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DGAP-HV: Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.08.2020 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft / Bekanntmachung 
der Einberufung zur Hauptversammlung 
Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung am 20.08.2020 in Hamburg mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-07-14 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft Hamburg 
A-Aktien 
ISIN: DE000A0S8488 
WKN: A0S848 S-Aktien 
(nicht zum Börsenhandel zugelassen) Einladung zur 
ordentlichen Hauptversammlung (virtuelle 
Hauptversammlung) der Hamburger Hafen und Logistik 
Aktiengesellschaft, Hamburg, am 20. August 2020 
 
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, 
 
wir laden Sie zur ordentlichen Hauptversammlung der 
Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft am 
Donnerstag, den 20. August 2020, um 10:00 Uhr ein, die 
in diesem Jahr aufgrund der Coronavirus-Pandemie als 
virtuelle Hauptversammlung *ohne physische Präsenz der 
Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten* stattfindet. 
 
Die virtuelle Hauptversammlung wird für die Aktionäre 
oder ihre Bevollmächtigten in Bild und Ton über das 
Aktionärsportal der Gesellschaft unter der 
Internetadresse 
 
www.hhla.de/aktionaersportal 
 
übertragen. Einzelheiten sind im Abschnitt 'Weitere 
Angaben und Hinweise' am Ende dieser Einladung 
erläutert. 
 
*Tagesordnung und Beschlussvorschläge* 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der Hamburger Hafen und Logistik 
   Aktiengesellschaft und des gebilligten 
   Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, des 
   zusammengefassten Lageberichts für die 
   Hamburger Hafen und Logistik 
   Aktiengesellschaft und den Konzern, des 
   Berichts des Aufsichtsrats, des Vorschlags des 
   Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns 
   sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben 
   gemäß § 289a Abs. 1 und § 315a Abs. 1 HGB 
 
   Die zu Tagesordnungspunkt 1 vorgelegten 
   Unterlagen können von der Einberufung der 
   Hauptversammlung an auf der Internetseite 
 
   www.hhla.de/hauptversammlung 
 
   eingesehen werden. Sie werden auch während der 
   Hauptversammlung zugänglich sein. Der 
   Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss gebilligt. Der 
   Jahresabschluss ist damit nach § 172 
   Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Eine 
   Beschlussfassung der Hauptversammlung ist 
   nicht vorgesehen. Zum zusammengefassten 
   Lagebericht, zum Bericht des Aufsichtsrats 
   sowie zum erläuternden Bericht zu den Angaben 
   nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sieht das 
   Gesetz ebenfalls keine Beschlussfassung der 
   Hauptversammlung vor. Der Vorstand und, soweit 
   es den Bericht des Aufsichtsrats betrifft, der 
   Vorsitzende des Aufsichtsrats werden die zu 
   Tagesordnungspunkt 1 vorgelegten Unterlagen in 
   der Hauptversammlung erläutern. Der Beschluss 
   über den Vorschlag für die Verwendung des 
   Bilanzgewinns erfolgt unter Tagesordnungspunkt 
   2. Es ist daher nach den gesetzlichen 
   Regelungen kein Beschluss der Hauptversammlung 
   zu Tagesordnungspunkt 1 zu fassen. 
2. *Verwendung des Bilanzgewinns für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 in Höhe 
   von insgesamt 219.363.530,44 EUR  (von dem 
   ein Teilbetrag in Höhe von 181.303.432,76 
   EUR  auf die A-Sparte und ein Teilbetrag in 
   Höhe von 38.060.097,68 EUR  auf die S-Sparte 
   entfällt) wie folgt zu verwenden: 
 
   a) Ausschüttung einer Dividende von 0,70 
      EUR  je dividendenberechtigte A-Aktie 
      (70.048.834 dividendenberechtigte 
      Stückaktien) sowie von 2,10 EUR  je 
      dividendenberechtigte S-Aktie (2.704.500 
      dividendenberechtigte Stückaktien); damit 
      werden auf alle A-Aktien insgesamt 
      49.034.183,80 EUR  und auf alle S-Aktien 
      insgesamt 5.679.450,00 EUR , mithin auf 
      sämtliche Aktien insgesamt 54.713.633,80 
      EUR  ausgeschüttet. 
   b) Vortrag des auf die A-Sparte entfallenden 
      Restbetrags in Höhe von 132.269.248,96 
      EUR  sowie des auf die S-Sparte 
      entfallenden Restbetrags in Höhe von 
      32.380.647,68 EUR  jeweils auf neue 
      Rechnung. 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung besitzt die 
   Gesellschaft keine eigenen Aktien. Falls die 
   Gesellschaft zum Zeitpunkt der 
   Hauptversammlung eigene Aktien hält, sind 
   diese gemäß § 71b AktG nicht 
   dividendenberechtigt. In diesem Fall wird der 
   Hauptversammlung bei unveränderter 
   Ausschüttung von 0,70 EUR  je 
   dividendenberechtigte A-Aktie sowie von 2,10 
   EUR  je dividendenberechtigte S-Aktie ein 
   entsprechend angepasster 
   Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet 
   werden. 
 
   Die A-Aktionäre erhalten ein Wahlrecht. Die 
   Dividende wird nach Wahl des A-Aktionärs 
   entweder (i) ausschließlich in bar 
   (_Bardividende_) oder (ii) in der zur 
   Begleichung der Steuerschuld für die 
   Dividendenzahlung ausreichenden Höhe in bar 
   und für den verbleibenden Teil der Dividende 
   in Form von Aktien der Gesellschaft 
   (_Aktiendividende_) oder (iii) für einen Teil 
   der Aktien des Aktionärs in bar und für den 
   anderen Teil der Aktien als Aktiendividende 
   geleistet. In Bezug auf S-Aktien wird die 
   Dividende in bar geleistet. 
 
   Die näheren Details zur Ausschüttung der 
   Dividende als Bardividende und zur Möglichkeit 
   der A-Aktionäre zur Wahl einer Aktiendividende 
   werden betreffend die A-Aktien der 
   Gesellschaft in einem gesonderten Dokument 
   gemäß Artikel 1 Abs. 4 lit. h), Abs. 5 
   Unterabs. 1 lit. g) VO (EU) 2017/1129 
   (_prospektbefreiendes Dokument_) dargelegt. 
   Dieses wird auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
 
   www.hhla.de/aktiendividende 
 
   zur Verfügung gestellt und wird insbesondere 
   Informationen über die Anzahl und die Art der 
   Aktien sowie Ausführungen über die Gründe und 
   die Einzelheiten des Aktienangebots enthalten. 
 
   Es wird gemäß § 58 Abs. 4 Satz 3 AktG 
   i.V.m. § 28 der Satzung der Gesellschaft 
   festgelegt, dass der Anspruch der Aktionäre 
   auf ihre in bar zu leistende Dividende am 15. 
   September 2020 fällig wird. Soweit A-Aktionäre 
   die Aktiendividende wählen, werden sie die 
   neuen A-Aktien der Gesellschaft 
   voraussichtlich am 17. September 2020 
   erhalten. 
 
   Da die Dividende für das Geschäftsjahr 2019 
   vollständig aus dem sog. ausschüttbaren Gewinn 
   (und nicht aus dem steuerlichen Einlagekonto) 
   der Gesellschaft ausgezahlt wird, unterliegt 
   die Dividende, auch unabhängig davon, wie der 
   A-Aktionär sein Wahlrecht ausübt, 
   grundsätzlich der regulären 
   Dividendenbesteuerung, d.h. die Gesellschaft 
   wird auf die Brutto-Dividende 
   Kapitalertragsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag 
   und ggf. Kirchensteuer einbehalten. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat weisen darauf hin, 
   dass sie die Aktiendividende nur anbieten und 
   durchführen werden, wenn sie dies nach 
   pflichtgemäßer Beurteilung unter 
   Beachtung der Interessen der Gesellschaft und 
   ihrer Aktionäre als sinnvoll erachten. Bei 
   dieser Entscheidung werden insbesondere die 
   Entwicklung des A-Aktienkurses der 
   Gesellschaft und des Marktumfelds sowie die 
   technische Durchführung berücksichtigt. 
   Sollten sich Vorstand und Aufsichtsrat gegen 
   die Durchführung einer Aktiendividende 
   entscheiden, wird das Wahlrecht für die 
   Auszahlung der Dividende in A-Aktien nicht 
   bestehen bzw. entfallen und die Dividende für 
   das Geschäftsjahr 2019 wird 
   ausschließlich in bar ausgezahlt werden. 
   Die Auszahlung der Dividende würde dann 
   unverzüglich nach einer solchen Entscheidung 
   vorgenommen werden, spätestens aber am 15. 
   September 2020. 
3. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für 
   das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
   für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung 
   zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - auf Empfehlung 
   seines Prüfungsausschusses - vor, die 
   PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum 
   Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des 
   Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2020 
   zu wählen. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat gemäß Art. 16 
   Abs. 2 Unterabs. 3 der 
   EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) 
   Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und 
   des Rates vom 16. April 2014) erklärt, dass 
   seine Empfehlung frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine 
   die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel 
   im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der 
   EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde. 
 
   Der Prüfer für die prüferische Durchsicht des 
   verkürzten Abschlusses und des 
   Zwischenlageberichts für den Konzern für das 
   erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2020 wurde 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 14, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

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