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DGAP-HV: SCHWEIZER ELECTRONIC AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.06.2020 in Schramberg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: SCHWEIZER ELECTRONIC AKTIENGESELLSCHAFT / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
SCHWEIZER ELECTRONIC AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 26.06.2020 in Schramberg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2020-05-20 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
SCHWEIZER ELECTRONIC AKTIENGESELLSCHAFT Schramberg ISIN: DE0005156236 
WKN: 515 623 Einladung zur 31. Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre hiermit 
zu der am Freitag, 26. Juni 2020, um 10.00 Uhr stattfindenden ordentlichen 
Hauptversammlung ein, 
die ausschließlich als *virtuelle Hauptversammlung* 
ohne die Möglichkeit der persönlichen Teilnahme 
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten wird. 
I.  *Virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der 
    Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten* 
 
    Vor dem Hintergrund der aktuellen COVID-19-Pandemie hat 
    der Vorstand gemäß § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des 
    Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, 
    Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und 
    Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen 
    der COVID-19-Pandemie ("*COVID-19-Gesetz*") entschieden, 
    die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der 
    Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle 
    Hauptversammlung abzuhalten und den Aktionären die 
    Stimmrechtsausübung über elektronische Kommunikation 
    sowie Vollmachtserteilung zu ermöglichen. Die gesamte 
    Hauptversammlung wird in dem passwortgeschützten 
    Online-Portal zur Hauptversammlung ("*Online-Portal*") 
    unter 
 
    _investor.computershare.de/schweizerelectronic?plang=de_ 
 
    in Bild und Ton übertragen. 
 
    Die Auswirkungen der Durchführung der diesjährigen 
    Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre 
    oder ihrer Bevollmächtigten werden in Abschnitt III. 
    dieser Einladung näher erläutert. 
II. *Tagesordnung und Beschlussvorschläge zu den 
    Tagesordnungsgegenständen* 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Schweizer 
   Electronic AG, des gebilligten Konzernabschlusses, des für 
   die Schweizer Electronic AG und den Konzern zusammengefassten 
   Lageberichts, jeweils zum 31. Dezember 2019, 
   einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands 
   zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des 
   Handelsgesetzbuchs, sowie des Berichts des Aufsichtsrats für 
   das Geschäftsjahr 2019 
 
   Die genannten Unterlagen sowie der zusammengefasste 
   gesonderte nichtfinanzielle Bericht für die Gesellschaft und 
   den Konzern und der Vorschlag des Vorstands für die 
   Verwendung des Bilanzgewinns sind ab der Einberufung der 
   Hauptversammlung im Internet unter 
 
   _www.schweizer.ag/de/investorrelations/hauptversammlung.html_ 
 
   zugänglich. Auf Verlangen werden diese Unterlagen jedem 
   Aktionär unverzüglich und kostenlos übersandt. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit 
   festgestellt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu 
   diesem Tagesordnungspunkt entfällt damit. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 
   ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 3.251.412,53 
   vollständig auf neue Rechnung vorzutragen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
   2019 amtierenden Vorstandsmitgliedern für dieses 
   Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
   2019 amtierenden Aufsichtsratsmitgliedern für dieses 
   Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für 
   das Geschäftsjahr 2020 sowie des Prüfers für die etwaige 
   prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
   Geschäftsjahr 2020 sowie zum Prüfer für die etwaige 
   prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht zum 30. 
   Juni 2020 enthaltenen verkürzten Abschlusses und 
   Zwischenlageberichts sowie für eine etwaige prüferische 
   Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen im 
   Sinne von § 115 Abs. 7 WpHG zu wählen, sofern eine solche 
   prüferische Durchsicht vor der nächsten Hauptversammlung 
   erfolgt. 
 
   Der Vorschlag des Aufsichtsrats ist frei von einer 
   ungebührlichen Einflussnahme durch Dritte. Auch bestanden 
   keine Regelungen, die die Auswahlmöglichkeiten im Hinblick 
   auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers oder einer 
   bestimmten Prüfungsgesellschaft für die Durchführung der 
   Abschlussprüfung beschränkt hätten. 
6. *Änderung der Satzung in § 15 (Teilnahme an der 
   Hauptversammlung, Ausübung des Stimmrechts, 
   Bevollmächtigung)* 
 
   § 15 Abs. 4 der Satzung soll um eine Ermächtigung zur 
   Ermöglichung der Bild- und Tonübertragung der 
   Hauptversammlung ergänzt werden. Damit sollen die 
   Möglichkeiten der Gesellschaft zur Nutzung moderner 
   Kommunikationswege erweitert werden. 
 
   Vor diesem Hintergrund schlagen Vorstand und Aufsichtsrat 
   vor, wie folgt zu beschließen: 
 
   § 15 Abs. 4 der Satzung wird um einen neuen lit. c) ergänzt 
   und insgesamt wie folgt neu gefasst: 
 
    "(4) _Der Vorstand ist ermächtigt 
         vorzusehen,_ 
 
         a) dass die Aktionäre an der 
            Hauptversammlung auch ohne 
            Anwesenheit an deren Ort und ohne 
            einen Bevollmächtigten teilnehmen 
            und sämtliche oder einzelne ihrer 
            Rechte ganz oder teilweise im Wege 
            der elektronischen Kommunikation 
            ausüben können; der Vorstand ist 
            ermächtigt, Bestimmungen zum 
            Umfang der elektronischen 
            Teilnahme an der Hauptversammlung 
            und zum Verfahren zu treffen, 
            diese sind mit der Einberufung der 
            Hauptversammlung bekannt zu 
            machen; 
         b) _dass die Aktionäre ihre Stimmen 
            auch ohne an der Hauptversammlung 
            teilzunehmen, schriftlich oder im 
            Wege elektronischer Kommunikation 
            abgeben können (Briefwahl); der 
            Vorstand ist ermächtigt, 
            Bestimmungen zum Verfahren der 
            Briefwahl zu treffen, diese sind 
            mit der Einberufung der 
            Hauptversammlung bekannt zu 
            machen; und/oder_ 
         c) _die vollständige oder teilweise 
            Bild- und Tonübertragung der 
            Hauptversammlung in einer von ihm 
            näher zu bestimmenden Weise 
            zuzulassen. Die Einzelheiten 
            werden mit der Einberufung der 
            Hauptversammlung bekannt 
            gemacht."_ 
III. *Weitere Angaben und Hinweise zur 
     Hauptversammlung* 
1. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen 
   Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
   Die Hauptversammlung wird nach Maßgabe von § 1 Abs. 2 des 
   COVID-19-Gesetzes ohne physische Präsenz der Aktionäre oder 
   ihrer Bevollmächtigten in Anwesenheit unter anderem eines mit 
   der Niederschrift beauftragten Notars in den Geschäftsräumen 
   der Gesellschaft, Einsteinstraße 10, 78713 Schramberg, 
   ausschließlich als virtuelle Hauptversammlung abgehalten. 
   *Es ist deshalb keine persönliche Teilnahme von Aktionären 
   oder Aktionärsvertretern an der Hauptversammlung möglich*. Die 
   Aktionäre können ihr Stimmrecht über elektronische 
   Kommunikation sowie Vollmachtserteilung ausüben. Die gesamte 
   Hauptversammlung wird im Online-Portal in Bild und Ton 
   übertragen. 
 
   Alle Aktionäre, die im Aktienregister der Gesellschaft 
   eingetragen sind und sich bis spätestens *Freitag, 19. Juni 
   2020, 24.00 Uhr*, zur Hauptversammlung angemeldet haben, sind 
   zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
   Stimmrechts berechtigt. 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Abs. 2 Satz 1 
   AktG als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister 
   eingetragen ist. Für die Ausübung des Teilnahme- und 
   Stimmrechts ist demgemäß der am Tag der Hauptversammlung 
   im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgebend. 
   Aus abwicklungstechnischen Gründen werden allerdings im 
   Zeitraum vom *20. Juni 2020, 0.00 Uhr*, bis zum Schluss der 
   virtuellen Hauptversammlung keine Umschreibungen im 
   Aktienregister vorgenommen. Deshalb entspricht der 
   Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der 
   Hauptversammlung dem Stand am Ende des Anmeldeschlusstages. 
   Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenannter 
   Technical Record Date) ist daher der *19. Juni 2020, 24.00 
   Uhr*. 
 
   Die Anmeldung zur Hauptversammlung bedeutet keine Sperre für 
   die Veräußerung von oder die Verfügung über die Aktien. 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 20, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

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