DJ DGAP-HV: AGROB Immobilien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.07.2020 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-News: AGROB Immobilien AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung AGROB Immobilien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.07.2020 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2020-06-17 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. AGROB Immobilien AG Ismaning ISIN DE0005019004 / WKN 501900 ISIN DE0005019038 / WKN 501903 Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2020 (virtuelle Hauptversammlung) Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie hiermit ein zu unserer am Mittwoch, den 29.07.2020, 11.00 Uhr MESZ stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung, die als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten durchgeführt wird. Die Hauptversammlung wird für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre der AGROB Immobilien AG für die gesamte Dauer der Veranstaltung in Bild und Ton live im Internet übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist das Haus der Bayerischen Wirtschaft, Max-Joseph-Straße 5, 80333 München. I. *TAGESORDNUNG* 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2019, des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2019, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß § 289a Abs. 1 HGB und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss am 09.03.2020 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung durch die Hauptversammlung. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen. Der Jahresabschluss, der Lagebericht (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß § 289a Abs. 1 HGB) und der Bericht des Aufsichtsrats werden in der Hauptversammlung vom Vorstand beziehungsweise im Fall des Berichts des Aufsichtsrats vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats näher erläutert werden. Sie und die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB sind des Weiteren unter www.agrob-ag.de im Internet veröffentlicht. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes 2019* Vorstand und Aufsichtsrat EUR 992.172 schlagen vor, den ,25 Bilanzgewinn 2019 von wie folgt zu verwenden: * Zahlung des EUR 79.120, Gewinnanteiles 00 von EUR 0,05 je Vorzugs-Stückakt ie für das Geschäftsjahr 2019 * Zahlung eines EUR 116.892 Gewinnanteiles ,00 von EUR 0,03 je Stückaktie (Stamm-Stückakti e und Vorzugs-Stückakt ie) für das Geschäftsjahr 2019 Einstellung in EUR 796.160 andere ,25 Gewinnrücklagen Der Anspruch auf die Dividende ist am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 03.08.2020, zur Auszahlung fällig (§ 58 Abs. 4 Satz 2 AktG). 3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem einzigen Mitglied des Vorstands, das im Geschäftsjahr 2019 amtiert hat, für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2019 amtiert haben, für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 5. *Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 sowie die gegebenenfalls beauftragte prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2020* Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, die 'Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft', München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 und - sofern beauftragt - gegebenenfalls für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts zum 30.06.2020 zu wählen. Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme Dritter ist und ihm insbesondere keine Klausel auferlegt wurde, die die Auswahlmöglichkeiten der Hauptversammlung im Hinblick auf die Auswahl auf bestimmte Abschlussprüfer beschränkt hat (Art. 16 Abs. 2 und 6 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.04.2014)). 6. *Neufassung von § 16 Abs. 3 der Satzung (Teilnahmerecht und Nachweis des Anteilsbesitzes)* Durch das zum 01.01.2020 in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) vom 12.12.2019 wurden die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts geändert. Bei Inhaberaktien börsennotierter Gesellschaften wird zukünftig für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts der Nachweis des Letztintermediärs gemäß dem durch das ARUG II neu eingefügten § 67c Abs. 3 AktG ausreichen (§ 123 Abs. 4 Satz 1 AktG i.d.F. des ARUG II). § 16 Abs. 3 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft bestimmt demgegenüber entsprechend der derzeitigen Fassung des § 123 Abs. 4 Satz 1 AktG, dass zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut ausreicht. Die Änderungen des § 123 Abs. 4 Satz 1 AktG und der neu eingefügte § 67c AktG sind ab dem 03.09.2020 und erstmals auf Hauptversammlungen anzuwenden, die nach dem 03.09.2020 einberufen werden. Die Anwendbarkeit der Neuregelungen wird somit bereits vor der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft im Jahr 2021 gegeben sein. Um sicherzustellen, dass die Satzung der Gesellschaft bereits zu dieser Hauptversammlung mit der gesetzlichen Regelung in Einklang steht, soll die Anpassung der Satzung bereits in der kommenden Hauptversammlung beschlossen werden, jedoch erst ab dem 03.09.2020 durch Eintragung im Handelsregister wirksam werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen: § 16 Abs. 3 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 'Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und - im Fall von Stamm-Stückaktien - zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig bei der Gesellschaft angemeldet haben und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und - im Fall von Stamm-Stückaktien - zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben. Hierfür reicht ein Nachweis des Anteilsbesitzes in Textform durch den Letztintermediär gemäß § 67c Abs. 3 AktG aus, der sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen hat. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft unter der in der Einberufung mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen. Der Tag der Versammlung und der Tag des Zugangs sind nicht mitzuzählen.' Der Vorstand wird angewiesen, die Änderung der Satzung erst nach dem 03. 09.2020 zur Eintragung zum Handelsregister anzumelden. 7. *Neufassung von § 9 Abs. 3 Satz 2 der Satzung (Amtszeit neuer Aufsichtsratsmitglieder)* Scheidet ein von der Hauptversammlung gewähltes Mitglied vor Ablauf seiner Amtsdauer aus dem Aufsichtsrat aus, so soll nach § 9 Abs. 3 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft für dieses in der nächsten Hauptversammlung eine Neuwahl vorgenommen werden. § 9 Abs. 3 Satz 2 der Satzung bestimmt des Weiteren, dass die Amtszeit des neugewählten Aufsichtsratsmitglieds in diesem Fall für den Rest der Amtsdauer des Ausgeschiedenen gilt. Diese Vorgabe der Satzung schränkt die Befugnis der Hauptversammlung, bei der Wahl die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder im jeweiligen Einzelfall im Rahmen der gesetzlichen Regelung festzulegen, ohne zwingende Gründe ein. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, § 9 Abs. 3 Satz 2 der Satzung wie folgt neu zu fassen: 'Die Amtszeit des neugewählten Mitgliedes gilt für den Rest der Amtsdauer des Ausgeschiedenen, sofern die Hauptversammlung bei der Wahl nichts Abweichendes bestimmt.' 8. *Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats*
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
June 17, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)
Der ehemalige Aufsichtsratsvorsitzende Herr Karlheinz Kurock und die beiden weiteren ehemaligen Aufsichtsratsmitglieder Herr Thomas Breiner und Herr Peter Weidenhöfer haben ihre Ämter als Mitglied des Aufsichtsrats (Anteilseignervertreter) am 21.10.2019 niedergelegt. Mit Beschluss vom 12.11.2019 hat das Amtsgericht München gemäß § 104 Abs. 2 Satz 2 AktG Herrn Prof. Dr. Alexander Goepfert, Herrn Frank Nickel sowie Herrn Dr. Daniel Kress zu weiteren Aufsichtsratsmitgliedern der Gesellschaft als Vertreter der Anteilseigner bestellt. Die gerichtlich bestellten Aufsichtsratsmitglieder werden der Hauptversammlung zur Wahl vorgeschlagen. Mit der Wahl durch die Hauptversammlung erlischt ihr Amt als gerichtlich bestellte Mitglieder des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat unserer Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit §§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, 4 Abs. 1 Drittelbeteiligungsgesetz und § 9 Abs. 1 der Satzung der AGROB Immobilien AG aus vier Vertretern der Aktionäre und zwei Vertretern der Arbeitnehmer zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung hierzu vor, a) Herrn Prof. Dr. wohnhaft in Alexander Düsseldorf, Goepfert, Rechtsanwalt und Senior Advisor der Apollo Global Management, Inc., b) Herrn Frank wohnhaft in Nickel, Erpolzheim, Geschäftsführer der DEUWA REAL GmbH sowie der Nivatus Immobilien GmbH, und c) Herrn Dr. Daniel wohnhaft in Berlin, Kress, Rechtsanwalt und Partner der Rechtsanwaltskanzlei Hengeler Mueller Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Bestellung erfolgt mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung und für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der jeweiligen Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2022 beschließt. Für den Fall, dass vor der Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der jeweiligen Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2022 beschließt, die gemäß Ziffer 7 der Tagesordnung vorgeschlagene Neufassung von § 9 Abs. 3 Satz 2 der Satzung mit Eintragung in das Handelsregister der Gesellschaft wirksam wird, erfolgt die Bestellung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der jeweiligen Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2024 beschließt. Es ist beabsichtigt, die Wahlen der neuen Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege der Einzelabstimmung durchzuführen. *Gemäß den Empfehlungen C.1 und C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex i.d.F. vom 16.12.2019 weist der Aufsichtsrat auf Folgendes hin:* Die Vorschläge berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung mit Beschluss vom 14.11.2017 benannten Ziele und streben die Ausfüllung des gleichzeitig beschlossenen Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. Die vorgeschlagenen Personen stehen mit Ausnahme von Herrn Frank Nickel in einer geschäftlichen Beziehung zu verbundenen Unternehmen der Mehrheitsaktionärin unserer Gesellschaft, der Ersa IV S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg. Herr Prof. Dr. Alexander Goepfert ist strategischer Berater (Senior Advisor) der Apollo Global Management. Herr Dr. Daniel Kress ist Partner der Rechtsanwaltskanzlei Hengeler Mueller Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, die die Ersa IV S.à r.l. und weitere ihrer verbundenen Unternehmen rechtlich berät, u.a. auch beim Erwerb der Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft und bei dem freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot vom 25.10.2019. Darüber hinaus bestehen nach der Einschätzung des Aufsichtsrats keine persönlichen und geschäftlichen Beziehungen der vorgeschlagenen Kandidaten zum Unternehmen, zu den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär, die ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde. *Angaben im Hinblick auf die Mitgliedschaft der zur Wahl vorgeschlagenen Personen in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:* Herr *Prof. Dr. Alexander Goepfert *gehört folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten inländischer Gesellschaften an: * DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG, Langen, Vorsitzender des Aufsichtsrats; * PROXIMUS Real Estate AG, Köln, Mitglied des Aufsichtsrats. Herr Prof. Dr. Goepfert ist kein Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien anderer Wirtschaftsunternehmen. Herr *Frank Nickel *gehört folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten inländischer Gesellschaften an: * PROXIMUS Real Estate AG, Köln, Mitglied des Aufsichtsrats; * Fakt Immobilien AG, Essen, Mitglied des Aufsichtsrats; * DEVELLO Capital AG, Hamburg, Mitglied des Aufsichtsrats Herr Nickel ist kein Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien anderer Wirtschaftsunternehmen. Herr *Dr. Daniel Kress *gehört weder anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten inländischer Gesellschaften an noch ist er Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. Die Lebensläufe der Kandidaten, ergänzt durch eine Übersicht über die wesentlichen Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat, finden Sie nachfolgend sowie auf der Internetseite unserer Gesellschaft unter www.agrob-ag.de: *Prof. Dr. Alexander Goepfert* *Lebenslauf* Persönliche Daten Geburtsdatum 03.09.1956 Wohnort Düsseldorf Nationalität Deutsch Ausbildung Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Heidelberg und Göttingen sowie Assistenzzeit und Promotion an der Universität Köln (Internationales Privatrecht) Beruflicher Werdegang Seit 2019 Strategischer Berater (Senior Advisor) der Apollo Global Management 2011 bis 2019 Rechtsanwalt und Partner der Rechtsanwaltskanzlei Noerr LLP 1986 bis 2011 Rechtsanwalt und Partner der Rechtsanwaltskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP und der Vorgängersozietät Westrick Stegemann in Düsseldorf Wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat Strategischer Berater (Senior Advisor) der Apollo Global Management. *Frank Nickel* *Lebenslauf* Persönliche Daten Geburtsdatum 30.01.1959 Wohnort Erpolzheim Nationalität Deutsch Ausbildung Studium der Sportwissenschaften und Geographie, Ruhr-Universität Bochum Beruflicher Werdegang Seit 2018 Geschäftsführer der DEUWA Real GmbH Seit 2013 Geschäftsführer der Nivatus Immobilien GmbH 2018 - 2020 Berater der CA Immo GmbH, Frankfurt 2016 - 2018 Vorsitzender des Vorstands der CA Immobilien Anlagen AG, Wien 2013 - 2015 CEO Germany Cushman & Wakefield LLP, 2014 - 2015 zusätzlich EMEA Chairman Corporate Finance Cushman & Wakefield LLP 2006 - 2012 Leiter des Bereichs Commercial Real Estate Germany der Deutsche Bank AG, 2011 - 2012 Global Cover Pool Manager der Deutsche Bank AG 2004 - 2006 Aufbau des Handelsimmobilienportfolios der EuroCastle (Fortress Group) 2000 - 2004 CEO der Creditweb Ltd und weitere leitende Funktionen in der Creditweb Gruppe 1985 - 2000 Ausbildung und leitende Funktionen in verschiedenen Finanzinstituten und Unternehmen der Immobilienbranche Wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat Geschäftsführer der DEUWA Real GmbH und der Nivatus Immobilien GmbH. *Dr. Daniel Kress* *Lebenslauf* Persönliche Daten Geburtsdatum 17.09.1971 Wohnort Berlin Nationalität Deutsch Ausbildung Studium der Rechtswissenschaften und Promotion an der Universität Tübingen und Studium der Rechtswissenschaften an der Université de Provence Aix-Marseille III (Maître en Droit) Beruflicher Werdegang Seit 2001 Rechtsanwalt und Partner (seit 2008) der Rechtsanwaltskanzlei Hengeler Mueller Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB Wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat Partner der Rechtsanwaltskanzlei Hengeler Mueller Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB.
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June 17, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)