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DGAP-HV: PATRIZIA AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 01.07.2020 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: PATRIZIA AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
PATRIZIA AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
01.07.2020 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2020-05-20 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
PATRIZIA AG Augsburg ISIN DE000PAT1AG3 
Wertpapierkennnummer PAT1AG Sehr geehrte Aktionärinnen und 
Aktionäre, wir laden Sie herzlich ein zur ordentlichen 
Hauptversammlung der PATRIZIA AG am Mittwoch, den 01. Juli 2020, um 
10:00 Uhr (MESZ). 
 
Die Hauptversammlung wird gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über 
Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, 
Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der 
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 (BGBl I 2020, 
S. 570; 'COVID-19-Gesetz') als virtuelle Hauptversammlung ohne 
physische Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre sowie ihrer 
Bevollmächtigten abgehalten. 
 
Die Veranstaltung wird für unsere Aktionäre und ihre 
Bevollmächtigten live im Internet übertragen. Die Teilnahme der 
Aktionäre sowie ihrer Bevollmächtigten wird ausschließlich im 
Wege elektronischer Kommunikation nach Maßgabe der unter 
'Weitere Angaben zur Einberufung' enthaltenen Bestimmungen und 
Erläuterungen ermöglicht. Ort der Hauptversammlung im Sinne des 
Aktiengesetzes ist die Fuggerstraße 26, 86150 Augsburg. *Eine 
physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten ist 
ausgeschlossen.* 
 
*TAGESORDNUNG* 
 
*Punkt 1 der Tagesordnung* 
 
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der PATRIZIA AG zum 
31. Dezember 2019, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
Dezember 2019, des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des 
Konzerns für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Berichts des 
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 und des erläuternden 
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1, § 315a 
Abs. 1 HGB 
 
Die genannten Unterlagen sind von der Einberufung an im Internet 
unter 
 
www.patrizia.ag 
 
dort im Bereich 
 
https://www.patrizia.ag/de/aktionaere/hauptversammlung/2020/ 
 
zugänglich und werden den Aktionären während der Veranstaltung 
erläutert. Der Aufsichtsrat hat bereits den Jahresabschluss 
festgestellt und den Konzernabschluss gebilligt. Entsprechend den 
gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem 
Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung. 
 
*Punkt 2 der Tagesordnung* 
 
*Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der 
PATRIZIA AG* 
 
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
Geschäftsjahres 2019 in Höhe von 500.753.573,13 EUR zur 
Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,29 EUR je 
dividendenberechtigter Stückaktie, d. h. insgesamt 26.127.124,28 
EUR, zu verwenden und den verbleibenden Betrag in Höhe von 
474.626.448,85 EUR als Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorzutragen. 
 
Die Dividendensumme und der auf neue Rechnung vorzutragende Betrag 
in vorstehendem Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung basieren 
auf dem zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
dividendenberechtigten Grundkapital in Höhe von 90.093.532 EUR, 
eingeteilt in 90.093.532 Stückaktien. Die von der Gesellschaft zu 
diesem Zeitpunkt gehaltenen 2.257.944 eigenen Aktien sind 
gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt. Der aus dem 
Bilanzgewinn auf die von der Gesellschaft zum Zeitpunkt der 
Hauptversammlung gehaltenen eigenen Aktien entfallende Betrag wird 
auf neue Rechnung vorgetragen. 
 
Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien kann sich bis zum 
Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des 
Bilanzgewinns ändern. In diesem Fall wird von Vorstand und 
Aufsichtsrat der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster 
Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung unterbreitet, der 
unverändert eine Ausschüttung einer Dividende von 0,29 EUR je 
dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht. 
 
Die Anpassung würde dabei wie folgt durchgeführt: Sofern sich die 
Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und damit die 
Dividendensumme vermindert, erhöht sich der auf neue Rechnung 
vorzutragende Betrag entsprechend. Sofern sich die Anzahl der 
dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme erhöht, 
vermindert sich der auf neue Rechnung vorzutragende Betrag 
entsprechend. 
 
Bei Annahme des Beschlussvorschlags von Vorstand und Aufsichtsrat 
gilt für die Auszahlung der Dividende Folgendes: 
 
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die 
Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
Geschäftstag fällig. Die Dividende wird am 06. Juli 2020 ausgezahlt 
werden. 
 
*Punkt 3 der Tagesordnung* 
 
*Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: 
 
Den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Vorstands 
wird Entlastung für diesen Zeitraum erteilt. 
 
Es ist beabsichtigt, über die Entlastung der einzelnen Mitglieder 
des Vorstands gesondert abzustimmen (Einzelentlastung). 
 
*Punkt 4 der Tagesordnung* 
 
*Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
Aufsichtsrats* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: 
 
Den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats 
wird Entlastung für diesen Zeitraum erteilt. 
 
Es ist beabsichtigt, über die Entlastung der einzelnen Mitglieder 
des Aufsichtsrats gesondert abzustimmen (Einzelentlastung). 
 
*Punkt 5 der Tagesordnung* 
 
*Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
Geschäftsjahr 2020* 
 
Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen: 
 
Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, wird 
zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
Geschäftsjahr 2020 sowie zum Abschlussprüfer für die prüferische 
Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts 
für den Konzern für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2020, 
sofern diese einer solchen prüferischen Durchsicht unterzogen 
werden, bestellt. 
 
*Punkt 6 der Tagesordnung* 
 
*Beschlussfassung über die Änderung von § 15 Abs. 1 der 
Satzung* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 15 Abs. 1 der Satzung 
(Vergütung) zu ändern und wie folgt neu zu fassen. 
 
'Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten für das Geschäftsjahr 
2020 zeitanteilig ab dem 01.07.2020 und für jedes folgende 
Geschäftsjahr eine jährliche feste Vergütung von EUR 40.000,00, der 
Aufsichtsratsvorsitzende erhält eine jährliche feste Vergütung von 
EUR 80.000,00 und stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende eine 
jährliche feste Vergütung von EUR 60.000,00. Die Vergütung wird in 
vier gleichen Raten jeweils zum Ende eines Quartals an die 
Aufsichtsratsmitglieder bezahlt.' 
 
*Punkt 7 der Tagesordnung* 
 
*Beschlussfassung über die Änderung von § 18 Abs. 3 Satz 1 der 
Satzung* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor § 18 Abs. 3 Satz 1 zu ändern 
und wie folgt neu zu fassen: 
 
'Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass die Aktionäre an der 
Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort und ohne einen 
Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer 
Rechte, ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation 
ausüben können.' 
 
Die aktuell gültige Fassung der Satzung der PATRIZIA AG ist unter 
 
https://www.patrizia.ag/de/aktionaere/hauptversammlung/2020/ 
 
abrufbar. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft von 92.351.476,00 EUR ist im 
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung eingeteilt in 
92.351.476 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme, sodass 
im Zeitpunkt der Einberufung auf Grundlage der Satzung 92.351.476 
Stimmrechte bestehen. (Angabe gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 1 WpHG; 
diese Gesamtzahl schließt auch die zum Zeitpunkt der 
Einberufung von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien mit ein, 
aus denen der Gesellschaft gemäß § 71b AktG keine Rechte 
zustehen). In dieser Gesamtzahl enthalten sind auch 2.257.944 zu 
diesem Zeitpunkt gehaltene eigene Aktien. 
 
*Weitere Angaben zur Einberufung* 
 
1. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des 
   Stimmrechts* 
 
Aufgrund der COVID-19-Pandemie hat der Vorstand mit Zustimmung des 
Aufsichtsrats beschlossen, dass die Hauptversammlung in diesem Jahr 
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten 
als ausschließlich virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird. 
Rechtsgrundlage dafür ist § 1 Abs. 2 Satz 1, Abs. 6 des 
COVID-19-Gesetzes. Dies führt zu einigen Besonderheiten bei der 
Ausübung der Aktionärsrechte und beim Ablauf der Hauptversammlung. 
Wir bitten daher unsere Aktionäre um besondere Beachtung der 
nachfolgenden Hinweise: 
 
Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung 
der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, nach 
Maßgabe der folgenden Bestimmungen sind diejenigen Aktionäre - 
selbst oder durch Bevollmächtigte - berechtigt, die im 
Aktienregister eingetragen sind und sich in Textform in deutscher 
oder englischer Sprache rechtzeitig angemeldet haben. Die Anmeldung 
muss der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 24. Juni 2020, 
24:00 Uhr (MESZ) unter einer der folgenden Adressen zugehen: 
 
Per Post unter der Anschrift: 
 
PATRIZIA AG 
c/o Link Market Services GmbH 

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May 20, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

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