Anzeige
Mehr »
Login
Freitag, 29.03.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 687 internationalen Medien

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
1.013 Leser
Artikel bewerten:
(2)

DGAP-HV: ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe -2-

DJ DGAP-HV: ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.08.2020 in Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 27.08.2020 in Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-07-01 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Hannover ISIN: DE 000 825 0002 
WKN: 825 000 
 
Das am 28.03.2020 in Kraft getretene Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, 
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen 
der COVID-19-Pandemie ('*COVID-19 Gesetz*') eröffnet die Möglichkeit, ordentliche 
Hauptversammlungen des Jahres 2020 ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer 
Bevollmächtigten abzuhalten (virtuelle Hauptversammlung). Angesichts der auf absehbare Zeit 
andauernden COVID-19-Pandemie, der vom Land Niedersachsen insoweit beschlossenen Maßnahmen 
und des Ziels der Vermeidung von Gesundheitsrisiken für die Aktionäre, die internen und externen 
Mitarbeiter sowie die Organmitglieder der Gesellschaft hat der Vorstand der ÜSTRA 
Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft ('*ÜSTRA*') mit Zustimmung des 
Aufsichtsrats beschlossen, von der Möglichkeit der virtuellen Hauptversammlung Gebrauch zu 
machen. 
 
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2020 Wir laden unsere Aktionäre hiermit zu unserer am 
Donnerstag, 27.08.2020, um 11:00 Uhr, stattfindenden 126. ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
Die Hauptversammlung findet im Vortragssaal der ÜSTRA, Goethestraße 19, 30169 Hannover, 
in Form einer virtuellen Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer 
Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) statt. 
 
Die gesamte virtuelle Hauptversammlung wird nach Maßgabe von § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 COVID-19 
Gesetz für diejenigen Aktionäre, die ihren Anteilsbesitz ordnungsgemäß nachgewiesen haben, 
auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
https://www.uestra.de/unternehmen/ueber-uns/investor-relations/hauptversammlung-2020/ 
 
im passwortgeschützen Internetservice der Gesellschaft in Bild und Ton übertragen. Diese 
Übertragung ermöglicht keine Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne von § 118 Abs. 1 S. 
2 AktG. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre bzw. ihrer Bevollmächtigten erfolgt 
ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die 
gesellschaftsbenannten Stimmrechtsvertreter. 
 
*Für die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft) besteht kein Recht und keine Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der 
Hauptversammlung.* 
 
Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung 2020 als virtuelle Hauptversammlung nach 
Maßgabe des COVID-19 Gesetzes führt zu Modifikationen in den Abläufen der Hauptversammlung 
sowie bei den Rechten der Aktionäre. Die Hauptversammlung wird vollständig in Bild und Ton im 
Internet übertragen, die Stimmrechtsausübung der Aktionäre über elektronische Kommunikation sowie 
Vollmachtserteilung wird ermöglicht, den Aktionären wird eine Fragemöglichkeit im Wege der 
elektronischen Kommunikation eingeräumt und Aktionäre, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können 
über elektronische Kommunikation Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung erheben. 
 
I.    *Tagesordnung* 
 
      1. *Vorlage* 
 
         * *des festgestellten Jahresabschlusses 
           zum 31. Dezember 2019,* 
         * *des gebilligten Konzernabschlusses 
           zum 31. Dezember 2019,* 
         * *des Lageberichts und des 
           Konzernlageberichts für das 
           Geschäftsjahr 2019 (01.01.2019 bis 
           31.12.2019) jeweils 
           einschließlich des erläuternden 
           Berichts des Vorstands zu den Angaben 
           nach § 289a Absatz 1, § 315a Absatz 1 
           HGB sowie* 
         * *des Berichts des Aufsichtsrats über 
           das Geschäftsjahr 2019* 
      2. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
         Mitglieder des Vorstands für das 
         Geschäftsjahr 2019* 
 
         Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
         den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden 
         Mitgliedern des Vorstands für diesen 
         Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
      3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
         Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
         Geschäftsjahr 2019* 
 
         Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
         den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden 
         Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung 
         für diesen Zeitraum zu erteilen. 
      4. *Wahl des Abschlussprüfers und 
         Konzernabschlussprüfers für das 
         Geschäftsjahr 2020 (01.01.2020 bis 
         31.12.2020)* 
 
         Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung 
         seines Finanz- und Prüfungsausschusses 
         vor, die Ernst & Young GmbH 
         Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
         Stuttgart, Niederlassung Hannover, zum 
         Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
         für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen. 
      5. *Beschlussfassung über die Entlastung 
         ehemaliger Mitglieder des Vorstands für 
         das Geschäftsjahr 2017* 
 
         Auf Vorschlag des Aufsichtsrats und des 
         Vorstands hatte die Hauptversammlung der 
         Gesellschaft am 16.08.2018 und 29.08.2019 
         die Beschlussfassung über die Entlastung 
         der im Dezember 2017 ausgeschiedenen 
         Vorstandsmitglieder Herrn André Neiß 
         und Herrn Wilhelm Lindenberg für das 
         Geschäftsjahr 2017 jeweils vertagt. Die 
         Vertagung erfolgte vor dem Hintergrund, 
         dass der Aufsichtsrat eine Prüfung in 
         Auftrag gegeben hatte, ob sich diese 
         ehemaligen Mitglieder des Vorstands 
         während ihrer Amtszeit möglicherweise 
         pflichtwidrig verhalten haben und dieses 
         Verhalten zu einem Schaden der 
         Gesellschaft geführt hat. Diese Prüfung 
         ist noch nicht abgeschlossen. Die 
         Beschlussfassung über die Entlastung der 
         vorgenannten ehemaligen 
         Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 
         2017 soll daher nochmals vertagt werden. 
 
         Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
         die Entlastung der aus dem Vorstand im 
         Dezember 2017 ausgeschiedenen Mitglieder, 
         namentlich Herrn André Neiß und Herrn 
         Wilhelm Lindenberg, für das Geschäftsjahr 
         2017 bis zur ordentlichen Hauptversammlung 
         für das Geschäftsjahr 2020 zu vertagen. 
      6. *Beschlussfassung über eine 
         Satzungsänderung* 
 
         Um die Beschlussfassung des Aufsichtsrats, 
         nicht zuletzt unter Berücksichtigung der 
         unvorhersehbaren weiteren Entwicklung der 
         COVID-19 Situation, künftig flexibler zu 
         gestalten, schlagen Vorstand und 
         Aufsichtsrat vor, § 10 Abs. (6) und Abs. 
         (7) der Satzung wie folgt neu zu fassen: 
 
         '(6) Beschlüsse des Aufsichtsrats werden 
              in der Regel in Sitzungen gefasst. 
              Eine Beschlussfassung des 
              Aufsichtsrats kann nach dem 
              Ermessen des Vorsitzenden oder - im 
              Fall seiner Verhinderung - seines 
              Stellvertreters auf entsprechende 
              Anordnung auch im Wege einer 
              Videokonferenz, telefonisch (z.B. 
              im Wege einer Telefonkonferenz), 
              mündlich oder durch Einholung 
              schriftlicher Stimmabgaben 
              gemäß Abs. 4 Satz 2 - auch 
              jeweils in Kombination mit einer 
              Sitzung - erfolgen. Ein Widerspruch 
              gegen eine solche Beschlussfassung 
              ist innerhalb einer vom 
              Vorsitzenden bzw. dessen 
              Stellvertreter im Rahmen der 
              Einberufung bestimmten angemessenen 
              Frist nur zulässig, wenn insgesamt 
              mindestens 5 Mitglieder des 
              Aufsichtsrats widersprechen. 
              Ungeachtet dieses 
              Widerspruchsrechts steht eine 
              Video- oder Telefonkonferenz einer 
              physischen Sitzung gleich. 
         (7) Über die Sitzung des 
             Aufsichtsrats ist eine Niederschrift 
             zu fertigen, die vom Vorsitzenden 
             der Sitzung und, falls ein solcher 
             vom Vorsitzenden hinzugezogen wurde, 
             dem Schriftführer zu unterzeichnen 
             und abschriftlich an die Mitglieder 
             zu versenden ist; eine 
             Übersendung per (Computer-)Fax, 
             E-Mail oder im Wege der 
             elektronischen Kommunikation ist 
             dabei ausreichend. Dies gilt 
             entsprechend für Beschlussfassungen 
             gemäß Abs. 6 Satz 2.' 
      7. *Beschlussfassung über die Abberufung 
         eines Aufsichtsratsmitglieds* 
 
         Nach § 8 Abs. 5 der Satzung der 
         Gesellschaft ist das Amt eines 
         Anteilseignervertreters im Aufsichtsrat 
         der Gesellschaft mit der Zugehörigkeit zur 
         Regionsversammlung oder zur 
         Regionsverwaltung oder zum Betrieb der 
         Gesellschaft verknüpft, sofern dieses 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 01, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

Aufsichtsratsmitglied aufgrund einer 
         solchen Funktion in den Aufsichtsrat der 
         Gesellschaft gewählt wurde. Das 
         Aufsichtsratsmitglied Herr Mike Weidemann 
         ist am 16.06.2020 aus der 
         Regionsversammlung ausgeschieden, was 
         seine Abberufung als Mitglied des 
         Aufsichtsrats durch die Hauptversammlung 
         erfordert. 
 
         Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb 
         vor, das von der Hauptversammlung gewählte 
         Aufsichtsratsmitglied Herr Mike Weidemann 
         gemäß § 103 Abs. 1 AktG mit Wirkung 
         ab Beendigung der ordentlichen 
         Hauptversammlung am 27.08.2020 als 
         Mitglied des Aufsichtsrats abzuberufen. 
      8. *Beschlussfassung über die Neuwahl eines 
         Aufsichtsratsmitglieds* 
 
         Frau Michaela Michalowitz soll als 
         Nachfolgerin von Herrn Mike Weidemann in 
         den Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt 
         werden. 
 
         Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt 
         sich nach den §§ 96 Abs. 1 und 101 Abs. 1 
         AktG und nach § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 des 
         Gesetzes über die Mitbestimmung der 
         Arbeitnehmer zusammen. Der Aufsichtsrat 
         besteht aus zwanzig Mitgliedern, von denen 
         zehn Mitglieder von der Hauptversammlung 
         als Vertreter der Aktionäre zu wählen sind 
         (§ 8 Abs. 1 der Satzung). Wird ein 
         Aufsichtsratsmitglied anstelle eines 
         ausscheidenden Mitglieds gewählt, so tritt 
         dieses für die Dauer der restlichen 
         Amtszeit an die Stelle des Ausgeschiedenen 
         (§ 8 Abs. 6 Unterabs. 3 S. 1 der Satzung). 
 
         Nach § 96 Abs. 2 AktG muss sich der 
         Aufsichtsrat zu mindestens 30 % aus Frauen 
         und zu mindestens 30 % aus Männern 
         zusammensetzen (Mindestanteilsgebot). Das 
         Mindestanteilsgebot ist vom Aufsichtsrat 
         insgesamt zu erfüllen, wenn nicht 
         gemäß § 96 Abs. 2 S. 3 AktG die Seite 
         der Anteilseigner- oder 
         Arbeitnehmervertreter der Gesamterfüllung 
         widerspricht. In Zusammenhang mit dem 
         gegenständlichen Wahlvorschlag an die am 
         27.08.2020 stattfindende Hauptversammlung 
         hat die Seite der Arbeitnehmervertreter 
         gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden 
         der Gesamterfüllung des 
         Mindestanteilsgebots widersprochen. Der 
         Aufsichtsrat ist damit auf der Seite der 
         Anteilseignervertreter als auch auf der 
         Seite der Arbeitnehmervertreter jeweils 
         mit mindestens drei Frauen und mindestens 
         drei Männern zu besetzen. Der Seite der 
         Anteilseignervertreter und der Seite der 
         Arbeitnehmervertreter gehören aktuell 
         jeweils drei Frauen und sieben Männer an. 
         Die Wahl von Frau Michaela Michalowitz als 
         Nachfolgerin von Herrn Mike Weidemann 
         genügt damit den Anforderungen des 
         Mindestanteilsgebots. 
 
         Der Aufsichtsrat schlägt vor, Frau 
         Michaela Michalowitz, freiberufliche 
         Sozialwissenschaftlerin, wohnhaft in 
         Hannover, mit Wirkung ab Beendigung der 
         ordentlichen Hauptversammlung am 
         27.08.2020 für den Rest der ursprünglichen 
         Amtszeit von Herrn Mike Weidemann, d.h. 
         bis zur Beendigung der Hauptversammlung, 
         die über die Entlastung für das 
         Geschäftsjahr 2021 beschließt, zum 
         neuen Aufsichtsratsmitglied zu wählen. 
 
         Frau Michaela Michalowitz nimmt keine 
         Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden 
         Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und 
         ausländischen Kontrollgremien wahr. 
II.   *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
      Das Grundkapital unserer Gesellschaft zum Zeitpunkt der Einberufung der 
      Hauptversammlung beträgt EUR 67.490.528,32 Euro (gerundet) und ist eingeteilt in 
      26.400.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. 
 
      Die Gesamtzahl der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
      beträgt 26.400.000. Von diesen 26.400.000 Stimmrechten ruhen derzeit keine 
      Stimmrechte. 
III.  *Weitere Angaben zur Einberufung* 
 
      1. *Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne 
         physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten, Übertragung 
         in Bild und Ton* 
 
         Mit Blick auf die fortdauernde COVID-19-Pandemie wird die ordentliche 
         Hauptversammlung am 27.08.2020 auf Grundlage des COVID-19 Gesetzes als 
         virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer 
         Bevollmächtigten mit der Möglichkeit zur Verfolgung der virtuellen 
         Hauptversammlung und Stimmrechtsausübung im Wege der elektronischen 
         Zuschaltung (Zuschaltung) durchgeführt. Eine Teilnahme im Sinne des § 118 Abs. 
         1 S. 2 AktG ist nicht vorgesehen. 
 
         Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter 
         der Gesellschaft) können daher nicht physisch an der Hauptversammlung 
         teilnehmen. Sie können die gesamte Hauptversammlung jedoch per Bild- und 
         Tonübertragung unter der Internetadresse 
 
         https://www.uestra.de/unternehmen/ueber-uns/investor-relations/hauptversammlun 
         g-2020/ 
 
         über den passwortgeschützten Internetservice verfolgen. Den Aktionären, die 
         ihren Anteilsbesitz ordnungsgemäß nachgewiesen haben, wird anstelle der 
         herkömmlichen Eintrittskarte ein HV-Ticket mit weiteren Informationen zur 
         Rechtsausübung zugeschickt. Das HV-Ticket enthält unter anderem die 
         individuellen Zugangsdaten (HV-Ticket-Nummer und Passwort), mit denen die 
         Aktionäre den unter der vorstehend genannten Internetadresse zugänglichen 
         passwortgeschützten Internetservice nutzen können. 
      2. *Passwortgeschützter Internetservice* 
 
         Unter der Internetadresse 
 
         https://www.uestra.de/unternehmen/ueber-uns/investor-relations/hauptversammlun 
         g-2020/ 
 
         unterhält die Gesellschaft einen passwortgeschützten Internetservice. 
         Über diesen können die Aktionäre, die ihren Anteilsbesitz 
         ordnungsgemäß nachgewiesen haben (und ggf. deren Bevollmächtigte) unter 
         anderem die Hauptversammlung in Bild und Ton verfolgen, ihr Stimmrecht 
         ausüben, Vollmachten erteilen, Fragen einreichen und Widerspruch zu Protokoll 
         erklären. Um den Internetservice nutzen zu können, müssen Sie sich dort mit 
         den individuellen Zugangsdaten (HV-Ticket-Nummer und Passwort), die Sie mit 
         Ihrem HV-Ticket erhalten, anmelden. 
 
         Weitere Einzelheiten zum Internetservice und den Anmelde- und 
         Nutzungsbedingungen erhalten die Aktionäre zusammen mit ihrem HV-Ticket bzw. 
         im Internet unter 
 
         https://www.uestra.de/unternehmen/ueber-uns/investor-relations/hauptversammlun 
         g-2020/ 
 
         Bitte beachten Sie auch die technischen Hinweise am Ende dieser 
         Einladungsbekanntmachung. 
      3. *Voraussetzungen für die Zuschaltung zur Hauptversammlung und die Ausübung der 
         Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts* 
 
         Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung im Wege der Zuschaltung über 
         den Internetservice und zur Ausübung des Stimmrechts ist nur berechtigt, wer 
         gegenüber der Gesellschaft seine Berechtigung nachweist (Aktionärsnachweis). 
 
         Zum Nachweis dieser Berechtigung ist ein in Textform erstellter besonderer 
         Nachweis des Anteilsbesitzes in deutscher oder englischer Sprache durch das 
         depotführende Institut ausreichend. 
 
         Ein solcher Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf 
 
          *Donnerstag, 06.08.2020, 00:00 Uhr,* 
          (Nachweisstichtag) 
 
         beziehen und muss der Gesellschaft 
 
          *bis spätestens Donnerstag, 20.08.2020, 
          24:00 Uhr,* 
 
         unter der nachfolgenden Anschrift, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen: 
 
          ÜSTRA Hannoversche 
          Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft 
          c/o Better Orange IR & HV AG 
          Haidelweg 48, 81241 München, 
          Deutschland 
          Fax: +49 (0) 89/889 690 633 
          eMail: anmeldung@better-orange.de 
 
         Anderweitig adressierte Nachweise werden nicht berücksichtigt. 
 
         Alternativ kann die Berechtigung zur Teilnahme und zur Stimmrechtsausübung 
         auch dadurch nachgewiesen werden, dass die Aktienurkunden 
 
          *spätestens am Mittwoch, 05.08.2020,* 
 
         für die Zeit bis mindestens Donnerstag, 06.08.2020, 24:00 Uhr, 
         (Hinterlegungszeitraum) bei der Gesellschaft hinterlegt werden. 
 
         Die Hinterlegung muss während der üblichen Geschäftszeiten bei unserem 
 
          Stabsbereich Rechts- und 
          Grundsatzangelegenheiten, 
          Am Hohen Ufer 6, 30159 Hannover, 
          Deutschland 
 
         erfolgen. 
 
         Hinterlegte Aktien können ab Freitag, 07.08.2020, während der üblichen 
         Geschäftszeiten, dort wieder abgeholt werden. 
 
         Die üblichen Geschäftszeiten sind: 
 
         * Montag - Donnerstag: 08:30 - 15:00 Uhr 
         * Freitag:             08:30 - 13:00 Uhr 
 
         Für die Zuschaltung zur virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des 
         Stimmrechts gilt als Aktionär nur derjenige, der den Anteilsbesitz 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 01, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

Großer Dividenden-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Der kostenlose Dividenden-Report zeigt ganz genau, wo Sie in diesem Jahr zuschlagen können. Das sind die Favoriten von Börsenprofi Dr. Dennis Riedl
Jetzt hier klicken
© 2020 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.