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DGAP-HV: NeXR Technologies SE: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: NeXR Technologies SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.06.2020 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: NeXR Technologies SE / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
NeXR Technologies SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
18.06.2020 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2020-05-12 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
NEXR Technologies SE Berlin - ISIN DE000A1K03W5- 
- WKN A1K03W - Einladung zur virtuellen 
ordentlichen Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre zu der 
am Donnerstag, den 18. Juni 2020, 
um 10:00 Uhr (MESZ) stattfindenden virtuellen ordentlichen 
Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein. 
 
Die ordentliche Hauptversammlung wird gemäß § 1 Abs. 2 des 
Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, 
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und 
Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der 
COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 (BGBl I, S. 570; im 
Folgenden "*COVID-19-Gesetz*") als virtuelle Hauptversammlung 
ohne physische Präsenz der Aktionäre sowie ihrer 
Bevollmächtigten abgehalten. Einzelheiten zu den Rechten der 
Aktionäre sowie ihrer Bevollmächtigten entnehmen Sie bitte den 
'Allgemeinen Hinweisen', die im Anschluss an die Tagesordnung 
abgedruckt sind. Die virtuelle Hauptversammlung findet in den 
Geschäftsräumen der Gesellschaft im 'Rockettower', 
Charlottenstraße 4, 10969 Berlin, statt. 
 
*Bitte beachten Sie, dass Aktionäre sowie ihre Bevollmächtigten 
die virtuelle Hauptversammlung nicht vor Ort in den 
Geschäftsräumen der Gesellschaft verfolgen können.* 
 
I. 
Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das 
   Geschäftsjahr 2019, des Lageberichts für die 
   Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 
   einschließlich des erläuternden Berichts zu den 
   Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des 
   Verwaltungsrats über das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Die vorgenannten Unterlagen sind vom Tag der Einberufung 
   der Hauptversammlung an über die Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
 
   https://www.nexr-technologies.com/jahreshauptversammlung 
 
   zugänglich. Sie werden dort auch während der 
   Hauptversammlung zugänglich sein. Auf Verlangen wird 
   jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift 
   der Unterlagen zugesandt. 
 
   Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist zu dem 
   Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung der 
   Hauptversammlung vorgesehen, da der Verwaltungsrat den 
   von dem geschäftsführenden Direktor aufgestellten und 
   vorgelegten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 
   gebilligt hat und der Jahresabschluss für das 
   Geschäftsjahr 2019 damit gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. 
   c) i) der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 
   08. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen 
   Gesellschaft (SE) (nachfolgend 'SE-VO') in Verbindung 
   mit § 47 Abs. 5 Satz 1 SEAG festgestellt ist. Eine 
   Feststellung des Jahresabschlusses durch die 
   Hauptversammlung ist in diesem Fall gesetzlich nicht 
   vorgesehen. 
 
   [_Hinweis_: Soweit nachfolgend Normen der SE-VO, des 
   SE-Ausführungsgesetzes (SEAG), des Aktiengesetzes (AktG) 
   und des Handelsgesetzbuches (HGB) zitiert werden, 
   verzichtet die Gesellschaft aus Gründen der 
   Übersichtlichkeit auf die Zitierung der 
   Verweisungsnormen der Art. 5 und Art. 9 SE-VO.] 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Mitgliedern des 
   Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu 
   erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Geschäftsführenden Direktoren für das Geschäftsjahr 
   2019* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, den geschäftsführenden 
   Direktoren für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt auf Empfehlung seines 
   Prüfungsausschusses vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   Die RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Frankfurt am Main, wird zum 
   Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 sowie zum 
   Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht von 
   Zwischenfinanzberichten und sonstigen unterjährigen 
   Finanzinformationen im Sinne von § 115 Abs. 7 WpHG, die 
   vor der ordentlichen Hauptversammlung im Jahre 2021 
   aufgestellt werden und deren prüferische Durchsicht 
   beauftragt wird, bestellt. 
II. 
Allgemeine Hinweise 1. 
Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle 
Hauptversammlung 
ohne physischen Präsenz der Aktionäre und ihrer 
Bevollmächtigten 
 
Mit Blick auf die fortdauernde COVID-19-Pandemie wird die 
ordentliche Hauptversammlung am 18. Juni 2020 auf Grundlage des 
*COVID-19-Gesetz* als virtuelle Hauptversammlung ohne physische 
Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten durchgeführt. 
 
Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können die gesamte 
Hauptversammlung jedoch über das passwortgeschützte 
Online-Portal der Gesellschaft (*HV-Portal*) unter der 
Internetadresse 
 
https://www.nexr-technologies.com/jahreshauptversammlung 
 
per Bild- und Tonübertragung verfolgen. Den ordnungsgemäß 
angemeldeten Aktionären wird anstelle der herkömmlichen 
Eintrittskarte eine Stimmrechtskarte zugeschickt, welche unter 
anderem den Zugangscode für das ab dem 28. Mai 2020 zugängliche 
HV-Portal enthält. Über dieses können die Aktionäre (und 
ggf. deren Bevollmächtigte) außerdem unter anderem ihr 
Stimmrecht ausüben, Vollmachten erteilen, Fragen einreichen 
oder Widerspruch zu Protokoll erklären. Die verschiedenen 
Möglichkeiten zur Ausübung Ihrer Rechte erscheinen nach dem 
Einloggen in Form von Schaltflächen und Menüs auf der 
Benutzeroberfläche des HV-Portals. 
 
2. 
Voraussetzungen für die Ausübung der Aktionärsrechte 
und die Ausübung des Stimmrechts; 
Nachweisstichtag und dessen Bedeutung 
 
Zur Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, 
sind gemäß § 14 Abs. 4 der Satzung nur diejenigen 
Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig zur Hauptversammlung 
angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz 
nachgewiesen haben. Zum Nachweis des Anteilsbesitzes genügt 
eine in Textform (§ 126b BGB) erstellte Bescheinigung des 
depotführenden Instituts in deutscher oder englischer Sprache. 
Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der 
Hauptversammlung, also den 28. Mai 2020, 0:00 Uhr, (MESZ) 
(Nachweisstichtag) zu beziehen. 
 
Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der 
Gesellschaft spätestens am 11. Juni 2020, 24:00 Uhr (MESZ), 
unter der folgenden Adresse oder E-Mail-Adresse zugehen: 
 
NeXR Technologies SE 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Ausübung der 
Aktionärsrechte nur derjenige als Aktionär, wer den 
vorgenannten Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Der 
Umfang des Stimmrechts richtet sich - neben der Notwendigkeit 
zur Anmeldung - ausschließlich nach dem im Nachweis 
enthaltenen Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. 
Mit dem Nachweisstichtag oder der Anmeldung ist keine Sperre 
für die Veräußerung von Aktien verbunden; Aktionäre können 
über ihre Aktien daher auch nach dem Nachweisstichtag bzw. am 
Tage des Nachweisstichtages selbst sowie nach erfolgter 
Anmeldung zur Hauptversammlung frei verfügen. Auch im Falle der 
vollständigen oder teilweisen Veräußerung des 
Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag bzw. am Tage des 
Nachweisstichtages selbst ist für die Ausübung der 
Aktionärsrechte und den Umfang des Stimmrechts 
ausschließlich der Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag, 
d.h. zum Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, 
maßgeblich. Personen, die zum Nachweisstichtag keine 
Aktien besitzen und erst danach, also frühestens im Laufe des 
Tages des Nachweisstichtages, Aktionär werden, sind für die von 
ihnen gehaltenen Aktien nur berechtigt (insbesondere 
stimmberechtigt), soweit sie sich von dem bisherigen Aktionär 
bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der 
Nachweisstichtag hat hingegen keine Bedeutung für eine 
eventuelle Dividendenberechtigung. 
 
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres 
Anteilsbesitzes unter vorstehend genannter Adresse werden den 
Aktionären die Stimmrechtskarten inklusive der Zugangsdaten für 
das passwortgeschützte HV-Portal übersandt. Um den 
rechtzeitigen Erhalt der Stimmrechtskarten sicherzustellen, 
bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für den Zugang der 
Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der 
Gesellschaft Sorge zu tragen. 
 
3. 
Verfahren der Stimmabgabe a) Stimmabgabe durch die Aktionäre 
(Briefwahl) 
 
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können ihre Stimmen 
durch Briefwahl schriftlich oder im Wege elektronischer 
Kommunikation abgeben. 
 
Vor der Hauptversammlung steht Ihnen dafür zum einen das mit 
der Stimmrechtskarte übersandte Briefwahlformular zur 
Verfügung. Das Briefwahlformular kann außerdem auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
https://www.nexr-technologies.com/jahreshauptversammlung 
 

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heruntergeladen werden. Sofern Sie das Briefwahlformular 
verwenden, senden Sie dieses bis einschließlich zum 17. 
Juni 2020, 24:00 Uhr (MESZ), eingehend ausschließlich an 
folgende Postadresse oder E-Mail-Adresse 
 
NeXR Technologies SE 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
Vor und auch während der Hauptversammlung ab dem 28. Mai 2020 
bis zum Beginn der Abstimmung steht Ihnen für die Ausübung des 
Stimmrechts im Wege der Briefwahl auch das unter oben genannter 
Internetadresse erreichbare HV-Portal der Gesellschaft zur 
Verfügung. Hierfür ist im HV-Portal die Schaltfläche 
'Briefwahl' vorgesehen. Über das HV-Portal können Sie auch 
während der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmung 
etwaige zuvor im Wege der Briefwahl erfolgte Stimmabgaben 
ändern oder widerrufen. 
 
Briefwahlstimmen, die einer ordnungsgemäßen Anmeldung 
nicht zweifelsfrei zugeordnet werden können, werden nicht 
berücksichtigt. 
 
b) Stimmabgabe durch Bevollmächtigte 
 
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch Bevollmächtigte, 
beispielsweise einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, 
einen Stimmrechtsberater oder andere Institutionen oder 
Personen ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch im Falle einer 
Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung und der 
Nachweis der Berechtigung zur Ausübung der Aktionärsrechte, 
insbesondere des Stimmrechts, nach den vorstehenden 
Bestimmungen erforderlich. Die Erteilung einer Vollmacht ist 
sowohl vor als auch während der Hauptversammlung zulässig. Zur 
Vollmachtserteilung kommen Erklärungen sowohl gegenüber dem zu 
Bevollmächtigenden als auch gegenüber der Gesellschaft in 
Betracht. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so 
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
zurückweisen. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der 
Textform. Vor der Hauptversammlung steht ordnungsgemäß 
angemeldeten Aktionären für die Bevollmächtigung zum einen das 
mit der Stimmrechtskarte übersandte Vollmachtsformular zur 
Verfügung. Zudem kann ein Vollmachtsformular auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
https://www.nexr-technologies.com/jahreshauptversammlung 
 
heruntergeladen werden. 
 
Sofern Sie die Vollmacht gegenüber der Gesellschaft erklären 
möchten, senden Sie das Vollmachtsformular bis 
einschließlich zum 17. Juni 2020, 24:00 Uhr (MESZ), 
eingehend ausschließlich an folgende Postadresse oder 
E-Mail-Adresse 
 
NeXR Technologies SE 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
Vor und während der Hauptversammlung ab dem 28. Mai 2020 bis 
zum Beginn der Abstimmung steht Ihnen für die Erteilung einer 
Vollmacht gegenüber der Gesellschaft auch das unter oben 
genannter Internetadresse erreichbare HV-Portal der 
Gesellschaft zur Verfügung. Hierfür ist im HV-Portal die 
Schaltfläche 'Vollmacht an Dritte' vorgesehen. Über das 
HV-Portal können Sie auch während der Hauptversammlung bis zum 
Beginn der Abstimmung etwaige zuvor erteilte Vollmachten ändern 
oder widerrufen. 
 
Ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Vollmacht 
erübrigt sich in diesen Fällen. Erfolgt die Vollmachtserteilung 
gegenüber dem Bevollmächtigten, kann der Bevollmächtigte den 
Nachweis (z. B. die Vollmacht im Original oder in Kopie bzw. 
als Scan) per Post bis spätestens 17. Juni 2020, 24:00 Uhr 
(MESZ), eingehend oder per E-Mail spätestens am Tag der 
Hauptversammlung eingehend an die jeweils oben genannten 
Adressen übermittelt. 
 
Die Möglichkeit zur Ausübung der Aktionärsrechte durch einen 
Bevollmächtigten im Wege der elektronischen Zuschaltung über 
das HV-Portal erfordert, dass der Bevollmächtigte vom 
Vollmachtgeber den mit der Stimmrechtskarte versendeten 
Zugangscode erhält. 
 
Für die Bevollmächtigung von Intermediären, 
Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern oder diesen nach § 
135 Abs. 8 und 10 AktG in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG 
gleichgestellten Personen oder Institutionen gelten die 
speziellen Bestimmungen in § 135 AktG, insbesondere bezüglich 
der Form der Erteilung der Vollmacht. Auch die von den 
Intermediären, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern und 
anderen gleichgestellten Personen und Institutionen insoweit 
gegebenenfalls vorgegebenen Regelungen sind zu beachten. Die 
Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall 
rechtzeitig mit dem zu Bevollmächtigenden wegen einer von ihm 
möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. 
 
Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern 
und sonstigen Intermediären oder gemäß § 135 AktG 
Gleichgestellten, die eine Mehrzahl von Aktionären vertreten, 
wird empfohlen sich im Vorfeld der Hauptversammlung 
hinsichtlich der Ausübung des Stimmrechts bei der 
Aktionärs-Hotline oder unter der oben genannten Adresse der 
Anmeldestelle zu melden. 
 
c) Stimmabgabe durch die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
 
Zur Erleichterung der Ausübung ihres Stimmrechtes bieten wir 
unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte 
weisungsgebundene Mitarbeiter der Gesellschaft als 
Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Aktionäre, die von 
dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, müssen sich 
gemäß den vorstehenden Bestimmungen fristgerecht zur 
Hauptversammlung anmelden und den Nachweis des Anteilsbesitzes 
führen. 
 
Vor der Hauptversammlung steht ordnungsgemäß angemeldeten 
Aktionären für die Bevollmächtigung zum einen das mit der 
Stimmrechtskarte übersandte Vollmachts- und Weisungsformular 
zur Verfügung. Sofern Sie das Vollmachts- und Weisungsformular 
verwenden, senden Sie dieses bis einschließlich zum 17. 
Juni 2020, 24:00 Uhr (MESZ), eingehend ausschließlich an 
folgende Postadresse oder E-Mail-Adresse 
 
NE 
NeXR Technologies SE 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
Das Vollmachts- und Weisungsformular kann außerdem auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
https://www.nexr-technologies.com/jahreshauptversammlung 
 
heruntergeladen werden. 
 
Vor und während der Hauptversammlung ab dem 28. Mai 2020 bis 
zum Beginn der Abstimmung steht Ihnen für die Ausübung des 
Stimmrechts im Wege der Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter 
der Gesellschaft auch das unter oben genannter Internetadresse 
erreichbare HV-Portal der Gesellschaft zur Verfügung. Hierfür 
ist im HV-Portal die Schaltfläche 'Vollmacht und Weisungen' 
vorgesehen. Über das HV-Portal können Sie auch während der 
Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmung etwaige zuvor 
erteilte Vollmacht und Weisungen ändern oder widerrufen. 
 
Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter 
bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen 
für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die 
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß 
abzustimmen. Ohne solche ausdrücklichen Weisungen werden die 
Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht ausüben. 
 
4. 
Fragemöglichkeit der Aktionäre 
 
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre haben die Möglichkeit, 
im Wege der elektronischen Kommunikation Fragen zu stellen 
(vgl. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 COVID-19-Gesetz). Etwaige Fragen 
sind bis spätestens zwei Tage vor der Hauptversammlung, d.h. 
bis zum Ablauf des 15. Juni 2020 (24.00 Uhr), über das unter 
der Internetadresse 
 
https://www.nexr-technologies.com/jahreshauptversammlung 
 
zugängliche HV-Portal der Gesellschaft einzureichen. Hierfür 
ist im HV-Portal die Schaltfläche 'Frage einreichen' 
vorgesehen. Nach Ablauf der genannten Frist können kein Fragen 
mehr eingereicht werden. 
 
Es ist vorgesehen, die Fragensteller im Rahmen der 
Fragenbeantwortung grundsätzlich namentlich zu nennen. Bitte 
beachten Sie dazu die weitergehenden Erläuterungen zu den 
Aktionärsrechten und zum Datenschutz am Ende dieser 
Einladungsbekanntmachung. 
 
5. 
Erklärung von Widersprüchen zu Protokoll 
 
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre, die ihr Stimmrecht 
ausgeübt haben, können bis zum Ende der Hauptversammlung unter 
der Internetadresse 
 
https://www.nexr-technologies.com/jahreshauptversammlung 
 
über das HV-Portal auf elektronischem Wege Widerspruch gegen 
Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll des Notars 
erklären. Hierfür ist im HV-Portal die Schaltfläche 
'Widerspruch einlegen' vorgesehen. 
 
6. 
Angaben zu den Rechten der Aktionäre a) Ergänzungsanträge zur 
Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit 
gemäß Art. 56 Satz 2 und 3 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG, § 122 
Abs. 2 AktG 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 Prozent des Grundkapitals 
oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,- erreichen, können 
*gemäß Art. 56 Satz 2 und 3 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG, *§ 
122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die 
Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jeder 
Gegenstand bedarf einer Begründung oder einer Beschlussvorlage. 
Das Verlangen ist schriftlich an den Verwaltungsrat der 
Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft spätestens 
bis zum Ablauf des 18. Mai 2020, 24:00 Uhr (MESZ), unter 
nachfolgender Adresse zugegangen sein: 
 
NeXR Technologies SE 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 

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May 12, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

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