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Dow Jones News
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(1)

DGAP-HV: AGROB Immobilien AG: Bekanntmachung der -4-

DJ DGAP-HV: AGROB Immobilien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.07.2020 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: AGROB Immobilien AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
AGROB Immobilien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
29.07.2020 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2020-06-17 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
AGROB Immobilien AG Ismaning ISIN DE0005019004 / WKN 
501900 
ISIN DE0005019038 / WKN 501903 Einberufung der 
ordentlichen Hauptversammlung 2020 
(virtuelle Hauptversammlung) 
 
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, 
 
wir laden Sie hiermit ein zu unserer am 
 
Mittwoch, den 29.07.2020, 11.00 Uhr MESZ 
 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung, die als 
virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der 
Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten durchgeführt 
wird. Die Hauptversammlung wird für ordnungsgemäß 
angemeldete Aktionäre der AGROB Immobilien AG für die 
gesamte Dauer der Veranstaltung in Bild und Ton live im 
Internet übertragen. Die Stimmrechtsausübung der 
Aktionäre erfolgt ausschließlich im Wege der 
Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft. Ort der 
Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist das 
Haus der Bayerischen Wirtschaft, Max-Joseph-Straße 
5, 80333 München. 
 
I. *TAGESORDNUNG* 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   zum 31.12.2019, des Lageberichts für das 
   Geschäftsjahr 2019, des erläuternden Berichts 
   des Vorstands zu den Angaben gemäß § 289a 
   Abs. 1 HGB und des Berichts des Aufsichtsrats 
   für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss am 09.03.2020 
   gebilligt und den Jahresabschluss damit 
   festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung 
   durch die Hauptversammlung. Entsprechend den 
   gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu 
   Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung 
   vorgesehen. Der Jahresabschluss, der 
   Lagebericht (einschließlich des 
   erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
   Angaben gemäß § 289a Abs. 1 HGB) und der 
   Bericht des Aufsichtsrats werden in der 
   Hauptversammlung vom Vorstand beziehungsweise 
   im Fall des Berichts des Aufsichtsrats vom 
   Vorsitzenden des Aufsichtsrats näher erläutert 
   werden. Sie und die Erklärung zur 
   Unternehmensführung gemäß § 289f HGB sind 
   des Weiteren unter 
 
   www.agrob-ag.de 
 
   im Internet veröffentlicht. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinnes 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat      EUR  992.172 
   schlagen vor, den                    ,25 
   Bilanzgewinn 2019 von 
   wie folgt zu verwenden: 
   *             Zahlung des      EUR  79.120, 
                 Gewinnanteiles         00 
                 von EUR  0,05 
                 je 
                 Vorzugs-Stückakt 
                 ie für das 
                 Geschäftsjahr 
                 2019 
   *             Zahlung eines    EUR  116.892 
                 Gewinnanteiles         ,00 
                 von EUR  0,03 
                 je Stückaktie 
                 (Stamm-Stückakti 
                 e 
                 und 
                 Vorzugs-Stückakt 
                 ie) für das 
                 Geschäftsjahr 
                 2019 
                 Einstellung in   EUR  796.160 
                 andere                 ,25 
                 Gewinnrücklagen 
 
   Der Anspruch auf die Dividende ist am dritten 
   auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag, das heißt am 03.08.2020, 
   zur Auszahlung fällig (§ 58 Abs. 4 Satz 2 
   AktG). 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
   einzigen Mitglied des Vorstands, das im 
   Geschäftsjahr 2019 amtiert hat, für dieses 
   Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im 
   Geschäftsjahr 2019 amtiert haben, für dieses 
   Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des 
   Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 
   sowie die gegebenenfalls beauftragte 
   prüferische Durchsicht des 
   Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2020* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die 
   Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, die 
   'Ebner Stolz GmbH & Co. KG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft', München, zum 
   Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 und 
   - sofern beauftragt - gegebenenfalls für die 
   prüferische Durchsicht des 
   Halbjahresfinanzberichts zum 30.06.2020 zu 
   wählen. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine 
   Empfehlung frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme Dritter ist und ihm insbesondere 
   keine Klausel auferlegt wurde, die die 
   Auswahlmöglichkeiten der Hauptversammlung im 
   Hinblick auf die Auswahl auf bestimmte 
   Abschlussprüfer beschränkt hat (Art. 16 Abs. 2 
   und 6 der EU-Abschlussprüferverordnung 
   (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen 
   Parlaments und des Rates vom 16.04.2014)). 
6. *Neufassung von § 16 Abs. 3 der Satzung 
   (Teilnahmerecht und Nachweis des 
   Anteilsbesitzes)* 
 
   Durch das zum 01.01.2020 in Kraft getretene 
   Gesetz zur Umsetzung der zweiten 
   Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) vom 
   12.12.2019 wurden die Voraussetzungen für die 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts geändert. Bei 
   Inhaberaktien börsennotierter Gesellschaften 
   wird zukünftig für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung oder die Ausübung des 
   Stimmrechts der Nachweis des Letztintermediärs 
   gemäß dem durch das ARUG II neu 
   eingefügten § 67c Abs. 3 AktG ausreichen (§ 
   123 Abs. 4 Satz 1 AktG i.d.F. des ARUG II). § 
   16 Abs. 3 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft 
   bestimmt demgegenüber entsprechend der 
   derzeitigen Fassung des § 123 Abs. 4 Satz 1 
   AktG, dass zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und zur Ausübung des 
   Stimmrechts ein in Textform erstellter 
   besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch 
   das depotführende Institut ausreicht. 
 
   Die Änderungen des § 123 Abs. 4 Satz 1 
   AktG und der neu eingefügte § 67c AktG sind ab 
   dem 03.09.2020 und erstmals auf 
   Hauptversammlungen anzuwenden, die nach dem 
   03.09.2020 einberufen werden. Die 
   Anwendbarkeit der Neuregelungen wird somit 
   bereits vor der ordentlichen Hauptversammlung 
   der Gesellschaft im Jahr 2021 gegeben sein. Um 
   sicherzustellen, dass die Satzung der 
   Gesellschaft bereits zu dieser 
   Hauptversammlung mit der gesetzlichen Regelung 
   in Einklang steht, soll die Anpassung der 
   Satzung bereits in der kommenden 
   Hauptversammlung beschlossen werden, jedoch 
   erst ab dem 03.09.2020 durch Eintragung im 
   Handelsregister wirksam werden. Vorstand und 
   Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu 
   beschließen: 
 
    § 16 Abs. 3 der Satzung wird wie folgt neu 
    gefasst: 
 
    'Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und 
    - im Fall von Stamm-Stückaktien - zur 
    Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen 
    Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig 
    bei der Gesellschaft angemeldet haben und 
    ihre Berechtigung zur Teilnahme an der 
    Hauptversammlung und - im Fall von 
    Stamm-Stückaktien - zur Ausübung des 
    Stimmrechts nachgewiesen haben. Hierfür 
    reicht ein Nachweis des Anteilsbesitzes in 
    Textform durch den Letztintermediär 
    gemäß § 67c Abs. 3 AktG aus, der sich 
    auf den Beginn des 21. Tages vor der 
    Hauptversammlung zu beziehen hat. Die 
    Anmeldung und der Nachweis müssen der 
    Gesellschaft unter der in der Einberufung 
    mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage 
    vor der Versammlung zugehen. Der Tag der 
    Versammlung und der Tag des Zugangs sind 
    nicht mitzuzählen.' 
 
    Der Vorstand wird angewiesen, die 
    Änderung der Satzung erst nach dem 03. 
    09.2020 zur Eintragung zum Handelsregister 
    anzumelden. 
7. *Neufassung von § 9 Abs. 3 Satz 2 der Satzung 
   (Amtszeit neuer Aufsichtsratsmitglieder)* 
 
   Scheidet ein von der Hauptversammlung 
   gewähltes Mitglied vor Ablauf seiner Amtsdauer 
   aus dem Aufsichtsrat aus, so soll nach § 9 
   Abs. 3 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft für 
   dieses in der nächsten Hauptversammlung eine 
   Neuwahl vorgenommen werden. § 9 Abs. 3 Satz 2 
   der Satzung bestimmt des Weiteren, dass die 
   Amtszeit des neugewählten 
   Aufsichtsratsmitglieds in diesem Fall für den 
   Rest der Amtsdauer des Ausgeschiedenen gilt. 
   Diese Vorgabe der Satzung schränkt die 
   Befugnis der Hauptversammlung, bei der Wahl 
   die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder im 
   jeweiligen Einzelfall im Rahmen der 
   gesetzlichen Regelung festzulegen, ohne 
   zwingende Gründe ein. Vorstand und 
   Aufsichtsrat schlagen daher vor, § 9 Abs. 3 
   Satz 2 der Satzung wie folgt neu zu fassen: 
 
    'Die Amtszeit des neugewählten Mitgliedes 
    gilt für den Rest der Amtsdauer des 
    Ausgeschiedenen, sofern die 
    Hauptversammlung bei der Wahl nichts 
    Abweichendes bestimmt.' 
8. *Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats* 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 17, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: AGROB Immobilien AG: Bekanntmachung der -2-

Der ehemalige Aufsichtsratsvorsitzende Herr 
   Karlheinz Kurock und die beiden weiteren 
   ehemaligen Aufsichtsratsmitglieder Herr Thomas 
   Breiner und Herr Peter Weidenhöfer haben ihre 
   Ämter als Mitglied des Aufsichtsrats 
   (Anteilseignervertreter) am 21.10.2019 
   niedergelegt. Mit Beschluss vom 12.11.2019 hat 
   das Amtsgericht München gemäß § 104 Abs. 
   2 Satz 2 AktG Herrn Prof. Dr. Alexander 
   Goepfert, Herrn Frank Nickel sowie Herrn Dr. 
   Daniel Kress zu weiteren 
   Aufsichtsratsmitgliedern der Gesellschaft als 
   Vertreter der Anteilseigner bestellt. Die 
   gerichtlich bestellten Aufsichtsratsmitglieder 
   werden der Hauptversammlung zur Wahl 
   vorgeschlagen. Mit der Wahl durch die 
   Hauptversammlung erlischt ihr Amt als 
   gerichtlich bestellte Mitglieder des 
   Aufsichtsrats. 
 
   Der Aufsichtsrat unserer Gesellschaft setzt 
   sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in 
   Verbindung mit §§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, 4 
   Abs. 1 Drittelbeteiligungsgesetz und § 9 Abs. 
   1 der Satzung der AGROB Immobilien AG aus vier 
   Vertretern der Aktionäre und zwei Vertretern 
   der Arbeitnehmer zusammen. Die 
   Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht 
   gebunden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung 
   hierzu vor, 
 
   a)  Herrn Prof. Dr.    wohnhaft in 
       Alexander          Düsseldorf, 
       Goepfert,          Rechtsanwalt und 
                          Senior Advisor der 
                          Apollo Global 
                          Management, Inc., 
   b)  Herrn Frank        wohnhaft in 
       Nickel,            Erpolzheim, 
                          Geschäftsführer der 
                          DEUWA REAL GmbH sowie 
                          der Nivatus 
                          Immobilien GmbH, 
   und 
   c)  Herrn Dr. Daniel   wohnhaft in Berlin, 
       Kress,             Rechtsanwalt und 
                          Partner der 
                          Rechtsanwaltskanzlei 
                          Hengeler Mueller 
                          Partnerschaft von 
                          Rechtsanwälten mbB, 
 
   in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Bestellung 
   erfolgt mit Wirkung ab Beendigung dieser 
   Hauptversammlung und für die Zeit bis zur 
   Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung der jeweiligen 
   Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 
   2022 beschließt. Für den Fall, dass vor 
   der Beendigung der Hauptversammlung, die über 
   die Entlastung der jeweiligen 
   Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 
   2022 beschließt, die gemäß Ziffer 7 
   der Tagesordnung vorgeschlagene Neufassung von 
   § 9 Abs. 3 Satz 2 der Satzung mit Eintragung 
   in das Handelsregister der Gesellschaft 
   wirksam wird, erfolgt die Bestellung bis zur 
   Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung der jeweiligen 
   Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 
   2024 beschließt. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Wahlen der neuen 
   Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege der 
   Einzelabstimmung durchzuführen. 
 
   *Gemäß den Empfehlungen C.1 und C.13 des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex i.d.F. 
   vom 16.12.2019 weist der Aufsichtsrat auf 
   Folgendes hin:* 
 
   Die Vorschläge berücksichtigen die vom 
   Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung mit 
   Beschluss vom 14.11.2017 benannten Ziele und 
   streben die Ausfüllung des gleichzeitig 
   beschlossenen Kompetenzprofils für das 
   Gesamtgremium an. 
 
   Die vorgeschlagenen Personen stehen mit 
   Ausnahme von Herrn Frank Nickel in einer 
   geschäftlichen Beziehung zu verbundenen 
   Unternehmen der Mehrheitsaktionärin unserer 
   Gesellschaft, der Ersa IV S.à r.l. mit Sitz in 
   Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg. Herr 
   Prof. Dr. Alexander Goepfert ist strategischer 
   Berater (Senior Advisor) der Apollo Global 
   Management. Herr Dr. Daniel Kress ist Partner 
   der Rechtsanwaltskanzlei Hengeler Mueller 
   Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, die die 
   Ersa IV S.à r.l. und weitere ihrer verbundenen 
   Unternehmen rechtlich berät, u.a. auch beim 
   Erwerb der Mehrheitsbeteiligung an unserer 
   Gesellschaft und bei dem freiwilligen 
   öffentlichen Übernahmeangebot vom 
   25.10.2019. Darüber hinaus bestehen nach der 
   Einschätzung des Aufsichtsrats keine 
   persönlichen und geschäftlichen Beziehungen 
   der vorgeschlagenen Kandidaten zum 
   Unternehmen, zu den Organen der Gesellschaft 
   und einem wesentlich an der Gesellschaft 
   beteiligten Aktionär, die ein objektiv 
   urteilender Aktionär für seine 
   Wahlentscheidung als maßgebend ansehen 
   würde. 
 
   *Angaben im Hinblick auf die Mitgliedschaft 
   der zur Wahl vorgeschlagenen Personen in 
   anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
   und vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:* 
 
   Herr *Prof. Dr. Alexander Goepfert *gehört 
   folgenden anderen gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten inländischer Gesellschaften an: 
 
   * DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate 
     AG, Langen, Vorsitzender des 
     Aufsichtsrats; 
   * PROXIMUS Real Estate AG, Köln, Mitglied 
     des Aufsichtsrats. 
 
   Herr Prof. Dr. Goepfert ist kein Mitglied in 
   vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien anderer 
   Wirtschaftsunternehmen. 
 
   Herr *Frank Nickel *gehört folgenden anderen 
   gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
   inländischer Gesellschaften an: 
 
   * PROXIMUS Real Estate AG, Köln, Mitglied 
     des Aufsichtsrats; 
   * Fakt Immobilien AG, Essen, Mitglied des 
     Aufsichtsrats; 
   * DEVELLO Capital AG, Hamburg, Mitglied des 
     Aufsichtsrats 
 
   Herr Nickel ist kein Mitglied in 
   vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien anderer 
   Wirtschaftsunternehmen. 
 
   Herr *Dr. Daniel Kress *gehört weder anderen 
   gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
   inländischer Gesellschaften an noch ist er 
   Mitglied in vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen. 
 
   Die Lebensläufe der Kandidaten, ergänzt durch 
   eine Übersicht über die wesentlichen 
   Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat, 
   finden Sie nachfolgend sowie auf der 
   Internetseite unserer Gesellschaft unter 
 
   www.agrob-ag.de: 
 
   *Prof. Dr. Alexander Goepfert* 
 
   *Lebenslauf* 
 
   Persönliche Daten 
 
   Geburtsdatum 03.09.1956 
   Wohnort      Düsseldorf 
   Nationalität Deutsch 
 
   Ausbildung 
 
   Studium der Rechtswissenschaften an den 
   Universitäten Heidelberg und Göttingen sowie 
   Assistenzzeit und Promotion an der Universität 
   Köln (Internationales Privatrecht) 
 
   Beruflicher Werdegang 
 
   Seit 2019     Strategischer Berater (Senior 
                 Advisor) der Apollo Global 
                 Management 
   2011 bis 2019 Rechtsanwalt und Partner der 
                 Rechtsanwaltskanzlei Noerr LLP 
   1986 bis 2011 Rechtsanwalt und Partner der 
                 Rechtsanwaltskanzlei 
                 Freshfields Bruckhaus Deringer 
                 LLP und der Vorgängersozietät 
                 Westrick Stegemann in 
                 Düsseldorf 
 
   Wesentliche Tätigkeiten neben dem 
   Aufsichtsratsmandat 
 
   Strategischer Berater (Senior Advisor) der 
   Apollo Global Management. 
 
   *Frank Nickel* 
 
   *Lebenslauf* 
 
   Persönliche Daten 
 
   Geburtsdatum 30.01.1959 
   Wohnort      Erpolzheim 
   Nationalität Deutsch 
 
   Ausbildung 
 
   Studium der Sportwissenschaften und 
   Geographie, Ruhr-Universität Bochum 
 
   Beruflicher Werdegang 
 
   Seit 2018   Geschäftsführer der DEUWA Real 
               GmbH 
   Seit 2013   Geschäftsführer der Nivatus 
               Immobilien GmbH 
   2018 - 2020 Berater der CA Immo GmbH, 
               Frankfurt 
   2016 - 2018 Vorsitzender des Vorstands der 
               CA Immobilien Anlagen AG, Wien 
   2013 - 2015 CEO Germany Cushman & Wakefield 
               LLP, 2014 - 2015 zusätzlich EMEA 
               Chairman Corporate Finance 
               Cushman & Wakefield LLP 
   2006 - 2012 Leiter des Bereichs Commercial 
               Real Estate Germany der Deutsche 
               Bank AG, 2011 - 2012 Global 
               Cover Pool Manager der Deutsche 
               Bank AG 
   2004 - 2006 Aufbau des 
               Handelsimmobilienportfolios der 
               EuroCastle (Fortress Group) 
   2000 - 2004 CEO der Creditweb Ltd und 
               weitere leitende Funktionen in 
               der Creditweb Gruppe 
   1985 - 2000 Ausbildung und leitende 
               Funktionen in verschiedenen 
               Finanzinstituten und Unternehmen 
               der Immobilienbranche 
 
   Wesentliche Tätigkeiten neben dem 
   Aufsichtsratsmandat 
 
   Geschäftsführer der DEUWA Real GmbH und der 
   Nivatus Immobilien GmbH. 
 
   *Dr. Daniel Kress* 
 
   *Lebenslauf* 
 
   Persönliche Daten 
 
   Geburtsdatum 17.09.1971 
   Wohnort      Berlin 
   Nationalität Deutsch 
 
   Ausbildung 
 
   Studium der Rechtswissenschaften und Promotion 
   an der Universität Tübingen und Studium der 
   Rechtswissenschaften an der Université de 
   Provence Aix-Marseille III (Maître en Droit) 
 
   Beruflicher Werdegang 
 
   Seit 2001 Rechtsanwalt und Partner (seit 
             2008) der Rechtsanwaltskanzlei 
             Hengeler Mueller Partnerschaft von 
             Rechtsanwälten mbB 
 
   Wesentliche Tätigkeiten neben dem 
   Aufsichtsratsmandat 
 
   Partner der Rechtsanwaltskanzlei Hengeler 
   Mueller Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB. 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 17, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: AGROB Immobilien AG: Bekanntmachung der -3-

II.  *GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE IM 
     ZEITPUNKT DER EINBERUFUNG DER 
     HAUPTVERSAMMLUNG* 
 
     Im Zeitpunkt der Einberufung der 
     Hauptversammlung ist das Grundkapital der 
     Gesellschaft in Höhe von EUR 11.689.200,00 
     eingeteilt in 2.314.000 auf den Inhaber 
     lautende Stamm-Stückaktien ohne Nennwert 
     mit ebenso vielen Stimmrechten sowie in 
     1.582.400 auf den Inhaber lautende 
     Vorzugs-Stückaktien ohne Nennwert und ohne 
     Stimmrechte. Die Gesellschaft hält zum 
     Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen 
     Aktien. 
III. *WEITERE ANGABEN ZUM ABLAUF DER VIRTUELLEN 
     HAUPTVERSAMMLUNG UND ZUR AUSÜBUNG DES 
     STIMMRECHTS* 
1. *Durchführung als virtuelle Hauptversammlung 
   mit Bild- und Tonübertragung* 
 
   Mit Zustimmung des Aufsichtsrats wird die 
   Hauptversammlung nach Maßgabe des Gesetzes 
   über Maßnahmen im Gesellschafts-, 
   Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und 
   Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der 
   Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Art. 2 des 
   Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der 
   COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und 
   Strafverfahrensrecht, Bundesgesetzblatt I 2020, 
   S. 569, '*Covid-19-Gesetz*') als virtuelle 
   Hauptversammlung abgehalten. Eine physische 
   Teilnahme der Aktionäre oder ihrer 
   Bevollmächtigten ist ausgeschlossen. 
 
   Die Hauptversammlung wird am 29.07.2020, ab 
   11.00 Uhr, für ordnungsgemäß angemeldete 
   Aktionäre live in Bild und Ton im Internet 
   übertragen. Hierfür steht unter 
 
   www.agrob-ag.de/news/hauptversammlung_2020.html 
 
   ein zugangsgeschütztes elektronisches System 
   ('*HV-Portal*') zur Verfügung. Aktionäre, die 
   an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen 
   wollen, müssen sich zur Hauptversammlung 
   anmelden. Die für den Online-Zugang 
   erforderlichen Zugangsdaten erhalten sie mit 
   ihrer Stimmrechtskarte. Um eine Teilnahme an 
   der Hauptversammlung im Sinne des § 118 Abs. 1 
   Satz 2 AktG handelt es sich nicht. 
 
   Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt 
   ausschließlich im Wege der Briefwahl oder 
   durch Vollmachtserteilung an die 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft. 
 
   Fragen der Aktionäre sind bis spätestens zwei 
   Tage vor der Versammlung, d.h. bis spätestens 
   zum 26.07.2020, 24.00 Uhr (MESZ), im Wege 
   elektronischer Kommunikation über das unter 
 
   www.agrob-ag.de/news/hauptversammlung_2020.html 
 
   erreichbare HV-Portal in deutscher Sprache 
   einzureichen. Eine anderweitige Form der 
   Übermittlung ist ausgeschlossen. Während 
   der Hauptversammlung können keine Fragen 
   gestellt werden. Der Vorstand entscheidet nach 
   pflichtgemäßem, freiem Ermessen, welche 
   Fragen er wie beantwortet. 
 
   Widersprüche gegen Beschlüsse der 
   Hauptversammlung können von ordnungsgemäß 
   angemeldeten Aktionären, die ihr Stimmrecht 
   ausgeübt haben, bis zum Ende der virtuellen 
   Hauptversammlung im Wege elektronischer 
   Kommunikation über das HV-Portal unter 
 
   www.agrob-ag.de/news/hauptversammlung_2020.html 
 
   zu Protokoll des Notars erklärt werden. 
2. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
   virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung 
   des Stimmrechts* 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und - im 
   Fall von Stamm-Stückaktien - zur Ausübung des 
   Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre 
   berechtigt, die sich rechtzeitig bei der 
   Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung zur 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und - im Fall 
   von Stamm-Stückaktien - zur Ausübung des 
   Stimmrechts nachweisen. 
 
   Zum Nachweis der Berechtigung reicht ein in 
   Textform erstellter besonderer Nachweis des 
   Anteilsbesitzes durch das depotführende 
   Institut aus. Der Nachweis hat sich auf den 
   Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, d.h. 
   auf den 08.07.2020, 0:00 Uhr (MESZ), 
   (Nachweisstichtag) zu beziehen. 
 
   Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das 
   entscheidende Datum für den Umfang und die 
   Ausübung des Teilnahmerechts und - im Fall von 
   Stamm-Stückaktien - des Stimmrechts in der 
   Hauptversammlung. Im Verhältnis zur 
   Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und - im Fall von 
   Stamm-Stückaktien - die Ausübung des 
   Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen 
   Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date 
   erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand 
   nach dem Record Date haben für den Umfang und 
   die Ausübung des gesetzlichen Teilnahmerechts 
   und - im Fall von Stamm-Stückaktien - des 
   Stimmrechts keine Bedeutung. Aktionäre, die 
   erst nach dem Record Date Aktien an der 
   Gesellschaft erworben haben, können aus diesen 
   Aktien weder das Teilnahmerecht noch andere 
   Rechte in der Hauptversammlung ausüben. 
   Aktionäre, die sich ordnungsgemäß 
   angemeldet und den Nachweis erbracht haben, 
   sind im Verhältnis zur Gesellschaft auch dann 
   zur Teilnahme an der Hauptversammlung und - im 
   Fall von Stamm-Stückaktien - zur Ausübung des 
   Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien 
   nach dem Record Date veräußern. Teilweise 
   Veräußerungen und Hinzuerwerbe von 
   Stamm-Stückaktien nach dem Nachweisstichtag 
   haben keinen Einfluss auf den Umfang des 
   Stimmrechts. Der Nachweisstichtag hat keine 
   Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der 
   Aktien und ist kein relevantes Datum für eine 
   eventuelle Dividendenberechtigung. 
 
   Die Anmeldung und der Nachweis müssen der 
   Gesellschaft nach § 16 Abs. 3 der Satzung der 
   Gesellschaft bis zum 22.07.2020, 24.00 Uhr 
   (MESZ), in Textform unter der folgenden Adresse 
   zugehen, wobei eine Übersendung per E-Mail 
   genügt: 
 
   *AGROB Immobilien AG * 
   *c/o Link Market Services GmbH* 
   *Landshuter Allee 10* 
   *80637 München* 
   *E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de* 
 
   Den teilnahmeberechtigten Aktionären werden 
   nach Zugang der Anmeldung und des Nachweises 
   ihres Anteilsbesitzes Stimmrechtskarten für die 
   virtuelle Hauptversammlung übersandt. Wir 
   bitten die Aktionäre, die an der virtuellen 
   Hauptversammlung teilnehmen oder ihr Stimmrecht 
   ausüben wollen, die erforderliche Anmeldung 
   sowie den Nachweis des Anteilsbesitzes 
   möglichst frühzeitig bei ihrem depotführenden 
   Institut zu veranlassen. 
3. *Verfahren der Stimmabgabe* 
a) *Stimmabgabe durch Briefwahl* 
 
   Aktionäre und Aktionärsvertreter können ihre 
   Stimmen im Wege der Briefwahl abgeben, wenn die 
   Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes 
   ordnungsgemäß wie in Abschnitt III. 2. 
   beschrieben erfolgt sind. Die Gesellschaft 
   bietet für die Stimmabgabe per Briefwahl unter 
 
   www.agrob-ag.de/news/hauptversammlung_2020.html 
 
   ein zugangsgeschütztes elektronisches HV-Portal 
   an. Die erforderlichen Zugangsdaten sowie 
   weitere Informationen zur Nutzung des 
   HV-Portals erhalten die Aktionäre mit ihrer 
   Stimmrechtskarte zugeschickt. Die Briefwahl per 
   Internet sowie deren Widerruf beziehungsweise 
   deren Änderungen können vor und auch noch 
   während der Hauptversammlung im Internet 
   vorgenommen werden, müssen jedoch spätestens 
   bis zum Beginn der Abstimmung in der virtuellen 
   Hauptversammlung vorliegen. Dieser wird vom 
   Versammlungsleiter bestimmt. Die Ausübung des 
   Stimmrechts mittels Briefwahl ist auch durch 
   Bevollmächtigte, einschließlich 
   Intermediäre sowie sonstige nach § 135 AktG 
   Gleichgestellte, möglich. Die weiteren 
   Einzelheiten können die Aktionäre den 
   Erläuterungen entnehmen, die unter 
 
   www.agrob-ag.de/news/hauptversammlung_2020.html 
 
   bereitgestellt werden. 
 
   Ferner können Briefwahlstimmen der Gesellschaft 
   bis 28.07.2020, 24.00 Uhr (MESZ), schriftlich, 
   in Textform unter der folgenden Anschrift 
   übermittelt werden: 
 
   *AGROB Immobilien AG* 
   *c/o Link Market Services GmbH * 
   *Landshuter Allee 10 * 
   *80637 München * 
   *E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de* 
 
   Aktionäre und Aktionärsvertreter können für die 
   Stimmabgabe per Briefwahl das Formular 
   verwenden, welches den angemeldeten Aktionären 
   mit der Stimmrechtskarte übersandt wird. Dieses 
   Formular steht ferner auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
 
   www.agrob-ag.de/news/hauptversammlung_2020.html 
 
   zur Verfügung. 
 
   Falls zu einem Tagesordnungspunkt eine 
   Einzelabstimmung durchgeführt wird, so gilt die 
   zu diesem Tagesordnungspunkt abgegebene 
   Briefwahlstimme entsprechend für jeden Punkt 
   der Einzelabstimmung. Erfolgt keine 
   ausdrückliche oder eindeutige Stimmabgabe, so 
   wird sie für diesen Tagesordnungspunkt als 
   Enthaltung gewertet. 
b) *Stimmabgabe durch weisungsgebundene 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft* 
 
   Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht 
   durch von der AGROB Immobilien AG benannte 
   Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Die 
   erforderlichen Vollmachten und Weisungen können 
   Aktionäre in Textform (§ 126b BGB) erteilen. 
   Wenn Aktionäre von dieser Möglichkeit Gebrauch 
   machen wollen, müssen sie sich hierzu wie oben 
   in Abschnitt III. 2. ausgeführt zur 
   Hauptversammlung anmelden. Sie erhalten dann 
   Formulare zur Vollmachts- und Weisungserteilung 
   beziehungsweise die zur Vollmachts- und 
   Weisungserteilung per Internet notwendigen 
   Informationen. 
 
   Per Post oder E-Mail erteilte Vollmachten und 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 17, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

Weisungen müssen bis 28.07.2020, 24.00 Uhr 
   (MESZ), bei der AGROB Immobilien AG unter der 
   in den Unterlagen genannten Adresse 
   beziehungsweise E-Mail-Adresse eingegangen 
   sein. Die Vollmachts- und Weisungserteilung an 
   die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft über 
   das zugangsgeschützte HV-Portal im Internet 
   unter 
 
   www.agrob-ag.de/news/hauptversammlung_2020.html 
 
   ist vor und auch noch während der virtuellen 
   Hauptversammlung möglich, muss jedoch 
   spätestens bis zu dem vom Versammlungsleiter 
   bestimmten Beginn der Abstimmung vorliegen. Die 
   erforderlichen Zugangsdaten sowie weitere 
   Informationen zur Nutzung des HV-Portals 
   erhalten die Aktionäre mit ihrer 
   Stimmrechtskarte zugeschickt. 
 
   Zu jedem Tagesordnungspunkt muss eine 
   ausdrückliche und eindeutige Weisung vorliegen. 
   Ohne solche Weisungen zu den einzelnen 
   Tagesordnungspunkten können die 
   Stimmrechtsvertreter von der Vollmacht keinen 
   Gebrauch machen. Wird zu einem 
   Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung 
   durchgeführt, ohne dass dies im Vorfeld der 
   Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine 
   Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt 
   auch als entsprechende Weisung für jeden Punkt 
   der Einzelabstimmung. Die Stimmrechtsvertreter 
   der Gesellschaft erklären keine Widersprüche 
   gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu 
   Protokoll des Notars. 
c) *Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten* 
 
   Aktionäre können ihr Stimmrecht durch andere 
   Bevollmächtigte als die Stimmrechtvertreter der 
   Gesellschaft ausüben lassen, etwa durch eine 
   Aktionärsvereinigung, ein Kreditinstitut, einen 
   Stimmrechtsberater oder eine andere Person 
   ihrer Wahl. Auch in diesen Fällen sind ein 
   fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes und 
   eine fristgerechte Anmeldung durch den Aktionär 
   oder den Bevollmächtigten nach Maßgabe der 
   vorstehenden Teilnahmevoraussetzungen 
   erforderlich. 
 
   Bevollmächtigte können nicht physisch an der 
   Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das 
   Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre 
   lediglich im Wege der Briefwahl oder durch 
   Erteilung von (Unter-)Vollmacht an die 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben. 
 
   Vollmachten können durch Erklärung gegenüber 
   dem Bevollmächtigten oder gegenüber der 
   Gesellschaft erteilt werden und bedürfen, 
   sofern keine Vollmacht nach § 135 AktG erteilt 
   wird, der Textform (§ 126b BGB). Gleiches gilt 
   für den Widerruf der Vollmacht und den Nachweis 
   einer gegenüber einem Bevollmächtigten 
   erklärten Vollmacht gegenüber der Gesellschaft. 
 
   Bei der Bevollmächtigung zur 
   Stimmrechtsausübung nach § 135 AktG 
   (Vollmachtserteilung an Intermediäre, 
   Stimmrechtsberater, Aktionärsvereinigungen oder 
   geschäftsmäßig Handelnde) ist die 
   Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten 
   nachprüfbar festzuhalten. Die 
   Vollmachtserklärung muss vollständig sein und 
   darf ausschließlich mit der 
   Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen 
   enthalten. Aktionäre sollten sich in diesen 
   Fällen mit dem zu Bevollmächtigenden über die 
   Form der Vollmacht abstimmen. 
 
   Mit der Stimmrechtskarte erhalten die Aktionäre 
   ein Vollmachtsformular und weitere 
   Informationen zur Bevollmächtigung. 
 
   Die Gesellschaft bietet für die 
   Übermittlung des Nachweises der Vollmacht 
   beziehungsweise des Widerrufs unter 
 
   www.agrob-ag.de/news/hauptversammlung_2020.html 
 
   ein elektronisches HV-Portal an. Die 
   Übermittlung des Nachweises der Vollmacht 
   beziehungsweise des Widerrufs per Internet 
   sowie Änderungen können noch bis Dienstag, 
   den 28.07.2020, 24.00 Uhr (MESZ), im Internet 
   vorgenommen werden. Weiteren Einzelheiten sind 
   den Erläuterungen dargestellt, die unter 
 
   www.agrob-ag.de/news/hauptversammlung_2020.html 
 
   bereitgestellt werden. 
 
   Der Nachweis kann bis zu dem genannten 
   Zeitpunkt auch an folgende E-Mail-Adresse 
   übermittelt werden: 
 
   inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
   Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine 
   Person, so kann die Gesellschaft eine oder 
   mehrere von diesen zurückweisen. 
d) *Reihenfolge der Behandlung von 
   Briefwahlstimmen, Vollmachten und Weisungen* 
 
   Erfolgen Stimmabgaben bzw. Vollmachts- und 
   Weisungserteilungen auf mehreren 
   Übermittlungswegen, wird die zuletzt 
   eingegangene formgültige Stimmabgabe per 
   Briefwahl bzw. die zuletzt eingegangene 
   formgültige Vollmacht und Weisung als 
   verbindlich erachtet. Gehen darüber hinaus auf 
   unterschiedlichen Übermittlungswegen 
   voneinander abweichende Erklärungen ein und ist 
   nicht erkennbar, welche zuletzt abgegeben 
   wurde, werden diese in folgender Reihenfolge 
   berücksichtigt: 1. per Internet (HV-Portal), 2. 
   per E-Mail und 3. in Papierform. 
4. *Rechte der Aktionäre* 
a) *Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 
   AktG* 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den 
   zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den 
   anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, 
   können verlangen, dass Gegenstände auf die 
   Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht 
   werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine 
   Begründung oder eine Beschlussvorlage 
   beiliegen. 
 
   Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen der 
   Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der 
   Versammlung, also bis zum 28.06.2020, 24.00 Uhr 
   (MESZ), zugehen. Das Verlangen ist schriftlich 
   an den Vorstand der AGROB Immobilien AG zu 
   richten. Das Verlangen kann an die folgende 
   Adresse gerichtet werden: 
 
   *AGROB Immobilien AG* 
   *Vorstandssekretariat* 
   *Münchener Straße 101* 
   *85737 Ismaning* 
 
   Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie 
   seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des 
   Zugangs des Verlangens Inhaber des 
   Mindestbesitzes an Aktien sind und dass sie die 
   Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über 
   das Verlangen halten. Die Berechnung der Frist 
   erfolgt in entsprechender Anwendung von § 121 
   Abs. 7 AktG. Für den Nachweis genügt eine 
   Bestätigung des depotführenden Instituts. 
 
   Bekannt zu machende Ergänzungen der 
   Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang 
   des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt 
   gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung 
   zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden 
   kann, dass sie die Information in der gesamten 
   Europäischen Union verbreiten. Sie werden 
   außerdem auf den Internetseiten der AGROB 
   Immobilien AG unter 
 
   www.agrob-ag.de/news/hauptversammlung_2020.html 
 
   zugänglich gemacht. 
 
   Während der virtuellen Hauptversammlung können 
   keine Anträge zu ergänzten Tagesordnungspunkten 
   gestellt werden. Anträge, die bis 28.06.2020, 
   24.00 Uhr (MESZ), zu auf die Tagesordnung 
   gesetzten oder zu setzenden Gegenständen 
   ordnungsgemäß zugehen, werden in der 
   Hauptversammlung so behandelt, als seien sie in 
   der Hauptversammlung gestellt worden. 
b) *Gegenanträge/Wahlvorschläge nach §§ 126 Abs. 
   1, 127 AktG* 
 
   Darüber hinaus ist jeder Aktionär berechtigt, 
   Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand 
   und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der 
   Tagesordnung zu stellen bzw. Wahlvorschläge zur 
   Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder 
   Abschlussprüfern zu machen. 
 
   Die Gesellschaft wird Anträge von Aktionären 
   einschließlich des Namens des Aktionärs, 
   der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme 
   der Verwaltung unter 
 
   www.agrob-ag.de/news/hauptversammlung_2020.html 
 
   zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 
   14 Tage vor der Versammlung, also bis zum 
   14.07.2020, 24:00 Uhr (MESZ), der Gesellschaft 
   einen zulässigen Gegenantrag gegen einen 
   Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu 
   einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit 
   Begründung an nachfolgend genannte Adresse 
   übersandt hat, wobei eine Übersendung per 
   E-Mail genügt: 
 
   *AGROB Immobilien AG * 
   *Vorstandssekretariat * 
   *Münchener Straße 101* 
   *85737 Ismaning * 
   *E-Mail: verwaltung@agrob-ag.de* 
 
   Ein Gegenantrag braucht nicht zugänglich 
   gemacht zu werden, wenn einer der 
   Ausschlusstatbestände des § 126 Abs. 2 AktG 
   vorliegt. Die Begründung braucht auch dann 
   nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie 
   insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. 
 
   Diese Regelungen gelten für Wahlvorschläge der 
   Aktionäre sinngemäß. Wahlvorschläge müssen 
   allerdings nicht begründet werden. 
   Wahlvorschläge müssen abgesehen von den in § 
   127 Satz 1 i.V.m. § 126 Abs. 2 AktG genannten 
   Gründen auch dann nicht zugänglich gemacht 
   werden, wenn der Wahlvorschlag nicht den Namen, 
   den ausgeübten Beruf und den Wohnort der 
   vorgeschlagenen Person sowie bei der Wahl von 
   Aufsichtsratsmitgliedern Angaben zu deren 
   Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu 
   bildenden Aufsichtsräten enthält. Ferner sollen 
   einem Vorschlag zur Wahl von 
   Aufsichtsratsmitgliedern Angaben zu deren 
   Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen beigefügt werden. 
 
   Aktionäre werden gebeten, ihre 
   Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der 
   Übersendung des Gegenantrages oder 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 17, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

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