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DGAP-HV: Vonovia SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.06.2020 in Bochum mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Vonovia SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Vonovia SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.06.2020 in Bochum 
mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-06-02 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Vonovia SE Bochum ISIN DE000A1ML7J1 
WKN A1ML7J 
 
Das am 28. März 2020 in Kraft getretene Gesetz über Maßnahmen im 
Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht 
zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (_C-19 AuswBekG_) eröffnet 
die Möglichkeit, ordentliche Hauptversammlungen des Jahres 2020 ohne physische 
Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigen abzuhalten (virtuelle 
Hauptversammlung). Angesichts der auf absehbare Zeit andauernden 
COVID-19-Pandemie, der vom Land Nordrhein-Westfalen insoweit beschlossenen 
Verhaltensregeln und des Ziels der Vermeidung von Gesundheitsrisiken für die 
Aktionäre, die internen und externen Mitarbeiter sowie die Organmitglieder der 
Gesellschaft hat der Vorstand der Vonovia SE mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
beschlossen, von der Möglichkeit der virtuellen Hauptversammlung Gebrauch zu 
machen. 
 
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2020 
(virtuelle Hauptversammlung) Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu 
der am *Dienstag, den 30. Juni 2020* 
um *10:00 Uhr* ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten in 
den Geschäftsräumen der Vonovia SE, Universitätsstraße 133, 44803 Bochum, 
stattfindenden ordentlichen, virtuellen Hauptversammlung eingeladen. 
 
Die gesamte Versammlung wird nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 C-19 AuswBekG im 
passwortgeschützten InvestorPortal, das über die Internetseite der Gesellschaft 
unter 
 
https://investoren.vonovia.de/hv 
 
erreichbar ist, für Aktionäre in Bild und Ton übertragen (vgl. die näheren 
Hinweise nach der Wiedergabe der Tagesordnung mit den Beschlussvorschlägen unter 
III). 
 
I. *Tagesordnung* 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der Vonovia SE und des gebilligten 
   Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019 
   sowie des zusammengefassten Lageberichts für 
   die Vonovia SE und den Konzern 
   einschließlich des erläuternden Berichts 
   zu den Angaben nach § 289a, § 315a 
   Handelsgesetzbuch (HGB) sowie des Berichts 
   des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss gebilligt; der 
   Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine 
   Beschlussfassung der Hauptversammlung zu 
   diesem Tagesordnungspunkt 1 ist deshalb nicht 
   vorgesehen und auch nicht notwendig. 
 
   Die genannten Unterlagen sind von der 
   Einberufung der Hauptversammlung an über die 
   Internetseite der Vonovia SE unter 
 
   https://investoren.vonovia.de/hv 
 
   und in der Hauptversammlung zugänglich und 
   werden vom Vorstand bzw. - im Fall des 
   Berichts des Aufsichtsrats - vom Vorsitzenden 
   des Aufsichtsrats in der Hauptversammlung 
   erläutert werden. Im Rahmen ihres 
   Auskunftsrechts haben die Aktionäre die 
   Gelegenheit, zu den Vorlagen Fragen zu 
   stellen. 

2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2019 der 
   Vonovia SE* 
 
 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
 festgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 
 2019 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 
 912.721.577,83 wie folgt zu verwenden: 
 
 Ausschüttung einer       EUR 851.369.569,27 
 Dividende von EUR 1,57 
 je Stückaktie der 
 Gesellschaft, die für 
 das 
 Geschäftsjahr 2019 
 dividendenberechtigt 
 ist; bei derzeit 
 542.273.611 Stückaktien: 
 Einstellung in andere    EUR 0,00 
 Gewinnrücklagen: 
 Gewinnvortrag:           EUR 61.352.008,56 
 Bilanzgewinn:            EUR 912.721.577,83' 
 
   Die Dividende ist am 28. Juli 2020 zur 
   Auszahlung fällig. 
 
   Der Gewinnverwendungsvorschlag beruht auf den 
   am Tag der Einberufung nach Kenntnis der 
   Gesellschaft für das abgelaufene 
   Geschäftsjahr 2019 dividendenberechtigten 
   Stückaktien. Sollte sich die Zahl dieser 
   dividendenberechtigten Stückaktien bis zur 
   Hauptversammlung ändern, wird in der 
   Hauptversammlung ein entsprechend angepasster 
   Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, 
   der unverändert eine Dividende von EUR 1,57 
   je für das abgelaufene Geschäftsjahr 2019 
   dividendenberechtigter Stückaktie sowie einen 
   entsprechend angepassten Vorschlag zum 
   Gewinnvortrag und/oder zur Einstellung in 
   andere Gewinnrücklagen vorsieht. Der nicht 
   auf dividendenberechtigte Stückaktien 
   entfallende Betrag wird auf neue Rechnung 
   vorgetragen und/oder in andere 
   Gewinnrücklagen eingestellt. 
 
   Die Dividende wird nach Wahl der Aktionäre in 
   bar oder in Form von Aktien der Gesellschaft 
   geleistet. Die näheren Details dazu sind in 
   einem gesonderten Dokument gemäß Artikel 
   1 Abs. 4 lit. h), Abs. 5 Unterabs. 1 lit. g) 
   der EU-Prospektverordnung (Verordnung (EU) 
   2017/1129 des Europäischen Parlaments und des 
   Rates vom 14. Juni 2017) 
   (_prospektbefreiendes Dokument_) dargelegt. 
   Dieses ist auf der Internetseite der Vonovia 
   SE unter 
 
   https://investoren.vonovia.de/hv 
 
   zugänglich und wird insbesondere 
   Informationen über die Anzahl und die Art der 
   Aktien und Ausführungen über die Gründe und 
   die Einzelheiten des Aktienangebots 
   enthalten. 
 
   Sofern der Beschlussvorschlag von Vorstand 
   und Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung 
   angenommen wird, gilt für die Auszahlung der 
   Dividende was folgt: 
 
   Da die Dividende für das Geschäftsjahr 2019 
   in vollem Umfang aus dem steuerlichen 
   Einlagekonto im Sinne des § 27 des 
   Körperschaftsteuergesetzes (nicht in das 
   Nennkapital geleistete Einlagen) geleistet 
   wird, erfolgt die Auszahlung ohne Abzug von 
   Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag. 
   Bei inländischen Aktionären unterliegt die 
   Dividende nicht der Besteuerung. Dies gilt 
   sowohl für die Barausschüttung als auch 
   soweit die Dividende in Form von Aktien 
   geleistet wird. Eine Steuererstattungs- oder 
   Steueranrechnungsmöglichkeit ist mit der 
   Dividende nicht verbunden. Die Ausschüttung 
   mindert nach Auffassung der deutschen 
   Finanzverwaltung die steuerlichen 
   Anschaffungskosten der Aktien. 
 
   Die Ausschüttung der Dividende in bar erfolgt 
   voraussichtlich am 28. Juli 2020. Die 
   Aktionäre, die die Aktiendividende wählen, 
   werden die neuen Aktien der Gesellschaft 
   voraussichtlich am 5. August 2020 erhalten. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat weisen darauf hin, 
   dass sie die Aktiendividende nur anbieten und 
   durchführen werden, wenn sie dies nach 
   pflichtgemäßer Bewertung unter 
   Berücksichtigung der Interessen der 
   Gesellschaft und ihrer Aktionäre als sinnvoll 
   erachten. Maßgeblich für diese 
   Entscheidung wird insbesondere die 
   Entwicklung des Aktienkurses der Gesellschaft 
   im Verhältnis zu den jeweils aktuellen 
   finanziellen Leistungskennzahlen sein. 
   Sollten sich Vorstand und Aufsichtsrat gegen 
   die Durchführung einer Aktiendividende 
   entscheiden, wird das Wahlrecht für die 
   Auszahlung der Dividende in Aktien nicht 
   bestehen bzw. entfallen und die Dividende 
   wird ausschließlich in bar ausgezahlt 
   werden. Die Auszahlung der Dividende würde 
   dann unverzüglich nach einer solchen 
   Entscheidung vorgenommen werden, spätestens 
   aber am 28. Juli 2020. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern 
   des Vorstands für dieses Geschäftsjahr 
   Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern 
   des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr 
   Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2020 sowie des Prüfers für die etwaige 
   prüferische Durchsicht der 
   Zwischenfinanzberichte für das Geschäftsjahr 
   2020 sowie des Zwischenfinanzberichts für das 
   erste Quartal des Geschäftsjahres 2021* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung 
   seines Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
   für das Geschäftsjahr 2020 sowie zum Prüfer 
   für die etwaige prüferische Durchsicht von 
   Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 
   2020 und für das erste Quartal des 
   Geschäftsjahres 2021 zu bestellen. 
 
   Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hat 
   gemäß Artikel 16 Abs. 2 Unterabs. 3 der 
   EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) 
   Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und 
   des Rates vom 16. April 2014) erklärt, dass 
   seine Empfehlung frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine 
   Beschränkung im Hinblick auf die Auswahl 
   eines bestimmten Abschlussprüfers oder einer 

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June 02, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

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