtsrat der Gesellschaft hierzu 
          ermächtigt. Dabei werden die 
          Regelungen des bestehenden 
          Aktienoptionsplans 2015 sowie des 
          neuen Aktienoptionsplans 2020 
          angewandt. Die von der 
          Hauptversammlung beschlossenen 
          Eckpunkte des Aktienoptionsplans 
          2015 liegen als Bestandteil der 
          notariellen Niederschrift über die 
          Hauptversammlung der Gesellschaft 
          vom 02.06.2015 beim Handelsregister 
          aus. Sie können außerdem im 
          Internet unter 
 
          www.adesso-group.de 
 
          eingesehen werden. Sie werden den 
          Aktionären auf Anfrage auch 
          zugesandt. Im Hinblick auf die 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 27, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

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