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Dow Jones News
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(1)

DGAP-HV: ERWE Immobilien AG: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: ERWE Immobilien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.06.2020 in Frankfurt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: ERWE Immobilien AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
ERWE Immobilien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
16.06.2020 in Frankfurt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2020-05-20 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
ERWE Immobilien AG Frankfurt am Main ISIN DE000A1X3WX6 
WKN A1X3WX Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
2020 
 
Sehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre, 
 
hiermit laden wir Sie zur ordentlichen Hauptversammlung 
der ERWE Immobilien AG ein, die am 16. Juni 2020, um 
10:00 Uhr, im 'Herriot's', Herriotstraße 1, 60528 
Frankfurt am Main, als virtuelle Hauptversammlung ohne 
physische Präsenz der Aktionäre und ihrer 
Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter) stattfinden wird. 
 
Die Hauptversammlung wird für unsere angemeldeten 
Aktionäre und Aktionärsvertreter unter der 
Internetadresse 
 
www.erwe-ag.com 
 
über den link »Investor Relations/Hauptversammlungen« 
live in Bild und Ton übertragen. Die Stimmrechsausübung 
der Aktionäre und Aktionärsvertreter erfolgt 
ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch 
Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter. Nähere Erläuterungen 
hierzu finden Sie nachstehend unter *Abschnitt 'II*. 
*Weitere Angaben zur Einberufung und Durchführung der 
Hauptversammlung*". 
 
I. Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten 
   Jahresabschlusses, des gebilligten 
   Konzernabschlusses, des zusammengefassten 
   Lage- und Konzernlageberichts, des Berichts 
   des Aufsichtsrats und des erläuternden 
   Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 
   289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB, jeweils für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss bereits 
   gebilligt und den Jahresabschluss damit 
   festgestellt. Somit entfällt eine 
   Feststellung durch die Hauptversammlung. Der 
   Jahresabschluss, der Konzernabschluss, der 
   zusammengefasste Lage- und 
   Konzernlagebericht, der Bericht des 
   Aufsichtsrats und der Bericht des Vorstands 
   mit den Erläuterungen übernahmerechtlicher 
   Angaben sind der Hauptversammlung, ohne dass 
   es nach Aktiengesetz einer Beschlussfassung 
   bedarf, zugänglich zu machen. 
 
   Diese Unterlagen können ab dem Zeitpunkt der 
   Einberufung sowie auch während der 
   Hauptversammlung im Internet unter 
 
   http://www.erwe-ag.com 
 
   im Bereich »Investor 
   Relations/Hauptversammlungen« eingesehen 
   werden. Ferner werden sie während der 
   Hauptversammlung näher erläutert werden. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
   folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   Den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden 
   Mitgliedern des Vorstands wird für dieses 
   Geschäftsjahr Entlastung erteilt. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
   folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   Den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für dieses 
   Geschäftsjahr Entlastung erteilt. 
4. *Wahl des Abschlussprüfers und 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2020 sowie des Prüfers für eine 
   gegebenenfalls erfolgende prüferische 
   Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts und 
   von sonstigen unterjährigen 
   Zwischenfinanzberichten* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden 
   Beschluss zu fassen: 
 
   Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner 
   Stolz GmbH & Co. KG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, wird 
   zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2020 sowie zum Prüfer für eine etwaige 
   prüferische Durchsicht von 
   Zwischenfinanzberichten (Halbjahres- und 
   Quartalsfinanzberichte) im Geschäftsjahr 2020 
   gewählt. 
5. *Satzungsänderung zur Erhöhung der 
   Aufsichtsratsvergütung* 
 
   Durch den fortgeführten Wachstumskurs der 
   Gesellschaft sind die Anforderungen an den 
   Aufsichtsrat weiter gewachsen. Die aktuell 
   moderate Vergütung des Aufsichtsrats in Höhe 
   von EUR 15.000 erscheint vor diesem 
   Hintergrund nicht angemessen. Sie soll daher 
   auf EUR 20.000 für ein einfaches 
   Aufsichtsratsmitglied, auf EUR 40.000 für den 
   Aufsichtsratsvorsitzenden und auf EUR 30.000 
   für den stellvertretenden 
   Aufsichtsratsvorsitzenden erhöht werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, 
   folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   § 13 Abs. 1 S. 1 der Satzung wird wie folgt 
   ersetzt: 
 
   'Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten 
   für jedes volle Geschäftsjahr ihrer 
   Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine Vergütung 
   in Höhe von EUR 20.000.' 
 
   § 13 der Satzung bleibt im Übrigen 
   unverändert. 
6. *Satzungsänderung zur Ermöglichung der 
   Online-Teilnahme und der Briefwahl* 
 
   Um den Aktionären künftig auch unabhängig von 
   der aktuellen COVID-19-Gesetzgebung die 
   Möglichkeiten zu eröffnen, ihre 
   Aktionärsrechte mittels elektronischer Medien 
   (Online-Teilnahme) und ihre Stimmrechte 
   mittels Briefwahl auszuüben, soll die Satzung 
   durch entsprechende Regelungen ergänzt 
   werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, 
   folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   § 16 der Satzung wird wie folgt durch einen 
   neuen Absatz 4 und einen neuen Absatz 5 
   ergänzt: 
 
   '(4) Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, 
        dass Aktionäre an der Hauptversammlung 
        auch ohne Anwesenheit an deren Ort und 
        ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen 
        und sämtliche oder einzelne ihrer 
        Rechte ganz oder teilweise im Wege 
        elektronischer Kommunikation ausüben 
        können (Online-Teilnahme). Der Vorstand 
        kann Umfang und Verfahren der 
        Online-Teilnahme im Einzelnen regeln. 
   (5) Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, 
       dass Aktionäre auch ohne Teilnahme an 
       der Hauptversammlung ihre Stimmen 
       schriftlich oder im Wege elektronischer 
       Kommunikation abgeben dürfen 
       (Briefwahl). Er kann das Verfahren der 
       Briefwahl im Einzelnen regeln.' 
7. *Satzungsanpassung an Änderungen durch 
   das Gesetz zur Umsetzung der zweiten 
   Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) und 
   weitere Satzungsergänzung* 
 
   In Hinblick auf die Änderungen durch das 
   Gesetz zur Umsetzung der zweiten 
   Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II), die für 
   künftige Hauptversammlungen gelten werden, 
   sowie zu Flexibilisierung der Einberufung im 
   Hinblick auf die Anmeldungs- und 
   Nachweisfristen soll die Satzung entsprechend 
   angepasst werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, 
   folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   a) In § 16 Abs. 1 der Satzung wird ein neuer 
      Satz 4 hinzugefügt: 
 
   'Der Vorstand ist ermächtigt, statt der 
   gesetzlichen Frist eine kürzere, in Tagen zu 
   bemessende Frist vorzusehen.' 
 
   b) § 16 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt 
      neu gefasst: 
 
   '(2) Die Berechtigung zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung oder zur Ausübung des 
   Stimmrechts ist nachzuweisen. Hierfür ist ein 
   Nachweis des Anteilsbesitzes in Textform 
   durch den Letztintermediär gemäß § 67c 
   Abs. 3 AktG erforderlich. Der Nachweis des 
   Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 
   21. Tages vor der Hauptversammlung zu 
   beziehen und muss der Gesellschaft unter der 
   in der Einberufung hierfür mitgeteilten 
   Adresse mindestens sechs Tage vor der 
   Hauptversammlung zugehen, wobei der Tag des 
   Zugangs und der Tag der Hauptversammlung 
   nicht mitzurechnen sind. Der Vorstand ist 
   ermächtigt, statt der gesetzlichen Frist eine 
   kürzere, in Tagen zu bemessende Frist 
   vorzusehen. Im Verhältnis zur Gesellschaft 
   gilt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des 
   Stimmrechts als Aktionär nur, wer den 
   Nachweis erbracht hat.' 
 
   c) Der Vorstand wird angewiesen, die 
      Änderungen der Satzung erst nach dem 
      3. September 2020 zur Eintragung in das 
      Handelsregister anzumelden. 
II. Weitere Angaben zur Einberufung und Durchführung 
der Hauptversammlung 
1. *Durchführung der Hauptversammlung als 
   virtuelle Hauptversammlung ohne physische 
   Präsenz der Aktionäre und ihrer 
   Bevollmächtigten; Internetservice* 
 
   Die ordentliche Hauptversammlung wird mit 
   Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft 
   als virtuelle Hauptversammlung ohne physische 
   Präsenz der Aktionäre und ihrer 
   Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) 
   gemäß § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Gesetzes 
   über Maßnahmen im Gesellschafts-, 
   Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und 
   Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der 
   Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Art. 2 
   des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der 
   COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und 
   Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020, 
   Bundesgesetzblatt 2020 I Nr. 14, S. 569 ff.; 
   nachfolgend auch '*COVID-19-Gesetz*') 
   abgehalten. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 20, 2020 09:07 ET (13:07 GMT)

DJ DGAP-HV: ERWE Immobilien AG: Bekanntmachung der -2-

Die gesamte, in den Geschäftsräumen der 
   Gesellschaft stattfindende Hauptversammlung 
   wird zu diesem Zweck am *16. Juni 2020 ab 
   10.00 Uhr (MESZ)* über den Internetservice 
   der Gesellschaft unter 
 
   www.erwe-ag.com 
 
   über den Link »»Investor 
   Relations/Hauptversammlungen« live in Bild 
   und Ton übertragen. 
 
   Es können nur diejenigen Aktionäre, die sich 
   wie nachstehend (siehe Ziff. 2 'Ausübung der 
   Aktionärsrechte in der virtuellen 
   Hauptversammlung') beschrieben 
   ordnungsgemäß angemeldet haben, die 
   Bild- und Tonübertragung der gesamten 
   Hauptversammlung über den Internetservice der 
   Gesellschaft verfolgen. Darüber hinaus können 
   Aktionäre persönlich oder durch 
   ordnungsgemäß Bevollmächtigte ihr 
   Stimmrecht per Briefwahl oder durch die 
   Bevollmächtigung eines von der Gesellschaft 
   benannten Stimmrechtsvertreters ausüben sowie 
   über den Internetservice der Gesellschaft 
   Fragen stellen und einen Widerspruch gegen 
   Beschlüsse der Hauptversammlung erklären. 
 
   Eine darüber hinausgehende Ausübung von 
   Aktionärsrechten ist in der virtuellen 
   Hauptversammlung nicht möglich. Insbesondere 
   ist eine Teilnahme der Aktionäre und ihrer 
   Bevollmächtigten, mit Ausnahme der von der 
   Gesellschaft benannten weisungsgebundenen 
   Stimmrechtsvertreter, vor Ort ausgeschlossen. 
   Die Übertragung der Hauptversammlung in 
   Bild und Ton sowie die Einräumung des 
   Stimmrechts sowie der Fragemöglichkeit und 
   der Möglichkeit zum Widerspruch berechtigen 
   die Aktionäre und Aktionärsvertreter auch 
   nicht zur Teilnahme an der Hauptversammlung 
   im Wege elektronischer Kommunikation im Sinne 
   von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG (keine 
   elektronische Teilnahme). 
 
   Der Internetservice ist unter 
 
   www.erwe-ag.com 
 
   über den Link »Investor 
   Relations/Hauptversammlungen« ab dem *4. Juni 
   2020, 0:00 Uhr (MESZ)*, für 
   ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und 
   ihre Bevollmächtigten zugänglich. Um den 
   Internetservice der Gesellschaft nutzen zu 
   können, müssen sie sich mit der 
   HV-Ticket-Nummer und dem Passwort einloggen, 
   welche sie mit ihrem HV-Ticket für den 
   Internetservice der Gesellschaft erhalten. 
   Die verschiedenen Möglichkeiten zur Ausübung 
   der Aktionärsrechte in Bezug auf die 
   virtuelle Hauptversammlung erscheinen dann 
   auf der Benutzeroberfläche im Internetservice 
   der Gesellschaft. 
2. *Ausübung der Aktionärsrechte in der 
   virtuellen Hauptversammlung* 
 
   _Anmeldung und Erhalt des HV-Tickets für den 
   Internetservice_ 
 
   Zur Ausübung der Aktionärsrechte in der 
   virtuellen Hauptversammlung, insbesondere des 
   Stimmrechts, sind nur diejenigen Aktionäre 
   berechtigt, die sich bis zum *12. Juni 2020, 
   24:00 Uhr (MESZ)*, unter der nachstehenden 
   Adresse 
 
   *ERWE Immobilien AG* 
   *c/o Better Orange IR & HV AG* 
   *Haidelweg 48* 
   *81241 München* 
   *Telefax: +49 89 889690633* 
   *E-Mail: anmeldung@better-orange.de* 
 
   angemeldet und den von ihrem depotführenden 
   Institut erstellten Nachweis erbracht haben, 
   dass sie am *4. Juni 2020, 0:00 Uhr (MESZ)*, 
   (Nachweisstichtag / Record Date), Aktionär 
   der Gesellschaft waren. Die Anmeldung und der 
   Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der 
   Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher 
   oder englischer Sprache erfolgen. Für die 
   Wahrung der Anmeldefrist ist der Zugang der 
   Anmeldung bei der Gesellschaft entscheidend. 
 
   Nach ordnungsgemäßem Eingang der 
   Anmeldung und des besonderen Nachweises des 
   Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden 
   den Aktionären - anstelle der herkömmlichen 
   Eintrittskarten - HV-Tickets für den 
   Internetservice der Gesellschaft mit 
   persönlichen Zugangsdaten (HV-Ticket-Nummer 
   und Passwort) für die Ausübung der 
   Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle 
   Hauptversammlung übermittelt. 
 
   _Bedeutung des Nachweisstichtags_ 
 
   Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das 
   entscheidende Datum für die Ausübung der 
   Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle 
   Hauptversammlung. Im Verhältnis zur 
   Gesellschaft gilt für die Ausübung der 
   Aktionärsrechte, insbesondere des 
   Stimmrechts, in Bezug auf die virtuelle 
   Hauptversammlung als Aktionär nur, wer zum 
   Nachweisstichtag Aktionär der Gesellschaft 
   war und den Nachweis hierüber fristgerecht 
   erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand 
   nach diesem Zeitpunkt haben hierfür keine 
   Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst 
   nach dem Nachweisstichtag erworben haben, 
   können somit ihre Aktionärsrechte in Bezug 
   auf die virtuelle Hauptversammlung nur 
   ausüben, soweit sie sich hierzu durch den 
   Veräußerer bevollmächtigen lassen. 
   Aktionäre, die sich ordnungsgemäß 
   angemeldet und den Nachweis erbracht haben, 
   sind auch dann zur Ausübung ihrer 
   Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle 
   Hauptversammlung berechtigt, wenn sie die 
   Aktien nach dem Nachweisstichtag 
   veräußern. Der Nachweisstichtag hat 
   keine Auswirkungen auf die 
   Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein 
   relevantes Datum für eine etwaige 
   Dividendenberechtigung. 
 
   _Verfahren für die Stimmabgabe durch 
   Briefwahl_ 
 
   Aktionäre können ihr Stimmrecht in Textform 
   (§ 126b BGB) oder im Wege elektronischer 
   Kommunikation abgeben ('*Briefwahl*'). Hierzu 
   ist eine ordnungsgemäße Anmeldung 
   erforderlich (siehe hierzu Ziff. 2 'Ausübung 
   der Aktionärsrechte in der virtuellen 
   Hauptversammlung'). Die Stimmabgabe im Wege 
   der Briefwahl kann über den Internetservice 
   der Gesellschaft unter der Internetadresse 
 
   www.erwe-ag.com 
 
   über den Link »Investor 
   Relations/Hauptversammlungen« oder unter 
   Verwendung des hierfür vorgesehenen 
   Briefwahlformulars vorgenommen werden. Das 
   Briefwahlformular ist auf dem HV-Ticket für 
   den Internetservice der Gesellschaft, die den 
   Aktionären nach der oben beschriebenen form- 
   und fristgerechten Anmeldung übermittelt 
   wird, abgedruckt. Entsprechende Formulare 
   sind zudem auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
 
   www.erwe-ag.com 
 
   über den Link »Investor 
   Relations/Hauptversammlungen« erhältlich. 
 
   Die mittels des Briefwahlformulars 
   vorgenommene Stimmabgabe muss der 
   Gesellschaft aus organisatorischen Gründen 
   bis spätestens zum *15. Juni 2020, 24.00 Uhr 
   (MESZ)*, unter einer der folgenden 
   Kontaktmöglichkeiten zugehen: 
 
   *ERWE Immobilien AG* 
   *c/o Better Orange IR & HV AG* 
   *Haidelweg 48* 
   *81241 München* 
   *Telefax: +49 89 889690655* 
   *E-Mail: erwe@better-orange.de* 
 
   Die Stimmabgabe über den Internetservice der 
   Gesellschaft unter 
 
   www.erwe-ag.com 
 
   über den Link »Investor 
   Relations/Hauptversammlungen« ist ab dem *4. 
   Juni 2020, 0:00 Uhr (MESZ)*, bis zum Beginn 
   der Abstimmungen in der virtuellen 
   Hauptversammlung möglich. Bis zum Beginn der 
   Abstimmungen kann im Internetservice der 
   Gesellschaft eine durch Verwendung des 
   Briefwahlformulars oder über den 
   Internetservice vorgenommene Stimmabgabe auch 
   geändert oder widerrufen werden. 
 
   Wird bei der Briefwahl zu einem 
   Tagesordnungspunkt keine ausdrückliche oder 
   eindeutige Stimme abgegeben, so wird dies für 
   diesen Tagesordnungspunkt als Enthaltung 
   gewertet. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt 
   eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, 
   ohne dass dies im Vorfeld der 
   Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt 
   eine Stimmabgabe zu diesem Tagesordnungspunkt 
   insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe 
   für jeden Punkt der Einzelabstimmung. 
 
   Weitere Hinweise zur Briefwahl sind auf dem 
   HV-Ticket für den Internetservice der 
   Gesellschaft, die den ordnungsgemäß 
   angemeldeten Aktionären übersandt wird, 
   enthalten und zudem auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
 
   www.erwe-ag.com 
 
   über den Link »Investor 
   Relations/Hauptversammlungen« einsehbar. 
 
   _Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
   Bevollmächtigten_ 
 
   Aktionäre können ihre Aktionärsrechte in 
   Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung auch 
   durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch 
   einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung 
   oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben 
   lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als 
   eine Person, so kann die Gesellschaft eine 
   oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und 
   der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber 
   der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 
   126b BGB) oder haben unter Verwendung der 
   Eingabemaske in dem Internetservice der 
   Gesellschaft unter 
 
   www.erwe-ag.com 
 
   über den Link »Investor 
   Relations/Hauptversammlungen« zu erfolgen. 
   Intermediäre im Sinne von § 67a Abs. 4 AktG, 
   Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater 
   oder andere Personen im Sinne von § 135 Abs. 
   8 AktG können, soweit sie selbst 
   bevollmächtigt werden, abweichende Regelungen 
   vorsehen, die jeweils bei diesen zu erfragen 
   sind. Ein Verstoß gegen diese und 
   bestimmte weitere in § 135 AktG genannte 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 20, 2020 09:07 ET (13:07 GMT)

Erfordernisse für die Bevollmächtigung eines 
   Intermediärs im Sinne von § 67a Abs. 4 AktG, 
   einer Aktionärsvereinigung, eines 
   Stimmrechtsberaters oder einer sonstigen 
   Person im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG 
   beeinträchtigt allerdings gemäß §135 
   Abs. 7 AktG die Wirksamkeit der Stimmabgabe 
   nicht. 
 
   Bevollmächtigte können ebenfalls weder 
   physisch noch im Wege elektronischer 
   Kommunikation im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 
   2 AktG an der Hauptversammlung teilnehmen. 
   Sie können das Stimmrecht für von ihnen 
   vertretene Aktionäre lediglich im Wege der 
   Briefwahl oder durch Erteilung von 
   (Unter-)Vollmacht an die von der Gesellschaft 
   benannten weisungsgebundenen 
   Stimmrechtsvertreter ausüben. 
 
   Ein Formular für die Erteilung einer 
   Vollmacht ist auf dem HV-Ticket für den 
   Internetservice der Gesellschaft, die den 
   Aktionären nach der oben beschriebenen form- 
   und fristgerechten Anmeldung übermittelt 
   wird, abgedruckt. Das Formular für die 
   Erteilung einer Vollmacht steht außerdem 
   auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   www.erwe-ag.com 
 
   über den Link »Investor 
   Relations/Hauptversammlungen« zum Download 
   bereit. 
 
   Die Bevollmächtigung kann gegenüber dem 
   Bevollmächtigten erklärt oder gegenüber der 
   Gesellschaft erklärt bzw. nachgewiesen 
   werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr 
   Widerruf und der Nachweis einer gegenüber 
   einem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht 
   oder ihres Widerrufs gegenüber der 
   Gesellschaft müssen auf einem der folgenden 
   Wege aus organisatorischen Gründen bis 
   spätestens zum Ablauf des *15. Juni 2020, 
   24.00 Uhr (MESZ)*, der Gesellschaft zugehen: 
 
   *ERWE Immobilien AG* 
   *c/o Better Orange IR & HV AG* 
   *Haidelweg 48* 
   *81241 München* 
   *Telefax: +49 89 889690655* 
   *E-Mail: erwe@better-orange.de* 
 
   Die Erteilung der Vollmacht und ihr Widerruf 
   sind darüber hinaus unter Verwendung der 
   Eingabemaske über den Internetservice der 
   Gesellschaft unter der Internetadresse 
 
   www.erwe-ag.com 
 
   über den Link »Investor 
   Relations/Hauptversammlungen« bis zum Beginn 
   der Abstimmungen in der virtuellen 
   Hauptversammlung möglich. Bis zum Beginn der 
   Abstimmungen ist auch ein Widerruf oder eine 
   Änderung einer zuvor in Textform (§ 126b 
   BGB) übersendeten oder über den 
   Internetservice erteilten Vollmacht möglich. 
 
   Die Ausübung der Aktionärsrechte in der 
   virtuellen Hauptversammlung über den 
   Internetservice der Gesellschaft durch den 
   Bevollmächtigten setzt voraus, dass der 
   Bevollmächtigte vom Aktionär ein eigenes 
   Passwort erhält. Die Nutzung der Zugangsdaten 
   durch den Bevollmächtigten gilt zugleich als 
   Nachweis der Bevollmächtigung, ein darüber 
   hinausgehender Nachweis der Bevollmächtigung 
   gegenüber der Gesellschaft in Textform ist 
   nicht erforderlich. 
 
   Auch im Fall einer Vollmachtserteilung sind 
   Anmeldung und Nachweis des Aktienbesitzes 
   form- und fristgerecht nach den vorstehenden 
   Bestimmungen erforderlich. Dies schließt 
   - vorbehaltlich der genannten Frist für die 
   Erteilung einer Vollmacht - eine Erteilung 
   von Vollmachten nach Anmeldung und Nachweis 
   des Aktienbesitzes nicht aus. 
 
   _Vertretung durch von der Gesellschaft 
   benannte Stimmrechtsvertreter_ 
 
   Wir bieten unseren Aktionären an, sich durch 
   von der Gesellschaft benannte 
   Stimmrechtsvertreter, die das Stimmrecht 
   ausschließlich gemäß den Weisungen 
   des jeweiligen Aktionärs ausüben, vertreten 
   zu lassen. Diesen Stimmrechtsvertretern der 
   Gesellschaft müssen neben der Vollmacht auch 
   Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts 
   erteilt werden. Sie üben das Stimmrecht nicht 
   nach eigenem Ermessen, sondern 
   ausschließlich auf der Grundlage der vom 
   Aktionär erteilten Weisungen aus. Soweit 
   keine ausdrückliche oder eine 
   widersprüchliche oder unklare Weisung erteilt 
   worden ist, enthalten sich die von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
   zu den entsprechenden Beschlussgegenständen 
   der Stimme; dies gilt immer auch für 
   unvorhergesehene Anträge. Sollte zu einem 
   Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung 
   durchgeführt werden, ohne dass dies im 
   Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt 
   wurde, so gilt eine Weisung zu diesem 
   Tagesordnungspunkt insgesamt auch als 
   entsprechende Weisung für jeden Punkt der 
   Einzelabstimmung. Bitte beachten Sie, dass 
   die von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter weder im Vorfeld der 
   Hauptversammlung noch während der 
   Hauptversammlung Aufträge zu Wortmeldungen, 
   zum Stellen von Fragen oder Anträgen oder zur 
   Abgabe von Erklärungen zu Protokoll 
   entgegennehmen und - mit Ausnahme der 
   Ausübung des Stimmrechts - auch keine 
   sonstigen Aktionärsrechte wahrnehmen. 
 
   Die Vollmacht an die von der Gesellschaft 
   benannten Stimmrechtsvertreter bedarf ebenso 
   wie die Erteilung von Weisungen der Textform 
   (§ 126b BGB) oder hat unter Verwendung der 
   Eingabemaske über den Internetservice der 
   Gesellschaft unter der Internetadresse 
 
   www.erwe-ag.com 
 
   über den Link »Investor 
   Relations/Hauptversammlungen« 
 
   zu erfolgen. Gleiches gilt für die 
   Änderung oder den Widerruf der Vollmacht 
   oder der Weisungen. Das Vollmachts- und 
   Weisungsformular für die Stimmrechtsvertreter 
   der Gesellschaft mit den entsprechenden 
   Erläuterungen ist auf dem HV-Ticket für den 
   Internetservice der Gesellschaft, die den 
   Aktionären nach der oben beschriebenen form- 
   und fristgerechten Anmeldung übermittelt 
   wird, abgedruckt. Diese Unterlagen stehen 
   außerdem auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
 
   www.erwe-ag.com 
 
   über den Link »Investor 
   Relations/Hauptversammlungen« zum Download 
   bereit. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht an die von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, 
   die Erteilung von Weisungen und ihr Widerruf 
   müssen der Gesellschaft auf einem der 
   folgenden Wege aus organisatorischen Gründen 
   spätestens bis zum *15. Juni 2020, 24.00 Uhr 
   (MESZ)*, übermittelt werden: 
 
   *ERWE Immobilien AG* 
   *c/o Better Orange IR & HV AG* 
   *Haidelweg 48* 
   *81241 München* 
   *Telefax: +49 89 889690655* 
   *E-Mail: erwe@better-orange.de* 
 
   Die Erteilung der Vollmacht zur Ausübung der 
   Stimmrechte nebst Weisungen an die von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
   und ihr Widerruf sind darüber hinaus unter 
   Verwendung der Eingabemaske in dem 
   Internetservice der Gesellschaft unter der 
   Internetadresse 
 
   www.erwe-ag.com 
 
   über den Link »Investor 
   Relations/Hauptversammlungen« bis zum Beginn 
   der Abstimmungen in der virtuellen 
   Hauptversammlung möglich. Hierfür ist im 
   Internetservice der Gesellschaft die 
   Schaltfläche 'Vollmacht und Weisung an die 
   Stimmrechtsvertreter erteilen' vorgesehen. 
   Bis zu diesem Zeitpunkt ist auch ein Widerruf 
   oder eine Änderung einer zuvor in 
   Textform (§ 126b BGB) übersendeten oder über 
   den Internetservice der Gesellschaft 
   erteilten Vollmacht mit Weisungen an die 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
   möglich. 
 
   Soweit von der Gesellschaft benannte 
   weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter 
   bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem 
   Fall Weisungen für die Ausübung des 
   Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese 
   Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Auch 
   bei Bevollmächtigung der von der Gesellschaft 
   benannten Stimmrechtsvertreter sind Anmeldung 
   und Nachweis des Aktienbesitzes form- und 
   fristgerecht nach den vorstehenden 
   Bestimmungen erforderlich. 
 
   _Fragemöglichkeit der Aktionäre gemäß § 
   1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 
   COVID-19-Gesetz; kein Auskunftsrecht der 
   Aktionäre gemäß § 131 AktG_ 
 
   Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre 
   haben die Möglichkeit, im Wege der 
   elektronischen Kommunikation Fragen zu 
   stellen (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 
   COVID-19-Gesetz). 
 
   Aus organisatorischen Gründen sind Fragen 
   spätestens bis zum *13. Juni 2020, 24.00 Uhr 
   (MESZ)*, über die davor vorgesehene 
   Eingabemaske im Internetservice der 
   Gesellschaft unter 
 
   www.erwe-ag.com 
 
   über den Link »Investor 
   Relations/Hauptversammlungen« einzureichen. 
   Auf anderem Wege oder später eingereichte 
   Fragen bleiben unberücksichtigt. Eine 
   Beantwortung der eingereichten Fragen erfolgt 
   nach pflichtgemäßem Ermessen des 
   Vorstands. Der Vorstand ist nicht 
   verpflichtet, alle Fragen zu beantworten. 
   Fragen können insbesondere zusammengefasst 
   werden, es können im Interesse der anderen 
   Aktionäre sinnvolle Fragen ausgewählt und 
   Fragen von Aktionärsvereinigungen und 
   institutionellen Investoren mit bedeutenden 
   Stimmanteilen bevorzugt werden. Rückfragen zu 
   den Auskünften des Vorstands sind 
   ausgeschlossen. 
 
   Darüber hinaus stehen den Aktionären weder 
   das Auskunftsrecht gemäß § 131 AktG noch 
   ein Rede- oder Fragerecht in und während der 
   virtuellen Hauptversammlung zu. 
 
   _Erklärung von Widersprüchen gegen Beschlüsse 
   der Hauptversammlung gemäß § 1 Abs. 2 

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May 20, 2020 09:07 ET (13:07 GMT)

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